SPD-Fraktion fordert Gesetz für Lohngleichheit

Veröffentlicht am 07.04.2011 in Bundespolitik

Frauen bekommen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger Lohn als Männer. Die SPD-Fraktion hat im Bundestag einen Antrag vorgelegt, um diese Diskriminierung von Frauen zu beenden. Kernforderung: ein Gesetz zur Durchsetzung von gleichem Lohn für Frauen und Männer. Eine Frau zeigte besonders wenig Interesse an dem Thema: Frauenministerin Schröder (CDU). Bei der Debatte im Bundestag glänzte sie durch Abwesenheit.

Ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist ein Skandal. Seit Mitte der 90er Jahre ist der Lohnunterschied auf rund 23 Prozent angewachsen und verharrt nun auf diesem hohen Niveau. „Trotz guter Bildungsabschlüsse haben Frauen schlechtere Chancen in der Arbeitswelt,“ stellte die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Caren Marks, in der Debatte im Bundestag fest. Selbst bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit bekommen Frauen acht bis zwölf Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen – Ausdruck „direkter Diskriminierung von Frauen hier in unserem Land“, so Marks.

Es fehlt nicht am rechtlichen Anspruch, es hapert bei der Durchsetzung

Das Problem ist lange bekannt. Doch keine rechtliche Verpflichtung zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern hat daran etwas ändern können. Nicht das Grundgesetz, nicht der EU-Vertrag und auch nicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es fehlt also nicht an rechtlichen Ansprüchen. Aber es hapert bei der Durchsetzung.

Die Durchsetzung gleicher Bezahlung ist oft deshalb so schwierig, weil sie in der Praxis von jeder einzelnen Frau selbst durchgefochten werden muss. Zum einen fehlt es den Betroffenen oft an Informationen über die Bezahlung in ihrem Unternehmen. „Verdient mein männlicher Kollege wirklich mehr als ich?“ Allein schon an dieser Frage haben sich viele Frauen die Zähne ausgebissen. Denn ein Erfolg vor Gericht ist nur möglich, wenn die Klägerin einen Beleg für ungleiche Bezahlung parat hat.

Zum anderen können Betriebsrat, Personalrat oder eine Gewerkschaft Frauen nur bedingt unterstützen und mit ihnen gemeinsam in den Ring steigen. Ein arbeitsrechtliches Verfahren aber allein durchzustehen, sich vor dem Arbeitgeber und den Kolleginnen und Kollegen zu exponieren und die finanziellen Risiken zu tragen, schreckt viele Frauen ab.

Frauen zu ihrem Recht verhelfen

Deshalb will die SPD-Fraktion einen anderen Weg einschlagen. Die Durchsetzung von Entgeltgleichheit soll nicht mehr den Frauen aufgebürdet, sondern zur unternehmerischen und gesellschaftlichen Herausforderung gemacht werden. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen: Es wird es höchste Zeit für gesetzliche Maßnahmen, die wirklich helfen.

Die von der SPD-Fraktion beschlossenen Eckpunkte für ein so genanntes Entgeltgleichheitsgesetz sehen vor, die Verantwortlichen in den Betrieben verbindlich zum Handeln aufzufordern und gegebenenfalls dazu zu zwingen. Dafür soll das Gesetz mit Pflichten, Fristen und Sanktionen ausgestattet werden. Zivilgesellschaftliche Akteure wie die Tarifvertragsparteien, Betriebs- und Personalräte, Beschäftigte und auch Antidiskriminierungsverbände sollen starke Kontroll- und Einwirkungsrechte erhalten.

Vorgesehen sind drei Schritte:

  1. Die Unternehmen müssen einen Entgeltbericht erstellen und ihre Entlohnung transparent machen.

  2. Bei Entgeltungleichheit haben die Unternehmen die Möglichkeit, selbst für die Beseitigung der Lohndifferenz zu sorgen. Hierfür gibt das Gesetz einen verbindlichen Weg vor.

  3. Verweigert sich das Unternehmen, greift der Staat mit Sanktionen ein.

Damit künftig auch alle Tarifverträge diskriminierungsfrei sind, soll hier ein ähnliches Verfahren angewendet werden.

Mindestlohn und gleiche Bezahlung sind zwei Seiten einer Medaille

Neben dem Entgeltgleichheitsgesetz streitet die SPD weiter für einen gesetzlichen Mindestlohn. Denn Frauen und Männer verdienen fair entlohnte Arbeit. 8,50 Euro pro Stunde sind das Mindeste. Davon würden vor allem Frauen profitieren. Sie machen 70 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnbereich aus.

Beide gesetzlichen Maßnahmen ergänzen sich. Das Entgeltgleichheitsgesetz beseitigt Entgeltdiskriminierung in Unternehmen und Tarifverträgen, und zwar in niedrigen genauso wie in mittleren und oberen Vergütungsgruppen. Der gesetzliche Mindestlohn sorgt zusätzlich für eine untere Auffanglinie, um Lohndumping wirkungsvoll zu bekämpfen.

Schwarz-Gelb lässt die Frauen im Stich

Wenn es nach Schwarz-Gelb geht, soll alles beim Alten bleiben. Union und FDP setzen weiter auf die freiwillige Einsicht der Unternehmen – und lassen damit die Frauen im Stich. 

Besonders beschämend ist, dass „Frauenministerin“ Kristina Schröder von ihrer eigenen Untätigkeit dadurch ablenkt, dass sie die diskriminierten Frauen auch noch verhöhnt, in dem sie ihnen immer wieder die Verantwortung für ihre Probleme zuschreibt.

Besonders überraschend war es daher nicht, dass Ministerin Schröder ihr fehlendes Interesse bei der Bundestagsdebatte erneut zum Ausdruck brachte – durch Abwesenheit. Ein Antrag, sie in den Bundestag zu zitieren, wurde mit der Mehrheit von Union und FDP abgelehnt.

 

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