Die Fachpolitiker von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich darauf verständigt, bei der Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei den bisherigen Regelungen hinsichtlich der allgemeinen Rücklage zu bleiben.
Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Hübner:
„Damit nehmen wir eine Anregung des Städtetags und des Landkreistags auf, die zu Recht auf inzwischen vorliegende Erfahrungswerte nach der Verlängerung des Zeitraumes für den Haushaltsausgleich und der Umsetzung des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ verweisen.
Die zunächst vorgeschlagene Anhebung der Schwelle für den Verzehr der allgemeinen Rücklage von fünf auf zehn Prozent hatte nichts mit einer Vereinfachung der Kreditaufnahme für Kommunen zu tun. Die öffentliche Diskussion, damit würde der Konsolidierungsdruck von den Kommunen genommen war und ist völlig abwegig. Kommunale Haushaltspolitik kann auch ohne die stärkere Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage effektiv gestaltet werden. Dem wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf jetzt auch Rechnung tragen.“
Die heutigen Anforderungen an Politik und Verwaltungshandeln sind vielfältiger geworden. Während Bürgerinnen und Bürger in zunehmendem Maß mehr Transparenz und mehr Rechenschaft in politischen Prozessen fordern, können Politik und Verwaltungen dieser Forderung mit den Möglichkeiten der Digitalisierung stärker entgegenkommen. Beteiligungsprozesse lassen sich im digitalen Zeitalter einfacher und mit geringeren Hürden organisieren, Informationen schneller und in größerem Umfang bereitstellen.
Der fortschreitende gesellschaftliche Prozess der Digitalisierung bietet vielfältige Möglichkeiten, die repräsentative Demokratie um neue politische Mitgestaltungmöglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger zu ergänzen und damit zu stärken. 79,4% der Haushalte in Nordrhein-Westfalen haben heute Zugang zum Internet. Hieraus ergibt sich ein großes Potenzial zur stärkeren Partizipation und Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie für die Herstellung von mehr Transparenz in politischen Prozessen.
Zum Kabinettsbeschluss „8. Schulrechtsänderungsgesetz“ erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Renate Hendricks:
„Mit dem Beschluss setzen wir auch einen wichtigen Bestandteil des Schulkonsenses zwischen CDU; SPD und Bündnis 90/ Die Grünen um: Kurze Beine – Kurze Wege.
Wir schaffen die Voraussetzung dafür, dass in vielen Kommunen des Landes ein qualitativ hochwertiges und wohnortnahes Grundschulangebot erhalten werden kann. Wir reagieren damit auf den Rückgang der Schülerzahlen und sorgen dafür, dass kleinere Klassen in den Grundschulen und Teilstandorte ermöglicht werden können.
Grundschulen mit weniger als 92 Kindern dürfen zukünftig nur als Teilstandorte fortgeführt werden. Hierzu bietet sich verstärkt jahrgangsübergreifender Unterricht an, der bereits an vielen Standorten verwirklicht wird.
Die Koalition hat sich darauf verständigt, dass insgesamt 1700 Lehrerstellen dafür bereitgestellt werden.
Wir freuen uns zudem über die Perspektiven für die Gesamtschulen, denen nun auch die Möglichkeit eröffnet wird, Teilstandorte einzurichten. Dieses gibt den Kommunen einen größeren Gestaltungsspielraum als bisher.“
2013 werden die Hochschulen und die Studentenwerke vor eine große Herausforderung gestellt, denn dann werden die Absolventen des doppelten Abiturjahrgang 2013 an die Hochschulen strömen.
Damit die Studentenwerke ihren Aufgaben nachkommen kann, hat die rot-grüne Landesregierung die von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung beschlossenen Kürzungen der Landeszuwendungen an die Studentenwerke zurückgenommen und erhöht.
Aber ein weiteres Problemfeld sind die Sachbearbeitungen von BAföG-Anträgen. Unter den aktuellen Voraussetzungen ist eine schnelle Bearbeitung und eine gute Beratung für den doppelten Abiturjahrgang nicht möglich. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Antrag gestellt, indem die Landesregierung aufgefordert wird eine schnelle Antragsbearbeitung und eine gute Beratung zu ermöglichen und die Studentenwerke hierbei zu unterstützen.
Die sprunghaft angestiegenen Berufshaftpflichtprämien sind mittlerweile zu einer reellen Existenzbedrohung für Hebammen geworden. Das bestätigt auch eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie. Die Folge: Hebammen haben ihr Leistungsangebot in der außerklinischen Geburtshilfe sowie der Begleitung von Geburten in 1:1 (eine Schwangere – eine Hebamme) Betreuung bereits eingeschränkt. „Diese Entwicklung darf so nicht fortschreiten“, fordert die Landtagsabgeordnete Inge Howe (SPD).
Eine Geburt sei etwas ganz Natürliches und kein krankheitsähnlicher Vorgang. „Die Hebammenhilfe muss endlich gesetzlich klar definiert und festgeschrieben werden“, fordert Inge Howe. Stattdessen werde die Hebammenleistung noch immer auf der Grundlage der Reichsversicherungsordnung aus dem Jahr 1911 geregelt und natürliche Geburten von technisierten Geburtshilfen, Damm- und Kaiserschnitten verdrängt.
Abweichende Darstellungen des Landesbauministers Mike Groschek (SPD) und des parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter (CDU) haben zu Verwirrungen um den Lückenschluss der A33 bei Borgholzhausen geführt. Die Sprecherin der ostwestfälischen SPD Landtagsabgeordneten (Teutonenriege), Inge Howe (Minden) fordert die Landesregierung jetzt in einer kleinen Anfrage zu dem Thema zu einer klaren Antwort auf.
Mehr zum Thema:
Kleine Anfrage 388: A 33 Lückenschluss Burgholzhausen – Ist die Finanzierung gesichert?
Minden-Lübbecke. Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen können ab sofort schneller, unbürokratischer und nicht erst bei einer konkreten Versetzungsgefahr in der Schule eine Lernförderung in Anspruch nehmen. Darauf weisen die Landtagsabgeordneten Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe hin. Der Landesarbeitsminister habe mit einem neuen Erlass für eine sozial gerechtere Neuregelung bei der Gewährung von Lernhilfen im Rahmen des Teilhabe- und Bildungspakets gesorgt.
"Die bundesgesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind zum Teil so praxisfern und bürokratisch, dass wir gegensteuern müssen, damit die Bedürftigen überhaupt zu ihrem Recht kommen. Es macht eben keinen Sinn, Nachhilfe erst dann zu gewähren, wenn das Kind schon buchstäblich in den Brunnen gefallen ist, d. h. wenn es droht sitzen zu bleiben", sagt Ernst-Wilhelm Rahe als Begründung.
Zum heutigen zweiten Krippengipfel erklärt Wolfgang Jörg, familienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Teilnehmer des Gipfels:
„Die SPD-geführte Landesregierung setzt mit diesem zweiten Krippengipfel ihre Maxime fort, Betroffene zu Beteiligten zu machen. Nur gemeinsam können wir mit Eltern, mit Beschäftigten, mit Kommunen und mit Trägern den Kraftakt zur Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder unter drei Jahren meistern. Wir sind zuversichtlich aber keineswegs sicher, dass wir dies auch schaffen werden. Denn wir bereiten immer noch fünf Jahre auf, in denen die einen gegen die anderen ausgespielt wurden.
Dieser Krippengipfel war wieder von einer sehr konstruktiven Atmosphäre geprägt und wir waren uns alle darin einig, dass nun die Anstrengungen der vergangenen beiden Jahre Früchte tragen. Das Land hat viel Geld in die Hand genommen – 440 Millionen Euro Investitionsmittel, nun kommt noch durch ein Ausführungsgesetz ein Batzen von 1,4 Milliarden Euro bei den Betriebskosten dazu. Wir haben aber auch mit der „Task Force U3-Ausbau“ eine Anlaufadresse geschaffen, die unbürokratisch hilft, Hürden aus dem Weg zu räumen.