Zur heutigen Sachverständigenanhörung zum Mittelstandsgesetz erklärt Thomas Eiskirch, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD:
Anlässlich der abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag zur Ausweitung der Minijobs erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:
Die Ausweitung der Minijobs von 400 auf 450 Euro macht erneut deutlich, dass Frauen von dieser Bundesregierung nichts zu erwarten haben. Der Großteil der in einem Minijob Beschäftigten ist weiblich, verdient unter 8,50 Euro die Stunde und geht keiner weiteren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Davon können die Menschen weder im heute noch im Alter leben. Altersarmut ist damit programmiert und wird mit dieser unsinnigen Ausweitung gar zementiert.
Zur Anhebung der Minijob-Grenze von 400 Euro auf 450 Euro erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner:
In Sonntagsreden klagt Frau von der Leyen über Altersarmut und werktags wird die Minijobgrenze angehoben. Damit erhöht sie das Armutsrisiko, insbesondere für Frauen. Denn Minijobs ergeben eben auch nur Mini-Renten.
Minijobs sind weiblich – mehr als zwei Drittel der Minijobs werden von Frauen ausgeübt. Eine Studie von Ministerin Kristina Schröder belegt: Minijobs sind keine Brücken in den regulären Arbeitsmarkt, sondern verhindern sogar den Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Insbesondere verheiratete Frauen bleiben im Minijob hängen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund erhalten drei Viertel Mini-Stundenlöhne unter 8,50 Euro. Gleichzeitig wirken Minijob-Karrieren sich nachteilig in der Erwerbsbiographie aus und erschweren den Wechsel in reguläre Beschäftigung.
Wer arbeitet, der muss auch davon leben können – das gilt in Deutschland längst nicht mehr. Immer mehr Beschäftigte sind trotz ihres Jobs von Armut bedroht. „Wir müssen dafür sorgen, dass es einen Mindestlohn gibt und dass andere Formen von Prekarisierung am Arbeitsmarkt zurückgedrängt werden“, sagt der SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil.
Immer mehr Menschen gehen keiner „klassischen Beschäftigung“ nach, sondern sind als Minijobber, Zeitarbeiter oder als befristet Beschäftigte tätig. Für einige Selbstständige und jüngere Menschen gilt dasselbe.
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes arbeitet in Deutschland jeder Fünfte für einen Niedriglohn. Besonders groß ist der Anteil der Niedriglöhne im Taxigewerbe, in der Frisör- und Kosmetikbranche, bei Gebäudereinigern und in der Gastronomie.
Lübbecke (msa). »Alter ist keine Last, sondern eine Lust. Demographie ist kein Problem, sondern eine Herausforderung oder eine Chance«, gibt sich Günter Gabrecht, SPD-Landtagsmitglied aus Bielefeld, kämpferisch zu dem Thema »Altern in Würde - Altern in Armut - Für ein Miteinander der Generationen«. Unter diesem Motto stand eine Podiumsdiskussion, die die AG 60-plus aus Ostwestfalen-Lippe im Versammlungsraum der Sporthalle Nettelstedt ausgerichtet hat. Moderator Achim Post, SPD-Bundestagskandidat für den Kreis Minden-Lübbecke, stellte die Fragen.
Mehr als 120 interessierte Zuhörer hatten sich dazu eingefunden und wurden dabei von der Nettelstedter SPD-Ortsgruppe mit Kaffee und Kuchen bewirtet.
Susanne Leimbach von der Caritas Minden, Dirk Hanke von der AWO und Thomas Volkening von der Parität nahmen als Vertreter der Wohlfahrtsverbände teil und informierten über ihre Angebote, um ein Alter in Würde zu ermöglichen. »Wir bieten zum Beispiel Reisen für Hochbetagte. Aber auch die, die Armut im Alter erleben, unterstützen wir unter anderem mit der Wärmestube, wo es warmes Essen, eine Möglichkeit zum Baden und mehr gibt«, erläutert Susanne Leimbach.
Anlässlich einer SPD-Veranstaltung zum Thema Energiearmut erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Inge Blask:
„Wenn wir gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen garantieren wollen, müssen wir Energiearmut verhindern. Eine gesicherte Energieversorgung ist eine Grundvoraussetzung zivilen Lebens. Die SPD-Landtagsfraktion wird sich verstärkt dafür einsetzen, die Zahl der Stromsperren in NRW zu reduzieren.
Rund 120.000 Haushalte haben 2011 allein in NRW eine Stromsperre hinnehmen müssen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Energiearmut steht immer in Verbindung mit Einkommensarmut. Wer dagegen die Energiewende als Ursache für die Energiearmut nennt, treibt ein demagogisches Spiel.
Um Stromsperren in Zukunft deutlich zu reduzieren, müssen verschiedene Maßnahmen kombiniert werden. Dazu gehören unter anderem eine intensivere Energieberatung, attraktiveFinanzierungsmodelle für den Kauf von effizienteren Elektrogeräten und die Entwicklung sozialer Komponenten in den Stromtarifen.“
Koalition will Abstimmung im Bundestag verhindern
Seit Monaten streitet Schwarz-Gelb über die Abschaffung der Praxisgebühr. Als die SPD-Bundestagsfraktion angesichts der sprudelnden Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bereits im März forderte, die 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal abzuschaffen, stellte sich die Union dagegen und FDP-Gesundheitsminister Bahr kündigte lediglich an, das Vorhaben prüfen zu wollen. Mittlerweile will auch die FDP die Praxisgebühr abschaffen und damit bei den Wählerinnen und Wählern punkten. Zudem ist die Praxisgebühr für Brüderle, Rösler und Co. Verhandlungsmasse in der festgefahrenen Debatte zur Einführung des Betreuungsgeldes.
Grobes Foulspiel von Schwarz-Gelb
Am 25. Oktober sollte der Bundestag über den Antrag der SPD-Fraktion sowie über die weiteren Oppositionsanträge zur Abschaffung der Praxisgebühr im Bundestag entscheiden. Die SPD-Fraktion wollte, dass dazu namentlich abgestimmt werde, um transparent zu machen, wie ernst es den FDP-Abgeordneten mit ihrer Forderung einer Abschaffung der Praxisgebühr ist. Doch Schwarz-Gelb hat die Anträge im Gesundheitsausschuss blockiert und die namentliche Abstimmung darüber von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen.
Kreis Minden-Lübbecke: Vor der morgigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Umwelt des Landtages NRW hat sich die Regierungsparteien SPD und Grüne heute auf Eckpunkte für die Dichtheitsprüfung geeinigt.
Danach sollen in Trinkwasserschutzgebieten die Kanalleitungen älterer Häuser (Baujahr bis 1965) bis zum Ende des Jahres 2015, alle ab 1966 entstandenen Gewerbe- und Wohnimmobilien bis zum Ende des Jahres 2020 überprüft werden.
Für alle anderen Gebäude entfällt die Pflichtüberprüfung. Die Kommunen können entsprechend ihrer Kanalbaumaßnahmen durch Satzung örtliche Rahmenbedingungen vorschreiben.
„Die von der ehemaligen CDU/FDP Regierung eingeführte flächenmäßige Zwangsprüfung wird damit durch die von uns angestrebte bürgerfreundliche Lösung ersetzt“ freut sich die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Inge Howe ( Minden ) über die gefundene Lösung. „ Es gilt weiterhin das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die Vorschrift, dass alle Kanalleitungen dicht sein müssen. Dafür haften die Eigentümer. Aber die Kommunen können jetzt flexibel auf die Situation vor Ort reagieren.“