SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft verleiht Fahnenband an Schweres Pionierbataillon 130 in Minden

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat im Rahmen einer Feierstunde im Preußen-Museum in Minden das Fahnenband des Landes Nordrhein-Westfalen an das Schwere Pionierbataillon 130 verliehen. „Mit dieser Auszeichnung möchte die Landesregierung ihre Verbundenheit zum Bataillon und zur Bundeswehr insgesamt verdeutlichen“, sagte Ministerpräsidentin Kraft. „Wir erinnern uns alle noch an das Elbehochwasser im Jahr 2013. Damals waren 350 Soldatinnen und Soldaten aus Minden im Einsatz, um Menschen in Not zu helfen“, so die Ministerpräsidentin weiter. „Und auch beim Sturm ‚Ela‘, der in Teilen Nordrhein-Westfalens im Juni dieses Jahres große Verwüstungen angerichtet hat, waren sie bei den Aufräumarbeiten dabei.“ Aber auch im Ausland sei der Einsatz der schweren Pioniere aus Minden von unschätzbarem Wert: „Selbst das militärisch nicht geschulte Auge kann erkennen, wie groß die Bedeutung der Pioniere aus Minden für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr insgesamt ist.“ Ob im Rahmen der SFOR, der KFOR oder im Rahmen von ISAF – das Bataillon habe geholfen, es habe willkommene Unterstützung geleistet und ausgebildet.

Vor der Verleihung hatte Ministerpräsidentin Kraft mit einem Amphibienfahrzeug der Bundeswehr die Weser überquert, um sich ein Bild von der Arbeit der Soldatinnen und Soldaten des Bataillons zu machen.

Das NRW-Fahnenband wird seit 1981 an Bataillone, Geschwader und Regimenter verliehen, die ein besonders gutes Verhältnis zur Zivilbevölkerung und zu zivilen Behörden pflegen und die lange in Nordrhein-Westfalen stationiert sind. Die Idee dazu stammt vom damaligen Ministerpräsidenten Johannes Rau.

Quelle: NRW.de

 

Spielbank bleibt Bad Oeynhausen erhalten

Kunstverkauf der Westspiel-Casinos heizt Debatte um Standort an

VON NICOLE SIELERMANN UND PETER STEINERT

Bad Oeynhausen. Die geplante Versteigerung von zwei millionenschweren Bildern Andy Warhols aus dem Bestand der Westspiel-Casinos empört Kunstwelt und Politik. 235 Kunstwerke hatte Westspiel zwischen 1976 und 1988 zur Ausstattung seiner Spielbanken in Aachen, Bad Oeynhausen und anderen Städten erworben. Geht es dem Casino-Betreiber so schlecht, dass Kunstschätze verkauft werden müssen? Nein. "Glücksspiel ist immer noch profitabel", sagt Christof Schramm, Sprecher von Westspiel.

Zuletzt seien die beiden Warhol-Bilder in Aachen gezeigt worden. "Die Bilder hatten wir in den Jahren 1977 und 1978 für 388.000 Mark gekauft. Weil Werke von Warhol in der Vergangenheit aber immens im Wert gestiegen sind, haben wir schon allein aus Sicherheitsgründen die Bilder seit 2009 nicht mehr gezeigt und an einem sicheren Ort verwahrt. Nach Auskunft des Auktionshauses Christies können wir heute mit 100 Millionen Euro für die beiden Bilder rechnen", sagt Christof Schramm.

Mit ähnlichen Vermögenswerten für Bilder könne die Spielbank Bad Oeynhausen nicht ansatzweise aufwarten. Schramm muss ein wenig nachdenken, wenn er nach einem bekannten Künstler gefragt wird. Ehe dem Westspiel-Sprecher der Name Alf Welski einfällt, jenem begnadeten und inzwischen verstorbenen Kunstschaffenden, dessen Heimatstadt Bad Oeynhausen war.

Rund 90.000 Besucher jährlich zählt das Spielcasino in Bad Oeynhausen. Und sichert somit der Stadt eine Spielbankabgabe in Höhe von rund einer Million Euro jährlich. "Vor einigen Jahren gab es eine Art Standortanalyse für die Casinos", erklärte Inge Howe, Landtagsabgeordnete der SPD, gegenüber der NW. Dabei habe sich gezeigt, dass die beiden alten Standorte Aachen und Bad Oeynhausen runtergekommen seien und jede Menge Entwicklungspotenzial böten. Gefahr für die Häuser gebe es aber wohl nicht. "Die Zustimmung für den Casino-Neubau in Köln gab es nur, wenn es eine Bestandsgarantie für die beiden alten Standorte gibt." Laut Howe soll in Bad Oeynhausen baldigst investiert werden. 

Obwohl die Westspiel eine Tochter der NRW-Bank ist, habe die Politik aber keinen Einfluss auf die Verkäufe der Bilder, ergänzt Howe. Das sieht Kai Abruszat (FDP-Landtagsabgeordneter) gänzlich anders: "Die Bank ist Eigentum des Landes NRW - und somit Eigentum von uns allen." Und wenn Casinos offenbar unterm Strich nicht rentabel seien, müsse insgesamt über die Standorte nachgedacht werden. Abruszat führt für die Jahre 2011 und 2012 einen Verlust von drei, bzw. acht Millionen Euro an. "Dauerhaft kann ein Landeshaushalt solche Defizite nicht abdecken." 

Christof Schramm hält dem als Sprecher der Westspiel-Casinos entgegen: "Das ist nur die halbe Wahrheit. Von jedem einzelnen Euro, der in einer Spielbank etwa am Roulette-Tisch gesetzt wird, gehen grundsätzlich 30 Prozent an das Land. Das gilt in gleicher Größenordnung für die Einnahmen im gastronomischen Bereich." 

Ungeachtet dieser - gesetzlich vorgegebenen - Abgabe unterstütze Westspiel die soziale Wohlfahrtspflege jährlich mit 25 Millionen Euro. Was Schramm folgern lässt: "Wir sind nicht ein normales Unternehmen." Gleichzeitig zeige diese Rechnung laut Schramm: "Die Vermutung, dass Glücksspiel nicht profitabel betrieben werden kann, ist falsch."

Für 2015 rechnet der NRW-Finanzminister laut Abruszat mit einem Bruttospielertrag in Höhe von 9 Millionen Euro. Davon gehen 2,27 Millionen an das Land und 1,08 Millionen Euro an die Stadt. Was mehr wäre als in den vergangenen Jahren. "2012 lag die Spielbankabgabe bei 1,008 Millionen Euro, 2013 bei 1,007", so Volker Müller-Ulrich, Stadt-Pressesprecher, gegenüber der NW.

Inge Howe hat derweil den Verantwortlichen der NRW-Bank zu einem Besuch in die Kurstadt eingeladen. "Wir werden uns zeitnah das Spielcasino anschauen."

 

© 2014 Neue Westfälische
12 - Bad Oeynhausen, Freitag 24. Oktober 2014

 

Michael Hübner: „NRW bei Bürgerbegehren bundesweit in der Spitzengruppe“

Nach den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit der höchsten Anwendungshäufigkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Dies geht aus dem Bürgerbegehrensbericht 2014 der Initiative „Mehr Demokratie e.V.“ hervor, der heute in Düsseldorf vorgestellt wurde. Demnach kam es in Nordrhein-Westfalen seit Einführung dieser beiden Formen der direkten Bürgerbeteiligung in die Gemeindeordnung im Jahr 1994 zu insgesamt 678 diesbezüglichen Verfahren. Das entspricht einer Anzahl von rund 34 Verfahren pro Jahr. Dazu erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen:
 
„Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind sehr wichtige Bausteine für die politische Willensbildung in unserem Land. Aus diesen Gründen hatte die Landesregierung bereits im Jahr 2011 die Quoren für die Zulässigkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gestaffelt und bis dahin bestehende Hürden noch einmal erheblich verringert. Zuvor war ein Quorum von 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten in sämtlichen Kommunen und unabhängig von deren Größe erforderlich gewesen. In größeren Kommunen hatte dieses einheitliche Quorum häufig dazu geführt, dass Bürgerentscheide faktisch keine Mehrheit finden konnten. 
 
Allerdings ist die von „Mehr Demokratie e.V.“ im Rahmen ihres Berichts aufgestellte Forderung nach einer weitergehenden Absenkung des Quorums für Ratsbürgerentscheide aus kommunalverfassungsrechtlicher Sicht nicht praktikabel. Nach der geltenden Rechtslage muss die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids mit einer Zweidrittel-Mehrheit des Rats beschlossen werden. Diese Einschränkung besteht auch aus gutem Grund, da hierdurch vermieden wird, dass sich die gewählten kommunalen Vertretungsorgane allzu leicht ihrer Verantwortung entziehen und sämtliche Entscheidungen faktisch delegieren können.“
 

 

Hans-Willi Körfges: „Pilotprojekt zeigt: Fußball ist auch mit weniger Polizei sicher“

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen zieht sich seit dieser Saison aus den Fußballstadien zurück – allerdings nur bei Spielen, bei denen keine Krawalle zu erwarten sind. Zwei Tage vor Ablauf dieses Pilotprojekts zieht NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) heute ein erstes Fazit in Düsseldorf. „Nach den ersten Testtagen ist klar: Es ist ein guter Versuch, Steuergeld zu sparen und den Fans, die einfach das Erlebnis Fußball genießen wollen, mehr Freiheit zu geben“, sagt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen. 
 
„Die ersten vier Spieltage beweisen: das Pilotprojekt funktioniert. Das ist ein Erfolg für alle Beteiligten. Weniger Polizei bedeutet nicht automatisch mehr Gewalt. Vielmehr wurden durch den zielgerichteten Einsatz der Kräfte rund 21 Prozent weniger Polizisten bei den Nicht-Risikospielen benötigt. Das Vertrauen in die Arbeit der Vereine und in die friedlichen Fans hat sich damit bewiesen. Die Vereine sind durch die flexible Polizeistrategie und die zurückgenommene Präsens der Beamten eindeutig mehr gefordert. Andererseits schafft es für sie auch neue Freiräume: Keine gesonderte Begleitung mehr beispielsweise der friedlichen Fans vom Bahnhof zum Stadion. 
 
Außerdem spart das Pilotprojekt Ressourcen: Wir haben gegenüber der vergangenen Saison zehn Prozent mehr Spiele in den ersten drei Ligen in NRW. Das würde zehn Prozent mehr Polizeieinsätze und somit mehr Ausgaben bedeuten. Das wäre für den Steuerzahler unzumutbar. Nur zum Vergleich: Seit 1993 haben sich die Einsätze verdreifacht. Die Bereitschaftspolizei verwendet ein Drittel ihrer Einsatzzeit nur für die Sicherheit bei Fußballspielen. In den ersten acht Versuchstagen konnte etwa zehn Prozent an Einsatzvolumen eingespart werden. Das ist ein weiteres Indiz für die gut funktionierende Zusammenarbeit des Innenministeriums und der Polizei mit den Vereinen.
 
Die Einsätze bei Risikospielen bleiben auch weiterhin unangetastet. Gleiches gilt für das konsequente Vorgehen gegen Gewalttäter."
 

 

SPD Landtagsabgeordnete Howe und Rahe erfreut: „Rekordsumme von 100 Millionen für die Kommunen im Mühlenkreis“

Minden-Lübbecke: Die für die Städte und Gemeinden wichtigen Schlüsselzuweisungen des Landes NRW stehen jetzt fest: Gestern legte Innenminister Jäger in Düsseldorf die aktuellen Zahlen als 2. Modellrechnung vor.

Erstmalig erhalten die Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke damit mehr als 100 Millionen Euro zur Finanzierung Ihrer Haushalte. Die Zuweisungen errechnen sich aus dem Anteil aller Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden und werden entsprechend der eigenen Steuerkraft der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zugeteilt.


Die Steigerung der Zuweisungen ergibt sich aus den gestiegenen Steuereinnahmen in der Referenzperiode vom 01. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014. Die Landtagsabgeordnete Inge Howe erläutert dazu: „Neben den Steuermehreinnahmen haben bereits 2010 beschlossen, dass die Beteiligung der Kommunen an der Konsolidierung des Landeshaushaltes der schwarz-gelben Vorgängerregierung abgeschafft und die Kommunen wieder am Aufkommen der Grunderwerbssteuer des Landes beteiligt.“

Ernst-Wilhelm Rahe ergänzt: „Zusammen mit den Rückzahlungen nach dem Einheitslastengesetz aus dem Jahre 2013 in Höhe von 107 Millionen bekommen die 11 Städte und Gemeinden hier im Mühlenkreis 207 Millionen aus Düsseldorf überwiesen. Die Sanierung der kommunalen Haushalte gehört zu den wichtigsten Aufgaben von uns in Düsseldorf“.

Die Modellrechnung ist auch eine wichtige Grundlage für den Stärkungspakt Stadtfinanzen. In diesen Stärkungspakt zahlt aus dem Kreis nur Espelkamp ein, die Städte Minden und Porta Westfalica sind Empfängerkommunen daraus. Rahe dazu: „Mit der Solidaritätsumlage werden finanzschwache Kommunen im Stärkungspakt Stadtfinanzen gezielt unterstützt. Am Ende werden alle Kommunen vom Stärkungspakt profitieren.

Wir verlangen von den Empfängerkommunen einen harten Konsolidierungskurs. Mir ist bewusst, dass dieser Weg insbesondere für Espelkamp nicht leicht ist. Aber er ist offensichtlich erforderlich, damit spätestens 2021 alle Kommunen wieder Gestaltungsspielräume erhalten.“ Espelkamp steht auf der Liste der 78 steuerstärksten Kommunen in NRW auf Platz 32 und zahlt im nächsten Jahr 523.000 Euro in den Stärkungspakt.

 

Für eine gute und menschenwürdige Pflege – Die Gesetze zur Stärkung der Pflege

Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflegestärkungsgesetz I beschlossen. Es soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden viele Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige auch im Kreis Minden-Lübbecke möglich.

„Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden“, sagt der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD):„Mit dem neuen Gesetz leisten wir dazu einen großen Beitrag. Die Pflegeleistungen werden insgesamt um vier Prozent erhöht, der Wohngruppenzuschlag und die Zuschüsse für den barrierefreien Wohnungsbau ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert.“

Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die flexibleren Möglichkeiten für Angehörige, eine Auszeit in Form der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, oder die Erhöhung der Pflegehilfsmittel. „Diese und andere Maßnahmen werden unmittelbar positive Auswirkungen auf die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigenim Mühlenkreis haben“, sagt Achim Post weiter.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung konnte die SPD-Bundestagsfraktion durchsetzen, dass Pflegeeinrichtungen gestärkt werden, die Tariflöhne bezahlen. „Tariflöhne dürfen künftig bei Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden“, erläutert MdB Post.

Mit einem Pflegezeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden. Auch dieses Gesetz will der Bundestag noch in diesem Jahr beschließen, damit es zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. „Damit wollen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen“, stellt Achim Post dar. Sie können dafür eine bezahlte Auszeit von maximal zehn Tagen nehmen.

Außerdem ist ein Pflegeberufegesetz in Vorbereitung. Geplant ist eine Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss. Damit sollen vor allem die Aufstiegschancen in Pflegeberufen verbessert werden.

Des Weiteren sollen mit dem Pflegestärkungsgesetz II noch in dieser Wahlperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Dadurch soll die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits wegfallen. Anstatt der heutigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben.

Achim Post abschließend: „Eine menschenwürdige Pflege ist und bleibt für uns alle eine der größten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Daran müssen wir weiter arbeiten.“

 

Gute Grundlage für transparente und detaillierte Expertenanhörungen

Plausibilitätsprüfung durch das Umweltbundesamt

„Die heute von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgestellte Plausibilitätsprüfung des Umweltbundesamtes (UBA) ist eine gute Grundlage, um diese wichtige Thematik wieder zu versachlichen“, erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrike Gottschalck, Gabriele Lösekrug-Möller, Dr. Matthias Miersch, Achim Post, Dirk Becker und Stefan Schwartze. Endlich habe man Gelegenheit, ein Gutachten transparent und detailliert zu bewerten. Die Expertise des UBA werde auch auf der Internetseite veröffentlicht, so dass es jede Bürgerin und jeder Bürger einsehen könne. Damit sei die „Hinterzimmerpolitik“ endlich beendet.

Die hessische Umweltministerin Priska Hinz habe mit ihrem völlig unabgestimmten 4-Phasen-Plan alle Anrainer und Unterlieger an Werra und Weser fahrlässig „auf die Bäume getrieben“. Einsprüche, Kritik und Klagedrohungen kämen parteiübergreifend aus allen Richtungen und die derzeitige Diskussionslage zeige, dass sie damit dem Unternehmen und letztlich den Arbeitsplätzen in der Kaliindustrie schade. Hinzu komme, dass durch das lange Nichthandeln der CDU-geführten hessischen Landesregierung leider viel wertvolle Zeit verloren gegangen sei. Nun sei für die Fertigstellung des Bewirtschaftungsplans 2015 der Flussgebietsgemeinschaft Weser ein erheblicher Zeitdruck entstanden. Dies sei sehr ärgerlich, aber man dürfe sich dem Zeitdruck auch nicht bedingungslos unterwerfen, weil die Sicherung der Arbeitsplätze und eine zielkonforme Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie oberstes Ziel sein müsse. Hier spiele auch die EU-Kommission, die bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, eine wichtige Rolle. Die Kommission erwarte konkrete Maßnahmen und Ziele.

„Das UBA erteile der Lösung aufgrund von gegebenen Rahmenbedingungen zwar eine Absage, aber gerade für diese ist die Politik eben zuständig, so dass das Gutachten auch Gelegenheit gibt, über diese Randbedingungen zu reden. Dabei ist es hilfreich, dass das UBA die technische Machbarkeit des Eindampfungsverfahren bestätigt“, so die Abgeordneten. Auch die Zeitschiene von vier Jahren sei überschaubar, eine Pipeline sei mit Sicherheit nicht schneller gebaut. Noch bestehende Unsicherheiten im Hinblick aufAufbereitungsprozesse für das gesamte Abwassergemisch und unterschiedliche Kostenschätzungenmüssten nun in Experten-Anhörungen möglichst rasch bewertet und ggf. auch eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Falls die K+S AG sich dem Verfahren weiter verweigere, müsse auch eine Prüfung von Dienstleistern in Betracht kommen. Hier gäbe es sowohl Interessenten für den Betrieb eines Dampfturbinenkraftwerks wie auch für die Eindampfungsanlage, die damit auch noch 300 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen würden.

Der Vorschlag von Bundesumweltministerin Hendricks, dass die Länder die Studie nun sorgfältig bewerten sollten, sei sehr hilfreich und könne die Situation entschärfen. „Von der hessischen Regierung erwarten wir nun mit den Nachbarländern abgestimmte Vorschläge, die auch eine Chance auf Realisierung haben“, so die Abgeordneten abschließend.

 

SPD Landtagsabgeordnete Howe und Rahe: „Fast alle Kommunen im Kreis bekommen Geld zurück“

Minden-Lübbecke: Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten im kommenden Jahr rund 107 Millionen Euro zusätzlich vom Land. Möglich wird dies durch die Abrechnung der Einheitslasten des Jahres 2013. Diese erfreulichen Zahlen hat NRW-Innenminister Ralf Jäger nun bekanntgegeben.

Dazu erklären die heimischen SPD-Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe und Inge Howe: „Für fast alle Kommunen im Mühlenkreis bedeutet das im Jahr 2015 erhebliche Mehreinnahmen. Das Land setzt hier ein höchstrichterliches Urteil um, das die alte Abrechnungspraxis von CDU und FDP für nichtig erklärt hatte. Es zeigt sich wiederum: Die SPD-geführte Landesregierung bleibt verlässlicher Partner der Kommunen.“

Im November letzten Jahres haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) zugunsten der Städte und Gemeinden geändert und dabei die Anforderungen des Landesverfassungsgerichts nach einer fairen und gerechten Mittelverteilung nach jahrelanger Untätigkeit von CDU und FDP umgesetzt. In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden hatte sich die Koalition im Juni 2013 auf den nun gültigen Abrechnungsmodus der Kosten der Deutschen Einheit geeinigt.
 

 

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