SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Digitalisierung von Schulen muss weiterhin vorangetrieben werden

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Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht weitere 500 Millionen Euro für die Digitalisierung von Schulen vor. Ein wichtiger Schritt für Oliver Kaczmarek, denn “ein Ausruhen darf es nicht geben”.

„Ob Schülerinnen und Schüler beim Unterricht per Video, Chat und App mithalten können, darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das ist eine ganz entscheidende soziale Frage. Auf Initiative der SPD hat deshalb am 23. April 2020 der Koalitionsausschuss ein 500 Millionen Euro starkes Sofortausstattungsprogramm für Schulen auf den Weg gebracht. Bund und Länder haben die dafür notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule am 15. Mai unterschrieben. Der Bundestag hat das Geld bereitgestellt. Die politische Vorgabe wurde also schnell umgesetzt, damit das Geld schnell abfließen kann.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist aber auch klar: ein Ausruhen darf es nicht geben. Auch die im Konjunkturprogramm vereinbarten Maßnahmen, wie beispielsweise die Ausbildung und Finanzierung von IT-Systemadministratoren und die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte, müssen nun vorangetrieben und schnellstmöglich umgesetzt werden. Dafür hat der Bundestag weitere 500 Millionen Euro beschlossen.“

 

Achim Post für Konjunkturpaket

Foto: Susie Knoll

Heute hat der Deutsche Bundestag den zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 beschlossen.

Hierzu erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post:

„Insgesamt 217,8 Milliarden Euro nehmen wir zusätzlich in die Hand, um Deutschland wieder in Schwung zu bringen. Damit bringt die große Koalition ein Konjunktur- und Investitionsprogramm auf den Weg, das kurzfristige konjunkturelle Impulse mit längerfristigen Zukunftsinvestitionen kombiniert und in der Geschichte unseres Landes beispiellos ist.

Sowohl der Kinderbonus als auch die Mehrwertsteuersenkung geben einen unmittelbaren Konjunkturschub und führen zu spürbaren Entlastungen gerade auch kleiner und mittlerer Einkommen. Die SPD hat dafür gesorgt, dass ein kommunaler Solidarpakt im Zentrum des Konjunkturprogramms steht. Mit der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle ebenso wie mit der weitreichenden Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den Bund werden die Kommunen in unserem Land massiv finanziell entlastet. Hinzu kommen kräftige Zukunftsinvestitionen in Kitas, Schulen, nachhaltige Mobilität, Innovation und Forschung, die den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes stärken.

Allein im Sport-Bereich nehmen wir 800 Millionen Euro in die Hand, um mit 600 Millionen Euro Turnhallen, Schwimmhallen und Sportplätze zu sanieren. 200 Millionen Euro verwenden wir, um Einnahmeausfälle abseits des Profifußballs auszugleichen, die etwa wegen weggebrochener Zuschauereinnahmen im Handball, Eishockey, Basketball oder Volleyball entstanden sind.

Außerdem retten wir mit zusätzlichen 100 Millionen Euro ergänzend zu den Überbrückungshilfen Jugendherbergen, Schullandheime und andere Jugendbildungsstätten. Auch Inklusionsunternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe erhalten parallel zu den Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro.

Auch beim Thema der Investitionen legen wir eine Schippe drauf. Mit dem Vorziehen von Maßnahmen investieren wir 720 Millionen Euro in den Ausbau von Schienen, Brücken, Bahnhöfen und Straßen.

Den Nachtragshaushalt haben wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgeschärft. Insgesamt benötigen wir durch die Änderungen im parlamentarischen Verfahren 750 Millionen Euro weniger neue Schulden. Außerdem muss sich die Bundesregierung Konjunkturmaßnahmen, die mehr als 100 Millionen Euro kosten, künftig vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages genehmigen lassen.“

 

Grundrente im Bundestag verabschiedet

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Der Deutsche Bundestag hat die Grundrente beschlossen. Wer mindestens 33 Jahre lang bei geringer Bezahlung gearbeitet, Kinder erzogen, oder Angehörige gepflegt hat und eine niedrige Rente bezieht, hat ab Anfang 2021 einen Anspruch auf Grundrente.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Grundrente hat der Bundestag ein Kernprojekt der SPD in dieser Legislaturperiode beschlossen. Ab dem 1. Januar 2021 haben Menschen mit niedrigen Renten einen Anspruch auf eine Rentenaufwertung, wenn sie lange zum solidarischen Altersvorsorgesystem – der gesetzlichen Rentenversicherung – beigetragen haben. Die Grundrente wird somit der Forderung gerecht, dass sich Leistung und harte Arbeit lohnen muss. Ähnlich wie der Mindestlohn orientiert sich die Grundrente an gerechter Bezahlung von Arbeit, indem
Arbeits-, Erziehungs- und Pflegeleistung in der Rente nachträglich aufgewertet wird.

Nun wird die Deutsche Rentenversicherung das Gesetz zum Jahreswechsel umsetzen. Für alle, auch für die 26 Millionen Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner wird geprüft, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht. Mit einer ersten Auszahlung der Grundrente wird zum Juli 2021 gerechnet, der Anspruch wird aber ab dem 1. Januar berücksichtigt und das zustehende Geld nachgezahlt.

Gleichzeitig mit der Grundrente werden Verbesserungen bei Betriebsrenten eingeführt. Künftig können rund 2,2 Millionen Menschen mehr von der sogenannten Geringverdiener-Förderung profitieren – ohne dass sie selbst etwas zahlen müssen. Arbeitgeber und Staat teilen sich die Förderung auf. Gefördert wird bis zu einem Einkommen von 2.575 Euro monatlich.

Die Unionsfraktion hat lange versucht die Grundrente noch zu verhindern. Gut, dass sich die SPD-Fraktion durchgesetzt hat. Die Grundrente ist gerecht und ein wichtiges Signal an die Menschen, dass ihre Lebensleistung anerkannt wird.“

 

Gafferfotos und Upskirting sind künftig strafbar

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In 2./3. Lesung berät der Bundestag heute den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen. Das Fotografieren von Unfallopfern wird härter bestraft und heimliche Aufnahmen des Intimbereichs werden als Sexualdelikt eingestuft.

Esther Dilcher, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass künftig die Herstellung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen sowie heimliche Aufnahmen von intimen Körperbereichen unter Strafe gestellt werden.

Die zunehmende Verfügbarkeit von Kameras sowie die Möglichkeit, diese einfach und unauffällig zu nutzen, führen immer häufiger dazu, dass die Rechte von aufgenommenen Personen nicht respektiert werden.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das Fotografieren von Unfallopfern künftig härter bestraft wird. Gaffern drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wenn sie Tote ablichten. Das hilft, um das Andenken der verstorbenen Person mit Blick auf das schutzwürdige Interesse der Angehörigen zu bewahren.

Erschreckend häufig werden unbefugt und heimlich intime Fotos vor allem von Mädchen und Frauen gemacht. Dabei wird zum Beispiel der Blick unter den Rock oder in den Ausschnitt festgehalten und verbreitet. Bei diesem sogenannten ‚Upskirting‘ und ‚Downblousing‘ verletzt der Täter die Intimsphäre des Opfers und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Wir begrüßen es deshalb sehr, dass wir den Koalitionspartner auch von der Strafwürdigkeit des Fotografierens in den Ausschnitt überzeugen konnten. Mit dem § 184k des Strafgesetzbuches wird eine neue Strafnorm geschaffen und das Upskirting und Downblousing als Sexualdelikt eingestuft. Nicht geregelt wird die Strafbarkeit der Anfertigung von unbefugten Nacktaufnahmen beispielsweise in einer Dusche oder Sauna. Hier ist unbedingt noch weiter nachzubessern.“

 

Zukunftsdialog: “Applaus reicht nicht aus”

Systemrelevant in der Krise, aber unerhört bei der Bezahlung

Die Corona-Krise stellt den Wert der Arbeit auf den Prüfstand. Geredet wird wieder von Systemrelevanz. Diesmal sind es aber nicht die Banken, sondern Pflegekräfte, Kassiererinnen, Müllwerker und Paketboten. Ohne die neuen Systemrelevanten hätte die Krise unser Leben viel härter und existenzbedrohend getroffen.

Plötzlich tritt die sonst dominante Profitmaximierung hinter die Unterstützung der Arbeitnehmer*innen mit (ver-)sorgenden Tätigkeiten zurück – bisweilen aber nur in Debatten und Dankesreden. Das gilt ganz besonders für vermeintlich klassische Frauenberufe – häufig schlecht bezahlt und mit wenig Ansehen.

“Wir wollen keine Rosen – wir wollen gleiche Rechte”, forderten vor über 100 Jahren sozialdemokratische Frauen. Folgt jetzt die Abwandlung “Wir wollen Eure Systemrelevanz nicht – wir wollen ordentliche Bezahlung …”? Und sind wir bereit, den (systemrelevanten) Wert der Arbeit als Gesellschaft zu finanzieren?

Über diese Fragen wurde beim ersten Zukunftsdialog: “Applaus reicht nicht aus” am 29.06. diskutiert:

 

„Investitionszuschuss Barrierereduzierung“ gesichert: zusätzliche 50 Millionen Euro bewilligt

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In den Beratungen des 2. Nachtragshaushalts hat die Koalition auf Druck der SPD das erfolgreiche KfW-Programm „Investitionszuschuss Barrierereduzierung“ um 50 Millionen Euro aufgestockt und damit einen Förderstopp abgewendet.

Sören Bartol, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Martin Gerster; zuständiger Berichterstatter:

„Im Alter zu Hause und in vertrauter Umgebung wohnen bleiben können: Das ist ein weit verbreiteter Wunsch vieler älterer Menschen, der leider zu oft nicht erfüllt werden kann. Aber auch ein Unfall kann dazu führen, dass sich in den eigenen vier Wänden plötzlich unüberwindbare Hürden für Menschen ergeben.

Neben anderen Unterstützungsangeboten, stellt der Bund Fördermittel für das KfW-Förderprogramm Barriereduzierung zur Verfügung. Zur Einführung des Förderprogramms im Oktober 2014 hatte der Bund noch 50 Millionen Euro / Jahr zur Verfügung gestellt. Mit dem Haushalt 2020 wurden die Mittel auf 100 Millionen Euro aufgestockt. Die Nachfrage nach dem erfolgreichen Programm ist weiter groß. Um einen Förderstopp zu vermeiden, hat die Koalition bei den Schlussberatungen im Haushaltsausschuss auf Initiative der SPD-Fraktion durchgesetzt, dass die Mittel um 50 Millionen Euro auf nunmehr 150 Millionen Euro erhöht werden.“

 

Deutschland übernimmt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union: Wir müssen Europa stärken

Am Mittwoch, den 1. Juli 2020, übernimmt Deutschland den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Dazu erklärt der SPD-Europabeauftragte Udo Bullmann:

Deutschland übernimmt die EU-Ratspräsidentschaft in einer Zeit großer Herausforderungen. Während die akute Covid-19 Pandemie noch keineswegs überwunden ist, treten die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise weltweit zutage. Es drohen steigende Arbeitslosigkeit, drastische Einkommensverluste, fortschreitende Verarmung bis hin zu neuen Hungerkatastrophen in den verwundbarsten Ländern des globalen Südens.

Wir müssen Europa stärken, damit es seinen Aufgaben gerecht werden kann, im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger wie als wichtiger Partner in der Welt.

 

Ein schwarzer Tag für die Mieter*innen in NRW

Anlässlich des Starts der sogenannten „Mieterschutzverordnung“ von Bau- und Wohnungsministerin Ina Scharrenbach zum 1. Juli, erklärt der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Becker:

„Heute ist ein schwarzer Tag für die Mieterinnen und Mieter im Land, denn in NRW tritt eine neue, so genannte „Mieterschutzverordnung“ in Kraft. In zahlreichen Städten wird der Schutz für Millionen von Mieterinnen und Mieter in NRW zusammen gestrichen. Statt bisher bis zu 6,4 Millionen Einwohner sind demnächst nur noch 2,9 Millionen Menschen im Geltungsbereich der neuen Mieterschutz-Verordnung NRW. Von ehemals 59 Gemeinden bleiben nur noch 18 Städte übrig. Grundlage dieser Politik der Landesregierung ist ein zweifelhaftes Gutachten. Es erweckt den Eindruck, als habe sich die Lage auf den Wohnungsmärkten in NRW entspannt.

Das Gegenteil merken die Menschen vor allem in den Städten im Land: Die Situation hat sich in den letzten Jahren weiter zugespitzt. Deshalb ist gerade jetzt dafür zu sorgen, dass das Wohnen in den Städten nicht zum Luxus verkommt. Hierzu muss der Schutz der Mieterinnen und Mieter eher ausgebaut, statt abgebaut werden. Und vor allem: Wir brauchen mehr mietpreisgebundenen Wohnraum im Land. Dafür tut die Landesregierung viel zu wenig.

Die sogenannte Mieterschutzverordnung ist in Wirklichkeit eine Mieterschutz-Beseitigungsverordnung. Damit wird bezahlbares Wohnen für viele Menschen im angestammten Wohnquartier nicht mehr möglich sein. Es bleibt nur der Wegzug in Quartiere am Stadtrand oder ins Umland. Soziale Wohnungspolitik sieht anders aus!“

 

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