SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Wohnungspolitische Bilanz steht und fällt mit dem Baulandmobilisierungsgesetz

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Der heutige Verbändedialog der SPD-Bundestagsfraktion zum Baulandmobilisierungsgesetz hat deutlich gezeigt, dass Fachverbände und Expertinnen und Experten auf eine Novelle des Baugesetzbuches in dieser Legislatur drängen. Dies muss unser Koalitionspartner endlich ernst nehmen und die Verabschiedung des Regierungsentwurfes in seiner jetzigen Form nicht weiter blockieren.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher;
Claudia Tausend, zuständige Berichterstatterin:

„Die Koalition hat die Wohnungsfrage als eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit im Koalitionsvertrag verankert. Zentrale Ziele sind die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum und die Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau. Ohne die Baugesetzbuchnovelle kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Mit ihr steht und fällt die wohnungspolitische Bilanz dieser Bundesregierung.

Auf Grundlage der Empfehlungen der Expertenkommission für ‚Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik‘ hat das das Kabinett am 4. November einen Gesetzentwurf verabschiedet, der heute im Plenum hätte behandelt werden sollen. Allerdings blockierte die CDU/CSU-Fraktion die Debatte in der Vorweihnachtszeit, entgegen der vorgeschlagenen Zeitplanung ihres Ministers. Die SPD-Bundestagsfraktion lud daher heute zu einem Verbändedialog zum Baulandmobilisierungsgesetz ein. Die Debatte hat eindeutig gezeigt, dass die Fachverbände eine zeitnahe Novelle des Baugesetzbuches und zügige Beratung und Beschlussfassung im Bundestag wollen.

Eine Verzögerung des parlamentarischen Verfahrens durch die CDU/CSU-Fraktion entbehrt jeder/einer sachlichen Grundlage. Kaum ein Gesetz ist so intensiv vorbereitet und breit abgestimmt. Sowohl Bundesländer als auch Fachverbände waren in die Genese des Regierungsentwurfes eingebunden – sei es auf dem Wohngipfel im Kanzleramt 2018 oder in der Baulandkommission, auf deren Arbeit und Handlungsempfehlungen der Gesetzesentwurf basiert.

Wir fordern, dass das Gesetz in der zweiten Kalenderwoche 2021 in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird. Die Zeit drängt und das Thema ist zu bedeutend, als dass es von der Union immer wieder auf das Abstellgleis geschoben wird.“

 

Unternehmen zügig sanieren – Insolvenzantragspflicht vorübergehend teilweise ausgesetzt

Nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben sich die Koalitionsfraktionen auf die Novellierung des Insolvenzrechts geeinigt, die heute im Bundestag beschlossen wird. Das Insolvenzrecht wird damit europarechtskonform angepasst und ein neues vorinsolvenzliches Verfahren eingeführt.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Gesetz zur Sanierung- und Insolvenzfortentwicklung wird ein vorinsolvenzliches Verfahren geschaffen, das es Unternehmen ermöglichen wird, sich schneller wieder aufzurappeln. Mit der Einführung dieses Restrukturierungsverfahrens wird zugleich die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie umgesetzt, die einen sehr flexiblen Restrukturierungsrahmen ermöglicht und damit die Möglichkeit außergerichtlicher Sanierungen deutlich stärkt. Nach dem neuen Gesetz können Unternehmen, wenn sie noch zahlungsfähig sind, im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens, die Verhandlungen über den Insolvenzplan mit den Gläubigern eigenständig führen.

Gerade auch wegen der Folgen der Corona-Pandemie geraten immer mehr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Dieses Gesetz schließt die Lücke zwischen dem Bereich der freien, ganz allein auf dem Konsens beruhenden Sanierung der Unternehmen einerseits und einer Sanierung im Insolvenzverfahren andererseits. Außerdem enthält es weitere Regelungen, die die Folgen der Covid-19-Pandemie abwenden oder abfedern soll. So werden wir die Insolvenzantragspflicht erneut bis zum 31. Januar 2021 aussetzen, und zwar für Unternehmen, die berechtigt sind, November- und Dezemberhilfen zu beantragen.

Ebenso hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass bei der Konzentrierung von Insolvenzgerichten den Forderungen des Bundesrats entsprochen und die entsprechende Regelung in der Insolvenzordnung wieder gestrichen wird.“

 

„Minderheiten schützen, kulturelle und sprachliche Vielfalt wahren“

Das Europäische Parlament stimmt heute über eine Resolution ab, in der die Abgeordneten die EU-Kommission dazu auffordern, dem Forderungskatalog einer europäischen Bürgerinitiative zum Schutz von Minderheiten Beachtung zu schenken und gesetzgeberisch tätig zu werden. Stärkere Minderheitenrechte, Förderprogramme für kleine Sprachgemeinschaften und der grenzüberschreitende Zugang zu Online-Inhalten sind Belange der Initiative, die die Europa-SPD ausdrücklich unterstützt.

Petra Kammerervert, kultur- und bildungspolitische Sprecherin der S&D:

„Das ‚Minority Safepack‘ vereint über eine Million Europäerinnen und Europäer hinter sich. Allein deshalb verdient diese Bürgerinitiative unsere vollste Aufmerksamkeit. Das Bürgerbegehren hat aber auch inhaltlich unsere Unterstützung verdient. Denn es trifft direkt ins Mark der Europäischen Union. Was diese Staatengemeinschaft außergewöhnlich macht, ist die sprachliche und kulturelle Vielfalt, die es zu bewahren gilt. Ihr Schutz sollte uns allen ein Anliegen sein.

Obwohl der Schutz von Minderheiten eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist die Situation in einigen europäischen Staaten bis heute immer noch eine andere. So werden beispielsweise die Roma in Ungarn strukturell diskriminiert. Deshalb ist es wichtig, dass die Belange der Minderheiten einen festen Platz in der europäischen Politik erhalten.

Die EU-Kommission sollte konkrete Maßnahmen und Rechtsakte zur Förderung und Stärkung der Rechte von Minderheiten vorlegen, insbesondere was das Sprachenlernen, inklusive von Minderheitensprachen, sowie die kulturelle Teilhabe von Minderheiten angeht. Diesbezüglich sollte die Kommission einen erneuten Versuch wagen, den grenzüberschreitenden Zugang zu Online-Mediatheken zu verbessern. In der vergangenen Legislaturperiode wurde es versäumt, Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen vorzunehmen, um sprachliche Minderheiten beim Zugang zu Kultur und Informationen in ihrer Sprache über Landesgrenzen hinweg zu unterstützen.“

Ausblick: Nach der erfolgreichen Registrierung der Bürgerinitiative auf EU-Ebene, einer Anhörung im EU-Parlament und der Abstimmung über die Entschließung des Parlaments ist die EU-Kommission nun aufgefordert, konkrete Gesetzesvorschläge zur Umsetzung des Bürgerbegehrens vorzulegen.

 

Wirkung der Mietpreisbremse weiter verbessern

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Das Kabinett hat die Mietspiegelreform auf den Weg gebracht. Damit kann auch die Wirkung der Mietpreisbremse noch weiter verbessert werden.

Sören Bartol:

„Ich freue mich sehr, dass das Kabinett heute die Mietspiegelreform auf den Weg gebracht hat. Für Kommunen wird es künftig leichter und günstiger, qualifizierte und einfache Mietspiegel zu erstellen und fortzuschreiben.

Dafür haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen und auch danach immer wieder eingesetzt. Rechtssichere, transparente und repräsentative Mietspiegel sind eine wichtige Voraussetzung für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und einen funktionierenden Wohnungsmarkt. Denn mit der ortsüblichen Vergleichsmiete werden Mieterhöhungsmöglichkeiten im Bestand und die Höhe der Neuvertragsmiete begrenzt.

Ich bin sehr optimistisch, dass wir mit der Mietspiegelreform auch die Wirkung der Mietpreisbremse noch weiter verbessern werden.“

 

Corona ist eine Störung der Geschäftsgrundlage

Wir stellen jetzt gesetzlich klar, dass Corona eine Störung der Geschäftsgrundlage ist, so dass Gewerbemieter einen Anspruch auf Reduzierung der Mieten haben.

Johannes Fechner:

“Weil Gewerbemieter unverschuldet durch die Geschäftsschließungen Umsatzeinbußen haben, braucht es Rechtssicherheit in der Frage, ob Corona eine Störung der Geschäftsgrundlage ist. Wir stellen jetzt gesetzlich klar, dass Corona eine Störung der Geschäftsgrundlage ist, so dass Gewerbemieter einen Anspruch auf Reduzierung der Mieten haben. Das ist für Einzelhändler und Gastronomen eine ganz wichtige Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten.

Untersuchungen haben gezeigt, dass viele Vermieter sich gerade nicht auf Gespräche mit ihren Gewerbemietern eingelassen haben und es deshalb im Einzelhandel und der Gastronomie sonst nicht zur Reduzierung der Miete kommt.”

 

Gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher

Nach langem und massivem Widerstand der Union hat heute das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für faire Verbraucherverträge beschlossen. 

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, zum Kabinettsbeschluss faire Verbraucherverträge:

„Nach langem und massivem Widerstand der Union hat heute das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für faire Verbraucherverträge beschlossen. Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Mit den vorgelegten Regelungen werden wir die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und sie wirksamer vor aufgedrängten Strom- und Gaslieferverträgen am Telefon schützen.

Längere Vertragslaufzeiten von über einem Jahr zum Beispiel bei Handyverträgen knüpfen wir an Bedingungen und machen kürzere Vertragslaufzeiten attraktiver. Kündigungen bei automatischen Vertragsverlängerungen vereinfachen wir, die Kündigungsfrist wird von drei Monaten auf ein Monat reduziert. Der Praxis der Energielieferanten, den Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge am Telefon aufzudrängen, werden wir endlich beenden. Künftig sollen nur noch schriftlich erfolgte Vertragserklärungen für einen Vertrags- oder Lieferantenwechsel wirksam sein.“

 

Impfung schnell und zuverlässig organisieren

Die schnelle Entwicklung des Impfstoffes ist ein Erfolg für unsere Wissenschaft. Wichtig ist, dass jetzt Bund und Länder die Impfung schnell und zuverlässig organisieren.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas, anlässlich der Aktuellen Stunde zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie:

“Noch vor Weihnachten wird über die Zulassung des ersten Impfstoffes entschieden. Ich bin zuversichtlich, dass wir wenige Tage später mit dem Impfen beginnen können. Mit der Impfung schützen wir zuerst die Risikogruppen.

Menschen über 80 und Menschen in der Pflege, die diese behandeln und pflegen, werden daher als erste geimpft. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und die darauf aufbauende Verordnung des Gesundheitsministers setzen dabei die Vorgaben um, die wir im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz gesetzlich festgelegt haben.

Die schnelle Entwicklung des Impfstoffes ist ein Erfolg für unsere Wissenschaft. Wichtig ist, dass jetzt Bund und Länder die Impfung schnell und zuverlässig organisieren. Dann kann die Impfung viele Erkrankungen verhindern.”

 

Gammelunterkünfte müssen der Vergangenheit angehören

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Wir erhöhen mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz die Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte nicht nur in der Fleischindustrie. 

Kerstin Tack:

“Gute Arbeitsbedingungen und angemessene Unterkünfte gehen Hand in Hand. Nicht nur in der Fleischindustrie bestehen Missstände bei der Unterbringung von oft ausländischen Beschäftigten. Gammel-Unterkünfte mit horrenden Mieten müssen branchenübergreifend der Vergangenheit angehören. Deswegen erhöhen wir mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz die Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte nicht nur in der Fleischindustrie. Diese Anforderungen gelten immer dann, wenn die Unterbringung direkt oder indirekt auf  Veranlassung des Arbeitgebers geschieht auch, wenn die Unterkünfte außerhalb des Betriebsgeländes liegen.”

 

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