Unlautere Handelsbedingungen in der Lebensmittellieferkette müssen ohne Wenn und Aber verboten werden. Darüber gab es zunächst auch Einigkeit mit der Union. Doch nun droht ein konsequentes Verbot im Rahmen der Umsetzung der UTP-Richtlinie am Widerstand des CDU-Wirtschaftsflügels zu scheitern.
Johann Saathoff, zuständiger Berichterstatter:
„Wir brauchen ein Verbot aller in der sogenannten Grauen Liste der UTP-Richtlinie aufgeführten Handelspraktiken. So sollte der Handel etwa von Erzeugern und Zulieferern keine Gebühr mehr dafür verlangen dürfen, dass er ihre Produkte in seinen Läden anbietet. Bisher führt die Abhängigkeit der Zulieferer vom Handel dazu, dass sie solche Vertragsbedingungen akzeptieren müssen, damit ihre Ware überhaupt in den Handel kommt.“
Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:
„Ein wirksames Verbot unfairer Handelsbedingungen muss zudem über die Graue Liste hinausgehen. Die Verbotsliste muss offengehalten werden. Denn angesichts der Marktmacht der großen vier Lebensmitteleinzelhändler ist mit großer Kreativität zu rechnen: Es werden neue Wege und Vertragsbedingungen gefunden werden, die das Ungleichgewicht zu Lasten der vorgelagerten Lebensmittellieferkette bis hin zu den Landwirten ausnutzen.
Die UTP-Richtlinie muss bis Mai 2021 umgesetzt werden. Die Position der SPD-Fraktion ist klar, unsere Forderungen liegen seit Monaten vor. Doch unklar ist immer noch, wo CDU und CSU stehen, wenn es um den Schutz von Landwirten, Lebensmittelhandwerk und kleinen Lieferanten vor unfairen Handelsbedingungen geht.“
Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) werden die ersten gesetzgeberischen Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal gezogen. In der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags wurde deutlich, dass die zahlreichen vorgesehenen Maßnahmen die Aufsicht stärken und die Qualität der Wirtschaftsprüfungen weiter erhöhen werden.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:
„Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Regelungen des FISG zur Verbesserung der Abschlussprüfung. Die vorgeschlagene Abschaffung der Haftungshöchstgrenzen für Abschlussprüfer bei grober Fahrlässigkeit wurde von verschiedenen Sachverständigen unterstützt. Eine Verwässerung dieser Ausweitung der Abschlussprüferhaftung wäre fatal.
Der Gesetzentwurf hat insbesondere bei der Verkürzung der Rotation der Abschlussprüfer auf maximal zehn Jahre sowie bei der Anhebung der Haftungsgrenzen auf bis zu 16 Millionen Euro viel Zustimmung in der Anhörung erhalten. Durch diese Maßnahmen gleichen wir die Abschlussprüferhaftung an die in anderen Staaten geltenden Standards an.
Die Anhörung zeigte, dass wir dringend mehr Transparenz und schärfere Compliance-Regeln bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) brauchen. Hier sind gesetzliche Regelungen notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier bisher gegen diese Reformen gewehrt hat. Die Unionsfraktion hat hier Handlungsbereitschaft signalisiert, was wir sehr begrüßen.
Die Zweifel am zweistufigen Verfahren der Bilanzkontrolle konnten durch die Anhörung nicht ausgeräumt werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir intensiv über die Ausgestaltung der Bilanzkontrolle diskutieren. Mit einer Übernahme durch die BaFin und die Umstellung auf ein einstufiges Verfahren könnte die Bilanzkontrolle mit mehr Biss ausgestattet werden.“
Im Rahmen eines Tarifvertrags mit der Talanx-Gruppe hat Ver.di eine attraktive betriebliche Altersversorgung geschaffen. Es ist der erste Tarifvertrag, der die seit 2018 geltenden neuen Möglichkeiten des Sozialpartnermodells nutzt.
Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:
„Ich bin froh, dass jetzt endlich eine erste Vereinbarung vorliegt. Ver.di hat es hinbekommen, die Chancen zu nutzen und gleichzeitig die Risiken für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Das zeigt, es geht! Ich hoffe, dass sich andere Gewerkschaften und Unternehmen daran ein Beispiel nehmen. Denn betriebliche, tarifvertraglich abgesicherte Altersversorgung ist eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ein neuer Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung geschaffen: die reine Beitragszusage. Eine reine Beitragszusage ist nur auf der Grundlage eines Tarifvertrages möglich.“
Zum heutigen Wahlausgang im Südwesten erklärt der Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion und Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete Achim Post:
„Die Gewinner des Wahltages im Südwesten heißen Malu Dreyer und Winfried Kretschmann, der Verlierer kommt aus NRW: Armin Laschet. Ohne Linie und ohne Schwung taumelt der CDU-Parteivorsitzende schon im März ziemlich angeschlagen ins Super-Wahljahr 2021.“
Die Arbeit der Ausschüsse und des Gemeinderates sind in Hille trotz Corona Bedingungen gelaufen. Es wurden einige wichtige Beschlüsse gefasst.
Ein vorrangiges Ziel der SPD Fraktion ist es, bei wesentlichen Entscheidungen ein Einvernehmen mit allen Fraktionen zu erreichen. Dies ist gelungen.
Feuerwehr: Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Delegierten aus Rat, Verwaltung und Feuerwehr versuchen die optimalen Lösungen für die Zukunft der Feuerwehr zu finden, die der Rat später beraten und beschließen soll.
Hille ein Wohn- und Gewerbestandort: die SPD hat eine Anfrage gestellt.
Betreff: Strategische Gemeindeentwicklung Hille als Wohnstandort – Wieviel Wohnbauflächen wurden in den letzten 5 Jahren ausgewiesen?
Die Beantwortung erfolgte am 25.02.21 im Planungs- und Umweltauschuss.
Zu 1: In 2020 gab es sechs B-Pläne für Wohnbebauung mit 74 Bauplätzen.
Die Einwohner*innenzahl bleibt weitgehend stabil bei 15.374 (Quelle statistisches Landesamt 28.10.20).
Zu 2: die Wasserversorgung von durchschnittlich 40 Kubikmeter pro Haushalt ist gewährleistet.
Zu 3: Kita und OGGS Plätze sind nicht genügend vorhanden.
Es müssen weitere Plätze für U 3 und Ü 3 eingerichtet werden.
Im Regionalplan OWL, für Hille, sind 21 ha für die Wirtschaft und 35 ha für Wohnen ausgewiesen.
Gewerbegebiete in Hartum, Südost und Hille, am Gleisbogen, wurden in die Planung aufgenommen. Die Planungsverfahren sind nur möglich wenn sie im Rahmen des Flächennutzungsplanes und des Regionalplanes OWL getätigt werden. Somit sind die Verwaltung und der Gemeinderat gefordert die Gesamtplanung zu akzeptieren und im Blick zu behalten. Die SPD ist auf jeden Fall dafür die Einwohner*innenzahl in Hille zu halten, besser wäre eine Erhöhung auf 20.000 Einwohner*innen. Dann würde die Kommune mehr Zuzahlungen vom Land bekommen.
In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation hat die Landesregierung ihren Zwischenstand zum Gigabitausbau in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
Hierzu erklärt Christina Kampmann, Sprecherin für Digitalisierung und Innovation der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Zwischenbericht zeigt deutlich, dass die Landesregierung ihre eigenen Ziele in Sachen Gigabitausbau klar verfehlt. Während Digitalminister Pinkwart in der Vergangenheit jeden kleinsten Fortschritt beim Gigabitausbau wie einen Meilenstein gefeiert hat, war es nun lange still um den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Jetzt wissen wir auch warum: Die für Ende 2020 angekündigten Ziele wurden bei den Gewerbegebieten nicht erreicht und auch bei den Schulen hat es lediglich für eine Punktlandung gereicht. Somit sind weiterhin nahezu 40 Prozent der Schulen in NRW vom Gigabitnetz ausgeschlossen.
Noch verheerender ist die Situation in den Gewerbegebieten. Statt der angekündigten 37 Prozent sind lediglich 20 Prozent vollständig mit Glasfaser versorgt. Diese Verfehlungen beim Gigabitausbau sind folglich auch ein Schlag für den Wirtschaftsstandort NRW.
Wir fordern die Landesregierung auf, endlich alle Maßnahmen für einen schnelleren Gigabitausbau zu ergreifen. Dazu gehört beispielsweise, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu standardisieren. Auch eine Stärkung der Rolle der Gigabitkoordinatoren kann vor Ort für schnelle Lösungen sorgen.“
Hintergrund:
In ihrer Digitalstrategie hatte die Landesregierung angekündigt, dass 60 Prozent der Schulen und 37 Prozent der Gewerbegebiete bis Ende 2020 an das Gigabitnetz angebunden sein werden.
Zur heutigen Beantragung der Landesregierung in Höhe von 30 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm für die Anschaffung von Schnell- und Selbsttest, die bereits zwei Stunden nach Eingang des Antrages im Rahmen einer Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) beschlossen werden soll, erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Bei der Landesregierung herrscht das reinste Chaos und fehlt jeder Respekt vor dem Parlament. Seit Monaten fordern wir die Umsetzung einer flächendeckenden Testinfrastruktur für NRW. Und noch in der gestrigen Sitzung des HFA haben wir kritisiert, dass es für die Testungen kein einheitliches Vorgehen gibt. Heute erreicht uns dann eine Blitzvorlage, mit der die Landesregierung fordert, dass der Finanzausschuss innerhalb von zwei Stunden Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro freigibt, um erste Schritte zu Testungen auf den Weg zu bringen. Ansonsten würde der Beschluss am Parlament vorbei auf den Weg gebracht. Das zeigt: Diese Landesregierung hat bisher keinerlei Plan für die Durchführung von Testungen in NRW. Ausreichend Vorbereitungen dafür sind nicht getroffen worden. Die Vorschläge der Landesregierung kommen zu spät, sind widersprüchlich und unzureichend.
Darüber hinaus steht die heutige Vorlage auch im Widerspruch zu den bisherigen Bekanntmachungen der Landesregierungen. Während in Kitas Beschäftigte täglich, Kinder aber gar nicht getestet werden sollen, sollen an Schulen Kinder und Beschäftigte wöchentlich getestet werden. Hier weiß die eine Hand nicht, was die andere tut.
Allen Kindern und Beschäftigten in Schule und Kitas sollen so engmaschig wie möglich getestet werden können.“
Der Innenausschuss beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung mit einem Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung eines Periodischen Sicherheitsberichts. Dieser wurde von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP mehrheitlich abgelehnt.
Hierzu erklärt Hartmut Ganzke, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Mit der Einrichtung eines Periodischen Sicherheitsberichts wollen wir sicherstellen, dass wir mehr Licht ins Dunkel der Kriminalität in NRW bringen. Die jährlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik kein nämlich kein vollständiges Bild über die Kriminalitätsentwicklung wieder. Es handelt sich hierbei lediglich um einen Tätigkeitsnachweis über polizeilich registrierte Vorgänge aus der Vergangenheit. Viele Straftaten werden hierbei nicht erfasst. Und auch das ‚Dunkelfeld‘ wird eben nicht berücksichtigt.
Durch die Einführung eines regelmäßigen, einmal in der Legislaturperiode erscheinenden umfassenden Periodischen Sicherheitsberichts würden auch diese bisher nur unzureichend erfassten Bereiche eingehender durchleuchtet worden. Auf der Grundlage der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse könnte die Polizei mittelfristig zielgerichteter vorgehen und ihre Strategien zur Verbrechensbekämpfung optimieren. Dies gilt insbesondere auch für schwere Verbrechen, wie beispielsweise bei der Organisierten Kriminalität.
In Kreisen der Polizei und bei Sachverständigen hat die Idee eines Periodischen Sicherheitsberichts deshalb starken Zuspruch gefunden. Auch die von der Landesregierung eingesetzte sog. Bosbach-Kommission hatte in ihrem Abschlussbericht die Einführung eines entsprechend regelmäßigen Berichts empfohlen. Umso unverständlicher ist die jetzige Entscheidung der Regierungsfraktionen, den Hinweisen der Experten nicht zu folgen und unseren Antrag abzulehnen. Sie vergibt damit offenbar aus parteipolitisch motivierten Gründen eine Chance, den Sicherheitsbehörden mehr und bessere Erkenntnisse an die Hand zu geben. Damit wird eine verbesserte Kriminalitätsbekämpfung unnötig erschwert.“