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Kommunen brauchen Planungssicherheit – Minister Lienenkämper darf sie bei der Grundsteuerreform nicht weiter im Unklaren

Veröffentlicht am 05.11.2019 in Bundespolitik

Foto: pixabay.com

Die Rheinische Post berichtet heute (5. November 2019), dass die Landesregierung am kommenden Freitag (8. November) der Grundgesetzänderung zur Grundsteuerreform im Bundesrat zustimmen wird.

Teil der Reform ist auch eine sogenannte Ländereröffnungsklausel. Sie ermöglicht den Ländern, selbst zu entscheiden, ob sie das Modell von Finanzminister Olaf Scholz, das auf einer Berechnung nach tatsächlichem Wert der Immobilie basiert, nutzen wollen. Die Länder können alternativ auch andere Modelle wie das bayerische Flächenmodell wählen, das eine Steuerberechnung auf Basis der Grundstücksfläche vornimmt.

Laut der heutigen Berichterstattung sei aber weiterhin unklar, ob Nordrhein-Westfalen von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch machen wird.

Hierzu erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die NRW-Landesregierung hat sich in dieser für die Kommunen zentralen Frage bis heute nicht verhalten. Der Finanzminister schweigt beharrlich. Auch in seinem Bericht für die kommende Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses bezieht er keinerlei Stellung, ob das Land von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wird. Gegenüber den Kommunen, die auf Planungssicherheit angewiesen sind, ist das unverantwortlich.

Mit Zustimmung von Grünen und FDP zu der Grundgesetzänderung ist es endlich gelungen, eine Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Die Länderöffnungsklausel war nicht unser Wunsch, aber ein gangbarer Kompromiss.

Die FDP in NRW aber redet die Einigung schlecht. Das dürfte auch der Grund für das Schweigen des Finanzministers sein. Mit dieser Rumdruckserei von Herrn Lienenkämper muss endlich Schluss sein. Er muss jetzt Farbe bekennen, damit die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wissen, woran sie sind.“

 

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