Frauen bekommen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger Lohn als Männer. Die SPD-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag vorgelegt, um diese Diskriminierung von Frauen zu beenden. Kernforderung: ein Gesetz zur Durchsetzung von gleichem Lohn für Frauen und Männer. Eine Frau zeigte besonders wenig Interesse an dem Thema: Frauenministerin Schröder (CDU). Bei der Debatte im Bundestag glänzte sie durch Abwesenheit.
Ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist ein Skandal. Seit Mitte der 90er Jahre ist der Lohnunterschied auf rund 23 Prozent angewachsen und verharrt nun auf diesem hohen Niveau. „Trotz guter Bildungsabschlüsse haben Frauen schlechtere Chancen in der Arbeitswelt,“ stellte die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Caren Marks, in der Debatte im Bundestag fest. Selbst bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit bekommen Frauen acht bis zwölf Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen – Ausdruck „direkter Diskriminierung von Frauen hier in unserem Land“, so Marks.
Anlässlich der 1. Lesung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Die SPD begrüßt den auf Rheinland-Pfalz zurückgehenden Ländervorschlag, den Opferschutz durch soziales Training der Täter zu verbessern. Mit solchen Trainingsprogrammen, in denen Täter lernen, Verantwortung zu übernehmen und Selbstkontrolle auszuüben, können Ersttäter vor dem Begehen weiterer Straftaten besser bewahrt werden. Zugleich erhöht dies die Chance, dass sich anbahnende kriminelle Karrieren erst gar nicht verfestigen.
Zum Beschluss der Bundesregierung über das Nationale Reformprogramm (NRP) erklärt die stellvertretende europapolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Eva Högl:
Das Nationale Reformprogramm soll die Europa-2020-Strategie in nationale Ziele umsetzen und den deutschen Beitrag für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung der Europäischen Union formulieren. Das Programm der Bundesregierung ist ein erneuter Beweis für die Ideen- und Konzeptionslosigkeit sowie soziale Unausgewogenheit schwarz-gelber Regierungspolitik. In wichtigen Bereichen bleibt die Bundesregierung weit hinter den Zielen der Europa-2020-Startegie zurück. Das soziale Europa wird von der Regierung Merkel schlicht ausgeklammert.
Zum heute vorgelegten Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:
Nach dem heute vorgelegten Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute entwickeln sich Wirtschaft, Beschäftigung und öffentliche Finanzen aktuell besser als bisher erwartet. Das ist erfreulich.
Daraus dürfen aber nicht falsche wirtschafts- und finanzpolitische Schlüsse gezogen werden. Wenn jetzt aus der FDP heraus wieder Steuersenkungen noch in dieser Legislaturperiode gefordert werden, dann zeigt das, wie sehr die FDP immer noch in der Ära Westerwelle verharrt. Frau Merkel sollte die aktuelle Situation ihres kleinen Koalitionspartners nutzen, der FDP endgültig jegliche Steuersenkungsflausen auszutreiben.
Anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Thema "Entgeltungleichheit" erklären die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks und die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:
Wenn es noch eines weiteren Beweises bedurft hätte, welchen Stellenwert die Frauenministerin dem Thema der Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen widmet, so ist er heute erbracht worden. Denn sie war bei der Debatte gar nicht erst anwesend.
So wie sie hofft, dass die Unternehmen freiwillig schon was tun werden, um die Lohnungleichheit zu beseitigen, so hofft sie wohl auch, dass diese für sie unangenehme Debatte möglichst schnell vorübergeht.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die schwarz-gelbe Bundesregierung mit einem Parlamentsantrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen vorzulegen. Hintergrund ist der Umstand, dass Männer bei gleicher Arbeit deutlich besser entlohnt werden als Frauen. Der Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern sei seit Mitte der 90er Jahre sogar noch angestiegen und verharre jetzt bei 23 Prozent, heißt es in dem SPD-Antrag.
Die Durchsetzung des Verfassungsgebotes, dass niemand wegen seines Geschlechts diskriminiert werden dürfe, sei eine eindeutige Aufgabe des Staates, begründete SPD-Chef Sigmar Gabriel den Antrag. Freiwillige Vereinbarungen mit der Wirtschaft würden nicht mehr weiterhelfen. "Es geht hier nicht um einen Lernauftrag von Unternehmen. Wir müssen endlich der Verfassung Geltung verleihen", so Gabriel.
Zur heutigen 1. Lesung des Antrages der SPD-Bundestagsfraktion "Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend stärken" erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann und Waltraud Wolff:
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Verbraucherinnen und Verbraucher endlich umfassend vor Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Gerade bei Kostenfallen, untergeschobenen Verträgen und Abzocke durch Gewinnversprechen gibt es weiterhin zu wenig oder überhaupt keine Hilfe. Auch wenn die meisten Unternehmen seriös arbeiten, bestehen immer noch offensichtliche Probleme.
Rettungsdienst: Barbara Steffens um Stellungnahme gebeten / Auswirkungen auf den Katastrophenschutz
Bad Oeynhausen (va). Die Johanniter kämpfen um den Rettungsdienst in Bad Oeynhausen. Auch die Unfallhelfer haben nun NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens in die Diskussion eingeschaltet.
Nachdem die SPD-Landtagsabgeordnete Inge Howe die Ministerin in der vergangenen Woche informiert und um eine Einschätzung der Lage gebeten hatte, hat gestern auch der ehrenamtliche Regionalvorstand der Johanniter, Ralf Bröenhorst, die Ministerin um Stellungnahme gebeten.
Hintergrund ist die in der Ratssitzung anstehende Entscheidung über die Zukunft des Rettungsdienstes. Der Vertrag mit den Unfallhelfern über deren Beteiligung am Rettungsdienst in der Kurstadt hatte die Stadt in der vergangenen Woche fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt. Der Vertrag, so die Stadtverwaltung, entspreche nicht geltendem Recht und könne so nicht fortgeführt werden.