Die Unsicherheit an den Energiemärkten führt zu drastisch gestiegenen Energiepreisen, die besonders Menschen mit geringerem Einkommen stark belasten. Daher hat sich die Ampel-Koalition auf eine deutliche Steigerung des Heizkostenzuschusses auf 270 Euro verständigt. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger müssen nun keinen Antrag auf den einmaligen Zuschuss stellen. Insgesamt stellt der Bund etwa 370 Millionen Euro zur Verfügung und es profitieren schätzungsweise etwa mehr als Millionen Menschen.
Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„Angesichts der steigenden Energiepreise haben wir uns innerhalb der Ampel-Koalition auf eine deutliche Anhebung des einmaligen Heizkosten-Zuschusses in Höhe von 270 Euro verständigt. Ursprünglich hatten wir einen Zuschuss von 135 Euro vorgesehen. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklungen für Energie und Wärme war das jedoch nicht mehr zu halten. Wir wissen, dass gerade einkommensschwächere Haushalte unter den steigenden Energiepreisen leiden. Doch niemand sollte in einer kalten Wohnung leben müssen, darum bringen wir den Zuschuss noch in dieser Woche auf den Weg. Ich rechne mit einer Auszahlung spätestens zum Ende des Jahres, wenn die Nebenkostenabrechnungen anstehen. So wichtig der Heizkostenzuschuss ist, müssen wir auch die Belastungen von Familien im Blick behalten, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Auch viele Unternehmen leiden unter den hohen Energiepreisen. Hier werden wir zügig weitere Entlastungen, auch über das bereits beschlossene Entlastungspaket hinaus, auf den Weg bringen.“
Martin Diedenhofen, zuständiger Berichterstatter:
„Wir wollen den Heizkostenzuschuss so einfach wie möglich auszahlen. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren werden wir vermeiden. Darum erfolgt die Auszahlung des Zuschusses an rund 710.000 Haushalte mit Wohngeldbezug, an 370.000 Studierende mit BAföG sowie an 50.000 Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG und an 65.000 Personen mit Berufsausbildungsbeihilfe automatisch. Eine Beantragung ist damit nicht mehr notwendig. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist der Heizkostenzuschuss ein klares Signal: Für uns ist sowohl bezahlbares als auch klimagerechtes Wohnen wichtig. Beides darf man nicht gegeneinander ausspielen.“
In dieser Woche soll im Deutschen Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet werden. Dieses sieht ab dem 20. März weitreichende Lockerungen vor, die neben einem Wegfall der umfangreichen Zugangsbeschränkungen für ungeimpfte Menschen auch ein Ende der Maskenpflicht in Innenräumen bedeuten. Ein Basisschutz, der eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und dem Nahverkehr sowie eine Testpflicht für Schulen und Kitas vorsieht, soll den Ländern möglich bleiben.
Durch eine Übergangsphase bis zum 2. April sollen die Länder darüber hinaus die bestehenden Maßnahmen weiterführen können. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte bereits aufgerufen, die Phase zu nutzen. Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Landesregierung muss wichtige Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus auch nach dem 20. März aufrecht erhalten. Denn die Erwartungen, dass die Infektionszahlen nach diesem Februar abnehmen, haben sich leider nicht erfüllt. In vielen Teilen Nordrhein-Westfalens sind die Neuinfektionen sogar gestiegen.
In dieser Situation wäre es unverantwortlich, alle Maßnahmen abzuschaffen. Die Aufgabe der Landesregierung ist es weiterhin, den Gesundheitsschutz in NRW zu gewährleisten. Vorsicht und Voraussicht sind auch in den kommenden Wochen gefragt.
Deswegen muss die Landesregierung nun mindestens die Übergangsphase bis zum 02. April nutzen. Sie muss die Maskenpflicht in Innenräumen und eine umfassende Teststrategie an den Schulen und Kitas in dieser Zeit fortführen. Nur so können wir sicherstellen, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und unsere Kinder den bestmöglichen Schutz bekommen. Baden-Württemberg macht es beispielsweise vor. Dort bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen und an Schulen weiter bestehen. Dem muss sich NRW anschließen.
Die Landesregierung sendet derzeit widersprüchliche Signale. Gesundheitsminister Laumann kann sich offenbar vorstellen, wichtige Schutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Solchen Bekenntnissen muss konkretes Handeln folgen. Gleichzeitig will Familienminister Stamp Corona-Tests an den Kitas abschaffen. Die Landesregierung muss zu einer gemeinsamen Linie kommen, die der gegenwärtigen Lage gerecht wird und Gesundheitsschutz in allen Bereichen sicherstellt.“
Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP haben heute mit Ministerin Ina Scharrenbach eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) angekündigt. Diese soll die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen betreffen. Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter:
„Die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist ein unausgereifter Schnellschuss kurz vor Ende der Legislatur. Fünf Jahre hatte die Landesregierung Zeit, Bürgerinnen und Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen spürbar zu entlasten. Was CDU und FDP nun planen, behält ein Bürokratiemonster bei, ohne einen Effekt. Das bisherige aufwändige Fördersystem soll einfach mit angepasster Förderquote fortgesetzt werden. Unter enormem Verwaltungsaufwand müssten Kommunen in diesem System also fällige Straßenausbaubeiträge ermitteln, um dann festzustellen, dass keine Zahlung notwendig ist. Das unterstreicht, wie undurchdacht die Ankündigung von Schwarz-Gelb ist.
Zudem ist das schwarz-gelbe Vorgehen rechtlich fragwürdig. Die Straßenausbaubeiträge werden laut Gesetz weiter zu erheben sein. Das möchte die Landesregierung durch eine untergesetzliche Regelung aushebeln. Warum schaffen CDU und FDP die Straßenausbaubeiträge nicht ganz ab? Das ist wesentlich effektiver und verlässlicher als ein undurchsichtiges Fördersystem. Denn was passiert, wenn Fördermittel aufgebraucht sind? Werden die Bürgerinnen und Bürger doch wieder zur Kasse gebeten? Die rechtliche Grundlage bestünde beim Vorgehen von CDU und FDP weiter.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge liegt vor und wird in der kommenden Woche im Plenum abgestimmt. Wenn die Regierungsfraktionen ihre Versprechen ernst meinen, müssen sie unserem Gesetz zustimmen. Ansonsten haben CDU und FDP nicht mehr als Ankündigungspolitik betrieben.
Zumal es von der CDU zu Beginn der Debatte noch hieß, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei ,Freibier für alle‘. Jetzt können die Betroffenen nur hoffen, dass die Landesregierung die Zeche auch wirklich zahlt. Wenn es um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geht, wissen die Betroffenen sehr wohl, wem sie in dieser Frage am meisten vertrauen können. Alle wissen: Nur durch die SPD-Fraktion wird die Abschaffung auch wirklich Realität.“
Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-BTF Achim Post zu den aktuellen Haushaltsberatungen:
Die kommende Woche ist eine Woche mit weiteren wichtigen haushaltspolitischen Weichenstellungen. Die Aufstellung des Haushaltes und der Finanzplanung findet in diesem Jahr vor dem Hintergrund wirklich außerordentlicher Herausforderungen statt - sei es der Krieg in der Ukraine, die zugespitzte Lage bei den Energiepreisen oder das Fortdauern der Pandemie. Umso wichtiger ist es, in der Haushalts- und Finanzpolitik gleichermaßen entschlossen und verlässlich vorzugehen.
Entschlossen heißt: Das was nötig ist, um die aktuellen Herausforderungen und die Zukunftsaufgaben zu meistern, muss finanziell auch möglich gemacht werden. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und die bisher geplante Nettokreditaufnahme von 100 Milliarden Euro gibt es dafür Spielräume, die nötigenfalls auch noch ausgeweitet werden können. Der entscheidende Maßstab sind in dieser Zeit der beispiellosen Bewährung nicht in erster Linie abstrakte Haushaltsziele, sondern die konkreten Aufgaben und Prioritäten, die es anzupacken gilt.
Zugleich kommt es auch weiterhin auf Verlässlichkeit, Solidität und Seriosität in der Haushaltsplanung an. Auch diesem Anspruch wird die Haushaltspolitik dieser Regierung gerecht werden, daran habe ich keinen Zweifel. Dahingegen ist das, was CDU und CSU vorschlagen, eher das Gegenteil von solider und seriöser Haushalts- und Finanzpolitik. Wer einerseits milliardenschwere Energiepreisbremsen fordert und sich andererseits gegen jede Überführung von nichtverbrauchten Krediten in den Klima- und Transformationsfonds stellt, der argumentiert nicht wirklich konsistent und verschweigt, dass eine solche Politik nur durch massive Kürzungen bei Investitionen und dem Sozialstaat zu finanzieren wäre.
Was gibt es Erfüllenderes, als junge Menschen ganz praktisch bei der Entdeckung ihrer Talente zu unterstützen?“ So Karin Ressel, Gründerin und Geschäftsführerin des Technikzentrums und der Talentfabrik in Hille-Südhemmern. Auf Anregung von Andreas Schröder, hiesiger SPD-Landtagskandidat, gab sie ganz anschaulich einen Einblick in ihr Sozialunternehmen und ihre dreißigjährige Erfahrung in der Berufsorientierungsphase.
Hätten Sie gewusst, dass ausgehend von der alten Zigarrenfabrik Hille in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und vielen anderen Akteuren wie dem Bildungswerk NRW und dem Arbeitgeberverband Metall NRW jährlich etwa 220 Veranstaltungen an Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen stattfinden?
Heute fand im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskinderschutzgesetz NRW und eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes statt.
Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Nordrhein-Westfalen braucht ein Kinderschutzgesetz, das im ganzen Land hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Das ist schon lange eine Forderung der SPD-Fraktion. Die Sachverständigen begrüßen es, dass es nun einen Gesetzentwurf gibt. Allerdings steht auch fest: Dieser Gesetzentwurf mündet in einem ersten Teilgesetz. Die angehörten Expertinnen und Experten sprechen von einem ersten Schritt.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist vor allem auf die Jugendämter fokussiert. Dabei braucht Kinderschutz einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Dieser kommt in der aktuellen Fassung zu kurz. Das zeigt sich etwa bei den geplanten Netzwerken Kinderschutz, bei denen Schule, Gesundheit, Polizei oder Justiz nicht verbindlich einbezogen werden. Neben diesen Akteuren müssen auch Kinder und Jugendliche selbst stärker einbezogen werden. Ebenso kommt das Thema Prävention bislang zu kurz. Hier könnten Familienbüros und Familienzentren an Grundschulen wertvolle Beiträge sein.
Dennoch ist es ein wichtiger Schritt, gemeinsame Qualitätsstandards für die Arbeit der Jugendämter zu haben, die kontinuierlich fortgeschrieben werden.
Darum werden wir uns weiter konstruktiv in den Prozess einbringen und konkrete Verbesserungen vorschlagen. Dazu kann beispielsweise die Etablierung von Kinderschutzbedarfsplänen zählen.
Klar bleibt: Der Kinderschutz ist kein politischer Zankapfel. Die parteiübergreifende Arbeit der Kinderschutzkommission wird auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt. Sie sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit der Evaluierung und der Fortschreibung des Gesetzes als umfassendes Artikelgesetz im Sinne und zum Wohle der Kinder befassen. Wir müssen das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung halten und darüber hinaus noch das Gesetz mit Leben füllen. Nur so können der Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden und unsere Kinder gestärkt werden.“
Als eine ihrer ersten Amtshandlungen hat die Landesregierung 2017 das anonymisierte Bewerbungsverfahren abgeschafft. Eine Evaluierung des Verfahrens hat nicht stattgefunden. Stattdessen setzt die Landesregierung bei Einstellungsverfahren seither auf DIN 33430. Zur Diskriminierungsfreiheit dieses Verfahrens hat die Freie Universität Berlin ein Gutachten erstellt, das heute im Integrationsausschuss des Landtags NRW vorgestellt wurde.
Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Landesregierung ist es in fünf Jahren nicht gelungen, ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren einzuführen. Das zeigt das Gutachten der Freien Universität Berlin. Das aktuelle Verfahren der Landesregierung fällt in allen drei untersuchten Bereichen durch. Weder bei der interkulturellen Kompetenz der Auswahlkommissionen noch bei den angewandten Auswahlmethoden schneidet es zufriedenstellend ab. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt in den Anforderungsprofilen. Die gegenwärtige Regelung der Landesregierung ist keine geeignete Grundlage für ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren.
Das Scheitern der Landesregierung ist dramatisch. Denn nach Amtsübernahme konnte es ihr gar nicht schnell genug mit der Abschaffung des anonymisiertes Bewerbungsverfahrens gehen. ‚Murks‘ nannte die damalige Staatsministerin für Integration, Serap Güler, das Verfahren. Dabei gehören anonymisierte Bewerbungsverfahren weltweit zum Standard. Sie haben sich als geeignetes Mittel zur Vorbeugung von Diskriminierung bei Bewerbungsprozessen bewährt. ‚Eine große Baustelle‘ nennt die heutige Staatsministerin Gonca Türkeli-Dehnert den Prozess zur Findung einer geeigneten Alternative. Diese Einsicht kommt in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses in dieser Legislaturperiode zu spät.
Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ist eine empirisch belegte Tatsache. Die Landesregierung muss deshalb dringend mehr Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Menschen mit Behinderungen ein faires Bewerbungsverfahren ermöglichen.“
Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die Zusage des Koalitionsvertrages für einen Heizkostenzuschuss in der kommenden Woche im Parlament beschlossen werden soll. Allerdings muss der Gesetzentwurf den aktuellen Entwicklungen der Energiepreise Rechnung tragen. Ohne eine spürbare Erhöhung des Zuschusses bleibt die Unterstützung hinter ihren Erwartungen.
Bernhard Daldrup, wohnungsbaupolitischer Sprecher:
„Übereinstimmend vertreten die baupolitischen Sprecher von SPD, Grünen und FDP die Auffassung, dass der Gesetzentwurf zum Heizkostenzuschuss angesichts der explodierenden Energiekosten nachgebessert werden muss. Eine einmalige Zahlung von 135 Euro an Wohngeldempfängern leistet einen zu geringen Beitrag, um die Preissprünge für Heizung und Wärme in den Wohnungen der letzten Monate ernsthaft zu kompensieren. Daher fordern wir eine spürbare Erhöhung des geplanten Zuschusses.
Wir möchten bei der Festlegung auf eine konkrete Summe die Meinungen der Sachverständigen einbeziehen, die am kommenden Montag in der Anhörung des Deutschen Bundestages zu Wort kommen sollen. Erst im Anschluss können wir eine endgültige Höhe des Zuschusses entscheiden.
Über die ursprüngliche Zielgruppe der Wohngeldempfänger hinaus sollen nunmehr auch der Personenkreis der Studierenden mit Bafög-Berechtigung und die Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe durch den Heizkostenzuschuss erreicht werden. Übereinstimmend sind wir in der Koalition auch der Auffassung, dass die Bewilligung möglichst bürokratiearm gestaltet werden soll. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren sollen vermieden werden, die Hilfe müsse zeitnah bei den Betroffenen ankommen. Auch dazu erwarten wir Hinweise in der für Montag angesetzten Anhörung.“