Kreis Minden-Lübbecke: Vor der morgigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz und Umwelt des Landtages NRW hat sich die Regierungsparteien SPD und Grüne heute auf Eckpunkte für die Dichtheitsprüfung geeinigt.
Danach sollen in Trinkwasserschutzgebieten die Kanalleitungen älterer Häuser (Baujahr bis 1965) bis zum Ende des Jahres 2015, alle ab 1966 entstandenen Gewerbe- und Wohnimmobilien bis zum Ende des Jahres 2020 überprüft werden.
Für alle anderen Gebäude entfällt die Pflichtüberprüfung. Die Kommunen können entsprechend ihrer Kanalbaumaßnahmen durch Satzung örtliche Rahmenbedingungen vorschreiben.
„Die von der ehemaligen CDU/FDP Regierung eingeführte flächenmäßige Zwangsprüfung wird damit durch die von uns angestrebte bürgerfreundliche Lösung ersetzt“ freut sich die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Inge Howe ( Minden ) über die gefundene Lösung. „ Es gilt weiterhin das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die Vorschrift, dass alle Kanalleitungen dicht sein müssen. Dafür haften die Eigentümer. Aber die Kommunen können jetzt flexibel auf die Situation vor Ort reagieren.“
Zur Beschlussfassung des Kabinetts über ein neues Ladenöffnungsgesetz erklärte Thomas Eiskirch, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
„Mit ihrem Gesetzentwurf korrigiert die Landesregierung die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Es bleibt dabei, dass auch zukünftig ausnahmsweise Sonntagsöffnungen lediglich maximal viermal pro Jahr möglich sind. Zusätzlich wird jedoch die Zahl der Sonntage, die zur Öffnung in einer Kommune freigegeben sind auf maximal 12 plus einen Adventssonntag gedeckelt werden.
Mit der Deckelung wird verhindert werden, dass - wie in vielen großen Städten derzeit noch üblich - für jeden zweiten oder dritten Sonntag Ladenöffnungen beantragt und genehmigt werden. Die neue Regelung wird dafür sorgen, dass die Sonntagsruhe zukünftig in jeder Stadt an mindestens 39 oder 40 Sonntagen im Jahr sichergestellt ist. Der Sonntagsschutz beginnt zudem bereits am Samstag um 22:00 Uhr.
Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, werden zukünftig wieder an den ersten und nicht erst an den zweiten Feiertagen zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten öffnen können.“
Zu der gemeinsamen Erklärung der rechtspolitischen Sprecher von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen und Piraten erklärt Sven Wolf für die SPD-Landtagsfraktion:
„Ich bin erleichtert, dass dem Vollzug in freien Formen auch in Zukunft eine Chance in NRW gegeben werden soll. Das ist das einmütige Ergebnis des konstruktiven Gesprächs zwischen den beteiligten Fraktionen. Nach der Entweichung mehrerer Jugendlicher aus einer Modell-Einrichtung in Dormagen war das Konzept öffentlich diskutiert und in Frage gestellt worden.“
Zum ersten Mal wird am 29. Oktober der Petitionsausschuss des Landtags in Bergisch Gladbach tagen. Vier Stunden haben Bürger aus der Region dann Zeit, den Politikern ihr Anliegen vorzubringen.
Wer sich von Behörden ungerecht behandelt fühlt, sollte sich den 29. Oktober vormerken. Dann wird nämlich zum ersten Mal der Petitionsausschuss des Landtages in Bergisch Gladbach tagen. In einer Bürgersprechstunde im Sitzungssaal des Kreishauses, die in Wirklichkeit bis zu vier Stunden dauern wird, können sich alle Bürger aus der Region direkt an die Politiker wenden und ihr Anliegen vorbringen.
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Zu den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern von Borussia Dortmund und Schalke 04 am vergangenen Samstag erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Eva Voigt-Küppers und Hans-Willi Körfges:
Zu den Äußerungen „Zu viele Frauen in der Justiz“ des Vorsitzenden des Bundes der Richter und Staatsanwälte, Reiner Lindemann, erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Die Einschätzung, dass Ausfälle von jungen Richterinnen und Staatsanwältinnen durch Schwangerschaft und Familienzeiten eine unzumutbare Belastung für die Justiz darstellen, teile ich nicht.
Die Justiz steht im ständigen Wettbewerb mit der freien Wirtschaft. Häufig entscheiden sich gut qualifizierte junge Juristinnen und Juristen dafür, in Großkanzleien zu gehen, weil diese Stellen finanziell attraktiver sind als der öffentliche Dienst. Der öffentliche Dienst bietet dagegen eine gleiche Bezahlung von Männern und Frauen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD Bundestagsfraktion Kerstin Tack und Carsten Sieling:
Acht Prozentpunkte über Basiszinssatz – mehr sollen Banken nach dem Vorschlag der SPD-Fraktion von ihren Kunden für eingeräumte Dispositionszinsen nicht bekommen dürfen.
Bei nur geduldeten Kontoüberziehungen müssen Banken ihre Kunden auf günstigere Möglichkeiten der Kreditaufnahme hinweisen.
Die Bundesregierung scheut sich vor einer Regelung gegenüber den Banken. Verbraucherschutzministerin Aigner zieht sich auf ein Kaffeekränzchen mit den Banken zurück, anstatt Verbraucherinnen und Verbrauchern vor den hohen Zinsen zu bewahren. Das ist Realitätsverweigerung auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Noch nie war es für Banken so günstig Kredite aufzunehmen. Die Banken geben diese Konditionen aber nicht an ihre Kunden weiter. In der Finanzkrise waren die Gewinnmargen gerade bei den Dispozinsen besonders hoch. Seit dem sagt Studie für Studie, dass die deutschen Zinsen – auch im europäischen Vergleich – zu hoch sind und die Banken Transparenz scheuen, wie der Teufel das Weihwasser.
Die Banken dürfen nicht von günstigen Krediten, die sie im Rahmen der Krise erhalten profitieren. Sie müssen das Geld weitergeben. Dispozinsen dürfen nicht zur Quersubventionierung von anderen Kosten der Banken herhalten.
Zur namentlichen Abstimmung zu Art. 3 der 8. Novelle eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner:
Union und FDP führen das Kartellrecht für die gesetzlichen Krankenkassen ein. Weil dies weitreichende und unabsehbare Folgen. Denn im Kern geht es um die Frage, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen Sozialversicherungen bleiben oder ob sie als Wirtschaftsunternehmen betrachtet werden.
Das widerspricht in elementarer Weise dem Wortlaut und dem Geist des SGB V. Dort ist an vielen Stellen die Rede vom einheitlichen und gemeinsamen Handeln der Krankenkassen. Es gibt dort ein Gebot zur Kooperation. Das passt nicht mit der Anwendung des Kartellrechts zusammen. Dort gibt es ein Verbot der Kooperation.
Wir haben gegen dieses Gesetz gestimmt, weil unterstellt wird, dass die gesetzlichen Krankenkassen Wirtschaftsunternehmen sind und es hier um einen Wettbewerb zwischen Unternehmen geht, der durch das Kartellamt überwacht werden muss.