SPD-Fraktionsvizin Bas erklärt die Bedeutung des Masernschutzgesetzes und den ebenfalls beschlossenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ‘Vertrauliche Spurensicherung bei Misshandlungen und sexualisierter Gewalt als GKV-Leistung’.
Zum Maserschutzgesetz:
„Wer auf die Masernimpfung verzichtet, gefährdet nicht nur sich selbst beziehungsweise sein Kind, sondern insbesondere alle, die sich aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst schützen können. Die Nachweispflicht einer Masernimpfung für Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, für die Menschen, die dort arbeiten, und für medizinisches Personal ist daher richtig.“