Zur aktuellen Diskussion über die Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen erklärt Rainer Bischoff, sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
"Die Nutzung von Sporthallen als Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge wird in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Allerdings hoffen wir stark, dass besonders diese Kommunen vom Angebot der Nutzung freier Gebäude des Bau- und Liegenschaftsbetriebs regen Gebrauch machen. Die momentan genutzten Sporthallen in den Städten sollten dadurch möglichst schnell wieder ihrer eigentlichen Nutzung zugeführt werden können. Eine Verlässlichkeit des Hallenangebots muss sichergestellt sein. Schließlich ist der Sport auch eine gute Chance zur Integration."
Zum Hintergrund:
Zur Unterbringung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen hatten SPD und Grüne gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Piraten eine Änderung des Haushaltsgesetz 2015 durchgesetzt, die es dem BLB ermöglicht, den Kommunen leerstehende Flächen zur Verfügung zu stellen.
Dem Haushalts- und Finanzausschuss ist nunmehr in seiner letzten Sitzung eine Liste mit 113 Gebäuden vorgelegt worden, die zu einer sofortigen Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Es handelt sich hierbei um Gebäude des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.
Diese Gebäude finden sich in allen Regierungsbezirken des Landes. Die Liegenschaften sollen von den Kommunen kostenfrei genutzt werden können.
Die Verfassungskommission des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich heute mit zwei Gutachten zum Thema Schuldenbremse beschäftigt. Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
„Wir fühlen uns durch die beiden Experten, Prof. Dr. Christian Waldhoff und Prof. Dr. Joachim Wieland, darin bestätigt, dass es sinnvoll ist eine eigenständige Regelung zur Gestaltung der Schuldenbremse in die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen. Professor Waldhoff hält die Aufnahme in die Landesverfassung für erforderlich, da sie den Erhalt der fiskalpolitischen Gestaltungfreiheit garantiert und vorhandene Spielräume ausnutzen kann.
Die SPD-Landtagsfraktion wird vermeiden, dass es eine Schuldenbremse auf Landesebene zulasten der Kommunen gibt. Da stehen wir zu unserer Verantwortung und zum Koalitionsvertrag. Wir werden es nicht dulden, dass Städte und Gemeinden zu Ausfallbürgen für die Einhaltung der Schuldenbremse werden.“
Die SPD-Fraktion hat einstimmig ein Eckpunktepapier beschlossen, das eine kommunalfreundliche Umsetzung des Investitionsprogramms der Bundesregierung absichert. Dazu erklärt Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
„Wir stellen sicher: Das Geld aus dem Investitionsprogramm des Bundes wird 1:1 an die Städte und Gemeinden weitergeleitet. Wir werden dies zeitnah nach der Beschlussfassung auf Bundesebene durch einen Nachtragshaushalt sicherstellen. Einen fairen Verteilschlüssel der Mittel werden wir zusammen mit dem Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten. Und wir werden dafür sorgen, dass keine Kommune aufgrund des vom Bund geforderten zehnprozentigen Eigenanteils daran gehindert wird, von dem Programm zu profitieren.
„Das Fachgespräch zur Werra-Weser Versalzung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags am 25.2.15 hat erneut verdeutlicht, dass der hessische Vierphasenplan keine nachhaltige Lösung für die Salzwasserproblematik ist“, erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Ulrike Gottschalck, Gabriele Lösekrug- Möller, Dr. Matthias Miersch, Achim Post, Dirk Becker, Stefan Schwartze, Susanne Mittag und Burkhard Blienert.
Länder und Regionen dürften nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, sondern man müsse gemeinsam und innovativ agieren. Keinesfalls dürften die grünen Umweltminister der Länder einen faulen Kompromiss in der Weserministerkonferenz beschließen, der nachteilige Fakten für Arbeitsplätze und Umwelt schaffe.
Die von den Staatssekretären Almut Kottwitz (Niedersachsen) und Peter Knitsch (NRW) im Fachgespräch geforderte Unterstützung des Bundes sei sicherlich hilfreich, auch weil dem Bund ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission drohe. Die Weser-MdBs regen daher eine Bund-Länder-Kooperation für die Erforschung von Zukunftstechnologien bei der Lösung der Salzwasserproblematik an.
„Wir Weser-MdBs stellen uns der Verantwortung für Arbeitsplätze und Umwelt, wären für eine Kooperation bereit und würden diese ausdrücklich unterstützen“, so die Abgeordneten. Im Rahmen der Forschung könnte dann auch endlich die Technologie der Verdampfung abschließend untersucht werden. Aus Sicht der Weser-MdBs ist dies der einzig gangbare Weg, um aus der festgefahrenen Diskussion heraus zu kommen.
Carsten Sieling, stellvertretender finanzpolitischer Sprecher:
Heute wird eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) zur Finanztransaktionssteuer veröffentlicht, die die SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse der Studie zeigen: Wir brauchen die Finanztransaktionssteuer, die in einem Schritt mit umfassendem Geltungsbereich und niedrigem Steuersatz eingeführt wird.
„In dem Gutachten des DIW werden die fiskalischen und ökonomischen Auswirkungen untersucht, die verschiedene Ausgestaltungen der Bemessungsgrundlage hätten. Die Studie zeigt, dass eine breite Bemessungsgrundlage der Steuer von zentraler Bedeutung ist, die den Handel mit möglichst allen Wertpapieren umfasst. Bei einem Steuersatz von 0,1 Prozent (Wertpapiere) und 0,01 Prozent (Derivate) ergibt sich für Deutschland ein mögliches Aufkommen zwischen 18 und 44 Milliarden Euro. Werden Derivate nicht besteuert, geht das Aufkommen aus der Steuer in Deutschland um mehr als 90 Prozent zurück. Auch der Handel mit Staatsanleihen sollte in die Besteuerung einbezogen werden.
Zum internationalen Frauentag erklärt die AsF-Vorsitzende Melanie Ochsenfahrt aus Minden:
"1911 kämpften Frauen in Europa und den USA für ihr Wahlrecht, gerechte Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Bis heute kämpfen Frauen weltweit für Chancengleichheit, Selbstbestimmung und die Selbstverständlichkeit der Gleichwertigkeit.
Nachrichten aus allen Ecken unserer global vernetzten Welt verdeutlichen schmerzlich, wie weit der Weg noch sein wird, bis alle Frauen überall ihre grundlegenden Menschenrechte gesichert wissen werden.
Frauenhandel und Zwangsprostitution, Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung und gesellschaftlich legitimierte Vergewaltigung, die Kriminalisierung von Fehlgeburten – die Liste der Frauenrechtsverletzungen ist unerträglich lang. Die Frauen weltweit verdienen unsere uneingeschränkte Solidarität und Unterstützung im Kampf um ihre Rechte!
Wo ihnen die Stimme verwehrt wird, müssen wir umso lauter fordern!
Frauenrechte sind Menschenrechte – weltweit.
Frauen in Deutschland 2015 – schöne neue Welt?
Knapp 70% der Beschäftigten im Niedriglohnsektor sind nach wie vor Frauen. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan – weitere müssen folgen. Armut trotz Arbeit darf eine Gesellschaft nicht akzeptieren, vornehmlich weibliche Armut trotz Arbeit schon gar nicht
Liebe Leserin, lieber Leser,
am kommenden Sonntag ist wieder der Internationale Frauentag. Seine Tradition reicht zurück ins Jahr 1910. Damals forderten Frauen in verschiedenen Ländern vor allem das Frauenwahlrecht ein.
Auch wenn die heutigen Forderungen anders sind, als noch vor über 100 Jahren so haben sie ein gemeinsames Ziel: Die Gleichstellung der Geschlechter herzustellen.
Aufstiegschancen im Beruf
Noch immer haben Frauen nicht die gleichen Aufstiegschancen wie ihre männlichen Kollegen. Die Einführung der gesetzlichen Frauenquote am gestrigen Freitag, ein wichtiger Schritt für die Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt, dem noch weitere folgen müssen.
Lohngerechtigkeit
Auch beim Lohn gibt es einen Entgeldunterschied zwischen Männern und Frauen von aktuell 22 Prozent. Daran wird am 20. März mit dem Equal Pay Day erinnert. Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn: Dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1.1. für ihre Arbeit bezahlt werden.
Diese Lohnungerechtigkeit muss beseitigt werden und die Bundes-SPD hat angekündigt, dass noch in diesem Jahr das Gesetz zur Entgeltgleichheit auf den Weg gebracht werden soll.
Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende;
Sören Bartol, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Viele Mieterinnen und Mieter warten seit Langem auf dieses Gesetz: Heute hat der Deutsche Bundestag die Mietpreisbremse beschlossen. Ebenfalls eingeführt wird das Bestellerprinzip im Maklerrecht für die Vermittlung von Mietwohnungen. Es gilt damit das klare marktwirtschaftliche Prinzip: Wer bestellt, bezahlt.
„Die SPD-Bundestagsfraktion hat eines ihrer zentralen Vorhaben umgesetzt. Nach harten Verhandlungen passierte der Gesetzentwurf zum Mietrecht heute den Deutschen Bundestag.
Wir schaffen die Grundlage für die Länder, um Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen. Dort, wo die Mieten aus dem Ruder laufen, dürfen Vermieterinnen und Vermieter bei Neuvermietungen künftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
In Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten brechen für Mieterinnen und Mieter neue Zeiten an. Exorbitante Mietsteigerungen und die Verdrängung aus zentralen Wohnlagen werden damit gestoppt.
Das Bestellerprinzip gilt uneingeschränkt für alle Vermittlungen von Mietwohnungen. Wer einen Makler bestellt, muss ihn künftig auch bezahlen.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, die für den 27. März 2015 erwartet wird, so dass die Mietpreisbremse voraussichtlich im April, das Bestellerprinzip zum 1. Juni 2015 in Kraft treten kann.“