Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende für die Themen Haushalt und Finanzen, Achim Post:
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein grundlegendes Urteil zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und damit verbundenen Fragen gefällt.
Selbstverständlich wird die Ampel-Koalition dieses Urteil genau beachten und umsetzen. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung die unmittelbaren Schlussfolgerungen aus dem Urteil bereits gezogen und die entsprechenden Mittel im KTF zur Sperrung vorgeschlagen hat. Im nächsten Schritt wird nun ein neuer Wirtschaftsplan für den KTF zu erarbeiten sein.
Es ist darüber hinaus auch richtig, dass die Bundesregierung zusammen mit den Regierungsfraktionen im Bundestag nun im Weiteren eine genaue und verantwortungsvolle Prüfung des Urteils und seiner tieferliegenden Folgen vornehmen werden. Ein solches, ebenso klares wie umsichtiges Vorgehen ist der Tragweite des Urteils angemessen und die richtige Richtschnur auch für alle weiteren Schritte.
Zugleich ist klar: Regierung und Koalition bleiben handlungsfähig. Wir werden die Haushaltsberatungen planmäßig fortsetzen und im Deutschen Bundestag abschließen.“
Der Finanzausschuss hat heute im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung auf Gas und Fernwärme bis Ende Februar 2024 beschlossen.
Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:
„Mit der Fortführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Gas- und Fernwärmelieferungen bis Ende Februar 2024 senden wir das klare Signal an Millionen Haushalte in unserem Land, dass wir sie mit den gestiegenen Energiepreisen auch weiterhin nicht alleine lassen. Die Inflation im Bereich der lebensnotwendigen Ausgaben stellt weiterhin eine große Herausforderung für viele Bürgerinnen und Bürger dar, gerade für diejenigen mit geringen Einkommen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hart dafür gekämpft, dass wir diese Belastung in den kommenden Monaten noch ein ganzes Stück weit auffangen können durch den reduzierten Steuersatz auf Gas und Fernwärme.“
Die Koalition hat die letzten Punkte zur kommunalen Wärmeplanung geklärt. So haben Städte, Gemeinden und Bürger endlich Planungssicherheit, sagt Verena Hubertz.
„Die kommunale Wärmeplanung kommt. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen sorgen wir dafür, dass Bürgerinnen und Bürger verlässliche Informationen zu ihrer Wärmeversorgung erhalten. Die Bundesregierung stellt dafür eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung, insbesondere für finanzschwache Kommunen.
Während kleinere Kommunen bis Mitte 2028 ihre Pläne vorzulegen haben, liefern größere Kommunen die Pläne bereits ab Mitte 2026. Damit schaffen wir für alle schnellstmöglich Klarheit und Planungssicherheit. Für die Wärme von morgen sind wir technologieoffen. Ob Biomasse, Fern- oder Nahwärme, alle verfügbaren Energieträger können genutzt werden.
Mit den Wärmeplänen der Städte und Gemeinden haben Bürgerinnen und Bürger eine klare Richtschnur, ob ihr Wohngebiet an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen wird oder ob der Einbau einer neuen Heizung oder Wärmepumpe in Frage kommt. Das alles ist so austariert, dass niemand allein gelassen oder finanziell überfordert wird – ob Eigentümer oder Mieter.“
Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche einen Beschluss zum Umgang mit dem Wolf gefasst.
Hierzu erklären die heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Berghahn (Lippe), Dr. Wiebke Esdar (Bielefeld), Achim Post (Minden-Lübbecke) und Stefan Schwartze (Herford/Bad Oeynhausen):
„Wir haben diesen Beschluss maßgeblich vorangetrieben, weil es so wie bisher bei uns in OWL und in ganz Deutschland nicht weitergehen kann. Wir brauchen endlich einen klaren Vorrang des Schutzes von Weidetierhaltung. Dazu müssen die Entnahmemöglichkeiten ausgeweitet und Folgemaßnahmen bereits nach dem ersten Riss möglich sein. Den Beschluss der NRW-Landesgruppe unterstützen wir deshalb ausdrücklich.”
Am Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Selbstbestimmungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird das Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens zu einem reinen Verwaltungsverfahren – vergleichbar mit der Eheschließung.
Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin und stellvertretende queerpolitische Sprecherin:
„In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz existieren unzählige Vorurteile. Darüber gerät der eigentliche Kern des Gesetzes in den Hintergrund: Wir bauen aktive staatliche Diskriminierung ab und erleichtern gesellschaftliche Teilhabe für trans*, inter und nicht-binäre Menschen. Wir ermöglichen ein schlichtes Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens, vergleichbar mit der Eheschließung. Dadurch wird es in Zukunft endlich niedrigschwellig möglich sein, einen Ausweis mit einem zur Identität passenden Namen zu erhalten, um beispielsweise bei offizieller Post mit der korrekten Anrede angesprochen zu werden. Für die Menschen, die es betrifft, ist das ein gewaltiger Schritt nach vorn: Sie werden mit dem neuen Gesetz endlich nicht mehr dazu gezwungen, psychiatrische Gutachten bei Gericht einzureichen, in denen intimste Details vor dem Staat offengelegt werden müssen. Das ist menschenunwürdig und das schaffen wir ab.“
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat seine Position für den Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online angenommen. Der Kommissionsvorschlag wollte verschlüsselte Kommunikation aufbrechen und Kommunikationsinhalte umfassend auffindbar machen, um Kindesmissbrauchsmaterial zu identifizieren. Das Parlament hat sich demgegenüber auf eine Position geeinigt, die das Risiko auf Internetdiensten für Kinder verringern kann und die Prävention von Kindesmissbrauch effektiver gestaltet. Dies soll unter Wahrung der Grundrechte aller Nutzer* innen im Netz erfolgen sowie die Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation stärken, ohne Hintertüren für Überwachungen.
Am 19. Oktober 1973 wurde in der Merkator Halle in Duisburg die AfA (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD) gegründet. Unter der damaligen Federführung von Herbert Wehner wurde Helmut Rohde der erste Vorsitzende der AfA. Am 19. Oktober 2023 gab es aus diesem Anlass eine zentrale Feierstunde im Willy-Brandt-Haus in Berlin und am 03.11.2023 wurde im Beisein der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in Duisburg gefeiert.
Die AfA OWL nahm dieses Jubiläum zum Anlass, im Rahmen einer Geschichtswerkstatt Blicke auf Personen, Themen und Stationen des Wirkens der AfA zu richten. Peter Bernard und Dieter Bähr, die beiden Sprecher der AfA OWL, hatten in das Begegnungszentrum Druckerei eingeladen. Über 20 Teilnehmerinnen und Teilnahmen, darunter die DGB Regionsvorsitzende aus OWL, Clea Stille, die AfA Landesvorsitzende Ina Spanier-Oppermann und die Landtagsabgeordnete Christina Weng aus Minden, nahmen teil. Dr. Bernd Groeger und Manfred Neumann, beide von der AfA Lippe, hatten durch intensive Recherchearbeit umfangreiches Material zusammengetragen. Unter dem Motto „Die Arbeit im Blick“ wurden Erfahrungen ausgetauscht und Ansätze diskutiert, wie die wichtigen Themen Mitbestimmung und Tarifbindung stärker in der SPD platziert werden können.
Elf Jahre lang leitete Achim Post als ehrenamtlicher SPE-Generalsekretär die SPE-Zentrale in Brüssel. In diesen elf Jahren organisierte er mit seinem Team zwei Europawahlkämpfe, zahlreiche SPE-Diskussionsveranstaltungen, Sitzungen des SPE-Präsidiums und die PES-Leader-Meetings, im Vorfeld des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs.
Auf dem diesjährigen SPE-Kongress im spanischen Málaga stellte sich Achim Post nicht mehr zur Wahl. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um den Staffelstab weiterzugeben“, sagte Post im Vorfeld des Kongresses gegenüber dem Weserspucker. Den Staffelstab übernimmt der Italiener Giacomo Filibeck. Er wurde vom neugewählten SPE-Präsidium zum neuen Generalsekretär gewählt.