Unterrichtsausfall braucht mehr Transparenz – alle Daten für technische Geräte lesbar veröffentlichen
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Mit einem Antrag für das kommende Plenum fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung dazu auf, sämtliche zur Verfügung stehenden Rohdaten der Unterrichtsausfall-Statistik maschinenlesbar zu veröffentlichen. Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Bisher kennen wir nur die Interpretation der Unterrichtsausfall-Statistik, wie sie das Schulministerium vor zwei Wochen veröffentlicht hat. Demnach wissen wir zwar nun, dass faste jede fünfte Stunde nicht wie geplant stattfindet und 4,7 Prozent der Unterrichtsstunden ersatzlos ausfallen. In welchen Fächern das aber der Fall ist und an welchen Schulen in welcher Höhe, ist bislang völlig intransparent geblieben. Die Kenntnis davon ist schulpolitisch wichtig, weil nur so zielgenau gegengesteuert und die Stellschrauben entsprechend gestellt werden können. Wir fordern die schwarz-grüne Landesregierung daher auf, sämtliche zur Verfügung stehenden Daten der Unterrichtsausfall-Statistik offen und für technische Geräte lesbar zu veröffentlichen, damit sie auch von einer interessierten Öffentlichkeit verwendet und aufbereitet werden können. Es ist ein Gebot der Transparenz, um Licht in dieses unnötige Dunkel zu bringen. Je mehr wir wissen, desto besser können alle am Schulsystem beteiligten Partner auch handeln.“

 
Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei der Feuerwehr wird in Bausch und Bogen abgelehnt
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Bislang gehen Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand. Die schwarz-grüne Landesregierung will eine Anhebung dieser Altersgrenze für den feuerwehrtechnischen Dienst – je nach Laufbahngruppe auf 61 bzw. 62 Jahre. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf fand heute die Anhörung von Sachverständigen im Innenausschuss des Landtags statt. Im Anschluss erklärte Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit Ausnahme der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Rolle als Arbeitgeber haben heute alle Experten den schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Feuerwehrbeamten in Bausch und Bogen ablehnt. Es kommt selten vor, dass ein Gesetzesvorhaben auf eine derart einhellige Kritik stößt. Auch wir lehnen das Vorhaben der schwarz-grünen Koalition entschieden ab und stehen solidarisch an der Seite der Feuerwehrleute. Sie stehen sieben Tage die Woche rund um die Uhr – unter hohem Risiko für ihr eigenes Leben und ihre eigene Gesundheit – für die Sicherheit von uns allen ein und haben deutlich mehr Respekt für ihre Lebensleistung verdient. Anstatt vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels neues Personal für die Feuerwehr mit attraktiveren Rahmenbedingungen gewinnen zu wollen, macht die schwarz-grüne Koalition mit der geplanten Neuregelung genau das Gegenteil.“

 
»5-Punkte, um unsere Zukunft zu finanzieren« – Impulse der NRWSPD zur zukünftigen Staats- und Landesfinanzierung
© Pat Röhring (Wiebke Esdar), Studio Schmidt-Domine (Jens Südekum), Jens van Zoest (Achim Post)

Der Landesvorstand der NRWSPD hat in seiner Sitzung am 12. April 2024 »5-Punkte, um unsere Zukunft zu finanzieren« beschlossen. Am 16. April 2024 haben Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Achim Post (Vorsitzender der NRWSPD) und Wiebke Esdar (Vorsitzende der nordrhein-westfälischen SPD-Landesgruppe im Bundestag) den Beschluss der Presse vorgestellt.

 
Reproduktive Rechte stärken

Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir den gesetzgeberischen Spielraum nutzen. Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Sie haben ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden. Dieses Recht wollen wir stärken. Gleichzeitig müssen wir ein wirksames Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens sicherstellen.

Wir sprechen uns klar für eine alternative Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs aus. Das aktuell bestehende Schutzkonzept hat sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, ist die medizinische Versorgungslage prekär und ist davon abhängig, in welchem Teil des Landes sie leben. Dazu trägt auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch bei, durch die nicht nur Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert werden.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Wir werden nun prüfen, wie ein wirksames und rechtssicheres Schutzkonzept für das ungeborene Leben ausgestaltet werden kann.

Darüber hinaus hat die Kommission Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung unter bestimmen Voraussetzungen in Deutschland möglich ist. Wir werden nun außerdem prüfen, ob sinnvolle Regelungsmodelle für die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft möglich sind, die unserem zentralen Anliegen gerecht werden, Frauen unter allen Umständen wirksam vor Ausbeutung und wirtschaftlichem Druck zu schützen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.“

 
Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch
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Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung hat nach einjähriger Beratung ihre Empfehlungen zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Die Kommission empfiehlt, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal abgebrochen werden dürfen. Aktuell ist solch ein Abbruch lediglich straffrei gestellt.

Hierzu erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Für uns ist klar, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht ins Strafgesetzbuch gehören. Ich bin froh, dass die Kommission der Bundesregierung das genauso sieht, denn die Entmündigung von Frauen muss endlich ein Ende haben. Sie müssen selbst über ihren Körper bestimmen können und dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Schließlich sind sie es, die auch die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer ungewollten Schwangerschaft tragen müssen. Es ist ein Skandal, dass unsere Gesellschaft Frauen nicht zutraut, eine verantwortungsvolle Entscheidung über eine ungewollte Schwangerschaft zu treffen. Keine Frau macht sich eine solche Entscheidung einfach. Ich hoffe, dass der Bundestag den Empfehlungen folgen wird. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich an dem gesellschaftlichen Diskurs, der bis dahin geführt werden wird, im Sinne der Frauen beteiligt. Einer solch wichtigen Debatte darf sie sich nicht entziehen! Wir erwarten klare Kante von Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gleichstellungsministerin Josefine Paul.“

 
Für ein Jahr in die USA. Bewerbungsstart für das 42. Parlamentarische Patenschaftsprogramm 2025/2026
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Am 2. Mai dieses Jahres beginnt die Bewerbungsphase für das 42. Parlamentarische Patenschaftsprogramm (PPP). Auch für das nächste Austauschjahr 2025/2026 können Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige und Auszubildende mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages für ein Jahr in die USA reisen. Diese Möglichkeit eröffnet das zwischen dem Deutschen Bundestag und dem US-Kongress beschlossene PPP.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise am 31. Juli 2025 mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Auch junge Berufstätige und Auszubildende können sich bewerben, wenn sie am Ausreisetag mindestens 18 und höchstens 24 Jahre alt sind.

In den USA leben die Jugendlichen in der Regel in Gastfamilien. Schülerinnen und Schüler besuchen die High School, während junge Berufstätige ein Community College oder eine vergleichbare Bildungsstätte besuchen und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb absolvieren.

Der heimischen Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) und Stefan Schwartze (SPD) unterstützen das PPP bereits seit vielen Jahren. Das Programm ermöglicht jungen Menschen ein unvergessliches Austauschjahr in den USA und bietet ihnen einmalige Chancen, neue Leute und andere Lebensweisen kennenzulernen. Das fördert gegenseitiges Verständnis und Toleranz und trägt zur deutsch-amerikanischen Verständigung bei.

Interessierte können sich bis zum 13. September 2024 bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen zum PPP und über das Bewerbungsverfahren finden Interessierte auf der folgenden Internetseite: https://www.bundestag.de/ppp.

 
Bundestag beschließt Finanzierungsrahmen zum Wasserstoffkernnetz
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Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag das dritte Energiewirtschaftsänderungsgesetzes sowie die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisverordnung. Beides sind wichtige Grundsteine für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Mit der dritten Novelle schaffen wir einen Finanzierungsmechanismus für das Wasserstoffkernnetz und führen die integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff ein. Herkunftsnachweise sind ein wichtiges Verbraucherschutz- und Kommunikationsinstrument, mit dem aufgezeigt werden kann, dass ein Endprodukt unter Einsatz Erneuerbarer Energien hergestellt wurde.

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Um unsere heutige Abhängigkeit von fossilem Erdgas durch Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien schnellst möglich zu ersetzen, bedarf es eines gesicherten Hochlaufes auch in der Wasserstoffinfrastruktur. Mit Einführung eines sogenannten Amortisationskontos, werden die ökonomischen Lasten des Wasserstoffkernnetzes gestreckt und damit dessen Finanzierbarkeit gestützt.“

 
Verfassungsgericht stoppt Willkür und Machtarroganz von Ministerin Scharrenbach

Am heutigen Dienstag hat der Landesverfassungsgerichtshof seine Entscheidung zu ausgebliebenen Aktenlieferungen aus dem Ministerium von Ina Scharrenbach an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe (PUA II) verkündet. Demnach muss die Ministerin dem Parlament in deutlich größerem Umfang Akten zur Verfügung stellen. Bislang hatte ihr Haus nur zehn Seiten für einen Zeitraum von zwei Tagen herausgegeben, während andere Ministerien dem PUA tausende Dokumente für den definierten Untersuchungszeitraum vom 09. Juli bis zum 9. September 2021 übergeben hatten. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW den Landesverfassungsgerichtshof angerufen.

Zur heutigen Entscheidung erklärt René Schneider, Sprecher der SPD-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe:

„Heute ist ein guter Tag für die parlamentarische Demokratie. Mit seiner Entscheidung hat das Landesverfassungsgericht die Rechte der Abgeordneten gestärkt und der Regierungswillkür von Frau Scharrenbach klaren Einhalt geboten. Der Arroganz der Macht wurden heute eindeutige Grenzen gesetzt.

Die Gewaltenkontrolle ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Es kann auch durch die Interpretation und Wortakrobatik einer Ministerin nicht ausgehebelt werden. Diese unmissverständliche Botschaft hat Signalwirkung für die Arbeit laufender und künftiger Untersuchungsausschüsse in und außerhalb von Nordrhein-Westfalen.

Wir erwarten, dass Ministerin Scharrenbach nach diesem Verfassungsbruch jetzt auf das Feld des demokratischen Fairplays zurückkehrt. Sie hat lange genug Foul gespielt und das Parlament missachtet. Sie muss dem PUA die fehlenden Akten nun unverzüglich übermitteln. Nur dann haben wir die Chance, dass der Untersuchungsausschuss endlich einen Abschlussbericht vorstellen kann. Wir sind es den Opfern dieser Tragödie schuldig, die parlamentarische Aufarbeitung zu einem würdigen Abschluss zu bringen. Mit Blick auf den dritten Jahrestag der Hochwasserkatastrophe im Sommer wird es höchste Zeit.“

 

News der Bundes-SPD

19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

Wir kümmern uns darum, dass sich alle Generationen auf eine stabile Rente verlassen können. Denn: Wer viele Jahre hart arbeitet, muss auch im Alter gut davon leben können.

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News der NRWSPD

NRWSPD
Der Landesvorstand der NRWSPD hat in seiner Sitzung am 12. April 2024 »5-Punkte, um unsere Zukunft zu finanzieren« beschlossen. Am 16. April 2024 haben Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf),

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