SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Bei der Feuerwehr muss mit 60 Feierabend sein – Dieser Knochenjob ist kein Ministersessel

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Die Landesregierung plant die Altersgrenzen für die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Laufbahngruppe 1 von 60 auf 61 und für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2 von 60 auf 62 Jahre anzuheben. Bei Feuerwehren und Gewerkschaften stoßen diese Pläne auf scharfe Kritik und Ablehnung, die sie seit heute Mittag mit einer 24stündigen Mahnwache vor dem Landtag zum Ausdruck bringen. Die SPD-Landtagsfraktion teilt die Kritik und hat den Antrag „Hände weg von der Altersgrenze! Den besonderen Belastungen im Feuerwehrdienst muss Rechnung getragen werden.” (Drucksache 18/6854) in den Landtag eingebracht, über den am morgigen plenaren Donnerstag um 13.20 Uhr das Parlament abstimmen wird.

 

Achim Post im MT-Gespräch

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Im Gespräch mit dem MT schaut der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRWSPD Achim Post unter anderem auf die die Situation der Ampel und die Lage der Kommunen.

Zum MT-Gespräch vom 27.11.2023

 

Ampel einigt sich auf Cannabis-Gesetz

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Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin SPD-Bundestagsfraktion;
Dr. Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion;
Dr. Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher FDP-Bundestagsfraktion:

„Wir haben uns in den Verhandlungen auf einen Paradigmenwechsel in der Cannabis-Drogenpolitik geeinigt und erkennen damit ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an. Wir haben gesehen: Ein ausschließliches Verbot wirkt nicht! Nach dem Scheitern der Verbotspolitik machen wir daher den Gesundheitsschutz zum Maßstab unserer neuen Cannabispolitik. Deshalb wird privater Anbau zum Eigenkonsum und der gemeinschaftliche Eigenanbau sowie die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinen an Erwachsene zum Eigenkonsum erlaubt. Gleichzeitig stärken wir die Prävention und sorgen für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz. Das Dealen mit Cannabis bleibt verboten und insbesondere die Abgabe von Cannabis an Kinder- und Jugendliche wird rigoros verfolgt und bestraft.“

 

Justizminister Limbach ist nicht mehr tragbar – SPD- und FDP-Fraktion beantragen Sondersitzung des Rechtsauschusses

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Einem Bericht der „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ) zufolge soll NRW-Justizminister Benjamin Limbach beim Besetzungsverfahren für das Präsidentenamt beim Oberverwaltungsgericht versucht haben, frühzeitig zwei Bewerber zum Rückzug zu drängen. Die SPD-Landtagsfraktion hat aus diesem Grund zusammen mit der FDP-Fraktion heute eine erneute Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Maß ist für uns schon lange voll. Mit dieser neuen Wendung sehen wir uns in unserer Rücktrittsforderung einmal mehr bestätigt. Jetzt ahnen wir auch, was mit dem Vorwurf der Manipulation gemeint sein könnte: Der Noch-Minister hat offenbar versucht, persönlich auf das Verfahren und konkurrierende Bewerber einzuwirken. Damit ist er aus unserer Sicht nicht mehr tragbar.

Minister Limbach wird sich in einer erneuten Sondersitzung des Rechtsausschusses für diese Einflussnahme verantworten müssen.“

 

Nachtragshaushalt 2023

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Die SPD-Fraktion begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung zu einem Nachtragshaushalt für 2023. Dies ist die richtige Reaktion auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts.

Dennis Rohde:

„Wir befinden uns jetzt auf dem richtigen Weg. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie die Auffassung des Parlaments teilt, dass wir eine sorgfältige, aber auch zeitnahe Lösung für das aktuelle Haushaltsjahr benötigen. Ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 ist jetzt das richtige Instrument. In dieser Meinung haben uns auch die Experten in der Sachverständigenanhörung des Haushaltsausschusses bestärkt, die fast einmütig aufgezeigt haben, wie mit einem Nachtragshaushalt der Haushalt 2023 verfassungskonform aufgestellt werden kann.

Meine Erwartung ist, dass wir auch den Bundeshaushalt 2024 noch in diesem Jahr abschließend beraten.“

 

Lesen/Schreiben sind Grundlage für Wissenserwerb – Landesregierung muss Betroffene von Lese-Rechtschreibstörung gezi

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Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anbringung von Vermerken im Abiturzeugnis bei Nichtbewertung einzelner Leistungen aufgrund von Legasthenie wurde unter Bildungspolitiker*innen deutschlandweit erwartet. Auch der Landtag NRW hat sich auf Initiative der Fraktionen von SPD und FDP in den vergangenen Monaten mit dem Thema beschäftigt. Gemeinsam haben die Fraktionen einen Antrag zur „Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung (LRS) und Rechenschwäche“ (Drucksache 18/4357) eingebracht. Die zentrale Forderung der Fraktionen ist, dass die Förderung von Kindern und Jugendlichen auch dann in den Schulen stattfinden muss und nicht außerschulisch organisiert werden darf, wenn Lernschwächen diagnostiziert wurden. Am 06.12.2023 findet die Endabstimmung im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags NRW statt. 

 

Altersdiskriminierung bei Fahrerlaubnis verhindern

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Der Entwurf der EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass bei einer Fahrerlaubnisverlängerung ab dem 70. Lebensjahr alle fünf Jahre entweder eine Selbsteinschätzung vorgelegt oder eine ärztliche Untersuchung absolviert werden muss. Bei vielen älteren Autofahrern sorgen die aktuellen Vorschläge für große Verunsicherung.

Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin:

„Wir stellen uns an die Seite der Seniorinnen und Senioren und sprechen uns gegen die EU-Pläne aus. Aus unserer Sicht ist die aktuelle Rechtslage vollkommen ausreichend. Schon jetzt kann jeder Person, die wegen körperlicher Einschränkungen nicht vollständig fahrtauglich ist, eine Beschränkung für Autofahrten auferlegt werden. Auch ein Führerscheinentzug ist bei besonders schweren geistigen oder körperlichen Ausfallerscheinungen möglich. Altersbedingte Extra-Pflichten lehnen wir deshalb ab. Mit uns wird es diese Form von Altersdiskriminierung nicht geben.“

Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter: 

„Das Bewusstsein für Verkehrssicherheit muss generationsübergreifend gesteigert werden. So ist die Zahl der alkoholbedingten Unfälle im vergangenen Jahr stark angestiegen. Aktuelle Studien weisen zudem ein deutlich erhöhtes Aggressionspotential im Straßenverkehr aus. Es ist wichtig, dass die Menschen häufiger in ihrem Alltag spielerisch-informativ mit dem Thema Verkehrssicherheit in Berührung kommen: bei Verkehrssicherheitstagen oder -aktionen. Auch über finanzielle Anreize bei der Kfz-Haftpflichtversicherung lohnt es sich nachzudenken, etwa über Fahrsicherheitstrainings und Begleitfahrten. Wir setzen bei der Verkehrssicherheit auf Motivation und Prävention.“

 

Erklärung der Fraktionsvorsitzenden zu den Haushaltsberatungen

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Rolf Mützenich, Vorsitzender SPD-Bundestagsfraktion;
Britta Haßelmann und Katharina Dröge, Vorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion;
Christian Dürr, Vorsitzender FDP-
 Bundestagsfraktion:

„Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern in einer Expertenanhörung über die Implikationen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 beraten. Als Fraktionsvorsitzende der Ampelfraktionen halten wir es für geboten, dieses Urteil sorgfältig bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 zu berücksichtigen. Die Beschlussfassung des Haushalts 2024 im Deutschen Bundestag wird deshalb nicht, wie bisher geplant, in der kommenden Sitzungswoche stattfinden. Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen. Auf die Tagesordnung der Bundestagssitzung nächste Woche werden andere Themen gesetzt.“

 

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