Straßen NRW erneuert Lärmschutzwand in Rehme auf 2,1 Kilometer Länge für vier Millionen Euro
Bad Oeynhausen-Rehme (WB). Noch ist es unangenehm laut, wenn man im Vorgarten der Familie Ströher am Alten Rehmer Weg steht. Der Zubringer zur A 2 ist nur wenige Meter entfernt. Die Lärmschutzwand aus dem Jahr 1979 schluckt nur einen Bruchteil der Geräuschkulisse. Das ändert sich aber schon bald.
Denn voraussichtlich bis Ende 2012 sollen auf einer Länge von 2,1 Kilometer neue Lärmschutzwände in Rehme gebaut werden. Die Entscheidung dafür war bereits im März 2010 gefallen. Über den aktuellen Stand berichtete Manuela Rose, stellvertretende Leiterin der Abteilung Planung in der Regionalniederlassung OWL des Landesbetriebs Straßen NRW, während einer Informationsveranstaltung am Dienstag im Rehmer Bürgerhaus.
Petitionsbeschluss ist Auslöser für 2.100 Meter lange neue Schutzwand an der A 2
Bad Oeynhausen (nw). Nun ist es amtlich genehmigt und ein bautechnischer Entwurf bereits in Arbeit: Entlang des Autobahnzubringers zur A 2 in Rehme soll es für die Rehmer Bürger 2012 deutlich ruhiger werden. Auslöser war eine Petition von betroffenen Anliegern aus dem letzten Jahr.
Dies konnten am Dienstagabend etwa 50 Bürger von zwei Vertretern des Landesbetriebs Straßen NRW erfahren, die auf Einladung der Landtagsabgeordneten Inge Howe und des Rehmer Ratsvertreters Michael Körtner (beide SPD) zu einem Informationsabend ins Rehmer Bürgerhaus gekommen sind.
Zur aktuellen Diskussion um den von der Bundesagentur für Arbeit vermuteten Missbrauch bei Bezug von Hartz IV-Leistungen durch Selbständige erklärt der Vorsitzende der AGSNRW (Arbeitsgemeinschaft der Selbständigen in der NRWSPD), André Brümmer:
Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, unterstellt Missbrauch beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen durch Selbständige, ohne diese These belegen zu können. Hier werden von der BA aus Opfern, u.a. einer globalisierten Arbeitswelt, Täter gemacht. Selbständigkeit bedeutet, etwas zu unternehmen und eine Chance zu nutzen, um aus der Abhängigkeit vom Staat heraus zu kommen. Selbständigkeit garantiert aber nicht automatisch ein auskömmliches Einkommen. Bei sehr geringem Einkommen hilft der Staat, wie auch bei abhängig Beschäftigten.
Das Bundeskabinett hat heute den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beschlossen. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
Die bereits im Januar vorgelegten Empfehlungen der Sachverständigenkommission „Neue Wege - gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ sind eine Fundgrube für eine moderne Gleichstellungspolitik. Allerdings ist die schwarz-gelbe Bundesregierung entweder nicht in der Lage oder nicht Willens, den Empfehlungen nachzukommen. Sie bleibt in ihrer Stellungnahme vage und unbestimmt und drückt sich um klare Aussagen.
Die Sachverständigen haben gerade im Bereich der Sozialpolitik und des Steuerrechts sehr konkrete gleichstellungspolitische Vorschläge gemacht, zum Beispiel in Richtung Ehegattensplitting, Minijobs, Rentensplitting.
Zur heutigen abschließenden Sitzung der Gemeindefinanzkommission erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:
Das Beste, das man über den Abschluss der Gemeindefinanzkommission sagen kann, ist: Es gibt keine Reform. Wer sich klar macht, was das ursprüngliche Ziel dieser Kommission war, muss darüber ernsthaft erleichtert sein. Die Vertreter der Regierungskoalition waren angetreten, um die Gewerbesteuer abzuschaffen oder zumindest auszuhöhlen. Es ist erfreulich, dass es den schwarz-gelben Koalitionären nicht gelungen ist, sich mit diesen Plänen durchzusetzen. Anderenfalls wäre den Kommunen ein schwerer finanzieller Schaden zugefügt worden, der ihre Handlungsfähigkeit auf Dauer bedroht hätte. Der entschlossene Widerstand von SPD und kommunalen Spitzenverbänden hat die Umsetzung dieses schwarz-gelben Ansinnens verhindert.
Anlässlich der Vorstellung des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention erklären die sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Silvia Schmidt:
Der Aktionsplan ist längst überfällig und völlig unzureichend, um die in der UN-Konvention festgeschriebenen Menschenrechte tatsächlich zu verwirklichen, so dass behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht wird.
Der Aktionsplan enthält lediglich wohlfeile Absichten und wenig konkrete Maßnahmen. Das ist für die Betroffenen ein harter Schlag, haben Union und FDP im Deutschen Bundestag die Verzögerung beim eigentlich für März angekündigten Plan doch damit begründet, dass man die Qualität des Plans verbessern wolle.
Die seit langem angestrebte Reform der Gewerbesteuer ist gescheitert. Bund, Länder und Kommunen konnten sich auf keine gemeinsame Position für die abschließende heutige Sitzung der Gemeindefinanzkommission einigen. Gut so, sagt der SPD-Parteivize Klaus Wowereit. Denn den Kommunen hätte erheblicher Schaden gedroht.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss ein weiteres Großprojekt zu den Akten legen. Auch nach monatelangen Verhandlungen konnten sich Bund, Länder und Kommunen nicht auf eine gemeinsame Position für die heute stattfindende abschließende Sitzung der Gemeindefinanzkommission einigen.
Damit bleibt bei der Gewerbesteuer voraussichtlich alles beim Alten. Sie ist mit einem Aufkommen von fast 39 Milliarden Euro in diesem Jahr die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Wirtschaftsverbände, FDP und Teile der Union wollten sie seit langem abschaffen.
Schwarz-Gelb verschleppt die Reform des Wahlrechts. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann hat die Koalition erneut aufgefordert, rasch zu einer überparteilichen Lösung zu finden. „Es wäre eine für die Politik insgesamt nicht zu überbietende Peinlichkeit, wenn das Parlament selbst beim Wahlrecht nicht zu einer Einigung kommt,“ sagte Oppermann dem Handelsblatt.
Das Wahlrecht zur Bundestagswahl muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Die Frist, die das höchste Gericht dafür gesetzt hat, läuft am 30 Juni aus. Während die SPD bereits im Mai einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht hat, haben Union und FDP noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Sollte es zum 30. Juni keine Reform geben, gilt das bisherige Wahlrecht vorerst weiter. In diesem Fall könnten Parteien oder Wähler erneut beim Verfassungsgericht klagen.