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Politik mit Herz

„Entlastung für Betriebsrentnerinnen und -rentner beschlossen“

Veröffentlicht am 13.11.2019 in Bundespolitik

© Markus Jäger CC BY-ND 3.0 DE

Auch Betriebsrentnerinnen und -rentner können aufatmen. “Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente wurde auch endlich eine Regelung für die hohen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen”, zeigt sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze erfreut.

Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag auf die Betriebsrente, d.h. der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. “Das schmälert die Auszahlung, egal ob monatlich oder als Einmalzahlung, enorm und sorgt für Unverständnis und Ärger vieler Bürgerinnen und Bürger, die für das Alter vorgesorgt haben”, weiß Schwartze aus zahlreichen Bürger-gesprächen und Veranstaltungen. Daher wird die geltende Freigrenze für Versorgungsbezüge in Höhe von 155,75 Euro monatlich wie bisher in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt.

Dieser Freibetrag schafft für alle pflichtversicherten Betriebsrentenempfänger Entlastung. “Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet”, erläutert Schwartze. Die Mindereinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden voll-ständig aus Mitteln der GKV finanziert. Damit hat sich die SPD auch bei der Finanzierung durchsetzen können.

„Ich bin froh, dass wir bei diesem Thema endlich zu einem Ergebnis gekommen sind. Alle Betriebsrentnerinnen und -rentner werden deutlich entlastet”, so Schwartze weiter. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus beispielsweise Direktversicherungen.

„Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung liegt uns insgesamt am Herzen, deshalb werden wir auch den BAV-Förderbetrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung bei Geringverdienern (2.200 brutto / Monat) von maximal 144 Euro auf 288 Euro anheben. Gibt der Arbeitgeber etwas zur Betriebsrente seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, so bekommt er zukünftig mehr vom Staat erstattet als bisher. Betriebliche Altersversorgung lohnt sich nämlich vor allem dann, wenn sich die Arbeitgeber beteiligen. Das wollen wir damit erreichen“, ergänzt Schwartze und erklärt abschließend: „Ich hoffe, dass wir diese Einigung mit der Union jetzt auch schnell durchs Parlament bekommen. Das hat schon viel zu lang gedauert. Und es ist in meinen Augen ein wichtiger Schritt, dem aber noch weitere folgen müssen. Es wäre nur recht und gerecht, wenn alle Versicherten tatsächlich nur den Arbeitnehmeranteil an den Krankenkassenbeiträgen, also den halben Beitragssatz, zu zahlen hätten. Da müssen und werden wir weiter dranbleiben“.

 

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