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Politik mit Herz

Exportkontrolle für Impfstoffe: Kampf um Vakzine nicht weiter eskalieren

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Die EU-Kommission hat angekündigt, eine Genehmigungspflicht für den Export von Covid-19-Impfstoffen einzuführen.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses:

Schade, dass es so weit kommen musste. Noch letzte Woche hatten die Staats- und Regierungschefs den Covid-Impfstoff als öffentliches Gut bezeichnet, jetzt ist er zu einer heiß umkämpften Ware geworden. Wir sollten nicht vergessen, dass die Europäische Kommission bis vor wenigen Wochen im Rahmen einer WTO-Initiative andere Länder aufforderte, von Exportbeschränkungen abzusehen. Neben der moralischen gibt es auch eine starke wirtschaftliche Dimension: Eine aktuelle Studie der Research Foundation der Internationalen Handelskammer zeigt, dass die Weltwirtschaft Billionen von Dollar verlieren würde, wenn die Regierungen nicht sicherstellen, dass auch Entwicklungsländer Zugang zu COVID-19-Impfstoffen erhalten. Auch die fortgeschrittenen Volkswirtschaften haben daher klare Gründe, sich global abzustimmen und die Produktion und Verteilung von Impfstoffen zu beschleunigen. Zumal der Kampf gegen COVID nur auf globaler Ebene zu gewinnen ist.

Die EU sollte künftig einen solidarischen Ansatz in ihren Verträgen mit den Impfstoffherstellern verankern und die Verträge öffentlich machen. Verfügbares Wissen sollte öffentlich gemacht werden, damit  die Produktion globaler steigt. Es muss außerdem offen diskutiert werden, ob das Handels-Übereinkommen TRIPS, das unter anderem Markenrechte und Patente regelt, ausreichend ist oder an die Pandemie-Umstände angepasst werden muss. Man könnte über einen verpflichtenden Technologietransfer im Falle einer solchen außergewöhnlichen Herausforderung nachdenken und grundsätzlich hinterfragen, ob wir die Produktion und den Verkauf von Impfstoffen nur privaten Organisationen überlassen sollten.”

 

In die Erfahrung und Kompetenz vor Ort vertrauen

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Das vom Heinsberger Landrat Stephan Pusch gestern bei Facebook veröffentlichte Video zum Corona-Update und die darin geäußerte Kritik am Impfprozedere kommentieren Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender und heimischer SPD-MdL, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landrätinnen und Landräte sind ebenso wie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister nah dran am Infektions- und Impfgeschehen. Sie sind so etwas wie Seismographen für die Wirksamkeit und Effektivität von beschlossenen Maßnahmen. Jedenfalls können sie das sein, wenn man ihre Erfahrungen hört und ihre Hinweise aufgreift.

Seit Beginn der Pandemie arbeitet der Heinsberger Landrat Stephan Pusch an vorderster Front. Sein Video ist ein eindringliches Signal an die Landesregierung, die Kreise und kreisfreien Städte mehr einzubinden. Vor Ort wird die Ausbreitung des Virus bekämpft, ebenso wird vor Ort in den 53 Kreisen und kreisfreien Städten die Mammutaufgabe Impfung gestemmt. Die wahren Krisenmanager sind die Verantwortlichen in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Auf ihren Rat und ihre Hinweise sollte die Landespolitik stärker hören. Wir sind gut beraten, die Kompetenzen vor Ort eng einzubinden und zu nutzen. Die Kommunikation zwischen Land und Kommunen muss besser werden.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die Forderung aus den Kreisen nach flexiblen Lösungen beim Impfen richtig ist. Es braucht nicht ein starres Korsett an Vorgaben für ein Impfzentrum. NRW ist vielfältig, dieser Vielfalt sollte durch die Möglichkeit individuelle Lösungen vor Ort zu finden begegnet werden. Impfbusse, mobile Impfteams oder Zweigstellen der Impfzentren sind nur einige Vorschläge, die in anderen Bundesländern bereits erfolgreich eingesetzt werden. Wir sollten in die Erfahrung und Kompetenzen der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte vertrauen.“

 

Gebühren weiter aussetzen – Sicherheit in Kitas erhöhen

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Die Familien in NRW leisten einen immensen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Durch ihre Bereitschaft, die Kinder zu Hause zu betreuen und nicht in die Kita zu geben, kommen sie ihrer Verantwortung in einer herausragenden Weise nach. Die SPD-Fraktion hat nun ein umfassenden Konzept zu Strategien und Perspektiven für Kitas und Familien in Zeiten der Pandemie vorgelegt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Derzeit werden mehr als 60 Prozent der Kita-Kinder in Nordrhein-Westfalen nicht in den Einrichtungen betreut. Niemand kann sagen, wie lange der eingeschränkte Pandemiebetrieb noch anhalten wird. Das gilt insbesondere mit Blick auf die inzwischen nachgewiesene britische Corona-Mutation in Kölner Kitas. Wir brauchen deswegen jetzt Antworten auf wichtige Fragen, damit wir mit einer klaren Strategie und einer echten Perspektive auf die Pandemie reagieren.

Wir müssen auf das Verantwortungsbewusstsein der Eltern mit Wertschätzung und Anerkennung antworten. Es ist jetzt geboten, dass die Landesregierung kurzfristig den Erlass der Kita-Gebühren für den Februar ermöglicht. Viele Familien leiden aufgrund der Pandemie ohnehin unter finanziellen Sorgen. Sie jetzt für eine Leistung bezahlen zu lassen, die sich sie aufgrund des Appells des Ministers nicht in Anspruch nehmen, ist unfair.“

Immer noch wird in den Kitas und der Tagespflege zu wenig getestet. Um die Sicherheit vor Ort zu erhöhen, ist es notwendig, dass die rund 140.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie die ca. 15.500 Tagespflegepersonen mindestens einmal wöchentlich einen Corona-Schnelltest durchführen können. Hierfür muss das Land die nötigen finanziellen und organisatorischen Mittel bereitstellen. Das kann beispielsweise durch mobile Test-Teams erfolgen, welche in Kooperation mit Trägern und Kommunen zum Einsatz kommen. Das Land kann hierzu auf das bereits bestehende Freiwilligenregister zurückgreifen. Knapp 21.000 Personen sind dort registriert – vermittelt wurden bislang aber erst 1.000 Kräfte.“

 

Mehr Flexibilität und Planungssicherheit

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Änderungen beim Elterngeld sorgen dafür, dass Eltern die Leistung noch besser ihren Lebensumständen entsprechend anpassen können. Das bedeutet mehr Flexibilität und Planungssicherheit.

Dazu Sönke Rix:

„Mit dem Elterngeld unterstützen wir junge Eltern dabei, gut im Familienleben anzukommen. Manchmal ist der Start nicht so wie geplant. Damit Eltern von Frühchen sich nicht auch noch finanzielle Sorgen machen müssen, geben wir ihnen mehr Zeit, für ihre Kinder da zu sein. Je früher ihr Kind zur Welt kommt, desto länger erhalten sie das Elterngeld und damit die Möglichkeit, sich aufs Wesentliche zu konzentrieren.

Weitere Änderungen sorgen dafür, dass Eltern die Leistung noch besser ihren Lebensumständen entsprechend anpassen können. Das bedeutet mehr Flexibilität und Planungssicherheit. Das ist auch in der aktuellen Krise von besonderer Bedeutung. Wir wollen, dass Eltern sich auf das Elterngeld verlassen können, wenn sich die Umstände unverschuldet ändern.“

 

SPD-Fraktion begrüßt Vorschlag von Julia Klöckner zu Share Deals

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Forderung, dass Share Deals bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer unterliegen.

Dazu erklärt Bernhard Daldrup:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Forderung von CDU-Ministerin Julia Klöckner, dass Share Deals bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft der Grunderwerbsteuer unterliegen. Das ist unsere zentrale Forderung, um Share Deals effektiv einzudämmen. Es ist gut, dass sich nun auch die Union in diese Richtung bewegt. Ministerin Klöckner sollte mit dieser Forderung Druck auf die eigene Bundestagsfraktion ausüben.

Nach derzeitiger Rechtslage wird keine Steuer fällig, wenn innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile der grundstückshaltenden Gesellschaft auf neue Anteilseigner übergehen. Wir wollen die Grenze absenken und haben das im parlamentarischen Verfahren zur Reform des Grunderwerbsteuergesetzes mehrfach gefordert. Laut einem Gutachten, das beiden Koalitionsfraktionen vorliegt, würde eine Absenkung der Beteiligungsschwelle von 95 auf 75 Prozent Gestaltungen mittels Share Deals effektiv und verfassungskonform verhindern. Die Union blockiert dennoch das Gesetz im Bundestag und lehnt eine Absenkung ohne einen Sachgrund ab.

Jetzt liegt es an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diesen Vorschlag aus den eigenen Reihen aufzugreifen und ihre Blockade endlich aufzugeben.“

 

Mehr Befugnisse und damit mehr Rechtssicherheit im Notfalleinsatz

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Heute wird der Bundestag die aus Sicht der SPD dringend überfällige Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter beschließen. Damit können sie künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin in eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen.

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin;
Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:

„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und Patienten umfassend versorgen können. Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen des Patienten ihr lebensrettenden Wissens nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. Wir haben diesen Zustand mit Unterstützung von den SPD-Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz nun beendet. Denn sie haben im Bundesrat mit ihrer Initiative den Stein ins Rollen gebracht.

Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes haben wir von der SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde. Heute ist es uns endlich gelungen, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen. Von nun an können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich.“

 

Bundestagswahl 2021: Kandidatenaufstellung goes digital

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Der Deutsche Bundestag wird heute einer Rechtsverordnung zustimmen, wonach die Aufstellung der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie der Landeslisten zur Bundestagswahl 2021 auch unter Zuhilfenahme von digitalen Medien oder im ausschließlich schriftlichen Verfahren erfolgen kann.

Mahmut Özdemir, zuständiger Berichterstatter:

„Die Corona-Pandemie und die geltenden Hygienevorschriften führen dazu, dass die Versammlungen der Parteien zur Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten sowie ihrer Landeslisten vielerorts nicht stattfinden können. Zugleich lässt das Bundeswahlgesetz nicht zu, dass diese Versammlungen elektronisch, also beispielsweise über Videokonferenzen, stattfinden können.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese Problemlage bereits im Sommer erahnt und gemeinsam mit der Union das Bundeswahlgesetz dahingehend geändert, dass der Bundesinnenminister im Fall einer Naturkatastrophe oder ähnlichen Notlage eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages erlassen kann. Danach können diese Aufstellungsverfahren dann auch durch Video­konferenzen erfolgen. Diese Lage ist nun da. Wir haben im Innenausschuss die Rechtsverordnung des Bundesinnenministers geprüft und wichtige Klarstellungen erreicht.

Die Parteien können nun ihre Kandidatinnen und Kandidaten sowie ihre Landeslisten rechtlich sicher auch unter Zuhilfenahme von Videokonferenzen und anderer elektronischer Kommunikation oder im schriftlichen Verfahren nominieren und aufstellen. Wichtig ist, dass die endgültige Abstimmung per Brief- oder Urnenwahl stattfinden muss. Es gilt aber weiterhin der Grundsatz, dass eine Präsenzveranstaltung, wo möglich und vertretbar, vorgeht.

So ist die Vorbereitung der Bundestagswahl am 26. September 2021 gesichert. Allen Parteien im Land werden damit neben dem Grundsatz im Bundeswahlgesetz Verfahrenserleichterungen mit moderner Technik oder ganz konventionellem schriftlichen Verfahren ermöglicht.“

 

Bezahlbarer Wohnraum: Baulandmobilisierungsgesetz endlich im Parlament

Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die parlamentarische Beratung des Baulandmobilisierungsgesetzes heute endlich beginnt. Wir wollen das Baulandmobilisierungsgesetz zügig beraten und noch im ersten Quartal 2021 verabschieden.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher;
Claudia Tausend, zuständige Berichterstatterin:

„Die Baugesetzbuchnovelle ist ein elementarer Baustein, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und erhalten. Die soziale Bodenpolitik ist für die SPD-Fraktion im Bundestag ein wichtiger Gradmesser für die Bilanz dieser Bundesregierung, die der Bauminister Horst Seehofer (CSU) bereits Ende Februar vorstellen will. Es ist bedauerlich, dass das Baulandmobilisierungsgesetz hier noch nicht vorgelegt werden kann. Wir wollen so schnell wie möglich für neue Wohnungen sorgen – bezahlbar und sozial.

Das Baulandmodernisierungsgesetz ist Ergebnis zahlreicher Beratungen in der eigens dafür gegründeten Baulandkommission. Angefangen von Kommunen über Mieterverbände bis zur Immobilienwirtschaft und Wissenschaft ging dem Gesetzentwurf ein intensiver Beratungsprozess voraus. Auch Kommunen, Gewerkschaften und Verbände sowie der Bundesrat begrüßen das Gesamtpaket des Kabinettbeschlusses inklusive Baugeboten und Umwandlungsschutz daher ausdrücklich.

Die SPD-Fraktion begrüßt insbesondere, dass Schritte zu einem sozialeren Bodenrecht gegangen werden: Durch die Stärkung der Kommunen bei den Vorkaufsrechten, der Erleichterung von Baugeboten und dem neuen sektoralen Bebauungsplan, können Kommunen auch in Innenstadtbereichen bestimmen, dass ein Mindestanteil an bezahlbaren Wohnungen und Sozialwohnungen gebaut werden muss.

Natürlich hätten wir uns noch größere Schritte vorstellen können, wie etwa durch eine Preisdämpfung beim kommunalen Vorkaufsrecht. Denn das derzeitige Recht allein reicht oft nicht aus, wenn die praktische Möglichkeit der Ausübung durch unerschwingliche Preise versperrt bleibt. Handlungsfähigkeit setzt jedoch Kompromissfähigkeit voraus. Der Gesetzentwurf ist ein ausgewogener Kompromiss und dringender Schritt, für dessen Umsetzung wir uns vehement einsetzen.“

 

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