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Politik mit Herz

SPD und Grüne in NRW einigen sich auf neue Regeln für Dichtheitsprüfung

Veröffentlicht am 23.10.2012 in Umwelt

Kreis Minden-Lübbecke: Vor der morgigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Umwelt des Landtages NRW hat sich die Regierungsparteien SPD und Grüne heute auf Eckpunkte für die Dichtheitsprüfung geeinigt.

Danach sollen in Trinkwasserschutzgebieten die Kanalleitungen älterer Häuser (Baujahr bis 1965) bis zum Ende des Jahres 2015, alle ab 1966 entstandenen Gewerbe- und Wohnimmobilien bis zum Ende des Jahres 2020 überprüft werden. 

Für alle anderen Gebäude entfällt die Pflichtüberprüfung. Die Kommunen können entsprechend ihrer Kanalbaumaßnahmen durch Satzung örtliche Rahmenbedingungen vorschreiben.

„Die von der ehemaligen CDU/FDP Regierung eingeführte flächenmäßige Zwangsprüfung wird damit durch die von uns angestrebte bürgerfreundliche Lösung ersetzt“ freut sich die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Inge Howe ( Minden ) über die gefundene Lösung. „ Es gilt weiterhin das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die Vorschrift, dass alle Kanalleitungen dicht sein müssen. Dafür haften die Eigentümer. Aber die Kommunen können jetzt flexibel auf die Situation vor Ort reagieren.“

In ganz NRW hatten sich viele Bürger in Petitionen, viele Kommunen mit Resolutionen gegen die Regelung der alten Landesregierung zur Pflichtüberprüfung aller privaten Kanalleitungen gewehrt.  Ministerpräsidentin Hannelore Kraft  hatte hingegen sowohl im Wahlkampf als auch zuletzt auf dem Landesparteitag der SPD erklärt: Wir wollen eine bürgerfreundliche Lösung für den Umweltschutz finden. Für den Sanierungsfall ist eine Härtefallregelung und Unterstützung durch die NRW Bank vorgesehen. Nach 5 Jahren soll die neue Vorschrift dann vom Landtag überprüft werden.

„SPD und Grüne in NRW haben hier einen guten Weg aufgezeigt wie eine ursprüngliche Überregulierung staatlicher Vorsorge auf praktische Weise umgesetzt werden kann“ ergänzt Ernst-Wilhelm Rahe (MdL), Vorsitzender der SPD in Ostwestfalen-Lippe. „Die parteipolitisch motivierten Kampagnen von CDU und FDP, die in den letzten Wochen zu diesem Thema gestartet wurden, haben den Diskussionsprozess eher schwieriger gemacht als dass sie zu einer Lösung beigetragen hätten. Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern auszulösen, statt  zur Aufklärung beizutragen ist schlechter Stil.“  bedauert Rahe.

Inge Howe zu der langen Diskussion um dieses Gesetz: „Um es mit Bert Brecht zu sagen,   wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!“

Der Koalitionsausschuss von SPD und Grünen wird noch am heutigen Abend endgültig über die zeitnahe Umsetzung des Verfahrens beraten.

 

Homepage Inge Howe

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