Bundestag stimmt für Bürgergeld-Gesetz

Veröffentlicht am 10.11.2022 in Bundestagsfraktion

Die größte Sozialreform seit knapp 20 Jahren wurde vom Bundestag verabschiedet. Mit dem neuen Bürgergeld leiten wir einen Kulturwandel ein. Jetzt liegt es am Bundesrat, sich der staatspolitischen Verantwortung zu stellen und die Grundsicherung an die Arbeitsmarktrealität anzupassen.

Martin Rosemann, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher:

„Mit dem Bürgergeld stellen wir die Grundsicherung auf neue Beine. Wir schaffen eine neue Vertrauenskultur zwischen arbeitssuchenden Menschen und dem Jobcenter, um so eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote, basierend auf den individuellen Stärken der Menschen, sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Zudem sorgen wir mit der Ausgestaltung von Vertrauenszeit, Karenzzeit und Schonvermögen für mehr Gerechtigkeit und Respekt vor Lebensleistung. Dabei tritt die Vertrauenszeit, in der nur Meldeversäumnisse sanktioniert werden, nur ein, wenn gemeinsam ein Kooperationsplan erarbeitet wurde. Es sind vor allem langjährig Beschäftigte, die von den Karenzzeiten und dem Schonvermögen profitieren. Bürgergeld heißt individuelle Befähigung und nachhaltige Integration. Arbeitssuchende werden sich künftig besser auf die Jobsuche konzentrieren und auf gezieltere Vermittlung in langfristige Arbeit bauen können. Bürgergeld heißt nicht, dass sich Arbeit nicht mehr lohnt.

Bei der Bürgergeld-Reform handelt es sich um ein Gesamtpaket. Wir dürfen einzelne Teile wie die Regelsatzerhöhung nicht auskoppeln. Nun ist es die Aufgabe der Länder im Bundesrat, ihre Verantwortung wahrzunehmen, statt der Desinformationskampagne der Unionsparteien auf dem Leim zu gehen. So können wir mit der Umsetzung beginnen und mit dem Bürgergeld ein modernes Instrument der finanziellen Grundsicherung, beruflichen Weiterbildung und der nachhaltigen Integration in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen.“

 

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