SPD-Fraktionsvizin Katja Mast begrüßt die Gründung des neuen Arbeitgeberverbandes Pflege. Es wird Zeit, dass Pflegekräfte auch durch Tariflöhne mehr Wertschätzung bekommen.
“Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Arbeiterwohlfahrt und weitere Verbände den neuen Arbeitgeberverband Pflege gegründet haben. Das ist ein weiterer Schritt hin zu einer guten Tarifstruktur in der Pflege.
Denn Tariflohn bedeutet, dass die Pflegekräfte mehr Wertschätzung bekommen. Das haben sie mehr als verdient. Damit wird dem Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ein Riegel vorgeschoben”
Die Vorstände der Koalitionsfraktionen haben sich am Donnerstag und am Freitag zur einer Klausurtagung getroffen. Zum Abschluss der Klausur stellen Rolf Mützenich, Ralph Brinkhaus und Alexander Dobrindt die Ergebnisse der Beratungen vor.
Beschlusspapier: „Zukunftsoffensive für eine starke Mobilfunkinfrastruktur in allen Regionen“
Beschlusspapier: „Wohlstand für alle – durch nachhaltiges Wachstum“
Beschlusspapier: „Zügige Umsetzung der Konzertierten Aktion Pflege“
Mobilfunk muss überall verfügbar sein, sagt SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. Wo der Markt aus wirtschaflichen Gründen versagt, wird der Staat selbst handeln. Und für Kunden wird es mehr Transparenz geben.
„Unser Ziel ist Mobilfunk für alle in allen Regionen. Wo der Markt versagt, muss der Staat handeln. In Regionen, wo die Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen keine Mobilfunkmasten aufstellen, werden wir mit einer bundeseigenen Gesellschaft die notwendige Infrastruktur errichten.
Wir werden außerdem die Sanktionen massiv erhöhen, wenn die Mobilfunkunternehmen sich nicht an die Versorgungsauflagen halten.
Wir sorgen für mehr Transparenz für die Mobilfunk-Kundinnen und Kunden. Die Anbieter werden zukünftig gezwungen, die Nutzerinnen und Nutzer bei Vertragsabschluss über die reale Netzabdeckung zu informieren.“
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Starke und stabile Mobilfunkversorgung in allen Regionen
"Wohnen muss für alle bezahlbar sein", sagt SPD-Fraktionsvizin Eva Högl. Sie begrüßt, dass Berlin nun den Mietendeckel einführt. Die Vorschläge der SPD-Fraktion liegen auf dem Tisch, die Union muss sich bewegen.
"Wenn selbst schon die Wirtschaft steigende Mieten beklagt, weil mittelständische Betriebe ihre freien Stellen nicht mehr besetzt bekommen, dann sollte wohl auch der Union endlich klar werden, dass wir noch mehr tun müssen für faire Mieten. Wohnen muss für alle bezahlbar sein.
Trotz aller Unkenrufe ist inzwischen erwiesen: Die Mietpreisbremse wirkt. Deshalb muss die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert und zu viel gezahlte Mieten auch rückwirkend zurückgezahlt werden. Die Mieten müssen für alle gedeckelt werden. Deshalb ist der Berliner Mietendeckel ein weiterer Schritt. Der Mietendeckel friert die Mieten für fünf Jahre ein und schließt eine weitere Lücke: Er gilt nämlich nicht nur für neue, sondern auch für bereits bestehende Mietverträge. Ich bin froh, dass Berlin als erstes Bundesland den Mietendeckel einführt.
Von der Kanzlerin erwarte ich, dass sie beim Deutschen Mietertag mehr als freundliche Worte für die Mieterinnen und Mieter hat. Es liegen viele Vorschläge der SPD-Fraktion auf ihrem Tisch. Sie muss nur endlich ja sagen."
Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich heute im Rahmen einer Expertenanhörung mit dem Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befasst.
Dazu erklären Christian Dahm, heimischer Landtagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
“In der Anhörung ist deutlich geworden, dass dringender Handlungsbedarf beim Thema Straßenausbaubeiträge besteht. Die Hängepartie von Ministerin Scharrenbach und der Landesregierung ist den Kommunen in Nordrhein-Westfalen und den Menschen im Land nicht länger zuzumuten.
Dass sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen die Abschaffung der Beiträge ausgesprochen hat, ist den Mehrheiten im Parlament geschuldet und entmutigt uns nicht. Wir werden weiter für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kämpfen und der große Protest in Nordrhein-Westfalen gibt uns Recht.
Viele Menschen sind heute in den Landtag gekommen, um der Anhörung zu folgen. Diese interessierten Besucherinnen und Besuchern steht stellvertretend für den flächendeckenden Protest, der sich in Nordrhein-Westfalen gegen die unsozialen Straßenausbaubeiträge erhebt.
In der Anhörung haben die Vertreterin einer Bürgerinitiative und ein Bürgermeister eindrücklich geschildert, welche Schicksale die Erhebung der Straßenausbaubeiträge verursacht. Sa sagte Henning Gronau, Bürgermeister aus Erndtebrück: “Der soziale Frieden in der Kommune ist durch Straßenausbaubeiträge gefährdet.”
Und die von den Grünen benannte Expertin Gisela Färber, Professorin an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, sagte: “Das heutige Beitragsrecht empfinde ich als grobe Ungerechtigkeit”
Es ist deutlich geworden, dass Menschen durch Straßenausbaubeiträge unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit belastet werden. Gleichzeitig bestätigte die Anhörung, dass die Erhebung der Beiträge bei den Kommunen einen großen bürokratischen Aufwand darstellt. Unser Gesetzentwurf würde also gleichzeitig eine unsoziale Regelung abschaffen und Kommunen sowie Gerichte von aufwändigen Verfahren befreien. Das wäre ein wirklicher Beitrag zur Bürokratie-Entfesselung in NRW.
Die Idee von CDU und FDP, die Kommunen selber darüber entscheiden zu lassen, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder nicht, führt zu einem Flickenteppich im Land. Nur reiche Kommunen werden sich überhaupt leisten können, auf diese Beiträge zu verzichten. Für arme Kommunen wäre die Idee von CDU und FDP eine Scheinfreiheit, von der sie kein Gebrauch machen können, weil sie finanziell keine Alternative haben.
Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Die Landesregierung muss ihre Blockadehaltung beenden und endlich die Interessen der Menschen im Land ernst nehmen.”
Nachdem die Flüchtlingsfinanzierung für 2019 seitens des Bundes auf hohem Niveau unverändert fortgesetzt worden war, musste vor dem Hintergrund veränderter Zahlen neu verhandelt werden. Bund und Ländern konnten sich auf eine Neuregelung ab 2020 verständigen.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Damit haben Länder und Kommunen jetzt Planungssicherheit. Der Bund ist ein verlässlicher Partner, zumal die Bundesmittel deutlich über den im Koalitionsvertrag festgelegten Finanzierungsrahmen hinausgehen. Dafür haben wir uns gemeinsam mit Finanzminister Olaf Scholz eingesetzt. Zu Recht erwarten die Kommunen, dass die Länder zu ihren Verpflichtungen zur Finanzierung der geduldeten Flüchtlinge stehen und diese Kosten den Kommunen erstatten. Außerdem erwarten wir, dass die Länder die Integrationsmittel ungeschmälert den Kommunen weiterleiten.
Die Leistungen des Bundes werden im Jahr 2020 mit 3,35 Milliarden Euro und 2021 mit rund 3,15 Milliarden Euro fortgesetzt.
Der Bund wird auch künftig weiterhin vollständig die Kosten für Unterkunft und Heizung bei anerkannten Asylbewerbern erstatten. Wie bisher erstattet der Bund auch ab 2020 die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich. Dazu gewährt der Bund in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro unverändert 670 Euro pro Person und Monat während des Asylverfahrens, die konkret abgerechnet werden.
Die bisherige Integrationspauschale wird, unter anderem auf Grund sinkender Flüchtlingszahlen, auf pauschal 700 Millionen Euro im kommenden und 500 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr festgesetzt.“
Im Rahmen der Kultusministerkonferenz haben die Länder heute aktuelle Kostenberechnungen über den geplanten Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf einen Ganztagsplatz vorgestellt. Demnach reichen die vom Bund zugesagten zwei Milliarden Euro nicht aus. Die SPD-Bundestagsfraktion hält am Ausbau des Ganztags fest, um die Länder bei der Realisierung des geplanten gesetzlichen Anspruchs in der Grundschule bis zum Jahr 2025 zu unterstützen.
Marja-Liisa Völlers, zuständige Berichterstatterin:
„Es bleibt dabei: Unser Ziel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bis zum Jahr 2025. Der Bedarf der Eltern zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Natürlich können wir nicht so tun, als würde es diese prognostizierten finanziellen Engpässe nicht geben. Aber das darf kein Grund dafür sein, unser gemeinsames Ziel in Frage zu stellen. Im Gegenteil. Es gilt jetzt mit voller Kraft einen guten Weg zu finden, um den Rechtsanspruch bis 2025 auch unter diesen Umständen umsetzen zu können.
Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder weiterhin höchste Priorität. In dieser Legislatur stellt der Bund dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit schaffen wir den dringend notwendigen Einstieg in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Danach wird eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen nötig sein.“
Am heutigen Freitag hat der Bundesrat das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung gebilligt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Mai beschlossen.
Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:
„Bund und Länder hatten sich im Vorfeld auf diesen Gesetzentwurf verständigt. An diesem Kompromiss wurde nicht mehr gerüttelt. Es ist gut, dass die Bundesländer ihre kritische Position aufgegeben haben und letztlich dem Bundestag gefolgt sind. Das Gesetz tritt in einem Monat in Kraft.
Das heute beschlossene Gesetz bedeutet eine durchschnittliche Vergütungserhöhung um 17 Prozent, die erste seit 2005. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und Stundenzahlen wird durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst.
Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.
Jetzt gilt es, dass sich der Blick auf den parallel geführten Qualitätsdialog zum Betreuungsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz richtet. Dort werden unter anderem Fragen der Finanzierung der Betreuungsvereine und die Schnittstellen mit anderen sozialrechtlichen Gebieten diskutiert. Im Fokus steht aber auch die besonders wichtige Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes des Betreuten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein breiter Konsens in der Fachwelt ist wichtig, um die dringend notwendige Reform des Betreuungsrechtes umsetzen zu können.“