Heute startet der parlamentarische Prozess, um die baurechtlichen Voraussetzungen für eine tierwohlgerechte Haltung zu schaffen. Im Zusammenspiel mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ermöglicht die Ampelkoalition Tierhaltern in Deutschland einen baurechtlich privilegierten Umbau ihrer Ställe hin zu mehr Tierwohl.
Franziska Mascheck, stellvertretende baupolitische Sprecherin:
„Wir ändern das Baugesetzbuch. Dies ist notwendig, um Tierhaltern, die ihren Tieren mehr Platz und eine tierwohlgerechte Haltung bieten wollen, den Umbau ihrer Ställe zu ermöglichen. Wer jedem einzelnen Tier mehr Platz bieten möchte, kann dafür zukünftig größer bauen, solange die Tieranzahl gleich bleibt.
Der Umbau der Tierhaltung findet in Deutschland breite gesellschaftliche Zustimmung und ist seit Langem überfällig. Die Fortschrittskoalition geht nun abermals voran.
Der Gesetzesentwurf mit den baurechtlichen Vereinfachungen kommt aus der Mitte des Deutschen Bundestages und wird voraussichtlich Mitte Juni gemeinsam mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet.“
Der Bundestag verabschiedet am Donnerstag mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion das „Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“. Damit tritt die Bundesrepublik Deutschland dieser wichtigen Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei.
Angelika Glöckner, stellvertretende arbeits- und sozialpolitische Sprecherin:
„Viele Menschen erleben am Arbeitsplatz inakzeptables und verletzendes Verhalten – etwa durch Diskriminierungen, Beleidigungen, Demütigungen, sexuelle Belästigung oder gewalttätige Übergriffe. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen bereits weitreichende gesetzliche Regelungen, damit Menschen nicht Opfer von Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz werden. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens setzt die Bundesrepublik Deutschland nun über die bestehenden Regelungen hinaus ein weiteres wichtiges politisches Zeichen.
Menschen müssen in der Arbeitswelt vor physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schäden geschützt werden. Gerade die Arbeitswelt ist vielfach durch eine wirtschaftliche Abhängigkeit von Arbeitnehmenden geprägt. Das erhöht die Verwundbarkeit von Menschen. Es ist gut, dass sich Deutschland mit der Ratifizierung klar zum Schutz vor inakzeptablem Verhalten am Arbeitsplatz bekennt.
Das Übereinkommen zeichnet sich durch seine Ganzheitlichkeit aus: Es bezieht sich nicht nur auf die Arbeitsstätte selbst, sondern auch auf Pausen-, Umkleide- und Speiseräume, arbeitsbezogene Fahrten und auch eingesetzte Informations- und Kommunikationstechnologien. Arbeitgeber und Staat haben hier eine besondere Fürsorgepflicht.
Viele Menschen machen im Laufe ihres Arbeitslebens Erfahrungen mit Gewalt und Belästigungen. Besonders Frauen sind häufig von Belästigungen betroffen. Es ist daher zu begrüßen, dass wir uns als SPD-Fraktion übergriffigem Verhalten klar entgegenstellen. Mit der Ratifizierung setzen wir ein weiteres deutliches Zeichen beim Schutz von Menschen in der Arbeitswelt.“
Das Kabinett hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Mit der Neuregelung kommt eine umfassende Förderung des Heizungsaustauschs. Klimaschonenderes Heizen soll für jede:n finanzierbar sein. Besonders Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen werden unterstützt.
Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender:
„Hausbesitzer tauschen ihre Heizungen nur, wenn das für sie finanzierbar ist und sie wissen, wie bei ihnen vor Ort künftig klimafreundlich geheizt werden soll: Mit erneuerbarem Strom, Fernwärme oder beispielsweise auch mit Wasserstoff. Dafür brauchen wir eine angemessene Förderung, insbesondere für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen, und eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Wir werden uns die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes deshalb genau anschauen und gründlich beraten.
Bis 2045 wollen wir klimaneutral leben. Die Zeit bis dahin entspricht etwa der Lebensdauer einer Heizungsanlage. Darum müssen wir jetzt die Wärmewende angehen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung jetzt eine Novelle zur Gebäudewärme vorgelegt hat und den Heizungsaustausch entsprechend fördert.“
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat heute in einem ersten Schritt einem Gesetz zugestimmt, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig auf einen Blick erkennen können, wie Tiere – zuerst Mastschweine – in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurden. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist gleichzeitig auch das Kernstück zum zukunftsfesten Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland.
Susanne Mittag, ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin:
„Mit diesem Gesetz führen wir erstmals eine staatlich verpflichtende Kennzeichnung tierischer Produkte ein, die mit Schwein beginnt und noch um Rind und Geflügel erweitert wird. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird transparent und verständlich, wie die Tiere gehalten wurden. Sie können dadurch bewusste Kaufentscheidungen treffen und genau die Haltungs-form unterstützen, die auf der Verpackung steht. Die Tierhalterinnen und Tierhalter bekommen eine langfristige Perspektive und Verlässlichkeit durch ein entsprechendes Förderpro-gramm für die Finanzierung des Umbaus und der laufenden Kosten für mehr Tierwohl“.
Luiza Licina-Bode, Tierschutzbeauftragte:
„Mehr Tierschutz erreichen wir, indem wir das Gesetz zukünftig mit weiteren Regelungen flankieren. Noch in diesem Jahr werden wir das Tierschutz-gesetz überarbeiten und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um weitere gängige Nutztierarten ergänzen. Zudem werden wir das Tiergesundheitsmonitoring und den Brandschutz in Ställen verbessern sowie wirksam für mehr Tierschutz bei Transport und Schlachtung sorgen.“
Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem gestern beschlossenen Positionspapier, die Gesetzesnovelle zu nutzen, um dem deutschen Antidiskriminierungsrecht mehr Schlagkraft zu geben: Notwendig sind längere Klagefristen, höhere Entschädigungen, die Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes und die Ausweitung auf den öffentlichen Bereich.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Jede dritte Person in Deutschland hat schon einmal Diskriminierung im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erlebt – doch nur sechs Prozent der Betroffenen klagen dagegen. Viele Betroffene können oder wollen die zeitliche, emotionale und finanzielle Belastung eines langwierigen Gerichtsverfahrens nicht tragen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Antidiskriminierungsverbände für betroffene Personen klagen können. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht einführen. Damit sollen qualifizierte Verbände auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen können. Denn der Abbau struktureller Benachteiligung ist nicht Aufgabe der Opfer, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellen uns seit jeher mit aller Entschiedenheit jeder Art von Diskriminierung entgegen. Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern dieselben Chancen und die gleiche Teilhabe zu garantieren.“
Zu der auf Freitag verschobenen Abiturprüfung hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW eine unverzügliche Sondersitzung des Schulausschusses beantragt.
Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin:
„Was für ein Abi-Super-Gau der Schulministerin. Wie konnte man gestern eine ganze Schullandschaft so lange im Unklaren darüber lassen, wie es nach den Download-Schwierigkeiten weitergeht? Über Stunden war die Ministerin abgetaucht. Das war wirklich katastrophales Kommunikationsverhalten von Frau Feller. Von der viel zitierten Verwaltungserfahrung war gestern nicht viel zu spüren. Dass sie in dieser Krisensituation so lange ,auf stumm geschaltet’ hat, ist mir wirklich ein Rätsel. Dabei müsste sie doch längst gelernt haben, dass in solchen Momenten nichts so wichtig ist wie eine schnelle und klare Information der Betroffenen.
Ausbaden müssen es jetzt die Lehrkräfte und die Abiturienten. Im Übrigen insbesondere die Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens, die am Freitag das Zuckerfest feiern. Und ob bei dem angekündigten Bahn-Streik am Freitag überhaupt ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann, ist auch noch völlig offen. Das gilt auch für die Frage nach dem Umgang mit den gestern hoch geladenen Prüfungsaufgaben. Eigentlich können sie nicht mehr verwendet werden, da eine Geheimhaltung nicht hundertprozentig sichergestellt werden kann.
Ich erwarte, dass die Ministerin umgehend in einer Sondersitzung des Schulausschusses dem Landtag erklärt, wie sie ein rechtssicheres Abitur gewährleisten will.“
Der Expertenrat für Klimafragen hat den Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022 veröffentlicht. Obwohl die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Klimas auf den Weg gebracht hat, braucht es weitere Anstrengungen. Bis heute fehlt ein Sofortprogramm. Das Klimaschutzgesetz braucht mehr Verbindlichkeit.
Matthias Miersch:
„Das Klimaschutzgesetz wirkt. Es schafft Transparenz und öffentlichen Druck. Durch den vorliegenden Bericht wird schonungslos offengelegt, an welchen Stellen wir nachschärfen müssen. Wir können es uns nicht länger leisten, dass notwendige Maßnahmen auf die lange Bank geschoben werden. Der Bericht macht erneut deutlich, dass wir noch nicht auf dem Weg sind, sicher unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Vieles ist von dieser Koalition schon für mehr Klimaschutz beschlossen worden. Einiges davon muss erst noch seine Wirkung entfalten. Aber die beschlossenen Maßnahmen reichen noch nicht.
Wir sehen aktuell, dass das Erreichen der Klimaschutzziele in einzelnen Sektoren große Diskussionen auslöst: Bei der Heizungsfrage oder auch im Mobilitätssektor wird Klimaschutz für jeden spürbar. Die notwendigen Maßnahmen wird man nur umsetzen können, wenn die Menschen in die Lage versetzt werden auch umrüsten bzw. umsteigen zu können. Dazu bedarf es einer entsprechenden finanziellen Förderung.
Weiter entscheidend bleibt der maximale Ausbau der Erneuerbaren Energien. Nur mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien können wir klimaneutral leben. Nur mit ihnen können wir unseren Verkehr und unsere Gebäude klimaneutral gestalten. Mit der vorgelegten Photovoltaik- und Wind-an-Land-Strategie sind wichtige Punkte adressiert. Hier müssen wir jetzt mit Nachdruck an die Umsetzung gehen.
Der Bericht der Experten zeigt aber auch, dass es der Bundesregierung noch nicht gelungen ist, sich auf ein entsprechendes Sofortprogramm zu verständigen. Im Rahmen der Novelle des Klimaschutzgesetzes muss deshalb auch der Aspekt diskutiert werden, wie das Parlament mehr Verbindlichkeit gegenüber der Bundesregierung erreichen kann.“
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestages bietet Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen jedes Jahr die Chance, ein Austauschjahr in den USA zu verbringen.
Auch in diesem Jahr unterstützt der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) das Jugendaustauschprogramm: „Das Parlamentarische Patenschafts-Programm bietet die einmalige Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und ein neues Land aus nächster Nähe kennenzulernen. Gerne möchte ich interessierte junge Menschen aus dem Mühlenkreis ermutigen, die Chance zu nutzen und sich für das PPP zu bewerben.“
Das PPP wurde 1983 vom Deutschen Bundestag und dem US-Kongress ins Leben gerufen. Es steht unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli 2024) mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind und ihre Schulausbildung zum Ausreisetag noch nicht mit dem Abitur oder Fachabitur abgeschlossen haben. Bewerbungen mit einem mittleren Schulabschluss sind möglich. Junge Berufstätige und Auszubildende können sich bewerben, wenn sie zum 31. Juli 2024 höchstens 24 Jahre alt sind und ihre Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben.
Die Bewerbungsfrist für das Programm beginnt am 2. Mai 2023. Für Interessierte stehen die Bewerbungsunterlagen ab diesem Zeitpunkt auf https://www.bundestag.de/ppp zur Verfügung. Dort können auch alle weiteren Informationen über das PPP und das Bewerbungsverfahren abgerufen werden.