SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

„Innovationen fördern und schützen“

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Die EU-Kommission hat heute sowohl ihre Pharmastrategie für Europa als auch ihren Aktionsplan für geistiges Eigentum vorgestellt.

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion und gesundheitspolitischer Sprecher der Europa-SPD:

„Mit der Pharmastrategie werden wir sicherstellen, dass die Union ein attraktiver Ort für Investitionen, Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln bleibt. Der Aktionsplan für geistiges Eigentum soll sicherstellen, dass in Zukunft sowohl Innovationen im Gesundheitsbereich geschützt werden, gleichzeitig aber unnötige Barrieren für einen schnelleren Markteintritt von günstigeren Generika abgebaut werden."

 

„Unternehmerschaft und Wirtschaft im Wandel unterstützen“

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Der Initiativbericht zur neuen Industriestrategie für die Europäische Union wird am heutigen Mittwoch, 25. November 2020, durch das Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt.

Jens Geier, Vorsitzender und industriepolitischer Sprecher der Europa-SPD:

„Die Industrie in Deutschland und Europa zu dekarbonisieren und zu digitalisieren ist zentral, um die Klimaziele zu erreichen. Deshalb braucht die Euopäische Union eine neue Richtung bei der Entwicklung und Unterstützung ihrer Industrie, besonders in diesen turbulenten Zeiten. Unternehmen müssen die teils schweren negativen Folgen der Corona-Pandemie überwinden und gleichzeitig den digitalen und ökologischen Wandel stemmen. Gleichzeitig muss der europäische Industriestandort international wettbewerbsfähig bleiben und weiterhin gute und zukunftsfähige Arbeitsplätze bieten. Dazu bedarf es nicht nur der Innovations- und Investitionskraft, sondern auch der richtigen politischen Rahmenbedingungen. Der Initiativbericht des Europäischen Parlaments zeigt diesen Willen, unsere Industrie im Wandel zu unterstützen. Er ist ein wichtiges Signal in Richtung Kommission und ihrer Arbeit an der neuen Industriestrategie für Europa, die sie hoffentlich im Frühjahr 2021 vorstellen wird. Die Industrieunternehmen, zum Beispiel an der Ruhr, müssen sich darauf verlassen können, dass europäische Gesetze und Hilfsfonds eine Orientierung geben und unterstützen“.

 

Wer den Sumpf in der Fleischindustrie beseitigen will, darf nicht auf Lobbyisten hören

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Im Nachgang zu der von der SPD-Fraktion im Landtag NRW beantragten Aktuellen Stunde „Arbeitsschutzkontrollgesetz in der Fleischindustrie muss jetzt kommen – warum rudert Arbeitsminister Karl-Josef-Laumann zurück?“ erklärt Josef Neumann, Sprecher für Arbeit und Soziales der SPD-Fraktion:

Es scheint so, als würde Arbeitsminister Laumann nun doch vor der Fleischlobby einknicken. Schon in der letzten Plenardebatte überraschte der Minister das Parlament – seine CDU-Kolleginnen und Kollegen eingeschlossen – als er plötzlich in Sachen Arbeitsschutz in der Fleischindustrie zurückruderte.

Die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind zum Teil unmenschlich – auch wegen des aktuell geltenden Werkvertrag-Systems. Nordrhein-Westfalen darf nicht weiter ein Ort solcher Unwürde bleiben. Mit dem Arbeitsschutz-kontrollgesetz muss die Voraussetzung geschaffen werden, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Darin war sich die SPD mit der CDU/CSU-Fraktion im Bund auch einig. Offenbar war die Einflussnahme der Fleischwirtschaft auf die Abgeordneten von CDU/CSU aber erfolgreich.

Wir fordern Arbeitsminister Laumann auf, Verantwortung für die zehntausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Fleischindustrie von Nordrhein-Westfalen zu übernehmen. Wer den Sumpf in der Fleischindustrie beseitigen will, darf nicht auf Lobbyisten hören. Es geht hier nicht um die Grillwurst, sondern um Menschen, die einen starken Arbeitsschutz verdient haben.

 

OVG-Urteil zur Sonntagsöffnung ist eine Ohrfeige für die Landesregierung

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Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der NRWSPD begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Sonntagsöffnung im nordrhein-westfälischen Einzelhandel. „Das Urteil zeigt erneut, dass die Interessen der Arbeitnehmer*innen für die Landesregierung um Ministerpräsident Armin Laschet, Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart nur eine untergeordnete Rolle spielen“, sagt AfA-Landesvorsitzende Anja Butschkau.

Bei ihren Plänen für einen verkaufsoffenen Sonntag wurde das Gesundheitsschutzinteresse der Beschäftigten im Einzelhandel nicht genügend abgewogen. Angesichts fehlender Freizeitmöglichkeiten während des Lockdowns muss man davon ausgehen, dass es nicht zu einer Entzerrung der Kundenströme auf mehrere Tage kommt, sondern viele Menschen an den Sonntagen in die Innenstädte strömen. Das erhöht nicht nur das Infektionsrisiko der Kund*innen, sondern vor allem das der Kolleg*innen.

„Wer so leichtfertig mit der Gesundheit der Kolleg*innen spielt, hat eine solche Ohrfeige, wie sie die Landesregierung nun vor dem Oberverwaltungsgericht bekommen hat, mehr als verdient“ so Butschkau weiter. „Die AfA findet, dass die Kolleg*innen im Einzelhandel einen Tag in der Woche verdient haben, an dem sie sich erholen können und Zeit für ihre Familie haben.“

 

Öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken und neuem Rundfunkbeitrag zustimmen

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Für die Medien- und Netzpolitische Kommission des SPD-Parteivorstandes sprechen sich die beiden Vorsitzenden Heike Raab und Carsten Brosda für die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) empfohlene Anhebung des Rundfunkbeitrags aus.

„Die Erhöhung von 0,86 Cent ist nicht nur sach- und bedarfsgerecht, sie sichert auch die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ist für die Demokratie und die demokratische Kultur in unserem Land unbedingt notwendig.

Sollte im Dezember die CDU-Fraktion im sachsen-anhaltinischen Landtag gemeinsam mit der AfD die Ratifizierung des 1. Medienänderungsstaatsvertrages verhindern, wäre das in erster Linie ein politischer Dammbruch. Die KEF hat ihre Empfehlung staatsfern und pluralistisch getroffen und sachlich begründet. Die Länder haben diese 1:1 im Staatsvertrag umgesetzt. Die Empfehlung der KEF wird auch die Basis für mögliche Klagen der öffentlich-rechtlichen Anstalten gegen die nicht auftragsgemäße Finanzierung sein, die wahrscheinlich Aussicht auf Erfolg haben.

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben auch die Anliegen der ostdeutschen Länder aufgenommen, sowohl in der Programmgestaltung und als auch bei der Produktion ganz Deutschland in den Blick zu nehmen.

Die Erhöhung des Rundfunkbeitrages ist somit begründet und überfällig, denn seit 2009 wurde der Beitrag nicht mehr erhöht. Gleichzeitig sind aber über all die Jahre die Tariflöhne gestiegen, Produktionen haben sich verteuert und Investitionen in die digitale Transformation sind hinzugekommen.

Wir appellierten an die gewählten Abgeordneten für den Staatsvertrag zu stimmen, denn freie Medien gibt es nur in lebendigen Demokratien. Deshalb ist es auch eine Aufgabe der Unionsführung insgesamt, dafür zu sorgen, dass hier nicht mutwillig und gemeinsam mit der AfD die Axt an unsere Medienordnung gelegt wird. Wir erwarten von der CDU, ihre gesamtstaatliche Verantwortung für den Erhalt eines freien und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ernst zu nehmen und davon auch die Parteikolleginnen und –kollegen in Sachsen-Anhalt zu überzeugen.“

 

Landesregierung läuft bei der Ladenöffnung mit Ansage vor die Wand

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die von der Landesregierung angestrebte Sonntagsöffnung in der Vorweihnachtszeit aufgehoben.

Hierzu erklärt Frank Sundermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung scheitert, scheitert und scheitert. Sie hat versucht, die Ladenöffnung an den Adventssonntagen über die Corona-Schutzverordnung zu regeln und dabei alle bisherigen Hinweise der Rechtsprechung zum Sonntagsschutz ignoriert. Schon in den letzten Monaten sind zahlreiche Ladenöffnungen in Kommunen vor Gericht gescheitert, weil die Landesregierung den Kommunen einen rechtlich fragwürdigen Rahmen gesetzt hat. Es ist dreist, die Gewerkschaft ver.di nun für die gescheiterten Ladenöffnungen verantwortlich zu machen. Denn sie erfüllt schlichtweg ihre Aufgabe als Interessenvertretung der Beschäftigten im Einzelhandel und klagt deshalb auf die Einhaltung des geltenden Rechts.

Statt mit allen Beteiligten bei der Bekämpfung der Corona-Krise im Dialog Lösungen zu suchen, beugt die Landesregierung zum wiederholten Male geltendes Recht und bringt nachlässig Verordnungen auf den Weg. Indem die Landesregierung immer wieder vor dieselbe Wand läuft, ist dem Einzelhandel nicht geholfen.

Wir fordern daher erneut, den Runden Tisch Sonntagsöffnungen unter Einschluss von Kirchen und Gewerkschaften wieder einzusetzen und hier zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.“

 

Jede Frau hat das Recht, frei von Gewalt zu leben

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Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist Appell für uns alle – ob Frauen oder Männer – wachsamer und engagierter zu sein.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriela Heinrich, zum morgigen Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen:

„Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist Appell für uns alle – ob Frauen oder Männer – wachsamer und engagierter zu sein. Weltweit müssen viele Frauen alltäglich Gewalt ertragen. Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt. Erschreckend: Frauen sind in ihrem Zuhause besonders stark gefährdet. Hier werden Frauen am häufigsten geschlagen, bedroht und gedemütigt. Gewalt gegen Frauen hat darüber hinaus viele weitere Dimensionen. In bewaffneten Konflikten werden Vergewaltigungen von Frauen gezielt als Mittel der Kriegsführung eingesetzt. Stigmatisierung, Scham und Schweigen führen dazu, dass ein Großteil der Taten nicht geahndet wird und Täter straflos bleiben.

Das kann und darf so nicht bleiben. Frauen haben das gleiche Recht, selbstbestimmt, in Würde und frei von Gewalt zu leben. Dafür müssen die strukturellen Ungerechtigkeiten zwischen den Geschlechtern abgebaut werden. Denn die Stellung der Frau ist der wichtigste Indikator für die Friedfertigkeit eines Staates – aussagekräftiger noch als sein Demokratie- oder Wohlstandsniveau.“

 

„Nachhaltiger Konsum darf kein Luxus für Privilegierte bleiben“ – Europaparlament fordert Recht auf Reparatur

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Das Europäische Parlament hat am Dienstag, 24. November 2020 für Änderungen an einem Initiativbericht zu einem Recht auf Reparatur gestimmt. Demnach sollen die Rechte der Verbraucher und Verbraucherinnen gestärkt werden, um einen nachhaltigeren Konsum zu ermöglichen.

Evelyne Gebhardt:

„Die ökologische Wende kann nur zusammen mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern gelingen. Eine deutliche Mehrheit der Menschen in der EU repariert lieber defekte Produkte als sie wegzuwerfen. Doch aktuell sind die Hürden zu hoch und es fehlen Anreize. Wir fordern ein wirksames Recht auf Reparatur von der EU-Kommission, das den Zugang zu Reparatur-Dienstleistungen und Ersatzteilen erleichtert und erschwinglich macht. Ein nachhaltiger Konsum darf kein Luxus für wenige Privilegierte bleiben.“

„Der Gesetzgeber muss Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen. Betrügerische Praktiken wie eine beabsichtigte Abnutzung oder Alterung von Produkten schaden nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch der Umwelt. Zum Glück konnten die Konservativen und Liberalen sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, es müsse eine Absicht der Hersteller bei einer geplanten Alterung von Produkten nachgewiesen werden. Nachhaltigen Konsum fördern wir nicht, indem wir Verbraucherinnen und Verbrauchern Steine in den Weg legen.“

Neben einem Recht auf Reparatur und einem Verbot der vorzeitigen Produkt-Alterung enthält der Bericht nach erfolgreichen Änderungen nun auch Forderungen nach einer Kennzeichnung über die Reparierbarkeit von Produkten, ein Verbot des Greenwashings sowie Maßnahmen gegen die Zerstörung unverkaufter Produkte oder von Produkten, deren Haltbarkeit abgelaufen ist. Die Ergebnisse der finalen Abstimmung über den Initiativbericht werden am Mittwoch, 25. November 2020, bekanntgegeben.

 

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