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Ihre
Ulrike Grannemann
SPD-Ortsvereinsvorsitzende
SPD und CDU bilden für die kommenden 5 Jahren eine Koalition im Minden-Lübbecker Kreistag. In der vergangenen Woche haben Micha Heitkampfür die Mühlenkreis-SPD und Dr. Oliver Vogt für die CDU Minden-Lübbecke im Mindener Kreishaus die Koalitionsvereinbarung unterzeichnet. Bereits am 04. Dezember haben die Kreisvorstände der SPD und CDU in ihren jeweiligen Sitzungen die Vereinbarung beschlossen.
Dazu Micha Heitkamp, Vorsitzender der Mühlenkreis-SPD:
„Die Grundlage der Koalition bildet das gemeinsame Verantwortungsbewusstsein mit Blick auf die andauernden Angriffe auf die Demokratie und die gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen durch die Globalisierung, die Digitalisierung, den Klimawandel und die Demographie. Gemeinsam werden wir Kreispolitik betreiben und unseren Beitrag dazu leisten, dass der Kreis weiter zusammenwächst.“
Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU im Kreistag Minden-Lübbecke
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion hat die schwarz-grüne Landesregierung am vergangenen Donnerstag im Familienausschuss des Landtags die aktuellen Zahlen (Januar bis November 2025) zu (Teil-) Schließungen von Kindertagestätten vorgestellt.
Hierzu erklärt die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng:
„Der Höhepunkt der Schnupfen- und Erkältungswelle steht noch aus und der Dezember ist noch gar nicht eingerechnet: Dennoch hat es in diesem Jahr bereits 132 Meldungen über personelle Unterbesetzungen gegeben. Davon waren 54 Kitas von unseren insgesamt 171 im Mühlenkreis betroffen. 17 mal mussten Einrichtungen sogar ganz oder teilweise schließen. Das ist gleich ein dreifaches Problem: Eltern verlieren die verlässliche Betreuung ihrer Kinder, die Kinder verlieren ihre Chance auf frühkindliche Bildung und die Beschäftigten verlieren das Vertrauen, dass auch an ihre Gesundheit gedacht wird. Mit steigender Belastung steigt wiederum das Risiko langfristiger Erkrankungen.
Eine konkrete Hilfe für die Einrichtungen könnte meiner Meinung nach eine trägerübergreifende Vertretungsregelung mit Springern sein. Rheinland-Pfalz hat als Bundesland solche Regelungen für Springerkräfte geschaffen. Hier in Nordrhein-Westfalen hat Velbert ein solches Modellprojekt aufgelegt. Bei der Einrichtung der Springerpools ist mir wichtig, dass weiterhin auf eine qualifizierte Betreuung geachtet wird. Und ja: Das wird das Land finanziell unterstützen müssen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Faktion werden wir konkrete Finanzierungsvorschläge machen.
Größere Gruppen, weniger Fachkräfte und kürzere Betreuungszeiten lösen übrigens die Probleme nicht. Das plant gerade die schwarz-grüne Koalition in Düsseldorf bei der Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes. So sollen beispielsweise künftig nur noch fünf Stunden am Tag garantiert werden, in denen Fachkräfte in den Gruppen arbeiten. Alles darüber hinaus – „Randzeiten“ heißt das bei der Regierung Wüst – können die Träger der Einrichtungen selbst entscheiden, allerdings nur abhängig von ihrem eigenen Budget. Aktuelle Daten vom Landesamt für Statistik zeigen, dass nahezu alle Familien davon betroffen wären: Landesweit verbringen mehr als 95 Prozent der Kinder über 25 Stunden pro Woche in der Kita– über 620.000 Kinder in NRW. Diese Kita „light“ lehnen wir ab und werden uns mit aller Kraft im Landtag dafür einsetzen, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung noch korrigiert wird.“
Zahlen aus Minden-Lübbecke im Überblick:
Gesamtzahl der Einrichtungen: 171
Betroffene Einrichtungen: 54
Meldungen: 132 FälleDavon:
Reduzierung der Betreuungszeiten: 54
Reduzierung der Platzzahl: 23
Schließungen der gesamten Einrichtung: 7
Schließung von einzelnen Betreuungsgruppen: 10
Andere Maßnahmen: 97
Laut einem Bericht der Rheinischen Post fühlt sich der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband NRW durch den Referentenentwurf für ein neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz) von Ministerin Paul hintergangen. Hauptkritikpunkt ist die Streichung der Zuschüsse für eingruppige Einrichtungen.
Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Eingruppige Kitas drohen gleich doppelt von Familienministerin Josefine Pauls neuem Kinderbildungsgesetz getroffen zu werden: Zum einen soll die Förderung von 15.000 Euro komplett wegfallen. Zum anderen werden sich eingruppige Einrichtungen keine Helfer mehr leisten können. Bislang werden dafür pro Kita 18.000 Euro gewährt. Künftig sollen es pro Kind 215 Euro sein. Das wären dann für eine eingruppige Einrichtung nur noch maximal 5.375 Euro, die faktisch das Aus für Alltagshelfer in diesen Kitas bedeuten würden. Es ist dabei blanke Ironie, dass davon die meisten in Münster betroffen sein werden – wohlgemerkt im Wahlkreis von Familienministerin Josefine Paul.
Wenn es stimmt, dass sich die Wohlfahrtsverbände in den Vorverhandlungen zum KiBiz mit Ministerin Paul auf die bleibende Sonderstellung eingruppiger Kitas verständigt hatten und dieses Ergebnis mit den Trägern nun aufgekündigt ist, dann ist das ein schwerer Vertrauensbruch. Das Gerede von Verhandlungen auf Augenhöhe würde sich als hohle Phrase erweisen. Die Unterschriften unter dem Eckpunktepapier wären dann nichts mehr wert, da sie unter falschen Voraussetzungen erfolgten.
Gerade für kleine Träger sind die Folgen massiv, wenn sie von Ministerin Paul so hintergangen werden. Denn hier besteht keine Möglichkeit, das Personal in den Randzeiten zu bündeln oder andere Synergieeffekte zu erzielen. Für uns lässt der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nur den Schluss zu, dass die Landesregierung eine mögliche Insolvenz der Elterninitiativen in Kauf nimmt. Sowohl die gesetzlich garantierte Vielfalt der Träger als auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern werden faktisch ausgehebelt. So sehen das auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen und der Paritätische Wohlfahrtsverband.“
Schon in den schriftlichen Stellungnahmen zur heutigen Sachverständigenanhörung zum NRW-Infrastrukturgesetz im Düsseldorfer Landtag (14:00 Uhr) erhält die SPD-Fraktion massive Unterstützung für ihre Kritik am NRW-Infrastrukturgesetz. Die kommunalen Spitzenverbände, Stadtdirektoren und Kämmerer üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung und bestätigen damit die seit Monaten erhobenen SPD-Forderungen nach 80 Prozent Kommunalanteil und einer pauschalen Mittelvergabe. Die von der Landesregierung vorgesehenen 47 Prozent pauschale Mittelweiterleitung gelten den Sachverständigen als völlig unzureichend – sie sprechen von einer Finanzierungslücke, die notwendige Investitionen massiv behindern wird.
Hierzu erklären Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher:
Justus Moor:
„Die Landesregierung verpasst die Chance, den Kommunen wirklich zu helfen. Die Sachverständigen sprechen eine klare Sprache: Zu wenig Geld kommt bei den Kommunen an, zu viel Bürokratie wird aufgebaut, zu stark werden die Städte und Gemeinden bevormundet. 47 Prozent pauschale Mittelzuweisung reichen schlicht nicht aus, um die kommunale Infrastruktur verlässlich zu stärken. Das ist kein Infrastrukturgesetz, das ist ein Misstrauensvotum gegen die kommunale Selbstverwaltung.“
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember erklären Silvia Gosewinkel, Inklusionsbeauftragte der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Lena Teschlade, Sprecherin für Arbeit und Soziales:
Silvia Gosewinkel:
„Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung ist ein guter Tag, um zu verdeutlichen, wie wichtig Inklusion ist – in der Schule, im Beruf und in der Gesellschaft. Gemeinsames Lernen ist ein Grundpfeiler der Inklusion. Wir können miteinander und voneinander lernen. Die schwarz-grüne Landesregierung will jetzt aber genau hier kürzen: Sie verabschiedet sich schleichend aus der Finanzierung der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und lässt Kinder, Eltern und Kommunen mit den Herausforderungen im Stich. Konkret geht es um das Aussetzen der Dynamisierung der Inklusionspauschale im Inklusionsfördergesetz, das die Landesregierung in ihrem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes vorsieht. Betroffen ist davon die Finanzierung von Schulbegleitungen von Kindern mit Behinderung, also genau das nicht-schulische Personal, das Inklusion an Schulen für viele Kinder erst ermöglicht. Inklusion ist ein Menschenrecht und darf nicht den Streichungsplänen der Landesregierung zum Opfer fallen.“