NRW braucht ein umfassendes Kinderschutzgesetz

Veröffentlicht am 10.03.2022 in Landtagsfraktion

Heute fand im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskinderschutzgesetz NRW und eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes statt. 

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen braucht ein Kinderschutzgesetz, das im ganzen Land hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Das ist schon lange eine Forderung der SPD-Fraktion. Die Sachverständigen begrüßen es, dass es nun einen Gesetzentwurf gibt. Allerdings steht auch fest: Dieser Gesetzentwurf mündet in einem ersten Teilgesetz. Die angehörten Expertinnen und Experten sprechen von einem ersten Schritt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist vor allem auf die Jugendämter fokussiert. Dabei braucht Kinderschutz einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Dieser kommt in der aktuellen Fassung zu kurz. Das zeigt sich etwa bei den geplanten Netzwerken Kinderschutz, bei denen Schule, Gesundheit, Polizei oder Justiz nicht verbindlich einbezogen werden. Neben diesen Akteuren müssen auch Kinder und Jugendliche selbst stärker einbezogen werden. Ebenso kommt das Thema Prävention bislang zu kurz. Hier könnten Familienbüros und Familienzentren an Grundschulen wertvolle Beiträge sein.

Dennoch ist es ein wichtiger Schritt, gemeinsame Qualitätsstandards für die Arbeit der Jugendämter zu haben, die kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Darum werden wir uns weiter konstruktiv in den Prozess einbringen und konkrete Verbesserungen vorschlagen. Dazu kann beispielsweise die Etablierung von Kinderschutzbedarfsplänen zählen.

Klar bleibt: Der Kinderschutz ist kein politischer Zankapfel. Die parteiübergreifende Arbeit der Kinderschutzkommission wird auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt. Sie sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit der Evaluierung und der Fortschreibung des Gesetzes als umfassendes Artikelgesetz im Sinne und zum Wohle der Kinder befassen. Wir müssen das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung halten und  darüber hinaus noch das Gesetz mit Leben füllen. Nur so können der Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden und unsere Kinder gestärkt werden.“

 

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