SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Entlastung bei Betriebsrenten beschlossen

Foto: pixabay.com

Betriebsrentnerinnen und -rentner werden künftig entlastet. Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente wurde auch eine Regelung für die hohen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen.

Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

“Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag, das heißt der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil. Das schmälert die Betriebsrenten enorm und verringert deren Attraktivität. Daher wird die geltende Freigrenze für Versorgungsbezüge in Höhe von 155,75 Euro monatlich in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt.

Dieser Freibetrag schafft für alle pflichtversicherten Betriebsrentenempfänge Entlastung. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet. Die Mindereinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden vollständig aus Mitteln der GKV finanziert. Damit hat sich die SPD-Fraktion auch bei der Finanzierung durchgesetzt."

 

Die Grundrente kommt!

rauen und Männer, die nur wenig Rente haben trotz eines langen Arbeitslebens, werden künftig spürbar mehr in der Tasche haben. Die Grundrente kommt! Auf die Einzelheiten haben sich am Sonntag die Spitzen der Großen Koalition geeinigt. Die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer lobt den Kompromiss als „sozialpolitischen Meilenstein“.

Wer 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat künftig Anspruch auf die Grundrente, wenn ansonsten die Rente zu niedrig wäre. Auch Jahre, in denen die eigenen Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt wurden, werden berücksichtigt.

Der Einigung nach ist die Grundrente eine Leistung der Rentenversicherung, wie Dreyer am Sonntag in Berlin betonte. Damit werde niemand zum „Bittsteller“.

Denn eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung, wie CDU und CSU es wollten, ist vom Tisch. Es wird lediglich unbürokatisch das Einkommen geprüft – durch einen Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und den Finanzbehörden. Dabei gelten Freigrenzen für Alleinstehende von 1.250 Euro und für Paare von 1.950 Euro. Ein Freibetrag wird außerdem beim Wohngeld eingeführt, damit die höhere Rente nicht an anderer Stelle wieder verrechnet wird.

Mehr Gerechtigkeit durch die Grundrente! Ab Januar 2021 für bis zu 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentnern.

Mehr zum Thema:
FAQ zur Grundrente und Beschluss vom Sonntag

 

Große Koalition erzielt Einigung bei der Grundrente

Zur Einigung bei der Grundrente erklärt Achim Post, MdB und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe:

“Diese Koalition ist besser als ihr Ruf. Die Einigung bei der Grundrente kann mit Fug und Recht als ordentlicher Kompromiss bezeichnet werden, der für mehr als eine Million Menschen in Deutschland die Anerkennung ihrer Lebensleistung bringt. Die Grundrente ist ein wirklich wichtiger Baustein für mehr Gerechtigkeit in unserem Land, den die SPD erkämpft hat und den wir nun in Regierung und Parlament zügig umsetzen müssen und umsetzen werden.“

 

SPD-Landratskandidat Ingo Ellerkamp: „Miteinander die besten Lösungen für die Menschen im Mühlenkreis finden!”

Im kommenden Jahr wird bei der Kommunalwahl in NRW auch ein neuer Landrat gewählt. Der bisherige Landrat Dr. Ralf Niermann (SPD) wird nicht noch einmal für das Amt des Landrates kandidieren.

Die SPD will mit dem Petershäger Ingo Ellerkamp ins Rennen um das Landratsamt gehen. Ellerkamp hatte sich in einen mehrstufigen Verfahren gegen andere Kandidaten durchgesetzt.

Beim Kreisparteitag der Mühlenkreis-SPD in der kommenden Woche in Espelkamp wird Ingo Ellerkamp den Delegierten zur politischen Nominierung vorgeschlagen. Die abschließende Wahl wird auf einer Wahlkreisdelegiertenkonferenz im kommenden Jahr erfolgen. Im Vorfeld des Kreisparteitages stellt sich Ellerkamp in drei Veranstaltungen den SPD-Mitgliedern und interessierten Bürger*innen vor.

Den Aufschlag machte die Vorstellungsveranstaltung in Lübbecke am vergangenen Mittwoch. Über 100 SPD-Mitglieder und interessierte Bürger*innen sind der Einladung der Mühlenkreis-SPD in die Lübbecker Stadthalle gefolgt. Dort stellte Ellerkamp seine politischen Ziele für den Mühlenkreis in den kommenden Jahren vor und stellte sich den Fragen der Teilnehmer.

 

Schwarz-Gelb verweigert auskömmliche Finanzierung der Kitas

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich jetzt mit dem neuen Kinderbildungsgesetz der schwarz-gelben Landesregierung befasst. Dazu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„In der Sitzung des Familienausschusses hat CDU-Sprecher Jens Kamieth der SPD Linkspopulismus unterstellt, weil wir uns für eine auskömmliche Finanzierung der Kitas einsetzen. Die Freie Wohlfahrt spricht hier von einer Finanzierungslücke von bis zu 570 Millionen Euro.

Als Sozialdemokrat fühle ich mich nicht getroffen, als links bezeichnet zu werden. Wenn Linkspopulist in den Augen der CDU bedeutet, die Bedenken der Beteiligten ernst zu nehmen und Auskömmlichkeit zu fordern, dann nehme ich das als Kompliment an. Die SPD wird für die Kitas, Familien und vor allem die Kinder weiter für ein neues und besseres Kita-Gesetz streiten.

Ich weiß nicht, wie es sein kann, dass die schwarzgelbe Koalition die Bedenken der Kita-Träger einfach so vom Tisch wischt, dafür muss man auf beiden Augen blind sein. Die Landesregierung sagt uns: Sie könne nicht beurteilen, ob es eine Lücke bei der Sachkostenfinanzierung gibt. Wenn man die Augen vor den Problemlagen verschließt, ist es in der Tat schwierig, diese zu erkennen.“

 

Verbot von Konversionstherapien ist überfällig

Auch auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion hat das Gesundheitsministerium in dieser Woche endlich einen Entwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien vorgelegt. Wir begrüßen den Schritt.

Dr. Karl-Heinz Brunner, queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Seit vielen Jahren treibt das Thema Konversionstherapie queere Menschen in Deutschland um. ‚Therapeutische‘ Umpolungsversuche bringen bis heute unerträgliches Leid über die Betroffenen. Die SPD-Bundestagsfraktion ist der festen Überzeugung, dass dieser Scharlatanerie mit dem schärfsten Schwert des Rechtsstaates begegnet werden muss, nämlich mit einem strafrechtlichen Verbot. In diesem Sinne begrüßen wir den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers.

Der Entwurf des Gesundheitsministeriums greift allerdings zur kurz. Das Verbot von Konversionstherapien für Minderjährige ist richtig. Aber grundsätzlich müssen auch Erwachsene vor den Gefährdungen der körperlichen Unversehrtheit und sexuellen Selbstbestimmung und vor dem fatalen ehrverletzenden Eindruck, Homosexualität sei eine Krankheit, geschützt werden. Dies gilt im Besonderen für Heranwachsende, die einem besonders hohem Gefährdungspotenzial unterliegen. Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren wirkt die SPD-Bundestagsfraktion deshalb darauf hin, den Vorschlag des Ministers zu verschärfen. Dazu soll das Gesetz noch umfassender werden und etwa auch ein Werbeverbot umfassen.“

 

Heimkostenbeteiligung für kleine und mittlere Einkommen abgeschafft

Gestern wurde im Bundestag das Angehörigenentlastungsgesetz (AEG) verabschiedet. Damit helfen wir Familienangehörigen von pflegebedürftigen Menschen, konkret sind das zwei Personengruppen: Eltern von Kindern über 18 Jahren, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung in Wohneinrichtungen untergebracht sind und Kinder, deren Eltern in Pflegeeinrichtungen leben.

Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen:

„Bisher war es so, dass für die betroffenen Kinder beziehungsweise die pflegebedürftigen Eltern Teile der Unterbringung von der Familie bezahlt werden mussten. Das ist eine Situation, die vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen massiv belastet hat. Deshalb wird hier nun konkret Abhilfe geschaffen, für diejenigen die ohnehin schon kämpfen müssen um über die Runden zu kommen.

Der Kostenanteil für Eltern über 18-jähriger pflegebedürftiger Kinder sowie der Kostenanteil für Familien, wenn Großeltern in eine Pflegeeinrichtung müssen, wird nur noch für Menschen fällig, die ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro haben. Alle, die weniger verdienen, müssen künftig nicht mehr für die Unterbringung und Pflege ihrer Angehörigen zahlen. Damit geben wir Familien in schwierigen Situationen immerhin finanzielle Stabilität.

Damit haben wir einen riesigen Schritt gemacht, um das Land ein Stück sozialer, gerechter und solidarischer zu gestalten.“

 

Angehörige von Pflegebedürftigen werden entlastet – finanzielle Auswirkungen für die Kommunen im Blick behalten

Das Gesetz ist Ausdruck der Solidarität in der Gesellschaft: Gestern wurde das Angehörigen-Entlastungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit helfen wir unterhaltspflichtigen Eltern und Kindern von Pflegebedürftigen, denn sie werden bis zu einer individuellen Einkommensgrenze von 100.000 Euro nicht mehr zu den Kosten der Pflege herangezogen.

 

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