SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

CDU und FDP verweigern sich der inhaltlichen Diskussion

Zum Verlauf der heutigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses erklären der wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfaktion Karl Schultheis und die Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Dr. Ruth Seidl:

„Mit den heute gefassten Beschlüssen zur Änderung des Hochschul- und Kunsthochschulgesetzes sind endlich Verbesserungen für das Promotionsrecht an Fachhochschulen erreicht worden. Nun muss noch der Landtag im neuen Jahr letztmalig darüber debattieren und abstimmen, dann sind erhebliche Erleichterungen für Fachhochschulstudierende gesetzlich verankert.
In der Sache sind sich alle Beteiligten einig, das haben die Beratungen der vergangenen Wochen gezeigt. Mit Mehrheit wurden heute die notwendigen Ausschussbeschlüsse gefasst.
Das Verhalten der Mitglieder von CDU und FDP im Ausschuss können wir nicht nachvollziehen. Zwei Anhörungen zur Änderung des Hochschul- und Kunsthochschulgesetzes sowie zum Promotionsrecht für Fachhochschulen haben stattgefunden. Seit Monaten liegen mündlich und schriftlich die Änderungen allen Fraktionen vor und sind im Ausschuss mehrfach diskutiert worden. Und nun wird durch CDU und FDP versucht mit Geschäftsordnungstricks eine Entscheidung zu verzögern. Damit werden FDP und CDU zu Blockierern in der NRW-Wissenschaftspolitik.“

 

CDU-Entwurf zur Schuldenbremse untauglich!

Bei der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung haben die Sachverständigen den vorliegenden Entwurf im Wesentlichen als untauglich bewertet.

Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Martin Börschel:

„Die Anhörung zeigt, dass NRW dringend eine eigene Lösung zur Erreichung einer nachhaltigen Finanzierungsregelung braucht! Deshalb fordere ich die CDU noch einmal auf, sich nicht der Verantwortung zu entziehen, sondern sich an der in der letzten Woche beschlossen Kommission zur Einführung einer Schuldenregel zu beteiligen!"

 

Erhöhte Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge werden bis Ende 2012 verlängert

Zum Erlass des Innenministeriums zur befristeten Verlängerung der gültigen Wertgrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Kommunen in Nordrhein-Westfalen erklären Thomas Eiskirch MdL, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD und Daniela Schneckenburger MdL, wirtschaftspolitische Sprecherin Bündnis 90 / Die Grünen:

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich mit einem Antrag im Parlament und in der Öffentlichkeit dafür eingesetzt, die Wertgrenzen überall in unserem Land auch nach dem 01.01.2012 angemessen und praxisgerecht festzulegen.

Mit dem jetzt vorliegenden Erlass können die Kommunen die dringend notwendigen Arbeiten im Hoch- und Tiefbau sowie bei Liefer- und Dienstleistungen auch im kommenden Jahr beschleunigt vergeben und zügig erledigen lassen. „Das ist eine gute Nachricht auch für Mittelstand und Handwerk vor Ort“ so Thomas Eiskirch.

„Gleichzeitig wird ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Korruptionsprävention gewährleistet“ so Daniela Schneckenburger.

Sollten auf Bundesebene im Laufe des Jahres 2012 einvernehmlich neue Wertgrenzen sowohl für die freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibungen als auch öffentliche Ausschreibungen in der Vergabeordnung festgeschrieben werden, ist es sinnvoll, die Regelungen für das Land NRW und die Kommunen mit den Bundesvorgaben zu harmonisieren.

 

Das Tariftreue- und Vergabegesetz für einen fairen Wettbewerb

Mit einer klaren Zustimmung ist heute das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Nordrhein-Westfalen (TvgG-NRW) im Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie auf den Weg gebracht worden.

Dazu erklären die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen und SPD, Daniela Schneckenburger und Rainer Schmeltzer:

„Mit Hilfe des Tariftreue- und Vergabegesetzes werden verbindliche Mindeststandards für Unternehmen bei der Bearbeitung öffentlicher Aufträge geschaffen. Das hilft gegen Lohndumping und sichert faire Wettbewerbschancen für mittelständische Unternehmen und Handwerk.

Mit diesem Gesetz werden Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung in NRW gestärkt. Durch die Aufnahme ökologischer und sozialer Mindestanforderungen schafft das Tariftreue- und Vergabegesetz die Rahmenbedingungen für einen offenen und transparenten und für alle Seiten fairen Wettbewerb in NRW.

In einigen Bundesländern wie z.B. Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz existieren bereits Tariftreue- und Vergabegesetze. Das nordrhein-westfälische Gesetz findet bundesweit positive Aufmerksamkeit. Es wird den Trend zu sozialen und ökologischen Mindeststandards auch außerhalb unseres Landes weiter verstärken.“

 

Enquete verpasst wichtiges netzpolitisches Signal zum Datenschutz – wenn auch knapp

Zur Verabschiedung des Zwischenberichtes Datenschutzes hatte die SPD-Bundestagsfraktion die Sachverständige Cornelia Tausch benannt. Dazu erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:

Die Enquete-Kommission hat es gestern zum wiederholten Mal versäumt, ein wichtiges netzpolitisches Signal zu setzen. Bei der Schlussberatung des Zwischenberichtes Datenschutz hat sich die Parlamentskommission leider nicht mehrheitlich für eine umfassende Reform des Datenschutzrechts zur Stärkung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Gesellschaft verständigen können. Allerdings konnte die Koalition aber auch keine Mehrheit für ihre in der Kommission vertretene Verhinderungsstrategie im Datenschutzbereich erzielen. So gab es bei der Abstimmung erneut eine Pattsituation und es wird keinen Mehrheitsbeschluss für Empfehlungen an den Deutschen Bundestag geben, sondern erneut zwei Sondervoten. In dem Sondervotum der Koalition wird nun festgestellt, dass es eigentlich keinen Handlungsbedarf im Datenschutzrecht gibt und dass die Selbstverpflichtungen der Internetunternehmen ausreichend sind.

Die Oppositionsfraktionen und eine Mehrheit der Sachverständigen haben dagegen eine umfassende Modernisierung des Datenschutzrechtes eingefordert, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in der digitalen Welt sicherzustellen. Hierbei können Selbstverpflichtungen sicher auch einen Beitrag leisten, allein auf diese beim Grundrechtsschutz zu setzen kann aber nicht ausreichen. Hier kann es vor allem um technische Detail- und Ausgestaltungsfragen gehen, nicht um den grundsätzlichen Rechtsrahmen. Die entscheidenden Fragen bei der Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind die Frage des autonomen und selbstbestimmten Umgangs mit den eigenen Daten, der Transparenz der Datenverarbeitung, die Ermöglichung der bewussten Einwilligung und die Durchsetzung der Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung.

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Bespitzelungsermutigung statt wirksamer Schutz von Arbeitnehmerdaten

 

Untätige Bundesregierung scheitert an eigenen Breitbandzielen

Anlässlich des von der Bundesregierung vorgelegten zweiten Monitoringberichts zur Breitbandstrategie und des anstehenden Vermittlungsverfahrens zur Novellierung des Telekommunikationsrechts erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Die Bundesregierung droht sämtliche Vorgaben ihrer Breitbandstrategie zu verfehlen. Mit dem Ziel einer flächendeckenden Breitbandabdeckung bis Ende 2010 ist sie bereits gescheitert. Das weitergehende Ausbauziel von 50 MBit/s für 75 Prozent der Haushalte bis Ende 2014 ist nach Einschätzung der Länder und selbst des Wirtschaftsstaatssekretärs Stefan Kapferer kaum noch erreichbar.

Es rächt sich, dass die Bundesregierung und die sie tragende schwarz-gelbe Koalition zwei Jahre beim Breitbandausbau passiv abgewartet haben, ohne zusätzliche Impulse zu setzen. Bei der Novellierung des Telekommunikationsrechts wurden weitergehende Vorschläge abgelehnt, insbesondere die Absicherung einer flächendeckenden Breitband-Grundversorgung durch einen europarechtskonformen Universaldienst, wie ihn die SPD-Fraktion im Bundestag beantragt hat. Auch im Hinblick auf den Glasfaserausbau reichen die bisherigen Beschlüsse bei weitem nicht aus, um die notwendigen Investitionsanreize zu setzen. Damit droht sich die Spaltung zwischen gut versorgten Ballungsräumen und unzureichend versorgten ländlichen Räumen weiter zu vertiefen.

 

Das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ wird zügig umgesetzt

„Mit den heute vom Schulministerium vorgelegten Eckpunkten hat die Landesregierung den Beschluss des Landtags vom 20. Oktober 2011 zügig umgesetzt. Das Prinzip ‚Kurze Beine – kurze Wege‘ steht dabei im Mittelpunkt. Nun können die Kommunen verlässlich zum Schuljahr 2013/14 planen. Wir gehen davon aus, dass bereits zum kommenden Schuljahr erste geplante Verbesserungen bei den Entscheidungen vor Ort berücksichtigt werden. Uns ist wichtig, den Kommunen und den Schulen mehr Gestaltungsspielräume zu ermöglichen, um ein wohnortnahes Angebot an Grundschulen aufrecht zu erhalten“, begrüßte Renate Hendricks, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, das heute vorgestellte ‚neue Konzept zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wortortnahen Grundschulangebots in NRW‘ der rot-grünen Landesregierung. „Über die Senkung des Klassenfrequenzrichtwertes, der Möglichkeit des jahrgangsübergreifenden Unterrichts sowie die Teilstandortlösungen werden kleine Grundschulstandorte im Sinne der Eltern erhalten bleiben. Außerdem führt die neu eingeführte kommunale Klassenrichtzahl zu vergleichbaren Klassengrößen zwischen den Kommunen des Landes. Das schafft mehr Gerechtigkeit.“

 

Norbert Römer: Wir begrüßen die Initiative der Landesregierung zur Dichtigkeitsprüfung

Zu der heute angekündigten Initiative der Landesregierung, eine neue gesetzliche Regelung zur Dichtheitsprüfung im Landeswassergesetz vorzulegen, erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Norbert Römer:

„CDU und FDP haben durch ihre Verhalten zu einer massiven Verunsicherung in weiten Teilen der Bevölkerung beigetragen. Jetzt machen es sich mal wieder einfach und stehlen sich aus der Verantwortung.

Um die Verunsicherung abzubauen, wird die Landesregierung jetzt eine Gesetzesinitiative starten, die Grundwasserschutz und die Interessen von Hauseigentümern, Mietern und Kommunen gleichermaßen berücksichtigt.

Die SPD-Fraktion hat sich heute erneut intensiv mit dem Thema Dichtheitsprüfung beschäftigt. Wir sind uns mit dem Koalitionspartner einig, dass es zu Veränderungen kommen muss. Ich freue mich deshalb, dass der Umweltminister diesen Anregungen Rechnung trägt. Wir gehen davon aus, dass diese Veränderungen breit und transparent im Parlament diskutiert werden.“

 

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