Die Europäische Kommission hat nach einem ungewöhnlich langen Verfahren am Montag den deutschen GAP-Strategieplan genehmigt. In der neuen Förderperiode ab 2023 können damit sechs Milliarden Euro jährlich in den Agrarsektor und die ländlichen Räume fließen.
Franziska Kersten, zuständige Berichterstatterin:
„Der Verabschiedung des GAP-Strategieplanes waren intensive Diskussionen vorausgegangen. Ich freue mich, dass unsere Landwirtschaft jetzt endlich die dringend benötigte Planungssicherheit hat. Der Strategieplan ist ein Kompromiss, der auf kurzfristige Herausforderungen bei der Ernährungssicherung reagiert, ohne das Ziel resilienter Agrarsysteme aus den Augen zu verlieren. Der Plan unterliegt zudem ständiger Überprüfung, so dass auch ein schnelles Nachsteuern möglich ist.
Wir dürfen uns jetzt allerdings keinesfalls ausruhen. Nur wenn wir heute mit den Arbeiten an den Rahmenbedingungen für die nächste GAP-Förderperiode beginnen, wird diese ein Erfolg für Landwirtschaft, Umweltschutz und ländliche Räume. Ökonomische Tragfähigkeit mit ökologischer Nachhaltigkeit in Einklang bringen können wir nur, wenn künftig eine gezielte Honorierung der flächenbezogenen Umweltleistungen der Landwirtschaft, also eine Bewirtschaftung mit positiven Auswirkungen auf Biodiversität, Klima- und Wasserschutz, erfolgt. Hier kann das Modell einer Gemeinwohlprämie nach dem Grundsatz ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ ein gangbarer Weg sein.“
Soziale Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Zusammenhalt, konsequente Transformation unserer Wirtschaft zur Klimaneutralität sowie haushälterische Vernunft – dafür steht der Bundeshalt 2023.
Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher:
„Der Bundeshaushalt 2023 setzt in schwierigen Zeiten ein klares Signal – wir lassen niemanden allein und sorgen mit diesem Haushalt für Zusammenhalt in der Zeitenwende. In Zeiten des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und des russischen Energie- und Nahrungsmittelkrieges gegen die ganze Welt gibt dieser Haushalt die richtigen Antworten auf die akuten Probleme dieser Zeit, ohne dass dringend notwendige Investitionen in den sozialen Zusammenhalt und den Kampf gegen den Klimawandel verringert werden.
Die Ampel-Koalition hat mit diesem Haushalt die Finanzierung der Entlastungspakete sichergestellt. Somit können beispielsweise die größte Kindergelderhöhung der Geschichte, das Bürgergeld, die Einmalzahlungen an Studierende und Rentnerinnen und Rentner sowie die Entlastungen bei den Energiekosten garantiert werden.
Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten drei Milliarden Euro zusätzlich, um entschlossen auf die humanitären Folgen der Krisen reagieren zu können.
Über den Klima- und Transformationsfonds stellen wir außerdem die Weichen für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Allein für das kommende Jahr stellen wir gut 36 Milliarden Euro zur Verfügung, um unter anderen Gebäude zu sanieren, Heizungen zu modernisieren, den Automobilverkehr zu elektrifizieren und die Industrie zu dekarbonisieren. Hinzu kommen zusätzliche Investitionen von 1,5 Milliarden Euro in die Schiene im Verkehrshaushalt, sodass wir allein im Jahr 2023 fast 10 Milliarden Euro in die Schiene investieren. 100 Millionen Euro zusätzlich stellen wir kleinen und Kleinstunternehmen zur Verfügung, um von teurem Gas und Öl auf Strom umzusteigen. Das sind unmittelbare Hilfen insbesondere für Bäckereien.
Der Dreiklang aus Investitionen in den sozialen Zusammenhalt, die Transformation unserer Wirtschaft zur Klimaneutralität und das Einhalten der Schuldenbremse stehen für die Entschlossenheit und Geschlossenheit dieser Haushaltsverhandlungen innerhalb der Ampel-Koalition.“
Die SPD-Fraktion bringt in der kommenden Sitzungswoche des Landtags den Antrag „NRW auf dem letzten Platz – nach katastrophalem Schrumpfen der Wirtschaft muss die Landesregierung mit aktiver Wirtschaftspolitik die Wende schaffen“ ein. Denn die jüngsten Zahlen des Ifo-Instituts zeigen im dritten Quartal eine schlechte Entwicklung der NRW-Wirtschaft auf. Mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 2,8 Prozent belegt NRW im Vergleich der Bundesländer den letzten Platz. Andere Bundesländer verzeichnen zur gleichen Zeit sogar ein Wachstum. Der deutschlandweite Schnitt liegt immerhin bei plus 0,2 Prozent.
Hierzu erklären Alexander Vogt, stellvertretender Vorsitzender, und André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Alexander Vogt:
„Nordrhein-Westfalen ist Schlusslicht: Im dritten Quartal 2022 ist die Wirtschaftsleistung von NRW um 2,8 Prozent geschrumpft. So belegen es Zahlen des Ifo-Instituts. Damit ist NRW im Vergleich der Bundesländer abgeschlagen auf dem letzten Platz. Andere Länder wie Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz verzeichnen sogar ein Wachstum. Doch die NRW-Wirtschaftsdaten taumeln ins Minus. Die Landesregierung muss sich gegen den Abwärtstrend stemmen. Denn die Folge schlechter Wachstumszahlen sind Arbeitsplatzverluste und konkrete Gefahren für die Unternehmen im Land. Viele andere Bundesländer sind aktiv geworden. Sie haben angesichts steigender Energiepreise und Inflation Unterstützung für ihre Wirtschaft auf den Weg gebracht. Die NRW-Landesregierung hat bislang nichts unternommen, obwohl die steigenden Preise die energieintensive Industrie im Land besonders hart treffen. Die toxische Mischung aus Energiekrise und unterlassener Hilfeleistung der Regierung Wüst mündet in schlechten Zahlen. Ministerpräsident Hendrik Wüst spricht derweil viel von der Winterlücke. Die Lücke hat er durch fehlende Unterstützung selbst gerissen. Sie beträgt inzwischen -2,8 Prozent Wirtschaftswachstum.“
Der Ermittlungsdruck auf Geldwäscher, kriminelle Clans und Drogenhändler seitens Polizei und Justiz muss weiterhin hoch gehalten werden. Bessere Strukturermittlungen, eine noch effektivere Anwendung strafrechtlicher Instrumente und wirksame Präventivmaßnahmen sollen unterstützend zum Tragen kommen, um Schlupflöcher zu schließen.
Dirk Wiese:
„Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist völlig zurecht ein Schwerpunkt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Denn Gruppierungen der organisierten Kriminalität wenden Gewalt an, bedrohen, schüchtern ein. Der Druck auf Geldwäscher, kriminelle Clans und Drogenhändler wächst von Tag zu Tag. Im vergangenen Jahr haben Polizei und Justiz deutlich mehr Ermittlungen gegen organisierte kriminelle Gruppierungen geführt als in den Jahren zuvor.
Diesen Druck müssen wir weiter hochhalten durch bessere Strukturermittlungen, eine noch effektivere Anwendung strafrechtlicher Instrumente und wirksame Präventivmaßnahmen. Auch eine Bargeldobergrenze kann dazu beitragen, Geldwäsche im großen Stil einzudämmen. Denn kriminelle Vermögenswerte aufzudecken ist ein zentraler Baustein bei der nachhaltigen Zerschlagung krimineller Strukturen. Warum teure Autos oder Immobilien in Deutschland noch immer bar bezahlt werden können, ist nicht nachvollziehbar und nicht notwendig.“
Zum Jahreswechsel wird das Kindergeld um 31 Euro pro Kind und Monat auf 250 Euro angehoben – so stark wie noch nie. Die verfügbaren Einkommen von Familien werden um insgesamt 33 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz haben wir Steuererleichterungen für alle Einkommensteuerzahler auf dem Weg gebracht.
Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:
„Mit dem heute verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz setzt die Ampelkoalition einen weiteren Teil des sogenannten Entlastungspakets III um. Anders als im Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lindner vorgesehen wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um 31 Euro auf 250 Euro pro Monat angehoben. Das sind jährlich 372 Euro mehr. Das Kindergeld für das dritte Kind wird um 25 Euro auf ebenfalls 250 Euro angehoben. Für das vierte und jedes weitere Kind bleibt es bei den schon bisher geltenden 250 Euro. Über die bereits im Vorschlag der Regierung vorgesehene Anhebung des Kindergeldes hinaus werden Familien damit allein in den nächsten beiden Jahren um jeweils rund 2,1 Milliarden Euro zusätzlich entlastet.
Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden für 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro, für 2023 um 404 Euro auf 8.952 und für 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro angehoben. Anders als in den letzten Jahren wird das Kindergeld deutlich stärker angehoben als die Kinderfreibeträge. Das hilft besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
Der Grundfreibetrag für Erwachsene wird für das Jahr 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und für 2024 noch einmal um 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben. So stellen wir sicher, dass das Existenzminimum – also das, was jeder und jede zum Leben braucht – auch trotz Inflation weiterhin steuerfrei bleibt.
Die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden an den Steuerzahler zurück-gegeben: Damit Lohnsteigerungen tatsächlich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen und als Ausgleich für die darüber hinausgehende Inflationsrate werden die Eckwerte des Steuertarifs für das Jahr 2023 um 7,2 Prozent und für 2024 um weitere 6,3 Prozent nach rechts verschoben. “
Die größte Sozialreform seit knapp 20 Jahren wurde vom Bundestag verabschiedet. Mit dem neuen Bürgergeld leiten wir einen Kulturwandel ein. Jetzt liegt es am Bundesrat, sich der staatspolitischen Verantwortung zu stellen und die Grundsicherung an die Arbeitsmarktrealität anzupassen.
Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher:
„Mit dem Bürgergeld stellen wir die Grundsicherung auf neue Beine. Wir schaffen eine neue Vertrauenskultur zwischen arbeitssuchenden Menschen und dem Jobcenter, um so eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote, basierend auf den individuellen Stärken der Menschen, sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Zudem sorgen wir mit der Ausgestaltung von Vertrauenszeit, Karenzzeit und Schonvermögen für mehr Gerechtigkeit und Respekt vor Lebensleistung. Dabei tritt die Vertrauenszeit, in der nur Meldeversäumnisse sanktioniert werden, nur ein, wenn gemeinsam ein Kooperationsplan erarbeitet wurde. Es sind vor allem langjährig Beschäftigte, die von den Karenzzeiten und dem Schonvermögen profitieren. Bürgergeld heißt individuelle Befähigung und nachhaltige Integration. Arbeitssuchende werden sich künftig besser auf die Jobsuche konzentrieren und auf gezieltere Vermittlung in langfristige Arbeit bauen können. Bürgergeld heißt nicht, dass sich Arbeit nicht mehr lohnt.
Bei der Bürgergeld-Reform handelt es sich um ein Gesamtpaket. Wir dürfen einzelne Teile wie die Regelsatzerhöhung nicht auskoppeln. Nun ist es die Aufgabe der Länder im Bundesrat, ihre Verantwortung wahrzunehmen, statt der Desinformationskampagne der Unionsparteien auf dem Leim zu gehen. So können wir mit der Umsetzung beginnen und mit dem Bürgergeld ein modernes Instrument der finanziellen Grundsicherung, beruflichen Weiterbildung und der nachhaltigen Integration in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen.“
Bürger*innen, Unternehmen und Behörden sollen in der Europäischen Union gegen Angriffe über das Netz gestärkt werden. Deshalb hat das EU-Parlament soeben der Richtlinie zur Cybersicherheit zugestimmt.
Jens Geier, Vorsitzender und industriepolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„Die neuen Vereinbarungen sollen überall in der EU für ein höchstmögliches Sicherheitsniveau von Netzen und Informationssystemen in der gesamten EU sorgen. So soll die EU widerstandsfähiger gegen Hackerangriffe, Schadsoftware und Datenklau werden. Zu häufig werden derzeit persönliche Daten gestohlen, Unternehmen ausspioniert, wichtige Infrastrukturen geschädigt oder Kommunikationskanäle von Politiker*innen und Regierungen manipuliert.
Laut der EU-Agentur für Netzsicherheit erbeuten Verbrecher zunehmend Geldbeträge durch Cyberkriminalität, insbesondere durch größeren Cyberangriffe mit Erpressungssoftware, sogenannter Ransomware.
Cyberattacken werden immer raffinierter und gezielter. Dagegen müssen wir die Stärken der europäischen Zusammenarbeit nutzen und gemeinsame Sicherheitsstandards setzen. Die heute beschlossene Überarbeitung bestätigt das Ergebnis der interinstitutionellen Verhandlungen, modernisiert den bestehenden Rechtsrahmen und passt diesen an den technischen Fortschritt an.“
Die überarbeitete Richtlinie legt Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in jedem Mitgliedstaat fest. Die Vereinbarungen erweitern die Liste der Sektoren und Tätigkeiten, für die Verpflichtungen zur Cybersicherheit gelten, und verbessern deren Durchsetzung, indem sie Sanktionen vorsieht.
Beobachter*innen erwarten eine breite Zustimmung der Europaabgeordneten zu der Richtlinie. In diesem Fall müssen nur noch die Mitgliedstaaten im Rat zustimmen, dann kann die Richtlinie am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.
Das Landes-ASten-Treffen NRW fordert mit Blick auf das 49-Euro-Ticket auch für Studierende, studentische Mobilität finanziell stärker zu fördern. Hierzu erklären Bastian Hartmann, wissenschaftspolitischer Sprecher, und Gordan Dudas, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Bastian Hartmann:
„Mit der Einführung des Deutschlandtickets wird Mobilität für viele Menschen deutlich günstiger. Dies ist angesichts der Inflation ein wichtiger Baustein zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
Wir dürfen jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass das Deutschlandticket für die über 750.000 Studierenden in Nordrhein-Westfalen keine Entlastung darstellt. Es wäre sogar mit zusätzlichen Kosten verbunden. Denn das Semesterticket ist günstiger. Doch auch Studierende müssen profitieren, wenn der ÖPNV nun insgesamt günstiger wird. Schließlich sind sie eine besonders von Armut betroffene Gruppe. So zeigt es eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Deshalb teilen wir die Forderung des Landes-ASten-Treffens NRW nach einem günstigen Ticket für Studierende. Unterstützung muss auch bei Studierenden ankommen.“
Gordan Dudas:
„Bei der Einführung des 49-Euro-Tickets müssen wir bestehende Ticketvarianten natürlich berücksichtigen. Studierende oder Nutzerinnen und Nutzer des Sozialtickets kommen bislang günstiger weg. Und das muss auch so bleiben. Bus und Bahn müssen für Menschen mit wenig Geld erschwinglich sein. Daher kann das 49-Euro-Ticket nur ein erster Schritt sein. Das Land ist in der Verantwortung, das Tarifmodell weiterzuentwickeln, sodass auch Studierende von günstiger Mobilität profitieren. Hier ist das von uns geforderte 1-Euro-Ticket auf Landesebene ein Schritt in die richtige Richtung.“