SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

„Ausgrenzung von Behinderten im Nahverkehr verhindern“

Der Verband der Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen (VdV) hat zum 1. Januar seinen Mitgliedsunternehmen mitgeteilt, dass sie aus Sicherheitsgründen keine Beförderungspflicht mehr für Menschen mit Behinderungen haben, die mit Elektromobilen (E-Scootern) transportiert werden wollen. Dazu erklärt Josef Neumann, inklusionspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
 
„Menschen mit Behinderungen sind besonders darauf angewiesen, dass sie umfänglich den Öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Dies gilt nicht zuletzt für den kommunalen Linienbusverkehr. Es muss gewährleistet sein, dass gehandicapte Menschen in einer Gemeinde von A nach B gelangen können. Mobilität ist ein hohes Gut in unserer modernen Gesellschaft und unabdingbare Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Umso mehr verärgert es mich, dass der VdV nun seine Verkehrsunternehmen dazu auffordert, ab sofort aus vermeintlichen Sicherheitsbedenken heraus, eine Mitnahme von Menschen mit E-Mobilen zu verweigern. Dies betrifft auch viele ältere Mitmenschen, die zunehmend auf diese Mobile zurückgreifen.
 
Es ist ein Unding, dass eine immer größer werdende Gruppe von Menschen vom ÖPNV faktisch ausgeschlossen werden sollen. Ich erinnere daran, dass das Land NRW den Verkehrsunternehmen jedes Jahr mehr als 100 Millionen Euro an Finanzhilfen zur Beförderung dieser Personen zur Verfügung stellt. Wie kann es dann sein, dass offenbar die technisch notwendigen Voraussetzungen noch nicht ausreichend geschaffen wurden? 
 
Ich fordere die Verkehrsunternehmen auf, sich umgehend mit den Behindertenverbänden, dem Landesbehindertenbeauftragten und dem NRW-Verkehrsministerium an einen Tisch zu setzen, um landesweit eine akzeptable Lösung zu finden. Die SPD wird das Thema im Düsseldorfer Landtag zur Sprache bringen.“
 

 

Weser-MdB: Sachargumente statt juristische Auseinandersetzungen

Ein unsachgemäßes Vorgehen gegen Kritiker werfen die Weser-MdBs dem Unternehmen K+S vor. Die SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrike Gottschalck, Gabriele Lösekrug-Möller, Dr. Matthias Miersch, Achim Post, Dirk Becker, Stefan Schwartze, Susanne Mittag und Burkhard Blienert kritisieren, dass das Unternehmen mit seiner finanziellen Ausstattung Vertreter der „Werra-Weser-Anrainer-Konferenz“ mit Unterlassungsklagen und einstweiligen Verfügungen zu überziehen. Dies erinnere an David gegen Goliath. Die Abgeordneten appellieren an das Unternehmen keine weitere Eskalation zu betreiben, Klagen zurückzuziehen und sich sachlich und fachlich mit der Kritik an dem sogenannte „Vier-Phasen-Plan“ auseinander zu setzen. Juristische „Spielchen“ seien dabei wenig hilfreich. Wer solle denn noch alles mit Klagen überzogen werden? Die grünen Umweltminister der Nachbarländer, Expertinnen und Experten oder die Weser-MdBs, die alle schon ähnliche Aussagen wie Dr. Hölzel getätigt hätten.

Gerade gestern habe der Landtag NRW beschlossen, keinesfalls eine Oberweserpipeline zu akzeptieren und den 3-Stufenplan der „Werra-Weser-Anrainer- Konferenz“ zu unterstützen. Eine ähnliche Beschlusslage gelte in Niedersachsen. Thüringen habe ebenfalls klare Beschlusslagen im aktuellen Koalitionsvertrag. Die grüne Hessische Umweltministerin Priska Hinz und K+S müssten endlich akzeptieren, dass ihr „Vier-Phasen-Plan“ keine Chance auf Realisierung habe. Umso wichtiger sei es für Arbeitsplätze und Umwelt Alternativen zu finden.

„Wir werden das tun, und gemeinsam mit vielen Akteuren nach Lösungen suchen, die auch für die Arbeitsplätze im Kali-Revier immens wichtig seien“, so die Weser- MdBs. Auf Bundesebene habe man bereits Wirtschaftsminister Gabriel um Unterstützung gebeten, dieser wolle nun ein Gespräch mit dem IGBCE-Chef organisieren. Am 15. Januar 2015 treffe man in Berlin Vertreter des Unternehmen K+S, Anfang Februar 2015 werde vom Landkreis Kassel zu einer großen Werra- Weser-Konferenz mit Experten geladen und Mitte Februar 2015 werde es eine Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages geben.

 

Werra- und Weserversalzung: Landtag NRW fordert nachhaltige Lösung zum Schutz der Umwelt

Achim Post MdB und Inge Howe MdL unterstützen die Forderung zum Schutz der heimischen Region 

Der nordrhein-westfälische Landtag ist mehrheitlich dem Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion gefolgt und fordert die Landesregierung auf, im Rahmen der Abstimmung mit den anderen Weseranrainerländern eine nachhaltige Lösung zum Schutz der Umwelt zu verfolgen. Der derzeitigen Entsorgung der Salzabwässer in das Grundwasser sowie in Werra und Weser wird eine Absage erteilt. Konkret fordert der Landtag ein „Haldenmanagement“ als Sofortmaßnahme sowie ein Maßnahmenbündel, das die Umsetzung von technischen Verfahren zum Gegenstand hat, um die anfallenden Abwässer vor Ort zu vermeiden und zu verwerten.

Außerdem spricht sich der Landtag unter Federführung der SPD und der Grünen für eine stärkere Einbeziehung des Unternehmens K+S im Sinne des Verursacherprinzips aus und fordert die Unterstützung des von der Werra-Weser-Anrainerkonferenz entwickelten „3-Stufen-Plan zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in der Flussgebietseinheit Weser“. Zudem sollen die Option einer Nordseepipeline als mögliche Alternative aufrechterhalten und Prüfungen über Auswirkungen der Salzlauge von K+S auf die Qualität des Grundwassers, des Trinkwassers, der Mineralbrunnen und der Ökosysteme entlang der Weser durchgeführt und Ergebnisse zusammengetragen werden.

„Mit diesem Beschluss setzt der Landtag in Nordrhein-Westfalen ein deutliches Zeichen. Die Konsequenzen einer fortgesetzten Entsorgung sowie der vom Land Hessen favorisierten Oberweserpipeline bedeuten für Generationen das Gegenteil von Nachhaltigkeit“, betont Inge Howe, Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Minden-Lübbecke. Inge Howe: „Ich freue mich, dass der wortgleiche Inhalt des SPD-Antrags ebenfalls vom Regionalrat Ostwestfalen-Lippe übernommen wurde.“ Sorge bereitet der Abgeordneten zudem ein derzeit anhängiges EU-Vertragsverletzungsverfahren auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie, das eine empfindliche finanzielle Belastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bedeuten könnte.

„Dem Antrag des NRW-Landtags kann ich nur beipflichten. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Anrainerländer flussabwärts die Folgen einer verfehlten und kurzsichtigen Politik in Hessen tragen müssen, die ökologische Interessen zugunsten vermeintlicher wirtschaftlicher Vorteile opfert“, erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Minden-Lübbecke. „Es gibt Alternativen zur Weserversalzung, der 3-Stufen-Plan der Werra-Weser-Anrainerkonferenz zeigt diese klar und deutlich auf. Die Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen liegt nicht nur im Interesse Nordrhein-Westfalens. Das Land Hessen muss seiner Verantwortung gerecht werden“, so Post weiter.

 

Ernst-Wilhelm Rahe/Inge Howe (SPD): „Jetzt herrscht Klarheit für Umnutzung von landwirtschaftlichen Betrieben“

Kreis Minden-Lübbecke: Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der nordrhein-westfälische Landtag heute ein Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch des Bundes verabschiedet. Nun können Gebäude aus früheren landwirtschaftlichen Betrieben auch anders genutzt werden. Die SPD will auch zukünftig keine Frist, die der Bundesgesetzgeber jedoch vorgibt. Diese besagt, dass eine andere Nutzung für gewerbliche oder private Zwecke möglich sein soll, aber nur in den ersten sieben Jahren nach Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebs.

Die heute beschlossene Entfristung dieser Vorgabe für NRW  begrüßen die heimischen SPD Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe:  „Wir gewährleisten den Landwirtinnen und Landwirten im Mühlenkreis weiterhin Rechtssicherheit und verbauen ihnen keine Perspektive zur Umnutzung von erhaltenswerten Gebäuden ihrer ehemaligen Betriebe. Damit beugen wir auch aktiv dem Verfall von erhaltenswerter Bausubstanz vor. In unseren Dörfern können sich so Zukunftsperspektiven entwickeln, die dringend benötigt werden und bestehende Bausubstanz kann weiterhin genutzt werden.“
 

 

Jürgen Berghahn: „Verursacherprinzip muss auch für die Weserversalzung gelten“

Im Landtag Nordrhein-Westfalen wurde heute über die Versalzung von Werra und Weser diskutiert. Das Land Hessen und das Unternehmen K+S haben einen Vier-Phasen-Plan zur Salzabwasser-Entsorgung vorgelegt. „Doch dieser verstößt gegen das in der Umweltpolitik bewährte Verursacherprinzip“, erklärte Jürgen Berghahn von der SPD-Landtagsfraktion anlässlich der heutigen Debatte. 

„Wir lehnen die vorgeschlagene Oberweserpipeline ab und verlangen, dass das Unternehmen K+S seiner Pflicht nachkommt und die Weserversalzung einstellt oder zumindest massiv reduziert. Das von der EU eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen gegen die Weserversalzung nicht den Ansprüchen der EU-Wasserrahmenrichtlinie genügt und eine Strafe droht, die dann alle Bürgerinnen und Bürger bezahlen müssen. Als SPD-Landtagsfraktion fordern wir den NRW-Landesumweltminister auf, für Werra und Weser einen neuen Bewirtschaftungsplan zu erstellen, mit dem endlich eine gute Wasserqualität erreicht werden kann.
 
Ich freue mich, dass die CDU-Landtagsfraktion heute noch klüger geworden ist und die ablehnende Haltung zum gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und FDP aufgegeben hat, auch wenn sie meint, dies in einem eigenen Antrag formulieren zu müssen. Der Druck aus der Region war wohl zu groß. Der Regionalrat Detmold hat sich unserem Antrag einstimmig angeschlossen. Dieses starke Signal aus der Region hätte die CDU unterstützen können, wenn sie unserem Antrag beigetreten wäre!“

 

„Landes-CDU misstraut offenbar den Zusagen der eigenen Bundespartei“

Bei den Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre können die nordrhein-westfälischen Kommunen auch mit mehr Geld vom Bund planen. Insgesamt fünf Milliarden Euro sollen jährlich ab 2018 an die Städte und Gemeinden fließen. Der Bund möchte damit die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen fördern. Die NRW-Kommunen dürfen künftig das Geld bei den Etatplanungen berücksichtigen. Vorerst nur zu fünfzig Prozent. Das sieht ein Erlass des NRW-Innenministeriums vor. Hierzu sagt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Hübner:

„Wir sind froh, dass die Kommunen das vom Bund angekündigte Geld bereits jetzt in ihre Haushaltsplanungen einrechnen dürfen. Die zugesagten Entlastungen sind ein sehr wichtiger Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung, auch wenn wir bisher noch keine Details kennen.

Für jeden sollte nun klar erkennbar sein, dass das Versprechen des Bundes im Hinblick auf die Entlastungen eindeutig und unmissverständlich ist. Umso unverständlicher ist eine von der CDU-Landtagsfraktion in diesem Zusammenhang an das Ministerium für Inneres und Kommunales gerichtete Anfrage. In dieser werden die Regelungen im Erlass als ein ‚Vorstoß zu unseriöser Haushaltspolitik‘ gebrandmarkt, die auf einer ‚Kaskade von Fiktionen‘ beruhen würden. Hier offenbart sich offenkundig ein tief sitzendes Misstrauen der Landes-CDU gegenüber den auch von der eigenen Partei im Bund gemachten Zusagen, obwohl die fünf Milliarden Euro mittlerweile sogar in der mittelfristigen Finanzplanung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ausdrücklich festgeschrieben worden sind.

Die rot-grüne Landespolitik wird sich jedenfalls weiter mit großem Nachdruck dafür einsetzen, dass über die grundsätzliche Zusage des Bundes hinaus auch bei den Verhandlungen zur detaillierten Ausgestaltung der vereinbarten Entlastungen eine kommunalfreundliche Regelung zustande kommt.“

 

Und jährlich grüßt das Murmeltier bei den Haushaltsberatungen!

Lieber Leserin, lieber Leser,

in dieser Woche schließen wir im Landtag die Haushaltsberatungen für das kommende Jahr ab. Die NRWSPD hat schon vor einigen Wochen in einem aktuellen Flugblatt deutlich gemacht, dass wir sowohl sparen (Seit 2010 hat Rot-Grün die Neuverschuldung des Landes um 70 Prozent gesenkt) und gleichzeitig in Kinder, Bildung und in die Infrastruktur investieren werden.

Bildung war auch Thema bei den Haushaltsberatungen: Sowohl in den Anträgen der NRWCDU und der NRWFDP fanden sich Vorschläge zur Finanzierung von Bildung und hier kann man sagen "und jährlich grüßt das Murmeltier", denn beide Parteien fordern auch in diesem Jahr die Wiedereinführung von Studiengebühren in NRW.

Aber scheinbar hat man bei der NRWCDU Angst vor dem Wort “Studiengebühr”, denn im Antrag zur Hochschulfinanzierung man spricht nun von einem:

Die Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein, deshalb bleibt es dabei: Mit der NRWSPD und den Grünen wird es keine Studiengebühren geben!

Herzlichst,
Ihre Inge Howe


Weitere Abgeordnetenblogartikel von Inge Howe:
Abgeordnetenblog des MT

 

„Zielgerichtete Verteilung der Mittel für Bildung und Teilhabe an die Kommunen wird zügig auf den Weg gebracht“

Das Bildungs- und Teilhabepakt (BuT) des Bundes soll sicherstellen, dass bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen an schulischen Veranstaltungen, Lernangeboten sowie Kultur und Sport teilnehmen können. Derzeit werden diese Mittel pauschal an die Kommunen weitergeleitet. Dazu sagt Michael Scheffler, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
 
„Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber beabsichtigt nun, durch eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB II NRW) den Kommunen eine bedarfsgerechte Verteilung zu ermöglichen. Heute stimmte die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zu. Das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket muss bedarfsgerecht verteilt werden. Bisher erfolgte die Weiterleitung jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die in den einzelnen Kommunen anfallen. Dies führt zu deutlichen Ungleichgewichten und Verzerrungen. Eine effizientere und gerechtere Verteilung der Aufwendungen wird hier denjenigen Kindern und Jugendlichen zugutekommen, die die Hilfe am dringendsten benötigen.“
 
 

 

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