Grundrente im Bundestag verabschiedet

Veröffentlicht am 02.07.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Der Deutsche Bundestag hat die Grundrente beschlossen. Wer mindestens 33 Jahre lang bei geringer Bezahlung gearbeitet, Kinder erzogen, oder Angehörige gepflegt hat und eine niedrige Rente bezieht, hat ab Anfang 2021 einen Anspruch auf Grundrente.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Grundrente hat der Bundestag ein Kernprojekt der SPD in dieser Legislaturperiode beschlossen. Ab dem 1. Januar 2021 haben Menschen mit niedrigen Renten einen Anspruch auf eine Rentenaufwertung, wenn sie lange zum solidarischen Altersvorsorgesystem – der gesetzlichen Rentenversicherung – beigetragen haben. Die Grundrente wird somit der Forderung gerecht, dass sich Leistung und harte Arbeit lohnen muss. Ähnlich wie der Mindestlohn orientiert sich die Grundrente an gerechter Bezahlung von Arbeit, indem
Arbeits-, Erziehungs- und Pflegeleistung in der Rente nachträglich aufgewertet wird.

Nun wird die Deutsche Rentenversicherung das Gesetz zum Jahreswechsel umsetzen. Für alle, auch für die 26 Millionen Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner wird geprüft, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht. Mit einer ersten Auszahlung der Grundrente wird zum Juli 2021 gerechnet, der Anspruch wird aber ab dem 1. Januar berücksichtigt und das zustehende Geld nachgezahlt.

Gleichzeitig mit der Grundrente werden Verbesserungen bei Betriebsrenten eingeführt. Künftig können rund 2,2 Millionen Menschen mehr von der sogenannten Geringverdiener-Förderung profitieren – ohne dass sie selbst etwas zahlen müssen. Arbeitgeber und Staat teilen sich die Förderung auf. Gefördert wird bis zu einem Einkommen von 2.575 Euro monatlich.

Die Unionsfraktion hat lange versucht die Grundrente noch zu verhindern. Gut, dass sich die SPD-Fraktion durchgesetzt hat. Die Grundrente ist gerecht und ein wichtiges Signal an die Menschen, dass ihre Lebensleistung anerkannt wird.“

 

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