Landesregierung läuft bei der Ladenöffnung mit Ansage vor die Wand

Veröffentlicht am 24.11.2020 in Landtagsfraktion

Foto: Pexels.com

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die von der Landesregierung angestrebte Sonntagsöffnung in der Vorweihnachtszeit aufgehoben.

Hierzu erklärt Frank Sundermann, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung scheitert, scheitert und scheitert. Sie hat versucht, die Ladenöffnung an den Adventssonntagen über die Corona-Schutzverordnung zu regeln und dabei alle bisherigen Hinweise der Rechtsprechung zum Sonntagsschutz ignoriert. Schon in den letzten Monaten sind zahlreiche Ladenöffnungen in Kommunen vor Gericht gescheitert, weil die Landesregierung den Kommunen einen rechtlich fragwürdigen Rahmen gesetzt hat. Es ist dreist, die Gewerkschaft ver.di nun für die gescheiterten Ladenöffnungen verantwortlich zu machen. Denn sie erfüllt schlichtweg ihre Aufgabe als Interessenvertretung der Beschäftigten im Einzelhandel und klagt deshalb auf die Einhaltung des geltenden Rechts.

Statt mit allen Beteiligten bei der Bekämpfung der Corona-Krise im Dialog Lösungen zu suchen, beugt die Landesregierung zum wiederholten Male geltendes Recht und bringt nachlässig Verordnungen auf den Weg. Indem die Landesregierung immer wieder vor dieselbe Wand läuft, ist dem Einzelhandel nicht geholfen.

Wir fordern daher erneut, den Runden Tisch Sonntagsöffnungen unter Einschluss von Kirchen und Gewerkschaften wieder einzusetzen und hier zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.“

 

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