Mit der Bundesratsinitiative „Konjunkturprogramme durch Bürokratieabbau ergänzen“ will die schwarz-gelbe Regierung aus Nordrhein-Westfalen unter dem Deckmantel der Corona-Krise die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern massiv beschneiden.
Laschet & Co geht es bei ihrem Antrag (gar) nicht um eine sinnvolle Überprüfung möglicher bürokratischer Lasten. Sie wollen unter dem Vorwand von Bürokratieabbau und vor allem unter dem Deckmantel der Corona-Pandemie zu einem Rundumschlag gegen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausholen, die vielen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein Dorn im Auge sind: Ein Schlag ins Gesicht aller abhängig Beschäftigten, die massiv von der Krise betroffen sind.
Wenn die Minijobgrenze − wie Laschet will − auf 530 Euro erhöht wird, werden sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jetzt noch versicherungspflichtig beschäftigt sind, also Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung zahlen, aus der KV herausfallen. Ihnen droht eine noch größere Altersarmut. Bei Jobverlust fallen sie sofort in den Bezug von ALG II. Wer das wirklich ernsthaft will, sollte sich schämen.
Auch die Forderung, die Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung von zwei auf drei Jahre zu verlängern und die maximale Verlängerungsoption von drei auf vier Mal zu erhöhen, ist völlig inakzeptabel. Dieser Vorschlag ist der Versuch, das unternehmerische Risiko auf diejenigen abzuwälzen, die die Werte in den Betrieben durch ihre tägliche Arbeit schaffen, nämlich auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vielen Beschäftigten, deren befristete Verträge während der Krise endeten, war nicht einmal die Kurzarbeit eine Stütze. Sie sind ohne Umweg in der Arbeitslosigkeit − oder noch schlimmer − in der Grundsicherung gelandet. Davon waren vor allem junge Menschen, die kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung standen, betroffen. Es wächst also eine perspektivlose Corona-Generation heran, für die Unsicherheit und prekäre Verhältnisse die ‚neue Normalität‘ wird. Dies können und werden wir nicht zulassen. Befristete Arbeitsverträge nehmen vor allem jungen Menschen die Zukunftssicherheit: Der Abschluss von Wohnungsmietverträgen wird ungleich schwerer, Kredite für den Hausbau oder andere Anschaffungen sind faktisch unmöglich. Laschet und Pinkwart verbauen mit solchen Forderungen insbesondere jungen Menschen ihre Zukunft.
Sachgrundlose Befristungen gehören vollkommen abgeschafft. Die Bundesratsinitiative von Schwarz-Gelb atmet den veralteten und überholten Geist der 1990er Jahre. Die Vorschläge der Landesregierung sind reine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik. Ankurbelung der Nachfrage und Arbeitnehmerrechte bleiben wie so oft auf der Strecke! Dies kann einfach kein Zukunftskonzept sein!
Die AfA im Kreis Minden-Lübbecke erteilt solchen unsinnigen und unsolidarischen Forderungen der schwarz-gelben Landesregierung eine klare Absage.
Arbeitsminister Laumann hat in der heutigen (12.11.2020) Plenardebatte zu einem Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW zum Thema Arbeitsschutzkontrollgesetz in der Fleischindustrie eine überraschende Kehrtwende vollzogen. Während er seit Monaten fordert, dass der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in der Fleischindustrie schnellstmöglich und unverändert in Kraft treten soll, ruderte er heute zurück. Nach Laumanns Meinung müsste das Gesetz mehr Ausnahmen vorsehen, zum Beispiel für die fleischveredelnden Betriebe.
Aktuell steht das Kulturleben still. Deshalb erhalten Solo-Selbstständige und der Kulturbereich ab Januar 2021 eine Neustarthilfe. Einen weiteren Lichtblick gibt es bereits für diesen Monat, so Fraktionsvize Sören Bartol.
„Wenn die Infektionszahlen nicht bald deutlich zurückgehen, steht das Kulturleben auch in den kommenden Wochen weiter in großen Teilen still. Darum ist es ein starkes Signal von Finanzminister Olaf Scholz, besonders den Solo-Selbstständigen und dem Kulturbereich mit der Neustarthilfe ab Januar finanziell beizustehen.
Das Geld soll unkompliziert ausgezahlt werden und ist kein Darlehen, sondern eine Anerkennung der Leistungen der vielen Freischaffenden, die besonders unter dem gegenwärtigen Lockdown leiden. Einen weiteren Lichtblick für Solo-Selbstständige gibt es schon in diesem Monat: Sie können bis zu 5.000 Euro November-Soforthilfe direkt online beantragen und brauchen dafür keinen Steuerberater mehr. Damit wird das Geld noch schneller ausgezahlt.
Ich hoffe sehr, dass Wirtschaftsminister Peter Altmaier die Zeit bis Januar ordentlich nutzt und die Auszahlung der Unterstützung zügig über die Bühne bringt.“
In der Pflegebranche sind höhere Gehälter in der Fläche nötig, um die Arbeit in der Pflege dauerhaft attraktiv zu machen. Dafür braucht es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.
Die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast und Bärbel Bas, zu Tarifverträgen in der Pflege:
Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende:
“In der Pflegebranche sind höhere Gehälter in der Fläche nötig, um die Arbeit in der Pflege dauerhaft attraktiv zu machen. Dafür braucht es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Die Tarifflucht der Arbeitgeber gerade in der Altenpflege muss durch die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen gestoppt werden. Daran arbeitet die SPD, allen voran Hubertus Heil.
Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende:
“Die privaten Arbeitgeber in der Pflegebranche rund um Alt-Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, stehen mit ihrer Blockade-Haltung ziemlich alleine da. Sie haben nicht verstanden: Klatschen allein reicht nicht.
Neben dem Gehalt werden in Tarifverträgen auch andere wichtige Rahmenbedingungen geregelt: Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Weihnachtsgeld oder der Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Auch diese Regelungen gehören zu attraktiven Arbeitsbedingungen. Auch sie sind alles andere als überflüssig. Sie sind dringend notwendig.”
Das Urteil des Verfassungsgerichts ist wieder einmal ein Beweis, wie lange uns juristische Auseinandersetzungen um das schwarz-gelbe Hin und Her beim Atomausstieg noch beschäftigen werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, zum Atomausstieg:
„Die Schwarz-gelbe Atompolitik strahlt anscheinend noch lange aus. Das Urteil des Verfassungsgerichts ist wieder einmal ein Beweis, wie lange uns juristische Auseinandersetzungen um das schwarz-gelbe Hin und Her beim Atomausstieg noch beschäftigen werden. Es gilt jetzt schnellstmöglich eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die keine Laufzeitverlängerung durch die Hintertür mit sich bringt.
Für mich bestätigt das unseren Weg beim Kohleausstieg: einen breit getragenen gesellschaftlichen Kompromiss zu schaffen. Auch hier geht es jetzt darum, diese Kompromiss rechtssicher abzubilden. Bundeswirtschaftsminister Altmaier muss in Sache Braunkohle endlich liefern.“
Der heimische SPD-MdB und stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zur Ankündigung von Olaf Scholz zu den Novemberhilfen:
“Die Unterstützung der besonders von der Krise getroffenen Branchen darf und wird nicht am Geld scheitern. Die Bereitschaft des Finanzministers, die November-Hilfen und auch die Überbrückungshilfen noch stärker finanziell auszustatten, schafft Vertrauen und Sicherheit für die Betroffenen.
Jetzt ist aber auch Wirtschaftsminister Altmaier gefordert, endlich die praktische Umsetzung unter Dach und Fach zu bekommen. Die Umsetzung der Corona-Hilfen bewerkstelligt man schließlich nicht mit Talkshow-Auftritten.
Gerade die besonders von der Krise getroffenen Branchen wie Veranstalter, Schausteller und auch die Kulturwirtschaft brauchen jetzt zügig erweiterte branchenspezifische Hilfen.”
Das Europäische Parlament positioniert sich heute zum Gesamthaushaltsplan der EU für 2021. Jens Geier, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten:
Die EU darf sich nicht noch ein Jahr wie beim letzten Start der langfristigen Finanzplanung 2014 leisten, als es wegen der späten Einigung der Mitgliedstaaten zu Zahlungsverzögerungen kam. Der EU-Haushalt wird einen wichtigen Beitrag zum Wiederaufbau nach der Corona-Krise liefern, den nachhaltigen und sozialen Wandel mitgestalten und die europäische Wirtschaft stärken. Wir müssen sicherstellen, dass 2021 kein verlorenes Jahr wird, und dass der neue Finanzrahmen ab Tag 1 in vollem Umfang ausgeschöpft wird.
Die EU-Kommission hat am Donnerstag, 12. November 2020, eine Strategie zum Schutz und zur Stärkung der Rechte von LGBTIQ-Personen vorgestellt.
Delara Burkhardt und Katarina Barley, Mitglieder der parlamentarischen, fraktionsübergreifenden „Intergroup“ des Europäischen Parlaments für die Rechte von schwulen, lesbischen, queer, trans-, bi- und intersexuellen Menschen:
Delara Burkhardt: “LGBTIQ-Personen werden überproportional häufig Opfer von Hassrede und Gewalt. Ich begrüße den Vorschlag der Kommission hiergegen vorzugehen und die Rechte von LGBTIQ-Personen stärker und einheitlich zu schützen. Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder der Geschlechtsmerkmale hat keinen Platz in der Europäischen Gemeinschaft.“
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Strategie ist der Schutz sogenannter ‘Regenbogenfamilien’. Sie sind häufig mit gravierende Unterschieden konfrontiert, wenn es um die Anerkennung familiärer Bindungen in verschiedenen Mitgliedstaaten geht. Das führt vor allem bei Grenzübertritten oft zu Problemen und schränkt das EU-Recht auf Bewegungsfreiheit für diese Familien ein. Die gegenseitige Anerkennung der Elternschaft muss europaweit gewährleistet sein.“