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Politik mit Herz

Enquete verpasst wichtiges netzpolitisches Signal zum Datenschutz – wenn auch knapp

Veröffentlicht am 13.12.2011 in Bundespolitik

Zur Verabschiedung des Zwischenberichtes Datenschutzes hatte die SPD-Bundestagsfraktion die Sachverständige Cornelia Tausch benannt. Dazu erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:

Die Enquete-Kommission hat es gestern zum wiederholten Mal versäumt, ein wichtiges netzpolitisches Signal zu setzen. Bei der Schlussberatung des Zwischenberichtes Datenschutz hat sich die Parlamentskommission leider nicht mehrheitlich für eine umfassende Reform des Datenschutzrechts zur Stärkung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung in der digitalen Gesellschaft verständigen können. Allerdings konnte die Koalition aber auch keine Mehrheit für ihre in der Kommission vertretene Verhinderungsstrategie im Datenschutzbereich erzielen. So gab es bei der Abstimmung erneut eine Pattsituation und es wird keinen Mehrheitsbeschluss für Empfehlungen an den Deutschen Bundestag geben, sondern erneut zwei Sondervoten. In dem Sondervotum der Koalition wird nun festgestellt, dass es eigentlich keinen Handlungsbedarf im Datenschutzrecht gibt und dass die Selbstverpflichtungen der Internetunternehmen ausreichend sind.

Die Oppositionsfraktionen und eine Mehrheit der Sachverständigen haben dagegen eine umfassende Modernisierung des Datenschutzrechtes eingefordert, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch in der digitalen Welt sicherzustellen. Hierbei können Selbstverpflichtungen sicher auch einen Beitrag leisten, allein auf diese beim Grundrechtsschutz zu setzen kann aber nicht ausreichen. Hier kann es vor allem um technische Detail- und Ausgestaltungsfragen gehen, nicht um den grundsätzlichen Rechtsrahmen. Die entscheidenden Fragen bei der Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind die Frage des autonomen und selbstbestimmten Umgangs mit den eigenen Daten, der Transparenz der Datenverarbeitung, die Ermöglichung der bewussten Einwilligung und die Durchsetzung der Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung.

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