Wer andere Menschen 24/7 pflegt, verdient eine faire Bezahlung, egal aus welchem Land er kommt. Es braucht Alternativen für die 24-Stundenbetreuung und finanzielle Unterstützung für Familien, damit ihre Lieben weiter individuell betreut werden können. Wir streben deshalb eine Bürgerversicherung in der Pflege und Zuschüsse für legale haushaltsnahe Dienstleistungen an.
Bärbel Bas:
“Rund um die Uhr arbeiten, 30 Wochenstunden bezahlt bekommen – dieser Praxis in der 24-Stundenpflege hat jetzt das Bundesarbeitsgericht zu Recht einen Riegel vorgeschoben. Gute Arbeit muss fair entlohnt werden. Dies gilt auch für die Pflegekräfte aus Mittel- und Osteuropa, die in den Wohnungen der Pflegebedürftigen wohnen, ständig auf Abruf bereitstehen und so die Pflege rund um die Uhr sicherstellen.
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass auch Bereitschaftsdienstzeit bezahlt werden muss, in der Pflegekräfte auf Abruf sind. In der Konsequenz bedeutet das, dass wir einen Ordnungsrahmen für Dienstleistungsagenturen brauchen, die ausländische Betreuungskräfte vermitteln: mit klarer Vertragsgestaltung, verbindlichen Arbeitszeitregelungen und nachprüfbaren Qualitätsstandards. Gute Rund-um-die-Uhr-Betreuung kann niemals von einer Person allein geleistet werden. Sie kann auch nicht derart billig sein, wenn arbeitsrechtliche Mindeststandards eingehalten werden.
Individuelle Betreuung rund um die Uhr mit guter und gerecht entlohnter Arbeit ist für viele Haushalte finanziell schlicht nicht leistbar. Darum setzen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion nicht nur für eine Bürgerversicherung in der Pflege ein, die Versicherte generell stärker von pflegebedingten Kosten entlastet. Wir streben zudem an, dass legale haushaltsnahe Dienstleistungen durch Zuschüsse gefördert werden. Gleichzeitig müssen wir Alternativen für die 24-Stundenbetreuung entwickeln und dazu Lücken bei den Assistenz- und Betreuungsleistungen schließen.”
Um die Corona-bedingten Einnahmeausfälle im Öffentlichen Personennahverkehr zu kompensieren, stellt der Deutsche Bundestag noch einmal eine Milliarde Euro zur Verfügung. Bereits im vergangenen Jahr wurden die Regionalisierungsmittel zu diesem Zweck einmalig um 2,5 Milliarden Euro erhöht.
Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:
„Die SPD-Fraktion steht fest hinter dem Öffentlichen Nahverkehr und mit dieser Milliarde für die Länder in 2021 bekräftigen wir das noch einmal. Die Zuständigkeit für die Finanzierung des ÖPNV liegt grundsätzlich bei den Ländern. Mit dem heutigen Beschluss stellen wir sicher, dass die Länder ebenfalls Ihrer Zusage nachkommen, den ÖPNV in gleichem Umfang bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen. Mit gemeinsamen Anstrengungen wird der ÖPNV zum wichtigen Baustein der Mobilitätswende.“
Detlef Müller, zuständiger Berichterstatter:
„Die Einbrüche der Fahrgastzahlen in der Corona-Pandemie setzen den Öffentlichen Personennahverkehr weiterhin massiv unter Druck. Deshalb braucht es mit dem zweiten ÖPNV-Schutzschirm das nachhaltige Bekenntnis des Bundes und der Länder, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Um das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer wiederzuerlangen, braucht es zudem eine Imagekampagne für den sicheren ÖPNV und neue Ansätze für die Finanzierung des Betriebes sowie des Ausbaus unseres ÖPNV, um ihn zukunftsfest über den Status Quo hinaus zu gestalten.“
Heute demonstrieren Vertreterinnen und Vertreter des Landes-ASten-Treffen NRW vor dem Landtag, um mehr Hilfe von der Regierung einzufordern. Seit drei Semestern läuft der Hochschulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Ausnahmezustand. Bislang ist noch nicht absehbar, in welcher Form das kommende Wintersemester 2021/2022 stattfinden kann. Die Notlage der Studierenden in NRW hat sich in den vergangenen Monaten stark zugespitzt. Die finanzielle und soziale Situation ist an vielen Stellen so dramatisch, dass immer mehr Studierende auch unter psychischen Schäden leiden.
Hierzu erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Landesregierung lässt die Studierenden und die Lehrenden in der Corona-Pandemie jetzt im vierten Semester infolge im Stich. Statt selbst aktiv zu werden, schiebt sie die Verantwortung für den Umgang mit der Pandemie den Hochschulen zu und treibt so einen Keil zwischen Hochschulen, Lehrpersonal und die Studierenden. Vielerorts organisieren sich Studierende deswegen selbst, um den Folgen der Pandemie entgegenzuwirken.
Wir dürfen die Studierenden, die Hochschulen und ihr Personal nicht länger ignorieren. Daher fordern wir von der Landesregierung jetzt einen klaren Fahrplan für das kommende Wintersemester. Dazu gehört auch ein konkretes Unterstützungsprogramm für Studierende, das neben der sozialen und der finanziellen auch die gesundheitliche Belastungssituation der Studierenden umfasst. Gelder müssen verlässlich und unbürokratisch freigegeben werden, damit man an den Hochschulen auch personell aufrüsten kann.
Zudem brauchen wir ein Impfkonzept für die Hochschulen. Mit Erst- und Zweitimpfung vergehen bis zur vollen Wirksamkeit acht bis zwölf Wochen. Wenn das Wintersemester wieder in Präsenz stattfinden soll, müssen Studierende und Lehrende im Juli und August geimpft werden. Aktuell scheint es aber außer warmen Worten durch den Ministerpräsidenten keinerlei konkrete Handlungspläne zu geben. Damit gefährdet die Landesregierung den Start in ein sicheres Präsenz-Semester. Erneut zeigt sich, dass die Hochschulen in dieser Landesregierung offenkundig keine Priorität haben.“
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung wurde erneut über die Veränderung der Abstandsregelungen für Windkraftanlagen in NRW diskutiert.
Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Laschet-Regierung in NRW zeigt, was mit der Union beim Thema Klimaschutz auf allen Ebenen gilt: Sonntagsreden bei den Zielen und Feigheit, wenn es an die Umsetzung geht.
Durch den Vorschlag der Landesregierung werden Arbeitsplätze in der Zukunftsbranche Windkraft gefährdet. Mit einer pauschalen Abstandsregelungen von 1.000 Metern wird der Ausbau der Windkraft in NRW massiv eingeschränkt. Schon jetzt bewegt sich der Ausbau auf einem niedrigen Niveau – da hilft auch der Vergleich mit anderen Bundesländern nichts, in denen es ähnlich langsam vorangeht. Eine aktuelle Studie zeigt außerdem, dass die Pläne der Landesregierung dazu führen, dass höchstens 8 Gigawatt Windkraftleistung bis 2030 ausgebaut werden können. Damit stellt sich die Landesregierung selbst ein Bein und verhindert, dass sie das eigene Ziel von 10,5 Gigawatt Windkraftleistung erreicht. Ohnehin wären selbst die 10,5 Gigawatt Windkraftleistung noch zu wenig, um die vorgelegten Klimaschutzziele zu erreichen.
Für die angebliche Steigerung der Akzeptanz von Windkraftanlagen durch höhere Abstände gibt es keinerlei empirische Belege. Hingegen zeigen viele Bespiele wie etwa im Münsterland, wie eine umfassende Beteiligung der Anwohnenden und Kommunen vor Ort zu großer Akzeptanz und wirtschaftlichen Nutzen durch den Ausbau der Windenergie vor Ort führt. Die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel für Kommunen, die unter großem Aufwand Windkraftzonen mit geringeren Abständen ausweisen können, soll sie jetzt zum Schuldigen eines mangelnden Windkraftausbaus machen.
Wir wollen hingegen zukunftsträchtige Arbeitsplätze durch einen ehrgeizigen Klimaschutz und eine schnellere Energiewende. Daher fordern wir, die pauschale Abstandsregel fallen zu lassen und die bisherigen Regeln des Bundesrechtes anzuwenden. Diese ermöglichen einen flexiblen Schutz der Anwohnerinteressen je nach Lage vor Ort, ohne den Ausbau flächendeckend zu bremsen. Die Verbände der Energiewirtschaft haben sich außerdem dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf beim Repowering zu ändern, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in NRW voranzubringen. Nur so können Arbeitsplätze in der Windindustrie und in der energieintensiven Energie gesichert und die nötige Versorgungssicherheit mit sauberer Energie erreicht werden.“
In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses fand die Sachverständigenanhörung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes statt. Dabei gab es von Seiten der Hochschulen, der Studierendenvertretung und der Anwaltschaft breite Kritik an dem Gesetzentwurf von Justizminister Biesenbach.
Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Seit vier Jahren arbeitet Justizminister Biesenbach nun schon an der Modernisierung der Juristenausbildung. Dennoch ist es ihm nicht gelungen, einen auf breitem Konsens aufbauenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Stellungnahmen haben heute gezeigt, dass es grundlegenden Änderungsbedarf an dem Entwurf gibt. Er wird den Anforderungen im 21. Jahrhundert schlicht nicht gerecht. Stattdessen hat der Minister einen rückwärtsgewandten Gesetzentwurf vorgelegt, der den Geist der 1970er Jahre atmet. Kritik gab es insbesondere an den neuen Vorgaben für die Zwischenprüfungen und der Anzahl von zu schreibenden Hausarbeiten, an der Beibehaltung des mündlichen Vortrages im 1. Staatsexamen, der Verkürzung der Anwaltsstationen in der Referendarausbildung, an zu kurzen Übergangsfristen für die aktuell Studierenden und Referendare sowie an fehlenden Regelungen für Eltern- und Pflegezeiten. Kritik gab es also an so gut wie allen zentralen Punkten des Gesetzentwurfes.
Die Vorzeichen in der Juristen-Ausbildung haben sich grundlegend geändert. Es gab sicher Zeiten, da konnte von einem ‚Überangebot‘ von Absolventinnen und Absolventen gesprochen werden. Leider hat Minister Biesenbach aber offenbar nicht mitbekommen, dass diese Zeiten vorbei sind. Wir brauchen moderne und mutige Ansätze, um die Abbrecherquoten im Jura-Studium zu senken. Mit diesem Gesetzentwurf wird das aber nicht funktionieren. Vor allem muss der Minister seinen Widerstand gegen die Möglichkeit eines Bachelorabschlusses für Jura-Studierende endlich aufgeben. Spätestens jetzt muss auch er einsehen, dass der Gesetzentwurf so nicht verabschiedet werden kann. Wir erwarten deswegen eine grundlegende Überarbeitung während der Sommerpause.“
Heute haben wir abschließend im Gesundheitsausschuss über die Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus beraten. Künftig werden die Kosten dafür übernommen – von der Krankenkasse oder von der Eingliederungshilfe.
Sabine Dittmar:
„Eine Behandlung im Krankenhaus ist für viele Bürgerinnen und Bürger oftmals emotional belastend. Doch gerade bei Menschen mit Behinderungen, die auch im Alltag auf Assistenz angewiesen sind, ist es extrem wichtig, dass sie sich auch im Krankenhaus auf ihre gewohnte Betreuung und Begleitung verlassen können.
Mit der Regelung zur Kostenübernahme stellen wir sicher, dass die gewohnte Assistenz auch im Krankenhaus gewährleistet werden kann. Dies ist wichtig für den Erfolg der medizinischen Behandlung und die notwendigen diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen von Patienten mit Behinderungen.“
Kerstin Tack:
„Endlich ist die lang überfällige Kostenübernahme für die Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus geregelt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange für eine Lösung dieses Problems gekämpft.
Künftig wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Begleitung durch Angehörige erfolgt. Bei der Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlen die Träger der Eingliederungshilfe.“
Die anstehende Verabschiedung des EU-Klimagesetzes im Europäischen Parlament am Donnerstag, 24. Juni, kommentiert MdEP Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:
„Erstmals wird mit dem EU-Klimagesetz das Ziel der Klimaneutralität gesetzlich festgeschrieben und so unumkehrbar gemacht. Damit ist ein neues Verständnis von Klimapolitik nun Gesetzeslage: Mit der Einführung eines EU-Treibhausgasbudgets und dem neuen wissenschaftlichen EU-Klimabeirat, der der Kommission und den Mitgliedstaaten auf die Finger schaut, wird das Motto ‘listen to science’ der Klimabewegung in der EU-Klimapolitik verankert. Diese Instrumente könnten in Zukunft wichtige Hebel sein, die EU auf Spur zu halten, um ihren internationalen Klimaverpflichtungen nachzukommen. Das sind konkrete Fortschritte für den Klimaschutz. Wer es ablehnt, riskiert mit leeren Händen dazustehen und auf die veraltete Politik zurückzufallen. Mit ihrer Ablehnung riskieren die Grünen genau dies leichtfertig.
In den wichtigen Punkten der Klimaziele für 2030 und 2050 musste das Parlament große Zugeständnisse an den Rat machen. Kritisch bleibt, dass in dem neuen EU-Klimaziel für 2030 auch negative Emissionen durch sogenannte natürliche Senken wie Wälder, Moore und Wiesen, die der Atmosphäre CO2 entziehen, in die Berechnung der Zielvorgabe miteinbezogen werden. Das birgt die Gefahr, dass die Verantwortung für Dekarbonisierung anderer Bereiche wie Verkehr und Wohnen auf unsere Wälder abgewälzt wird, denen es aber zunehmend schlechter geht. Immerhin konnte das Europäische Parlament erreichen, dass die Anrechnung natürlicher Senken auf eine gewisse Menge beschränkt wird.
Umso wichtiger: Nächsten Monat wird die Europäische Kommission ihr ‘Fit for 55’-Paket mit Vorschlägen für Instrumente zur Umsetzung der neuen Klimaziele vorlegen. Das bietet die große Chance, die Klimaziele durch konkrete Maßnahmen zu übertreffen. Anders als Christdemokraten und Liberale ist die sozialdemokratische Fraktion dagegen, alles über den Markt mit einer Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Wohnen regeln zu wollen. Der Weg, der hier gegangen werden muss, ist der massive europaweite Ausbau der erneuerbaren Energien, die Beibehaltung nationaler Zuständigkeiten und schärfere CO2-Standards zum Beispiel für den Verkehr- und Gebäudebereich.”
Die Landesregierung plant die Auflösung der EnergieAgentur.NRW. Seit Bekanntwerden der Pläne kritisiert die SPD-Fraktion im Landtag NRW diese Überlegungen.
Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:
„Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert, wodurch die Klimaziele nun ambitionierter sind. Doch statt echter Kraftanstrengungen beim Thema Klimaschutz zerschlägt die Landesregierung die EnergieAgentur.NRW. Damit gehen in mehr als 30 Jahren gewachsene Netzwerke und immenses Know-how von rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren. Das ist hochgradig unprofessionell und für die Zukunft des Klimaschutzes in NRW brandgefährlich. Leidtragende werden die Menschen, die Kommunen, die Wirtschaft und das Klima in Nordrhein-Westfalen sein.
Minister Pinkwart muss uns erklären, wie er die Klimaschutzziele in NRW erreichen will – und vor allem, wie er das ohne die EnergieAgentur schaffen kann. In einer eilig gegründeten Landesgesellschaft werden zum Jahresbeginn 2022 nur ca. 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitstehen, um die Klimaziele umzusetzen. Wir lehnen die Zerschlagung der EnergieAgentur.NRW entschieden ab, weil wir davon überzeugt sind, dass wir auf ihre Unterstützung angewiesen sind.
Der Landesregierung geht es jedoch nicht um ernsthafte Diskussionen. Das Ende der EnergieAgentur ist rein ideologisch motiviert. Daher fordern wir die Landesregierung wenigstens dazu auf, bestehende Netzwerke sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neue Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz zu integrieren.“