Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Bestrebungen zur Vollendung der europäischen Bankenunion, die auch im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag gefunden hat. Gleichzeitig bekräftigen wir die Notwendigkeit, die Besonderheiten des deutschen dreigliedrigen Bankensystems und die bestehenden dezentralen Institutssicherungssysteme bei den laufenden Verhandlungen zur Überprüfung des Krisenmanagements (CMDI) und schließlich zu einem europäischen Einlagensicherungssystem (EDIS) zu berücksichtigen.
Eine Initiative des zuständigen Berichterstatters Othmar Karas (EVP) hat überraschend dazu geführt, dass die Vorschläge zu EDIS in der vergangenen Woche im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Abstimmung gestellt wurden. Dieser Schritt wird von der SPD-Bundestagsfraktion kritisiert, da er keine Ausnahme oder zufriedenstellende Berücksichtigung der deutschen dezentralen Institutssicherungssysteme vorsieht und vor allem vor dem Hintergrund des noch laufenden CMDI-Reviews verfrüht erscheint.
Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:
„Die vor kurzem vom Abgeordneten Othmar Karas aus der konservativen EVP-Fraktion initiierte, überstürzte Abstimmung über EDIS ist besorgniserregend. Die Überprüfung des europäischen Bankenkrisenmanagements (CMDI) ist derzeit noch in Verhandlung. Jetzt über ein europäisches Einlagensicherungssystem abzustimmen, greift dieser Diskussion sowohl politisch als auch fachlich vor und macht wenig Sinn. Der Vorstoß der EVP unter Federführung des zuständigen Sprechers im ECON-Ausschuss, Markus Ferber von der CSU, ist daher gerade aus deutscher Sicht verwunderlich.“
Mit einem Antrag für das kommende Plenum fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung dazu auf, sämtliche zur Verfügung stehenden Rohdaten der Unterrichtsausfall-Statistik maschinenlesbar zu veröffentlichen. Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Bisher kennen wir nur die Interpretation der Unterrichtsausfall-Statistik, wie sie das Schulministerium vor zwei Wochen veröffentlicht hat. Demnach wissen wir zwar nun, dass faste jede fünfte Stunde nicht wie geplant stattfindet und 4,7 Prozent der Unterrichtsstunden ersatzlos ausfallen. In welchen Fächern das aber der Fall ist und an welchen Schulen in welcher Höhe, ist bislang völlig intransparent geblieben. Die Kenntnis davon ist schulpolitisch wichtig, weil nur so zielgenau gegengesteuert und die Stellschrauben entsprechend gestellt werden können. Wir fordern die schwarz-grüne Landesregierung daher auf, sämtliche zur Verfügung stehenden Daten der Unterrichtsausfall-Statistik offen und für technische Geräte lesbar zu veröffentlichen, damit sie auch von einer interessierten Öffentlichkeit verwendet und aufbereitet werden können. Es ist ein Gebot der Transparenz, um Licht in dieses unnötige Dunkel zu bringen. Je mehr wir wissen, desto besser können alle am Schulsystem beteiligten Partner auch handeln.“
Bislang gehen Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand. Die schwarz-grüne Landesregierung will eine Anhebung dieser Altersgrenze für den feuerwehrtechnischen Dienst – je nach Laufbahngruppe auf 61 bzw. 62 Jahre. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf fand heute die Anhörung von Sachverständigen im Innenausschuss des Landtags statt. Im Anschluss erklärte Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Mit Ausnahme der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Rolle als Arbeitgeber haben heute alle Experten den schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Feuerwehrbeamten in Bausch und Bogen ablehnt. Es kommt selten vor, dass ein Gesetzesvorhaben auf eine derart einhellige Kritik stößt. Auch wir lehnen das Vorhaben der schwarz-grünen Koalition entschieden ab und stehen solidarisch an der Seite der Feuerwehrleute. Sie stehen sieben Tage die Woche rund um die Uhr – unter hohem Risiko für ihr eigenes Leben und ihre eigene Gesundheit – für die Sicherheit von uns allen ein und haben deutlich mehr Respekt für ihre Lebensleistung verdient. Anstatt vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels neues Personal für die Feuerwehr mit attraktiveren Rahmenbedingungen gewinnen zu wollen, macht die schwarz-grüne Koalition mit der geplanten Neuregelung genau das Gegenteil.“
Der Landesvorstand der NRWSPD hat in seiner Sitzung am 12. April 2024 »5-Punkte, um unsere Zukunft zu finanzieren« beschlossen. Am 16. April 2024 haben Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Achim Post (Vorsitzender der NRWSPD) und Wiebke Esdar (Vorsitzende der nordrhein-westfälischen SPD-Landesgruppe im Bundestag) den Beschluss der Presse vorgestellt.
Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.
Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir den gesetzgeberischen Spielraum nutzen. Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Sie haben ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden. Dieses Recht wollen wir stärken. Gleichzeitig müssen wir ein wirksames Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens sicherstellen.
Wir sprechen uns klar für eine alternative Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs aus. Das aktuell bestehende Schutzkonzept hat sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, ist die medizinische Versorgungslage prekär und ist davon abhängig, in welchem Teil des Landes sie leben. Dazu trägt auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch bei, durch die nicht nur Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert werden.“
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir werden nun prüfen, wie ein wirksames und rechtssicheres Schutzkonzept für das ungeborene Leben ausgestaltet werden kann.
Darüber hinaus hat die Kommission Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung unter bestimmen Voraussetzungen in Deutschland möglich ist. Wir werden nun außerdem prüfen, ob sinnvolle Regelungsmodelle für die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft möglich sind, die unserem zentralen Anliegen gerecht werden, Frauen unter allen Umständen wirksam vor Ausbeutung und wirtschaftlichem Druck zu schützen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.“
Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung hat nach einjähriger Beratung ihre Empfehlungen zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Die Kommission empfiehlt, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal abgebrochen werden dürfen. Aktuell ist solch ein Abbruch lediglich straffrei gestellt.
Hierzu erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Für uns ist klar, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht ins Strafgesetzbuch gehören. Ich bin froh, dass die Kommission der Bundesregierung das genauso sieht, denn die Entmündigung von Frauen muss endlich ein Ende haben. Sie müssen selbst über ihren Körper bestimmen können und dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Schließlich sind sie es, die auch die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer ungewollten Schwangerschaft tragen müssen. Es ist ein Skandal, dass unsere Gesellschaft Frauen nicht zutraut, eine verantwortungsvolle Entscheidung über eine ungewollte Schwangerschaft zu treffen. Keine Frau macht sich eine solche Entscheidung einfach. Ich hoffe, dass der Bundestag den Empfehlungen folgen wird. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich an dem gesellschaftlichen Diskurs, der bis dahin geführt werden wird, im Sinne der Frauen beteiligt. Einer solch wichtigen Debatte darf sie sich nicht entziehen! Wir erwarten klare Kante von Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gleichstellungsministerin Josefine Paul.“
Am 2. Mai dieses Jahres beginnt die Bewerbungsphase für das 42. Parlamentarische Patenschaftsprogramm (PPP). Auch für das nächste Austauschjahr 2025/2026 können Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige und Auszubildende mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages für ein Jahr in die USA reisen. Diese Möglichkeit eröffnet das zwischen dem Deutschen Bundestag und dem US-Kongress beschlossene PPP.
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise am 31. Juli 2025 mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Auch junge Berufstätige und Auszubildende können sich bewerben, wenn sie am Ausreisetag mindestens 18 und höchstens 24 Jahre alt sind.
In den USA leben die Jugendlichen in der Regel in Gastfamilien. Schülerinnen und Schüler besuchen die High School, während junge Berufstätige ein Community College oder eine vergleichbare Bildungsstätte besuchen und ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb absolvieren.
Der heimischen Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) und Stefan Schwartze (SPD) unterstützen das PPP bereits seit vielen Jahren. Das Programm ermöglicht jungen Menschen ein unvergessliches Austauschjahr in den USA und bietet ihnen einmalige Chancen, neue Leute und andere Lebensweisen kennenzulernen. Das fördert gegenseitiges Verständnis und Toleranz und trägt zur deutsch-amerikanischen Verständigung bei.
Interessierte können sich bis zum 13. September 2024 bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen zum PPP und über das Bewerbungsverfahren finden Interessierte auf der folgenden Internetseite: https://www.bundestag.de/ppp.
Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag das dritte Energiewirtschaftsänderungsgesetzes sowie die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisverordnung. Beides sind wichtige Grundsteine für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Mit der dritten Novelle schaffen wir einen Finanzierungsmechanismus für das Wasserstoffkernnetz und führen die integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff ein. Herkunftsnachweise sind ein wichtiges Verbraucherschutz- und Kommunikationsinstrument, mit dem aufgezeigt werden kann, dass ein Endprodukt unter Einsatz Erneuerbarer Energien hergestellt wurde.
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Um unsere heutige Abhängigkeit von fossilem Erdgas durch Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien schnellst möglich zu ersetzen, bedarf es eines gesicherten Hochlaufes auch in der Wasserstoffinfrastruktur. Mit Einführung eines sogenannten Amortisationskontos, werden die ökonomischen Lasten des Wasserstoffkernnetzes gestreckt und damit dessen Finanzierbarkeit gestützt.“