Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich heute mit einem Gesetzentwurf der SPD zur Einführung der pauschalen Beihilfe für die Beamtinnen und Beamte, die gesetzliche krankenversichert sind, befasst.
Dazu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die heutige Ablehnung unseres Gesetzentwurfs durch CDU und FDP ist ein Beweis dafür, dass es diesen beiden Fraktionen nur um Ideologie und nicht um Verbesserungen der Betroffenen geht.
Unser Gesetzentwurf hätte eine echt Wahlmöglichkeit für alle Beamtinnen und Beamten erlaubt, zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu wählen. Bisher erhalten gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte keinerlei Zuschuss vom Land. Dies wollten wir, ähnlich wie inzwischen vier weitere Bundesländer, ändern.
Dies hätte den Beschäftigten des Landes, welche aus unterschiedlichsten Gründen, auch wegen Krankheiten und Handicaps, nicht in die Private Krankenversicherung kommen, wirklich geholfen und sie unterstützt. Während Landtagsabgeordnete frei zwischen einem Zuschuss für private oder gesetzliche Krankenversicherung wählen können verweht Schwarz-Gelb dies den Beamtinnen und Beamten und versteckt sich dabei hinter Schlagworten wie Einheitsversicherung und Verfassungswidrigkeit, obwohl alles Experten in den Anhörungen dies widerlegt haben.“
Heute wurde im Ausschuss für Kultur und Medien über den Haushaltsplan Medien beraten. Auf Antrag der SPD wurde dabei auch über konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Medienvielfalt in Nordrhein-Westfalen diskutiert.
Dazu erklärt Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Medien-Haushalt der schwarz-gelben Landesregierung ist eine Enttäuschung. In ihm finden sich keinerlei Antworten darauf, wie das private Radiosystem weiterentwickelt und dessen Rahmenbedingungen an das digitale Zeitalter angepasst werden können. Fakt ist: Die digitale Entwicklung des Radiomarktes ist eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft des Hörfunks. Fakt ist auch: Die Medienvielfalt stärkt man nicht, in dem man das unter der SPD-geführten Vorgängerregierung Erreichte verwaltet, sondern nur, indem man medienpolitisch – also auch finanziell – gestaltet."
Anlässlich des heutigen Weltdiabetestags erklären Angela Lück, heimische SPD-Landtagsabgeordnete und pflegepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion:
Angela Lück:
„In NRW und Deutschland erkranken immer mehr Menschen an Diabetes mellitus. An der sogenannten ,Zuckerkrankheit‘ leiden in Deutschland etwa 6,7 Millionen Menschen, davon 1,6 Millionen allein in NRW. Die Krankheitslast durch Diabetes mellitus wird aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren immer weiter zunehmen. Nordrhein-Westfalen braucht deshalb einen Diabetes-Rahmenplan, der die Prävention und die Behandlung von Diabetes mellitus in NRW stärkt. Leider tappt die Landesregierung aber völlig im Dunkeln, wie es um die Situation in NRW gesundheitspolitisch wirklich bestellt ist. Ein umfassendes Bild fehlt bisher völlig. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion im September eine Große Anfrage an die Landesregierung zur Situation der Diabeteserkrankungen in Nordrhein-Westfalen gestellt.“
Der heimische Bundestagsabgeordneten und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zur Teilabschaffung des Soli:
„Mit dem heute beschlossenen Gesetz zur weitgehenden Abschaffung des Soli hält die Koalition Wort und entlastet Millionen von Bürgerinnen und Bürgern. Das ist wahrlich kein Pappenstiel. Gerade auch Berufstätige mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen profitieren davon.
Die Komplett-Abschaffung des Soli wäre dagegen nichts anderes als ein milliardenschweres Entlastungsprogramm für die absoluten Topverdiener in unserem Land. Das ist und bleibt mit der SPD nicht zu machen. Zusammen mit Finanzminister Scholz machen wir heute einen Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland, der sich sehen lassen kann.
Nach der Einigung zur Grundrente zeigt auch der heutige Tag, dass diese Koalition über die notwendige Handlungs- und Kompromissfähigkeit verfügt, um vernünftig zu regieren und praktische Fortschritte für die Menschen zu erreichen.“
SPD-Fraktionsvizin Bas erklärt die Bedeutung des Masernschutzgesetzes und den ebenfalls beschlossenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ‘Vertrauliche Spurensicherung bei Misshandlungen und sexualisierter Gewalt als GKV-Leistung’.
Zum Maserschutzgesetz:
„Wer auf die Masernimpfung verzichtet, gefährdet nicht nur sich selbst beziehungsweise sein Kind, sondern insbesondere alle, die sich aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst schützen können. Die Nachweispflicht einer Masernimpfung für Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, für die Menschen, die dort arbeiten, und für medizinisches Personal ist daher richtig.“
Der Bundestag hat heute mit breiter Mehrheit die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Dazu erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die vollständige Abschaffung des Solis für 90 Prozent der deutschen Steuerzahler ist eine echte Entlastung für jeden Normalbürger und es stärkt die Solidarität zwischen starken und schwachen Schultern. Wenn Reiche stärker zur Kasse gebeten werden als Geringverdiener, hat das erst recht den Namen Solidaritätsbeitrag verdient.
Ein alleinstehender Erzieher mit rund 32.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr würde durch die Regelung beispielsweise gut 200 Euro jährlich entlastet. Ein Maurer und eine Pflegerin mit zusammen rund 72.000 Euro Einkommen käme beispielsweise schon auf jährlich 565 Euro mehr Nettoeinkommen.
Wenn ab 2021 nur noch 3,5 Prozent der Deutschen den vollen und weitere 6,5 Prozent einen reduzierten Soli zahlen, werden auf diesem Weg trotzdem 11 Milliarden Euro eingenommen, die dann auch strukturschwachen Regionen wie dem Ruhrgebiet zugutekommen.
Daher ist die heutige Entscheidung richtig und eine gute Nachricht für unsere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es ist ein Gesetz für die Vielen, nicht für die Wenigen.“
Im dritten Quartal ist die deutsche Wirtschaft unerwartet gewachsen. SPD-Fraktionsvize Bartol macht dafür auch die sozialdemokratischen Projekte in der Koalition verantwortlich – sie hätten die Binnenkonjunktur spürbar gestärkt.
„Die Wirtschaft wächst überraschend im zurückliegenden Quartal. Das ist eine gute Nachricht und zeigt, dass die Arbeit der Regierungsfraktionen der Wirtschaft und dem Land guttut.
Denn trotz schwieriger außenpolitischer Lage zeigt sich vor allem die Binnenwirtschaft robust. Die Erhöhung des Kindergeldes, die Anhebung der Freibeträge, die Entlastung der Beschäftigten bei Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen führen dazu, dass die Deutschen mehr Netto in der Tasche haben. Darum wächst die Binnenkonjunktur.
In den nächsten Jahren sind weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger geplant: Die heute beschlossene Abschaffung des Soli für mittlere Einkommen ab 2021 sowie die Einführung der Grundrente im selben Jahr führen zu einer Stärkung insbesondere der unteren Einkommensgruppen. Das fördert das Binnenwachstum.
Wir planen ferner umfangreiche Investitionen, um die Wirtschaft weiter anzukurbeln. Unsere Maßnahmen im Klimaschutz wirken wie ein Konjunkturpaket und sind ein Innovations- und Investitionsprogramm für Deutschland. Die Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur sowie die Erhöhung der Mittel für Forschung und Entwicklung sichern die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.“
Auch Betriebsrentnerinnen und -rentner können aufatmen. “Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente wurde auch endlich eine Regelung für die hohen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen”, zeigt sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze erfreut.
Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag auf die Betriebsrente, d.h. der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. “Das schmälert die Auszahlung, egal ob monatlich oder als Einmalzahlung, enorm und sorgt für Unverständnis und Ärger vieler Bürgerinnen und Bürger, die für das Alter vorgesorgt haben”, weiß Schwartze aus zahlreichen Bürger-gesprächen und Veranstaltungen. Daher wird die geltende Freigrenze für Versorgungsbezüge in Höhe von 155,75 Euro monatlich wie bisher in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt.