Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr auf den 10. März fällt, markiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Für das gleiche Gehalt wie das der Männer müssten Frauen 69 Tage länger arbeiten. Die Lohnlücke liegt bei 19 Prozent. Für die SPD-Bundestagfraktion ist klar: Das sind 19 Prozent zu viel. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss selbstverständlich sein.
Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher;
Leni Breymaier, zuständige Berichterstatterin:
„Auf dem Weg zur Entgeltgleichheit ist die SPD-Bundestagsfraktion bereits wichtige Schritte gegangen. Dazu gehört das Entgelttransparenzgesetz, die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aufwertung sozialer Berufe und verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Führungspositionen. Es müssen aber weitere Schritte folgen.
Wir wollen, dass soziale Berufe die Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Daher haben wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt, die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern. Dazu braucht es einen flächendeckenden Tarifvertrag. Damit wird die gesamte Pflegebranche aufgewertet, die höchste Anforderungen stellt und in der vor allem Frauen beschäftigt sind.
Wir kritisieren, dass ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen massiv verbessert hätte, am Widerstand privater Arbeitgeber und von Teilen der Wohlfahrtsverbände und Kirchen gescheitert ist. Wir appellieren an alle Beteiligten, sich weiterhin für einen solchen Tarifvertrag einzusetzen. Wir halten eine stärkere Tarifbindung für unerlässlich, um die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zu verkleinern.
Auch beim Entgelttransparenzgesetz wollen wir nachlegen. Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen, damit Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, nicht allein gegen ihre Arbeitgeber vor Gericht ziehen müssen.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit muss Realität werden. Unser Ziel: Null Prozent Lohnunterschied. Hierfür setzen wir uns mit aller Kraft ein – so lange, bis der Equal Pay Day auf den Jahresanfang fällt.“
Ich freue mich über den Vorschlag von Hubertus Heil und Olaf Scholz. Eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro macht für viele Menschen einen merkbaren Unterschied.
Kerstin Tack:
„Ich freue mich über den Vorschlag von Hubertus Heil und Olaf Scholz. Eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro macht für viele Menschen einen merkbaren Unterschied. Jeder Vierte arbeitet in Deutschland in Bereichen, in denen Mindestlohn gezahlt wird. Der Niedriglohnanteil ist bei Frauen doppelt so hoch wie bei Männern. Es ist also auch ein Schritt, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. Der Mindestlohn in seiner derzeitigen Höhe erreicht im europäischen Vergleich nur einen der hinteren Plätze, wenn man ihn ins Verhältnis zum Medianlohn setzt. Wir brauchen eine Erhöhung, um hier mithalten zu können. Das weiß auch der Koalitionspartner.
Die Mindestlohnkommission hat sich bewährt und soll auch weiterhin den Mindestlohn festlegen. Doch die Kriterien, die Grundlage für ihre Entscheidungen sind, werden erweitert. So schützt der Mindestlohn auch in Zukunft besser vor Armut. Es hat sich gezeigt: Der Mindestlohn vernichtet keine Arbeitsplätze – ganz im Gegenteil.
Mehr Tarifbindung sorgt für bessere Arbeitsbedingungen. Das ist kein Geheimnis. Dennoch ist die Entwicklung rückläufig. Mit einem Tariftreuegesetz und weiteren Angeboten für Arbeitgeber erhöhen wir die Attraktivität von Tarifverträgen.“
Als Konsequenz aus der Maskenaffäre fordert die SPD-Bundestagsfraktion umfangreiche gesetzliche Verschärfungen in den Bereichen Lobbyregister, Transparenzregeln, Strafrecht und Parteienfinanzierung.
Matthias Bartke, Sprecher der AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:
„Nach den Ankündigungen von CDU und CSU, welche Konsequenzen sie aus der Unions-Maskenaffäre ziehen will, werden wir noch in dieser Woche mit folgenden Vorschlägen in die Gespräche mit dem Koalitionspartner gehen. Nur so können wir dem fatalen Eindruck entgegenwirken, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages käuflich wären. Unser Koalitionspartner ist gut beraten, wenn er unsere Vorschläge nicht länger zu blockiert.
Änderung des StGB
1. Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit (§ 108e StGB) soll künftig nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen eingestuft werden. Die Mindeststrafe soll also auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden.
Änderungen des Abgeordnetengesetzes (AbgG) und der Verhaltensregeln
2. Abgeordnete sollen künftig auch den Umfang ihrer Nebentätigkeiten angeben, nämlich wie viele Stunden diese Nebentätigkeiten im Monat oder im Jahr in Anspruch nehmen. Damit soll offengelegt werden, ob das Mandat immer noch im Mittelpunkt der Arbeit der jeweiligen Abgeordneten nach § 44a Abs. 1 AbgG steht.
3. Aktienoptionen sollen künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.
4. Abgeordnete sollen Unternehmensbeteiligungen bei Kapital- und Personengesellschaften künftig bereits ab fünf Prozent der Stimmrechte anzeigen müssen. Bislang gilt die Anzeigepflicht erst ab 25 Prozent Unternehmensbeteiligung.
5. Auch Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden) sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden.
6. Entgeltliche Lobbytätigkeiten neben dem Mandat wie beispielsweise die Politikberatung in Lobbyagenturen oder Unternehmen sollen verboten werden.
7. Für Mandatsträger soll ein Annahmeverbot für Spenden gelten.
8. Nebeneinkünfte von Abgeordneten sollen betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht werden.
Parteispenden und Lobbyregister
9. Für Parteispenden soll es künftig eine jährliche Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Spender gelten. Die Veröffentlichungspflicht von Parteispenden soll von 10.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt werden. Zudem sollen wir Sponsoring im Parteiengesetz regeln.
10. Bei Gesetzgebungsvorhaben soll die Bundesregierung immer die Treffen von Lobbyisten in Bundesministerien und deren Stellungnahmen oder Forderungspapiere veröffentlichen (exekutiver Fußabdruck).“
Zum dubiosen Millionen-Deal des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Grevener Logistikunternehmer Fiege erklärt Nadja Lüders, Generalsekretärin der NRWSPD:
„Der Verdacht liegt nahe, dass sich der Skandal um die Masken-Beschaffung von der CDU/CSU-Fraktion bis ins Gesundheitsministerium zieht. Fiege Logistik ist im Wahlkreis von Jens Spahn beheimatet und führende Köpfe des Familienunternehmens sind feste Größen im CDU-Wirtschaftsrat. Dass ausgerechnet Fiege Logistik einen Auftrag in dreistelliger Millionenhöhe ohne vorherige Ausschreibung des Bundesgesundheitsministeriums erhalten hat, lässt starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Spahn’schen Aufklärungsmission zurück. Gerade in Pandemiezeiten ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern in die Politik ein hohes Gut. Die Menschen trauen Gesundheitsminister Jens Spahn keine Aufklärung zu, wenn sein Ministerium selbst die Einsicht in entscheidende Dokumente verweigert. Die Offenlegung der Namen aller Bundestagsabgeordneten, die im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung beteiligt waren, darf nicht zu einer Nebelkerze werden, die von dem faden Beigeschmack des ministerialen Vergabeverfahren ablenkt.“
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Für den Hintergrund:
Nachdem sich mindestens zwei Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion persönlich an der Vermittlung von sogenannten Masken-Deals bereichert haben, kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am Montag an, für Transparenz sorgen zu wollen. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag will er alle Namen veröffentlichen, die im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung in Erscheinung getreten sind. Zuvor hatte Die Zeit bereits veröffentlicht, dass das Logistikunternehmen Fiege den Zuschlag für den Transport aus China sowie der Lagerung und Verteilung von Masken am 25.03.2020 ohne vorherige Ausschreibung erhalten hat. In einem Vermerk des Ministeriums vom 06.04.2020, welcher der Zeit vorliegt, heißt es, dass einzig das Grevener Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurde.
Das Parlament will heute das neue InvestEU-Programm endgültig verabschieden. Damit sollen öffentliche und private Investitionen mobilisiert und der Zugang zu Finanzierungen vereinfacht werden. Die Debatte und Abstimmung sind am heutigen Dienstag, die Ergebnisse sollen um 19 Uhr bekannt gegeben werden.
Jens Geier, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:
„InvestEU wird der europäischen Wirtschaft nach der Pandemie neue Impulse geben. Durch die Garantie über den EU-Haushalt wird die Europäische Investitionsbank in den kommenden Jahren fast 400 Milliarden Euro an Investitionen anstoßen. Dabei ist nicht egal, wie investiert wird, sondern dass gezielt in solche Sektoren mit strategischer Relevanz und im Sinne der Nachhaltigkeitsagenda der Vereinten Nationen investiert werden muss. So stellen wir sicher, dass wir nur fördern, was einen gesellschaftlichen Mehrwert liefert. Gut, dass sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hier durchsetzen konnten.
Bitter ist aber, dass Nationalisten und die ewig Knauserigen wie der niederländische Premierminister Mark Rutte ein größeres Investitionsvolumen des Programms verhindert haben. Die EU-Kommission hatte im Mai vergangenen Jahres vorgeschlagen, eine Garantie von 31,6 Milliarden Euro bereitzustellen – das Vierfache des Budgets, auf das sich die Staats- und Regierungschefs letztlich verständigt haben. Das Europäische Parlament wird sich bei den kommenden Haushaltsverhandlungen für weitere Aufstockungen einsetzen.“
Das Europäische Parlament stimmt am Dienstag und Mittwoch, 9. bis 10. März 2021, über seine Forderungen für ein europäisches Lieferkettengesetz ab. Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:
Ausbeutung und Umweltschäden entlang von Lieferketten unterbinden – dafür müssen Sorgfaltspflichten für Umwelt-, Menschenrechts- und Korruptionsrisiken europäisch koordiniert sein. Der Vorschlag zum deutschen Lieferkettengesetz strebt im Vergleich mit anderen Ländern bisher das ambitionierteste nationale Gesetz an. Dennoch sollte für den EU-Binnenmarkt mit seinen wohlhabenden Gesellschaften und starken Unternehmen eine einheitliche moralische Verpflichtung und unternehmerische Verantwortung gelten. Viele Unternehmer*innen und Verbraucher*innen nehmen diese Verpflichtung auch heute schon sehr ernst. Um Wettbewerbsgleichheit zu garantieren, muss es jedoch gemeinsame Regeln geben, und zwar für die gesamte Lieferkette. Die Marktmacht von zum Beispiel Supermarktketten hat oft einen großen Einfluss auf die Preise und Löhne der Produzent*innen.
Im Zusammenhang mit der sogenannten Maskenaffäre erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Bereits im Jahr 2014 hat die rot-grüne Landesregierung für die Ausweitung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung gesorgt. Aber die aktuelle Maskenaffäre zeigt, dass wir mit dem Strafrecht aktuell nicht weiterkommen. Auch eine freiwillige Selbstverpflichtung oder ein Lobbyregister reichen an dieser Stelle nicht aus. Die Verbindung von Abgeordnetentätigkeit und bezahltem Lobbyismus muss generell verboten werden.
Abgeordnetentätigkeit und bezahlter Lobbyismus schließen sich aus. Ich habe nichts dagegen, wenn Abgeordnete einer Nebentätigkeit nachgehen. Aber diese Nebentätigkeit darf nicht darin bestehen, politischen Einfluss gegen Geld zu verkaufen. Provisionen, Vorteile oder Jobs als Gegenleistung für Amtshandlungen sind daher nicht nur unanständig, sie beschädigen auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die gewählten Volksvertreterinnen und -vertreter.
Abgeordnete müssen immer Diener der Menschen und des Staates sein. Und Diener dürfen nicht zu Dealern werden. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dass bezahlte Lobby-Tätigkeiten von Abgeordneten gesetzlich verboten werden.“
Zur anstehenden Novellierung des Kunsthochschulgesetzes hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW heute einen Änderungsantrag beschlossen. Dieser beinhaltet unter anderem die Einführung von Richtlinien zur Verhinderung von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Hauptanliegen des Antrags ist es, die soziale Situation von Lehrbeauftragten zu sichern und dauerhaft zu verbessern. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht vor, den Lehrbeauftragten die Mitgliedschaft an den Hochschulen zu entziehen und nur in Ausnahmefällen zu verleihen.