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Ernst-Wilhelm Rahe/Inge Howe (SPD): „Jetzt herrscht Klarheit für Umnutzung von landwirtschaftlichen Betrieben“

Veröffentlicht am 18.12.2014 in Landespolitik

Kreis Minden-Lübbecke: Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der nordrhein-westfälische Landtag heute ein Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch des Bundes verabschiedet. Nun können Gebäude aus früheren landwirtschaftlichen Betrieben auch anders genutzt werden. Die SPD will auch zukünftig keine Frist, die der Bundesgesetzgeber jedoch vorgibt. Diese besagt, dass eine andere Nutzung für gewerbliche oder private Zwecke möglich sein soll, aber nur in den ersten sieben Jahren nach Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebs.

Die heute beschlossene Entfristung dieser Vorgabe für NRW  begrüßen die heimischen SPD Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe:  „Wir gewährleisten den Landwirtinnen und Landwirten im Mühlenkreis weiterhin Rechtssicherheit und verbauen ihnen keine Perspektive zur Umnutzung von erhaltenswerten Gebäuden ihrer ehemaligen Betriebe. Damit beugen wir auch aktiv dem Verfall von erhaltenswerter Bausubstanz vor. In unseren Dörfern können sich so Zukunftsperspektiven entwickeln, die dringend benötigt werden und bestehende Bausubstanz kann weiterhin genutzt werden.“
 

 

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