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Politik mit Herz

Besonderer Schutz wegen Mietschulden, anderer Verbindlichkeiten und gegen Insolvenz durch Corona

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt die Initiative der Bundesregierung für Mietschulden, die aufgrund der Maßnahmen gegen die Corona-Epidemie entstehen, eine Kündigung auszuschließen.

„Diese Maßnahme trägt dazu bei,“ so der ASJ-Bundesvorsitzende Harald Baumann-Hasske, „durch die aktuelle Krise hervorgerufene Existenzängste abzubauen. Dies gilt für Menschen mit geringem Arbeitseinkommen, vor allem solche, die gegenwärtig Kurzarbeitergeld beziehen, aber auch für viele Selbständige, denen aktuell oder demnächst Einnahmen wegbrechen, auf die sie dringend angewiesen sind.“

Hintergrund: Wegen der Einnahmeausfälle durch die Corona-Epidemie und ihre Bekämpfung können Mietzahlungsverpflichtungen auflaufen. Wenn Vermieter kurzfristig wegen eines Zahlungsrückstands kündigen, kann dies weiterreichende Folgen für die Mieter haben und womöglich erst recht verhindern, dass sie ihre durch die Corona-Krise ausgelösten wirtschaftlichen Schwierigkeiten schnell überwinden. Bei Selbständigen und kleinen Unternehmen steigt durch Einnahmeverluste auch das Insolvenzrisiko. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Absicht hat, die (strafbewehrte) Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags und das Antragsrecht für Gläubiger ebenso wie das Kündigungsrecht für die nächsten Monate auszusetzen. Umgekehrt werden Gläubiger durch das Moratorium geschützt, wenn sie durch Corona Einnahmeausfälle ihrer Schuldner haben: Auch ihre Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind ausgesetzt.

„Solche Maßnahmen tragen den ökonomischen Gefahren Rechnung, die durch den notwendigen Stillstand vieler Wirtschaftsbereiche drohen. Man wird im Auge behalten müssen, ob weiterer Handlungsbedarf für den Gesetzgeber entsteht,“ so Baumann-Hasske weiter. „Zu begrüßen ist die Absicht der Gesetzesvorlage, das Bundesministerium der Justiz im Verordnungswege zu ermächtigen, diese Notmaßnahmen im Bedarfsfall zeitlich zu verlängern.“

 

Besonderer Schutz wegen Mietschulden, anderer Verbindlichkeiten und gegen Insolvenz durch Corona

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt die Initiative der Bundesregierung für Mietschulden, die aufgrund der Maßnahmen gegen die Corona-Epidemie entstehen, eine Kündigung auszuschließen.

„Diese Maßnahme trägt dazu bei,“ so der ASJ-Bundesvorsitzende Harald Baumann-Hasske, „durch die aktuelle Krise hervorgerufene Existenzängste abzubauen. Dies gilt für Menschen mit geringem Arbeitseinkommen, vor allem solche, die gegenwärtig Kurzarbeitergeld beziehen, aber auch für viele Selbständige, denen aktuell oder demnächst Einnahmen wegbrechen, auf die sie dringend angewiesen sind.“

Hintergrund: Wegen der Einnahmeausfälle durch die Corona-Epidemie und ihre Bekämpfung können Mietzahlungsverpflichtungen auflaufen. Wenn Vermieter kurzfristig wegen eines Zahlungsrückstands kündigen, kann dies weiterreichende Folgen für die Mieter haben und womöglich erst recht verhindern, dass sie ihre durch die Corona-Krise ausgelösten wirtschaftlichen Schwierigkeiten schnell überwinden. Bei Selbständigen und kleinen Unternehmen steigt durch Einnahmeverluste auch das Insolvenzrisiko. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung die Absicht hat, die (strafbewehrte) Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags und das Antragsrecht für Gläubiger ebenso wie das Kündigungsrecht für die nächsten Monate auszusetzen. Umgekehrt werden Gläubiger durch das Moratorium geschützt, wenn sie durch Corona Einnahmeausfälle ihrer Schuldner haben: Auch ihre Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind ausgesetzt.

„Solche Maßnahmen tragen den ökonomischen Gefahren Rechnung, die durch den notwendigen Stillstand vieler Wirtschaftsbereiche drohen. Man wird im Auge behalten müssen, ob weiterer Handlungsbedarf für den Gesetzgeber entsteht,“ so Baumann-Hasske weiter. „Zu begrüßen ist die Absicht der Gesetzesvorlage, das Bundesministerium der Justiz im Verordnungswege zu ermächtigen, diese Notmaßnahmen im Bedarfsfall zeitlich zu verlängern.“

 

Wir sichern die Versorgung und verbessern die Entscheidungsstrukturen

In der Corona-Krise geht es darum, schnell und koordiniert auf eine Epidemie reagieren zu können und die Krankenhäuser zu stärken. Wie das gelingen soll, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas.

“Wir sichern die Versorgung und verbessern die Entscheidungsstrukturen. Das erreichen wir mit dem Bevölkerungsschutzgesetz und dem Krankenhausentlastungsgesetz.

Unser Ziel ist es, dass wir schnell und koordiniert auf eine Epidemie wie diese reagieren – dafür haben wir das “Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” heute im Kabinett auf den Weg gebracht. Der Bund erhält im Falle von Epidemien erweiterte Befugnisse. Bundestag und Bundesrat bleiben aber Herr des Verfahrens. Der Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat jederzeit die erweiterten Befugnisse zurücknehmen können. Darüber hinaus wollen wir, dass sie bereits der Feststellung der epidemischen Lage zustimmen müssen.

Mit dem “Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser” sichern wir gleichzeitig die Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Liquidität der Krankenhäuser. Wir gleichen die wirtschaftlichen Folgen von verschobenen OPs aus. Die Krankenhäuser bekommen einen Zuschlag für die Schaffung von Intensivbetten und für die Beschaffung von Schutzkleidung. Damit mehr Pflegepersonal für die Betreuung von Infizierten zur Verfügung steht, wird auch der sogenannte Pflegeentgeltwert auf 185 Euro am Tag erhöht. Damit verbessert sich ebenfalls die Liquidität der Krankenhäuser. Entstehen den Kliniken darüber hinausgehende Kosten für die Pflege, werden diese ebenfalls übernommen.

Alle Beteiligten im Bund, in den Ländern und in vielen Verbänden haben die letzten Tage konstruktiv an diesen Gesetzen gearbeitet – unter erschwerten Bedingungen. Auch wenn die letzten Abstimmungsprozesse noch laufen, es ist ein starkes Zeichen, dass wir so schnell zu einer Einigung kommen können.”

 

Sozialer Schutz ist gerade in der Corona-Krise notwendig

Gemeinsam werden wir die Krise meistern, sagt Fraktionsvizin Katja Mast. Helfen wird dabei das 156 Milliarden Euro schwere Sozialschutz-Paket, das heute im Kabinett auf den Weg gebracht wurde.

 

“Sozialer Schutz ist gerade in der Corona-Krise notwendig – dafür sorgt das Sozialschutzpaket von Minister Hubertus Heil. Unsere Antwort auf die Befürchtungen vieler Menschen ist ein breites Bündel an Maßnahmen: vereinfachtes Kurzarbeitergeld ab März, einfacherer Zugang zur Grundsicherung und eine längere Beschäftigung von Erntehelfern.

Außerdem sorgen wir für die soziale Infrastruktur und die einfache Beantragung des Kinderzuschlags. Hinzu kommen Lohnersatzleistungen für Eltern, die ihre Kinder wegen Schul- und Kita-Schließung betreuen müssen. Für Selbständige mit bis zu zehn Mitarbeitern gibt es Einmalzahlungen.

Das insgesamt 156 Milliarden Euro schwere Maßnahmen-Paket gibt sozialen Schutz und hilft, die Gesundheit von uns allen zu sichern. Es wird Vielen helfen, über die Krise zu kommen. Wir in Regierung und Parlament stehen zusammen, um in schwierigen Zeiten Sicherheit und Zuversicht zu geben. Die Botschaft ist klar: Gemeinsam werden wir die Krise meistern.”

 

„Die Corona-Krise ist beispiellos, deshalb erfordert sie auch beispiellose politische Maßnahmen“

Foto: pixabay.com

Der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag, Achim Post, zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung:

Die Corona-Krise ist beispiellos, deshalb erfordert sie auch beispiellose politische Maßnahmen. Es ist vollkommen richtig, dass Finanzminister Scholz die volle Finanzkraft des Bundes mobilisiert, um den Beschäftigten und Unternehmen in der Corona-Krise so schnell wie möglich effektiv zu helfen.

Klar ist: Die Krisenbewältigung darf und wird nicht am Geld scheitern! Die Schuldenbremse des Grundgesetzes sieht Ausnahmen für den Krisenfall vor, die es jetzt zu nutzen gilt. In den nächsten Wochen und Monaten geht es darum, das Gesundheitssystem und die sozialen Dienste, die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor einem Kollaps zu schützen und nach der Corona-Krise wieder in Schwung zu bringen.

 

Anja Butschkau / Josefine Paul: Schutz vor häuslicher Gewalt insbesondere in Krisensituationen stärken

Foto: pixabay.com

Durch fehlende Kinderbetreuung, beengte Wohnverhältnisse und Zukunftsängste steigt in der Corona-Krise bei vielen Familien auch das Stress-Level, das sich nicht selten in zunehmender häuslicher Gewalt niederschlagen kann. SPD und Grüne im Landtag NRW sehen hier akuten Handlungsbedarf und wollen dazu in der kommenden Woche im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen mit der Landesregierung über notwendige Maßnahmen zum Schutz von Frauen beraten. Dazu erklären Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, und Josefine Paul, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Landtag NRW:
 
Anja Butschkau:
„Bei allen Herausforderungen, die wir jetzt im Blick haben und meistern müssen, dürfen die psychischen Auswirkungen der Corona-Krise und daraus entstehende zwischenmenschliche Schwierigkeiten nicht außer Acht gelassen werden. Viele Menschen haben Angst um ihren Arbeitsplatz, Angst davor, ihre Familien nicht mehr ernähren zu können, Angst um ihre Zukunft. Das erzeugt Stress, der schnell in Gewalt ausarten kann.
Überwiegend fallen Frauen dieser Gewalt zum Opfer. Aufgrund der angespannten Platzsituation in den Frauenhäusern gibt es aber keine Möglichkeit, die Frauen aus der häuslichen Umgebung zu holen. Obwohl die Mitarbeiterinnen in der Frauenhilfestruktur ihr Bestes geben, stoßen sie an ihre Grenzen. So gibt es in den autonomen Frauenhäusern in NRW aktuell nur noch in Aachen freie Plätze. Die Landesregierung ist hier gefordert. Sie muss zügig dafür sorgen, dass mehr Platzkapazitäten entstehen, indem z.B. Hotels für Schutzräume angemietet werden.”

 

„Soziale Einrichtungen sind systemrelevant - Laumann muss Union zum Einlenken bewegen“

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Nach Informationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sollen Soziale Dienste nicht unter den Corona-Rettungsschirm der Bundesregierung fallen. Der von Bundesarbeitsminister Heil vorgesehene Plan, auch die freie Wohlfahrtspflege zu unterstützen, wird offenbar von Unionsseite blockiert. Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
 
„Dafür fehlt mir jedes Verständnis, Ausgerechnet die, die gerade alles dafür tun, den Laden am Laufen zu halten, sollen bei den Hilfen außen vor bleiben? Wer kommt denn auf solche absurden Ideen? Minister Laumann muss hier umgehend einschreiten und auf seine Unionskollegen in der Bundesregierung einwirken. Ohne staatliche Soforthilfe droht in den Sozialen Diensten eine Insolvenzwelle. Das können wir nicht hinnehmen. Soziale Dienste sind systemrelevant und brauchen jetzt jede Unterstützung.“

 

Zu Hause wegen Corona: Tipps für sinnvolle Mediennutzung für Kinder

Foto: pixabay.com

Die Corona-Krise zwingt derzeit viele Kinder, sich zu Hause zu beschäftigen: Der in der Medien- und Jugendpolitik engagierte Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe (SPD)  weist auf den Ratgeber “Schau hin! Was Dein Kind mit Medien macht” hin. Darin enthalten sind zahlreiche Tipps und Hinweise auf gute Angebote.

Während Freunde treffen, auf den Spielplatz gehen oder die Großeltern besuchen derzeit keine Optionen darstellten, könnten die Bildschirmmedien für jedes Alter sinnvoll eingesetzt werden, für den Schulstoff, aber auch in der Freizeit.

 

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