Die Mehrheit des Kreistags von Gütersloh, bestehend aus Mitgliedern der CDU und der AfD, hat gegen eine finanzielle Unterstützung der bedeutenden Gedenkstätte Stalag 326 in Ostwestfalen gestimmt. Damit droht einem national bedeutsamen Erinnerungsprojekt das Ende.
Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:
„Die geplante Erweiterung der Gedenkstätte Stalag 326 in Stukenbrock hat das Ziel, ein weiteres dunkles Kapitel der deutschen Geschichte in besonderem Maße aufzuarbeiten. Diese Gedenkstätte, in der rund 300.000 sowjetische Kriegsgefangene inhaftiert waren und von denen 15.000 bis 70.000 aufgrund von Unterernährung, Krankheiten und Misshandlungen starben, steht stellvertretend für das Schicksal der drei Millionen ermordeten sowjetischen Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg.
Dass die CDU im Kreistag von Gütersloh eine überschaubare finanzielle Beteiligung am Betrieb mit Stimmen der AfD ablehnt, wirft ernsthafte Fragen bezüglich des erinnerungspolitischen Kurses der CDU auf. Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2020 rund 25 Millionen Euro für den geplanten Ausbau des 60 Millionen Euro teuren Gedenkstättenprojekts in Holte-Stukenbrock genehmigt. Es wäre ein herber Schlag für die Opfer und ihre Nachkommen, sollte dieses Vorzeigeprojekt der Erinnerungskultur jetzt scheitern.
Die Gedenkstätte Stalag 326 repräsentiert einen wichtigen Gedenkort an das Leid und an die Schrecken des Zweiten Weltkriegs. Die SPD-Bundestagsfraktion und auch die SPD-Ostwestfalen haben sich stets entschieden für dieses Projekt eingesetzt. Wir werden auch in Zukunft nicht nachlassen, uns für diesen Erinnerungsort stark zu machen.“
Foto: Tsungam, Stukenbrock - 2016-05-01 - Sowjetischer Friedhof (003), CC0 1.0
Es geht um automatischen Notruf, aufeinander abgestimmte Ampeln oder Geschwindigkeitsempfehlungen in Echtzeit: Das EU-Parlament entscheidet am morgigen Dienstag in Straßburg über eine Richtlinie mit Vereinbarungen über vernetzte Verkehrssysteme. Heute debattiert das Plenum bereits über die Pläne.
Thomas Rudner, verkehrspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
"Vernetzte und automatisierte Mobilität basiert auf Daten. Um Mobilität sicherer, effizienter und nachhaltiger zu gestalten, muss der Verkehr digitaler werden. Mit der Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen will die EU Datensammlungen vervollständigen und sie allen zur Verfügung stellen. Dem Europäischen Parlament ist in den Verhandlungen mit dem Rat gelungen, weitere wichtige Straßen- und Verkehrsdaten für die Online-Nutzung einzubeziehen. Zusätzlich zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, Straßensperrungen oder Baustellen werden weitere Daten in nationale Datenbanken aufgenommen, etwa über Gewichts-, Längen-, Breiten- und Höhenbeschränkungen für den Verkehr sowie über die Verfügbarkeit von sicheren Parkplätzen für LKW. Diese Daten können dann von EU-Ländern, Unternehmen und Verbraucher*innen gemeinsam genutzt werden."
Die Richtlinie ist unstrittig und kann nach einer Abstimmung mit Mehrheit im Plenum ab 2025 in Kraft treten.
Zu der heute bekannt gegebenen Vereinbarung von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden zur Unterbringung und Versorgung Geflüchteter erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
"Endlich erhalten die Kommunen das Geld, das ihnen schon viel zu lange vorenthalten wird. Denn noch zuletzt hat die Landesregierung die Hälfte der Bundesmittel für die sogenannte FlüAG-Pauschale stets in die eigene Tasche gesteckt. Damit kommt Schwarz-Grün nun einer Forderung nach, die wir seit über einem Jahr erheben. Ihre klebrigen Finger kann sich die Regierung Wüst so aber nicht reinwaschen.
Denn die Vereinbarung zwischen Spitzenverbänden und Landesregierung kann nicht darüber hinwegtäuschen, was uns tagtäglich aus den Kommunen geschildert wird: Dass 3.000 zusätzliche Plätze hinten und vorne nicht reichen werden. Allein im August sind laut Information des Fluchtministeriums über 7.000 Asylsuchende nach NRW gekommen. Die Plätze wären demnach schon nach einem halben Monat belegt.
Aktuell gibt es in den Landeseinrichtungen eine Kapazität von knapp 31.000 Plätzen. Mit den jetzt zugesagten zusätzlichen Plätzen kommt die Landesregierung also noch nicht einmal auf die Zahl der 34.500, die uns von Schwarz-Grün schon seit Monaten avisiert wird, aber bisher nie erreicht worden ist. Von den 70.000 Plätzen, die laut Kommunen eigentlich benötigt werden, ist diese Zahl ohnehin meilenwert entfernt."
Das Verwaltungsgericht Münster hat gestern mit äußerst ungewöhnlicher Deutlichkeit das Verfahren zur Besetzung des Präsidentenposten am OVG NRW gestoppt und scharf kritisiert. Wörtlich warf es Justizminister Benjamin Limbach eine „manipulative Verfahrensgestaltung“ vor und bewertete die Vorgehensweise als „rechtswidrig“. Vor diesem Hintergrund haben SPD- und FDP-Fraktion für den 5. Oktober 2023 eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, in der sich der Justizminister zu den Vorwürfen erklären soll. Hierzu äußern sich die beiden Fraktionsvorsitzenden Jochen Ott und Hennig Höne wie folgt:
Jochen Ott:
„Hier stehen Vorwürfe im Raum, die nicht ohne Folgen bleiben können, wenn sie sich bewahrheiten. Welche Autorität soll ein Justizminister gegenüber rund 43.000 Beschäftigten in fast 280 Einrichtungen noch haben, wenn ihm von einem Gericht rechtswidriges und manipulatives Verhalten vorgeworfen wird? Minister Limbach muss den Verdacht in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses vollumfänglich ausräumen. Ansonsten wird er sich nur schwer im Amt halten können.“
Wie aus einer aktuellen Auswertung des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) hervorgeht, läuft Nordrhein-Westfalen den eigenen Zielen im Windkraftausbau weiterhin hinterher. Danach wurden im dritten Quartal nur 22 neue Anlagen in Betrieb genommen, im gesamten Jahr 2023 sind es aktuell 67 Anlagen. Da jedoch 61 alte Windräder stillgelegt wurden, liegt der Netto-Zubau gerade einmal bei sechs Anlagen.
Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Windkraftausbau in NRW liegt so gut wie brach. Bei einem Netto-Zubau von sechs Anlagen wird man das Wort ,Ausbau‘ schwerlich in den Mund nehmen können. Daran ändern auch Genehmigungen nichts, wenn weiter zu wenig neue Anlagen in Betrieb genommen werden. Die Planungsverfahren der Landesregierung zur Flächenausweisung schaffen Unsicherheiten. Allerorts scheint Verwirrung darüber zu herrschen, wie mit den Flächenzielen für den Ausbau der Windenergie umgegangen werden soll. So bleibt die Windkraft in NRW weiter nur ein laues Lüftchen.
Verantwortlich dafür ist die schwarz-grüne Landesregierung, die mit einem schlecht gemachten Gesetz dafür gesorgt hat, dass die Debatte über neue Abstandsregeln vom Landtag in die Regionen getragen worden ist. Nur den Umfang an Flächen festzulegen, reicht ganz offensichtlich nicht. Das Land muss in eine intensivere Zusammenarbeit mit den Regionalräten einsteigen.
Das Ziel von 1.000 neuen Windrädern in dieser Legislaturperiode gerät jedenfalls immer mehr außer Reichweite.“
Zur heutigen Verabschiedung der Novellierung der Landesbauordnung durch die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Grüne im Bauausschuss des Landtags erklärt Sebastian Watermeier, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Schon in der Anhörung zur Novellierung der Landesbauordnung im August wurde deutlich, dass blinder Aktionismus keinen Fortschritt zur Erreichung nachhaltiger wohnungspolitischer Ziele bedeutet. Die Kommunen beklagen zu Recht, dass jetzt bereits die fünfte Novellierung in sechs Jahren verabschiedet wird, ohne dass dazu die jeweils zwingend notwendigen Rechtsvorschriften durch die Landesregierung erlassen wurden. Die Bauaufsichtsämter werden so in weiten Teilen alleine gelassen und es herrscht Planungsunsicherheit bei Kommunen und Investoren. Die Novellierung muss also noch einmal überarbeitet werden, wenn Sie denn helfen soll, das Bauen schneller und effizienter zu machen.
Wie das Verwaltungsgericht Münster heute mitteilt, hat es NRW-Justizminister Benjamin Limbach untersagt, die Stelle des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit der von ihm ausgewählten Bewerberin zu besetzen.
Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Dieser Vorgang wird ein politisches Nachspiel haben müssen. Dass ein Gericht einem Justizminister rechtswidriges Verhalten vorhält, dürfte einmalig in der Geschichte unseres Landes sein. Die Tonalität der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Münster hat es bundesweit in einer solchen Form jedenfalls noch nie gegeben. Minister Limbach muss den Vorwurf der manipulativen Verfahrensgestaltung umgehend ausräumen. Sonst wird es um seine Legitimation nicht mehr gut bestellt sein. Wir werden zu diesem Vorgang eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragen. Darin wird sich der Minister vollumfänglich erklären müssen.“
Nach vielen intensiven Gesprächen mit Praktiker:innen hat Bundesminister Hubertus Heil einen neuen Vorschlag zur Haushaltskonsolidierung vorgelegt, den die SPD-Fraktion unterstützt, erklärt Martin Rosemann.
„Aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierungen sowie in Hinblick auf die Einführung der Kindergrundsicherung hatte das BMAS im Haushaltsfinanzierungsgesetz vorgeschlagen, die Betreuung von unter 25-Jährigen von der Grundsicherung (SGBII) in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit (SGBIII) zu übertragen.
Dazu haben wir als SPD-Bundestagsfraktion mit den Praktiker:innen in den vergangenen Wochen zahlreiche intensive Gespräche geführt und aufgrund der vielen offenen Fragen und Bedenken der beteiligten Akteure Minister Hubertus Heil darum gebeten, Alternativvorschläge zu erarbeiten.
Diesem Wunsch ist er nachgekommen und uns eine gangbare Alternative vorgestellt: Die Aufgaben der Weiterbildung sowie der Rehabilitation sollen nach diesem Vorschlag auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Diesen Vorschlag halten wir für sachgerecht und unterstützen wir. Details sind im weiteren Verfahren zu klären.“