Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Ausweitung der Corona-Hilfen, die der Koalitionsausschuss gestern beschlossen hat. Wir müssen vor allem den Mittelstand gut durch die Krise bringen, sagt SPD-Fraktionsvize Sören Bartol.
„Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt die Ausweitung der Corona-Hilfen. Der Verlustrücktrag lindert die Not vieler Unternehmen unbürokratisch. Wir müssen vor allem den Mittelstand gut durch die Krise bringen, bislang gelingt uns das auch ganz gut. Kritisch sieht es für viele Gastronomen aus: Restaurants sind seit Monaten geschlossen, der Außerhausverkauf läuft schleppend. Es wird noch einige Zeit dauern, bis sich die Gastronomie von der Krise erholt. Mit der Verlängerung der ermäßigten Mehrwertsteuer geben wir der schwer getroffenen Branche wenigstens eine kleine Möglichkeit, die letzten Monate wieder wettzumachen. Das war ein wichtiges Signal.
Wir müssen der Gesellschaft und Wirtschaft langsam eine Öffnungsperspektive geben – ein Dauerlockdown ist keine Lösung.“
Mit dem Gesetz stärken wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wirken Diskriminierung entgegen. Zudem erweitern wir das Budget für ihre Ausbildung.
Kerstin Tack:
„Mit dem Gesetz stärken wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und wirken Diskriminierung entgegen. Wer beispielsweise auf einen Assistenzhund angewiesen ist, dem darf der Zutritt zu öffentlichen und privaten Räumlichkeiten nicht mehr verweigert werden. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft.
Wir erweitern zudem das Budget für Ausbildung. Das ermöglicht künftig mehr Menschen, eine Berufsausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu absolvieren. So können sie einfacher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen.
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden fällt die Eingliederung am Arbeitsmarkt oft besonders schwer. Hier gibt es künftig mehr Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung, um die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.“
Die Entscheidung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, digitale Endgeräte für bedürftige Schüler*innen über die Jobcenter zu bezuschussen, ist zentral für die digitale Teilhabe während der Pandemie.
Oliver Kaczmarek:
“Die SPD arbeitet nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bund mit großen Schritten am Ziel einer digitalen Lernmittelfreiheit. Die Entscheidung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, jetzt auch digitale Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler über die Jobcenter zu bezuschussen, ist zentral, um allen Kindern und Jugendlichen Zugang zum Lernstoff auch während des Homeschoolings zu ermöglichen.
Der Arbeitsminister hat mit seinem entschlossenen Handeln den Maßstab gesetzt. Die SPD kämpft gegen Bildungsarmut und für digitale Teilhabe. Wir erwarten jetzt von Bundesbildungsministerin Karliczek, dass sie die Gespräche mit den Telekommunikationsanbietern und den Ländern über eine Lösung für den mobilen Internetzugang auf digitalen Endgeräten endlich zu einem erfolgreichen Ende bringt. Seit über einen halben Jahr warten wir hier auf eine Lösung. Digitale Teilhabe darf nicht warten, sonst werden noch mehr Schülerinnen und Schüler abgehängt.“
Das Bundeskabinett hat heute die Weichen für ein ausgewogenes und modernes Urheberrecht gestellt. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht schafft ein Urheberrecht, das eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kulturwirtschaft sicherstellt, Interessen ausgleicht und dabei, wo immer möglich, auf das Instrument automatischer Uploadfilter verzichtet.
Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher;
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:
„Der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf für die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie gleicht die Interessen der Kreativen und ihrer Verwerter und der Nutzerinnen und Nutzer ausgewogen aus. Das Recht auf faire und angemessene Vergütung kreativer Leistung wird weiter gestärkt. Die heute weit verbreiteten und gängigen Nutzungsformen urheberrechtlich geschützter Werke und die Rolle, die Plattformen faktisch innehaben, werden anerkannt und finden erstmal Eingang in das Urheberrecht. Unter Wahrung der Meinungsfreiheit werden so all diese berechtigten Interessen bestmöglich ausgeglichen.
Plattformen haften für Rechtsverletzungen der Nutzerinnen und Nutzer und werden künftig verpflichtet, Lizenzen zu erwerben. Exklusivvermarktung bleibt aber dennoch möglich
Kreative erhalten einen Direktvergütungsanspruch und profitieren von neuen Transparenzvorschriften über die gesamte Lizenzkette. Damit wird ihre Position insbesondere gegenüber den Streaminganbietern bei der Durchsetzung einer fairen Vergütung gestärkt.
Eine Bagatellschranke erlaubt geringfügige Nutzungen für nutzergenerierte Inhalte und stellt zugleich eine Vergütung seitens der Plattformen sicher. Das verhindert Overblocking und schützt die Kommunikationsfreiheit, denn Uploadfilter können gesetzlich erlaubte Nutzungen wie Zitate nicht erkennen. Rechteinhaber können mit einem ‚Red Button‘ unkompliziert einer Verletzung ihrer Rechte entgegentreten.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir sicherstellen, dass dieser Ausgleich aller Interessen und die Sicherstellung einer fairen und angemessenen Vergütung nicht aus dem Gleichgewicht kommen. Wir werden ein modernes Recht schaffen, dass allen Akteuren hilft, ihre Geschäftsmodelle, Vertriebswege und Verteilmechanismen zu modernisieren und an die heutige Welt anzupassen – zum Nutzen aller, besonders der Urheber und ausübenden Künstlerinnen und Künstlern selbst. Dazu gehört auch, dass alle Nutzungsformen als Berechnungsgrundlage für die faire und angemessene Vergütung einbezogen werden.“
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlbeschwerde wegen fehlender Paritätsregelungen im Bundeswahlgesetz erklären die ASF Bundesvorsitzende Maria Noichl und die frühere Parl. Staatssekretärin im BMFSJ Elke Ferner:
„Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die konkrete Wahlprüfungsbeschwerde abgewiesen hat – ein Paritätsgesetz ist möglich!
Der 2. Senat sagt ganz klar, dass der Gesetzgeber zur Ausgestaltung des Wahlrechts einen großen Handlungsspielraum hat – auch in der Abwägung des Verhältnisses des Gleichstellungsgebotes zur Freiheit und Gleichheit der Wahl und der Parteienfreiheit. Damit ist und bleibt es eine politische Entscheidung, ob und wie eine paritätische Besetzung der Parlamente durch das Wahlrecht erreicht werden kann.
Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, und einem beschämend niedrigen Anteil von Frauen im Deutschen Bundestag, ist die Zeit der Lippenbekenntnisse endgültig vorbei: Wer eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an den politischen Entscheidungen sicherstellen will, muss sich klar zu einem Paritätsgesetz bekennen, Vorschläge machen und das Wahlrecht ändern.
Die mit der letzten Wahlrechtsänderung angekündigte Reformkommission muss jetzt endlich eingesetzt werden, Vorschläge für die paritätische Vertretung von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag machen und so schnell wie möglich umsetzen. Wir erwarten, dass die Zivilgesellschaft hier mit eingebunden wird.
Spätestens bei der übernächsten Wahl muss ein Paritätsgesetz angewandt werden.
Wir danken den Beschwerdeführerinnen, dass sie mit ihrer Wahlprüfungsbeschwerde diese klare Positionierung des Bundesverfassungsgerichts herbeigeführt haben.“
Pflegekräfte verdienen bessere Löhne und müssen sich auf gute Arbeitsbedingungen verlassen können. Ein bundesweit geltender Tarifvertag ist nun in Sicht.
Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:
“Um die Arbeit in der Pflegebranche dauerhaft attraktiv zu machen, sind höhere Gehälter in der Fläche nötig. Dafür braucht es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Daher ist es ein großer Schritt nach vorn, dass sich Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche auf einen bundesweiten Tarifvertrag für die Altenpflege geeinigt haben. Das ist ein gutes Ergebnis für die betroffenen Beschäftigten und davon sollten alle Beschäftigen in der Pflege profitieren können. Daran arbeiten wir als SPD-Bundestagsfraktion.”
Heike Baehrens, Pflegebeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion:
“Pflegekräfte verdienen bessere Löhne und müssen sich auf gute Arbeitsbedingungen verlassen können. Ein bundesweit geltender Tarifvertag ist nun in Sicht.
Wir sind zuversichtlich, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie den gemeinsamen Weg der Sozialpartner weiter mitgehen. Allerdings ist es ein Unding, dass der Arbeitgeberverband privater Anbieter die verbindlichen Regelungen nicht unterstützt. Wer Pflegekräften echte Wertschätzung entgegenbringen will, darf sich nicht gegen gute Tarifbedingungen sperren.“
Zur heutigen Erklärung der Verbände Sozialverband VdK NRW, SoVD NRW und LAG Wohnberatung NRW erklärt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Barrierefreiheit muss in der Landesbauordnung endlich verbindlich geregelt werden. Wir waren diesem Ziel in Nordrhein-Westfalen schon deutlich näher. Doch diese Landesregierung hat die klaren Regelungen mit ihrem Änderungsgesetz verwässert und bleibt leider weiter auf diesem Weg. Diese Wohnpolitik hat nicht nur das selbstbestimmte Wohnen für viele Menschen erschwert, sondern ist auch sonst nicht zukunftsfähig. Denn die Nachfrage nach barrierefreien Räumen wird weiter deutlich ansteigen. Der heutige Appell der Sozialverbände für eine Kehrtwende beim barrierefreien Wohnungsbau zeigt eindrücklich den großen Unterschied zwischen Realität und Bedarf. Die Barrierefreiheit ist ein Grundpfeiler der UN-Behindertenrechtskonvention und muss nun auch in der Landesbauordnung verankert werden.“
Zur aktuellen Situation bei der Versorgung der EU-Mitgliedsstaaten mit Corona-Impfstoffen erklärt der stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion Achim Post:
„So richtig es war, die Impfstrategie europäisch zu koordinieren, so wichtig ist es jetzt, Fragen zu Strategie und Verträgen der EU-Kommission umgehend und umfassend zu beantworten. Den vollmundigen Weihnachts-Versprechungen von Frau von der Leyen muss mehr folgen als ihre halbgaren Januar-Verlautbarungen. Jetzt ist der Moment für Klarheit und Offenheit. Gerade angesichts des neuen Corona-Virus brauchen wir eine überzeugende europäische Impfstrategie dringender denn je.“