SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Ein modernes Nahverkehrsangebot entlastet Ballungszentren und unsere Straßen

In die Bahninfrastruktur fließen weitere Mittel in Milliardenhöhe für klimafreundliche Investitionen. Der zuständige stellvertretende Fraktionschef Sören Bartol betont: “Die Länder können damit insbesondere mehr Bahnleistungen bestellen und so für einen attraktiveren Nahverkehr sorgen”.

„Die Aufstockung der Regionalisierungsmittel und der Mittel für die Finanzierung einer besseren Mobilitätsinfrastruktur in den Gemeinden wurden heute im Kabinett beschlossen. Das sind wesentliche Bausteine für die Verkehrswende.

In den kommenden zehn Jahren fließen rund 5,3 Milliarden Euro zusätzlich in den regionalen Schienenverkehr. Die Länder können damit insbesondere mehr Bahnleistungen bestellen und so für einen attraktiveren Nahverkehr sorgen.

Zudem werden die Investitionen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes deutlich aufgestockt: Die Mittel steigen in den nächsten zwei Jahren zusammen um 1 Milliarde Euro, ab 2021 steht jährlich 1 Milliarde Euro bereit und ab 2025 sogar 2 Milliarden Euro pro Jahr. Alleine 2020 fördert der Bund den öffentlichen Schienen- und Personenverkehr damit mit insgesamt rund 9,5 Milliarden Euro.

Das Geld stärkt deutschlandweit den Regionalverkehr und damit den Klimaschutz. Die Mittel sorgen auch für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Ein modernes Nahverkehrsangebot entlastet Ballungszentren und unsere Straßen. Regionalzüge verbinden darüber hinaus Regionen, die sonst vom Fernverkehr abgeschnitten sind. Das betrifft den ländlichen Raum aber auch das Umland größerer Städte. Die Mobilitätswende gelingt nur, wenn Menschen umsteigen und ihr Auto häufiger stehen lassen. Dafür braucht es attraktive Alternativen wie die Bahn. Wir setzen das Klimaschutzpaket um und sorgen zudem für mehr Lebensqualität.“

 

Für einen Sozialstaat auf Augenhöhe

Sinnlose, unwürdige und besonders harte Sanktionen in der Grundsicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht und unterstützt damit die Haltung der SPD.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Dagmar Schmidt, zuständige Berichterstatterin:

„Jeder und jede hat das Recht, auf Augenhöhe und mit Respekt behandelt zu werden. Das gilt auch und ganz besonders für die Menschen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Die Haltung der SPD ist deshalb schon lange klar: Vorrangiges Ziel ist, Menschen in Arbeit zu bringen. Dabei müssen wir aber auf Unterstützung und Ermutigung setzen, nicht auf Bevormundung und unsinnige Strafen. Niemand soll befürchten müssen, in die Obdachlosigkeit sanktioniert zu werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir, denn es schafft Rechtssicherheit: Mitwirkungspflichten dürfen verlangt werden – aber sie müssen verhältnismäßig sein. Wenn Pflichten zur Mitwirkung verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden. In Härtefällen muss es den Jobcentern auch möglich sein, von einer Sanktion abzusehen. Außerdem muss jeder und jede die Möglichkeit haben, seine Mitwirkungspflicht nachträglich zu erfüllen, sodass Sanktionen dann wieder zurückgenommen werden können.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gestern angekündigt, schon im Januar einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Urteil umgesetzt wird. Das Gesetz wird dazu beitragen, unser Sozialsystem weiter zu verbessern – hin zu einem partnerschaftlichen Sozialstaat auf Augenhöhe. Denn wir wollen, dass die Menschen sich in jeder Lebensphase darauf verlassen können, dass sie Unterstützung bekommen, wenn sie sie brauchen – und dabei auch mit Respekt behandelt werden.“

 

Für einen Sozialstaat auf Augenhöhe

Sinnlose, unwürdige und besonders harte Sanktionen in der Grundsicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht und unterstützt damit die Haltung der SPD.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Dagmar Schmidt, zuständige Berichterstatterin:

„Jeder und jede hat das Recht, auf Augenhöhe und mit Respekt behandelt zu werden. Das gilt auch und ganz besonders für die Menschen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Die Haltung der SPD ist deshalb schon lange klar: Vorrangiges Ziel ist, Menschen in Arbeit zu bringen. Dabei müssen wir aber auf Unterstützung und Ermutigung setzen, nicht auf Bevormundung und unsinnige Strafen. Niemand soll befürchten müssen, in die Obdachlosigkeit sanktioniert zu werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir, denn es schafft Rechtssicherheit: Mitwirkungspflichten dürfen verlangt werden – aber sie müssen verhältnismäßig sein. Wenn Pflichten zur Mitwirkung verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden. In Härtefällen muss es den Jobcentern auch möglich sein, von einer Sanktion abzusehen. Außerdem muss jeder und jede die Möglichkeit haben, seine Mitwirkungspflicht nachträglich zu erfüllen, sodass Sanktionen dann wieder zurückgenommen werden können.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gestern angekündigt, schon im Januar einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Urteil umgesetzt wird. Das Gesetz wird dazu beitragen, unser Sozialsystem weiter zu verbessern – hin zu einem partnerschaftlichen Sozialstaat auf Augenhöhe. Denn wir wollen, dass die Menschen sich in jeder Lebensphase darauf verlassen können, dass sie Unterstützung bekommen, wenn sie sie brauchen – und dabei auch mit Respekt behandelt werden.“

 

Kommunen brauchen Planungssicherheit – Minister Lienenkämper darf sie bei der Grundsteuerreform nicht weiter im Unklaren

Foto: pixabay.com

Die Rheinische Post berichtet heute (5. November 2019), dass die Landesregierung am kommenden Freitag (8. November) der Grundgesetzänderung zur Grundsteuerreform im Bundesrat zustimmen wird.

Teil der Reform ist auch eine sogenannte Ländereröffnungsklausel. Sie ermöglicht den Ländern, selbst zu entscheiden, ob sie das Modell von Finanzminister Olaf Scholz, das auf einer Berechnung nach tatsächlichem Wert der Immobilie basiert, nutzen wollen. Die Länder können alternativ auch andere Modelle wie das bayerische Flächenmodell wählen, das eine Steuerberechnung auf Basis der Grundstücksfläche vornimmt.

Laut der heutigen Berichterstattung sei aber weiterhin unklar, ob Nordrhein-Westfalen von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch machen wird.

 

Karlsruher Urteil gegen Hartz IV bestätigt uns: Wir brauchen ein neues Sozialsystem

Bild: Pixabay.com

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil entschieden, dass die Sanktionen bei Hartz IV teilweise verfassungswidrig sind.

Zu der Entscheidung aus Karlsruhe erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Urteil ist der höchstrichterliche Beleg für unsere Position: Hartz IV muss weg und dringend durch ein zeitgemäßes und menschliches Sozialsystem ersetzt werden. Hartz IV behandelt Arbeitslosigkeit als individuelle Schuld, dieses alte System wird dem Thema soziale Sicherheit im digitalen Wandel nicht gerecht.

Wir benötigen eine Diskussion nicht über Sanktionen, sondern über mehr Sicherheit, Leistungsgerechtigkeit und Selbstbestimmung. Eine soziale Gesellschaft wird nicht durch Furcht vor Strafe, sondern durch ein solidarisches Miteinander zusammengehalten. Wer länger eingezahlt hat, muss länger Arbeitslosengeld beziehen dürfen, niemand darf mehr Angst haben, sein Eigenheim oder sein Erspartes verscherbeln zu müssen.
Dafür setzt sich die SPD-Fraktion im Landtag NRW seit Jahren ein. Das Urteil bestärkt uns in diesem Kampf.“

 

Anja Butschkau/Josefine Paul: Ohne Paritätsgesetz keine Änderung der politischen Kultur

Heute haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Entwurf für ein nordrhein-westfälisches Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht vor, dass Parteien zur Landtagswahl ihre Landeslisten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzten müssen.

 

Umweltanleihen geben zukunftsweisenden Impuls für nachhaltige Investitionen

Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Achim Post erläutert, weshalb die von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ausgegebenen grünen Bundesanleihen sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sind.

“Mit seiner Initiative zur Ausgabe von Umweltanleihen gibt Finanzminister Scholz einen zukunftsweisenden Impuls für nachhaltige Investitionen. Das ist ökologisch sinnvoll, aber auch finanzpolitisch vernünftig.

Über die unmittelbaren Investitionen des Bundes hinaus kann der Vorstoß auch den nachhaltigen Anleihenmarkt insgesamt stimulieren. Je mehr Kapital für nachhaltige Zwecke anstatt für spekulative Geschäfte genutzt wird, desto besser.“

 

Wählen mit 16 hätte große Bedeutung für demokratische Bindung

Foto: pixabay.com

Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre eingebracht. Im Hauptausschuss des Landtags NRW wurden hierzu heute Sachverständige gehört.

Dazu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:

„Nach der heutigen Anhörung sehen wir uns voll und ganz bestätigt. Eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wäre ein Meilenstein in der demokratischen Geschichte unseres Landes. Sie hätte insbesondere eine hohe Bindungswirkung. Je früher junge Menschen an den Prozessen unserer Demokratie beteiligt werden, desto besser für unsere demokratische Gesellschaft. Bewegungen wie Fridays for Future zeigen, dass junge Menschen diese Beteiligung auch einfordern.

Wir fordern die regierungstragenden Fraktionen auf, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.“

 

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