Zum aktuellen Stand der Umsetzung der nationalen Impfstrategie in Nordrhein-Westfalen erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW beantragt.
„Das Land muss die Kommunen bei Personalfragen für die Impfzentren und mobilen Impfteams umfangreich unterstützen. Hierzu sollte es sich eng mit Hilfsorganisationen wie zum Beispiel dem Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, den Johannitern, dem Arbeiter-Samariter-Bund oder dem Technischen Hilfswerk abstimmen und auf die bestehenden Personal- und Logistikressourcen sowie auf die umfassende Erfahrung dieser Organisationen im Bereich des Katastrophenschutzes zurückgreifen.
Obwohl wesentliche Schritte bei der Umsetzung der Corona-Impfstrategie nicht abschließend geklärt sind, hat Gesundheitsminister Laumann die Organisationsverantwortung aber bereits bei den Kommunen abgeladen. Neben der Bereitstellung adäquater Räumlichkeiten gehöre auch die Rekrutierung des benötigten Personals zu deren Hauptaufgabe. Damit macht sich die Landesregierung einmal mehr einen schlanken Fuß und lässt die Kommunen mit der dringlichsten Herausforderung beim Impfprozess erneut allein im Regen stehen.
Es ist Zeit, dass sich die Landesregierung endlich ihrer steuernden Funktion – auch bei der Bewältigung von Personalengpässen in der Daseinsvorsorge – bewusst wird und danach auch handelt.“
Die Corona-Pandemie hat für einen starken Rückgang von Blutspenden gesorgt. Dazu erklärt der LSBTIQ*-Beauftrage der SPD-Landtagsfraktion, Frank Müller:
„Pauschale Ausschlüsse von der Möglichkeit zur Blutspende sind diskriminierend und wissenschaftlich nicht fundiert. Darüber besteht in allen demokratischen Fraktionen des Landtags NRW Konsens, wie ein gemeinsamer Entschließungsantrag zu dem Thema aus dem Juni dieses Jahres gezeigt hat. Darin wurde die Landesregierung dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes einzusetzen. Der Zeitpunkt, dies umzusetzen, ist jetzt. Denn die Pandemie hat für einen signifikanten Rückgang des Blutspendeverhaltens bei gleichzeitig gestiegenem Bedarf an Blutkonserven gesorgt. Ein Ende des diskriminierenden Pauschal-Ausschlusses homo- und bisexueller Männer sowie Trans*personen kann einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Versorgung mit Blutkonserven leisten.
Wir begrüßen die Aussagen von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der sich für ein Ende dieser Diskriminierung ausgesprochen hat. Allerdings braucht es nun Taten statt Gesten. Deshalb fordern wir die Landesregierung erneut auf, eine Initiative im Bundesrat zur schnellstmöglichen Änderung des Transfusionsgesetzes zu starten. Damit endlich alle die Chance bekommen, mit ihrem Blut Leben zu retten.“
Hinweis: Den Entschließungsantrag „Blutspende rettet Leben – Kein pauschaler Ausschluss aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität“ vom 23.06.2020 finden Sie unter diesem Artikel.
Weitere Materialien:
Entschließungsantrag Blutspende rettet Leben
Das Bundesinnenministerium verzichtet seit gestern bei Besuchsreisen von unverheirateten Personen zu ihrem in Deutschland lebender Partnerin oder Partner auf die Voraussetzung eines vorherigen gemeinsamen Aufenthalts in unserem Land.
Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin;
Uli Grötsch, zuständiger Berichterstatter:
„Wir haben es gemeinsam geschafft. Seit gestern müssen binationale Paare die Voraussetzung eines Treffens in Deutschland nicht mehr erfüllen. Es reicht also ab sofort aus, glaubhaft darzulegen, dass die Partner sich in einem der weiteren 194 Länder dieser Welt getroffen haben. Ausreichend für diesen Nachweis über ein persönliches Treffen sind die Vorlage von Passstempeln oder Reiseunterlagen.
Deutschland geht damit über die Regeln in einigen anderen EU-Staaten hinaus, wo immer noch gefordert wird, dass die Beziehung eine bestimmte Zeit vor den Reisebeschränkungen bestanden hat.
Wir freuen uns sehr, dass unser gemeinsamer Druck auf Bundesinnenminister Seehofer gefruchtet hat. Wir möchten uns bei allen betroffenen Paaren für ihre Geduld bedanken.“
Die öffentliche Anhörung des Ausschusses Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hat die hohe Bedeutung des Themas ‘Gleichwertige Lebensverhältnisse‘ in Deutschland erneut verdeutlicht. Alle Kommunen müssen in der Lage sein, attraktiv, lebenswert, wirtschaftlich erfolgreich zu sein und ihre Stärken zu entwickeln. Die SPD-Bundestagsfraktion steht mit dieser Haltung solidarisch an der Seite unserer Städte und Gemeinden.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland ist eine der zentralen Aufgaben der Großen Koalition. Deshalb wurde die Kommission ‘Gleichwertige Lebensverhältnisse ins Leben gerufen, die insbesondere auch beim Thema, ‘Starke und lebenswerte Kommunen‘, wegweisende Handlungsempfehlungen entwickelt hat.
Im Rahmen des Konjunkturpakets in diesem Jahr hat der Bund vor allem auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion die Kommunen zusätzlich unterstützt, indem er 5,9 Milliarden Euro Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer ausgeglichen hat und sich nunmehr dauerhaft mit 75 Prozent an den Kosten der Unterkunft beteiligt. Die öffentliche Anhörung machte deutlich, dass diese Unterstützungsmaßnahmen des kommunalen Solidarpakts 2020 sinnvoll und notwendig waren, um die akuten Folgewirkungen der Corona-Pandemie für die Kommunen aufzufangen. Zur dauerhaften Überwindung struktureller Disparitäten ist es weiterhin erforderlich, besonders betroffene Kommunen einmalig von den Altschulden zu entlasten.
Leider verweigern CDU/CSU eine nachhaltige Entlastung der betroffenen rund 2.000 Kommunen in Deutschland von den kommunalen Altschulden, obwohl diese im Koalitionsvertrag und auch in der Kommission ‘Gleichwertige Lebensverhältnisse‘ eine exponierte Rolle gespielt haben. Die Union versucht, den Bund mit Verweis auf die Länder aus der Pflicht zu nehmen.
Selbst Bundesbauminister Horst Seehofer bekennt sich ausdrücklich zur Entlastung der Städte und Gemeinden von den Altschulden. Leider bleibt unser Koalitionspartner bei seiner Verweigerungshaltung, statt gemeinsam eine konstruktive Debatte zu führen.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird dieses Thema und die Schaffung ‘Gleichwertiger Lebensverhältnisse‘ weiter auf der politischen Tagesordnung halten. Denn die kommunale Selbstverwaltung bildet die Grundlage von Chancengleichheit und guter Lebensqualität in ganz Deutschland.“
Das Bundesinnenministerium möchte für Bundesbeschäftigte, die die Bahn auf Dienstreisen benutzen, die Kosten für einen zusätzlichen Sitzplatz aus Infektionsschutzgründen übernehmen. Dies ist nicht sachgerecht und zudem auch mit den Beförderungsbedingungen der DB AG unvereinbar.
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Detlef Müller, zuständiger Berichterstatter:
„Wir sind sehr irritiert, dass das von Minister Horst Seehofer geführte Bundesinnenministerium für die Bundesbeschäftigten, die die Bahn auf Dienstreisen benutzen, die Kosten für einen zusätzlichen Sitzplatz aus Infektionsschutzgründen übernehmen möchte.
Das Bundesinnenministerium sollte wissen, dass die Beförderungsbedingungen der DB AG den Erwerb eines zweiten Sitzplatzes gar nicht zulassen, Fahrkarten und Reservierungen sind an natürliche Personen gebunden.
Zudem ist das Bahnfahren auch auf längeren Strecken in Corona-Zeiten sehr sicher, dafür hat die DB AG umfangreiche Hygienemaßnahmen eingeführt. Dies belegt auch eine Studie der Charité Research Organisation.
Minister Seehofer muss schnellstens dafür sorgen, dass hierzu vom Bundesinnenministerium eine Richtigstellung erfolgt.“
Über das, was alles in den Monaten vor der Kommunalwahl in der Hiller SPD gelaufen ist, will die neue Fraktionsvorsitzende nicht mehr sprechen. Susanne Steuber blickt nach vorne und verkündet den Neustart. „Es geht allein darum, was wir in den nächsten fünf Jahren für die Gemeinde erreichen können“, sagt sie am Dienstag im MT-Gespräch.
Weiterlesen (MT vom 18.11.2020)
Zu dem heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Reform des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer JuristInnen:
„Nun hat endlich das Parlament darüber diskutiert, welche Maßnahmen gegen die Pandemie ergriffen werden können. Alle hatten die Möglichkeit, die Debatte zu verfolgen. Jeder kann sich ein eigenes Bild davon machen, wie differenziert die Politik mit den Gefahren des Sars-CoV2-Virus umgeht.
Der Bundestag hat die Kritik aus Rechtsprechung und Öffentlichkeit aufgenommen, Maßnahmen gegen Sars-CoV2 konkreter durch den Gesetzgeber selbst zu regeln. Damit ist der Krisen-Modus, die Stunde der Exekutive, der Normalität gewichen, dass der Gesetzgeber Eingriffe in Grundrechte selbst regeln muss.
Der Rechtsstaat hält die Balance.“
Besonders freut die ASJ, dass drei wichtige Forderungen erfüllt sind:
„Wer jetzt von „Ermächtigungsgesetz“ schwadroniert, ist ein geistiger Brandstifter!
In der Stunde des Parlaments bewährt sich der Bundestag als Ort der gelebten Demokratie!“, so Baumann-Hasske abschließend.
Wir wollen diejenigen schützen, die staatlich angeordnet, coronabedingt ihre Geschäfte schließen müssen. Auch Vermieter haben sich angemessen an dem Risiko der Pandemie zu beteiligen. Eine Klarstellung im Mietrecht soll hier Abhilfe schaffen.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:
„Wir begrüßen außerordentlich den neuen Vorstoß von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, eine Klarstellung zur Anwendbarkeit des § 313 BGB ins Gesetz zu schreiben und ein beschleunigtes Verfahren einzuführen. Damit kann einfacher und schneller dargelegt werden, dass die jeweilige Geschäftsgrundlage coronabedingt gestört ist. Wenn die Risikoverteilung ausschließlich zulasten des Gewerbemieters ausfällt, soll dieser einen Anspruch auf Vertragsanpassung haben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die notwendige Klarstellung vehement eingefordert. Wir fordern CDU/CSU auf, das Vorhaben mitzutragen und damit einen gemeinsamen Beitrag für Stärkung der Gewerbetreibenden auf den Weg zu bringen.
Viele Gewerbetreibenden haben derzeit pandemiebedingt Schwierigkeiten, ihren Pacht- und Mietverpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Der Kündigungsausschluss aus dem Frühjahr ist zum 30. Juni 2020 ausgelaufen. Er war ein erster schneller Schritt zum Schutz der Gewerbetreibenden. Nur einige wenige haben allerdings von dieser Regelung Gebrauch gemacht und stattdessen auf Rücklagen zurückgegriffen, weil sie keine Mietschulden in zukünftige Geschäftsjahre tragen wollten. Wir brauchen darum eine nachhaltigere Lösung, um Corona bedingte Insolvenzen abzuwenden.
In der Pandemie haben wir Gewerbetreibende nachhaltig entlastet. Maßnahmen des Mietrechts werden flankiert von erleichtertem Zugang zu Sozialleistungen sowie spezifischer Wirtschaftsförderung für Betroffene. Insbesondere für die temporären Schließungen im November hat der Bund den erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Es kann aber nicht sein, dass ein Großteil der steuerfinanzierten Novemberhilfen bedingungslos an Immobilienfonds weitergetragen wird. Auch Vermieter haben sich angemessen an dem Risiko der Pandemie zu beteiligen.“