Nur ein starker Staat kann Menschen schützen und Krisen meistern. Mit dem Haushalt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgen wir mit rund 164 Milliarden Euro für Stabilität in der Krise. Die Menschen können sich auf unseren Sozialstaat und eine gute sowie nachhaltige Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verlassen.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:
„Wir nehmen Geld in die Hand für die soziale Sicherung in schwierigen Zeiten. Das wichtigste Instrument dafür ist das Kurzarbeitergeld. Der Zugang dafür wurde zu Beginn der Krise erleichtert und nun entsprechend verlängert und auf bis zu 87 Prozent des Lohns erhöht. Damit sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland und verhindern Arbeitslosigkeit.
Wir nehmen Geld in die Hand für eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik. Das bedeutet, dass wir auf Weiterbildung und Qualifikation setzen. Wir wollen Menschen befähigen, den Wandel in der Arbeitswelt, insbesondere den digitalen Wandel, zu gestalten und zu meistern. Auch 2021 stehen über fünf Milliarden Euro für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung. Der Soziale Arbeitsmarkt als neues Regelinstrument ist ein großer Erfolg. Er bringt langzeitarbeitslose Menschen in Arbeit mit Tariflöhnen und guter Absicherung. Das schafft soziale Teilhabe und stärkt den Wert von Arbeit.
Wir nehmen Geld in die Hand, damit die Rente zum Leben reicht. Zum 1. Januar 2021 tritt die Grundrente als neuer Rechtsanspruch in Kraft. Allein 2021 stellen wir 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, damit Menschen, die ein Leben lang aber teilweise nur zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben, nicht zum Sozialamt laufen müssen. 1,3 Millionen Menschen werden davon ab dem nächsten Jahr profitieren.
Wir nehmen Geld in die Hand, um unsere Städte zu entlasten. Der Bund übernimmt im nächsten Jahr elf Milliarden Euro an den Kosten für Unterkunft und Heizung. Damit bleibt vor Ort ein größerer finanzieller Spielraum für Investitionen in Bildung, Daseinsvorsorge und Infrastruktur.“
Die Novelle des Baugesetzbuchs stand nach einem guten ersten Entwurf auf der Zielgeraden, um zeitnah im Kabinett verabschiedet werden zu können. Deshalb ist es inakzeptabel, dass Horst Seehofer in dem neu vorgelegten Entwurf zur Baugesetzbuchnovelle zwei zentrale SPD-Vorhaben – Baugebote und Umwandlungsverbote – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt hat. Bauminister Seehofer ist vor dem Druck der Immobilienlobby und deren Vertretern in der Unionsfraktion eingeknickt. Unser Koalitionspartner zeigt sich ein Jahr vor der Bundestagswahl einmal mehr als Anti-Mieter-Partei. Das wird die SPD-Bundestagsfraktion nicht mittragen.
Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, der sich heute (2. Oktober 2020) in anschließender Debatte mit der Mieterschutzverordnung der Landesregierung befasst hat, erklärt Andreas Becker, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Das einzig Gute an der heutigen Debatte zur Mieterschutzverordnung der Landesregierung war, dass nun durchweg Klarheit besteht, wofür die Regierungsfraktionen stehen. Denn von Mieterschutz kann mit dieser Verordnung wirklich keine Rede mehr sein. Es handelt sich vielmehr um eine Initiative zum Abbau des landesrechtlichen Mieterschutzes in Nordrhein-Westfalen. Die SPD-Fraktion hatte deshalb einen Antrag auf Änderung dieser unsäglichen Verordnung gestellt.
Mit der Ablehnung des SPD-Antrags machen CDU und FDP zusammen mit der AfD Politik gegen die Mehrheitsbevölkerung in Nordrhein-Westfalen. Denn rund 10,1 Millionen Menschen leben in Nordrhein-Westfalen zur Miete. Mit ihrer Unterstützung der sozial verantwortungslosen und marktradikalen Politik von Bauministerin Scharrenbach (CDU) zeigen CDU, FDP und AfD, dass sie nicht für die Interessen der Mehrheitsbevölkerung agieren.
Statt sich der drängenden sozialen Frage des Wohnraummangels und des bezahlbaren Wohnraums zu stellen, blendet die Landesregierung die Realität auf den Wohnungsmärkten in unseren Städten und Ballungsräumen vollkommen aus. Schlimmer noch: Mit diesem beispielloser Abbau wichtiger Instrumente für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums und gegen ungerechtfertigte Mietpreissteigerungen verschärft die Landesregierung das Problem sogar noch. Das ist heute ein bitterer Tag für die Mieterinnen und Mieter in NRW.“
In der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde auch über den Antrag SPD-Fraktion debattiert, die Laufzeit des Förderprogramms für gemeinnützige Vereine bis zum 1. März 2021 zu verlängern. Dieser Antrag wurde von CDU und FDP abgelehnt.
Dazu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Ausfall vieler Karnevalsveranstaltungen stellt die ehrenamtlichen Vereine vor große Probleme. Dass CDU und FDP sich jetzt weigern, für diese Vereine Klarheit über die finanzielle Unterstützung durch das Land zu schaffen, ist schlicht ignorant. Das ist nun schon ein wiederholtes Mal, dass die Koalitionsfraktionen unseren Vorschlag zur Verlängerung des Förderprogramms ablehnen. Das steht im krassen Widerspruch zu den Ankündigungen des Chefs der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, der erst kürzlich eine Verlängerung selbst ins Spiel gebracht hat.
CDU und FDP schieben das Problem einmal mehr auf die lange Bank und verweigern damit den aktiven Karnevalisten die dringend nötige Klarheit. Sie stellen parteitaktische Spielchen vor das Interesse der Betroffenen.“
Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Vorlauf zum 30. Jahrestag der Wiedervereinigung diese Woche ein Beschlusspapier verabschiedet, das wichtige Vorhaben zur sozialen Vollendung der Deutschen Einheit benennt. So will die Fraktion die Rentenüberleitung benachteiligter Gruppen zeitnah zum Abschluss bringen.
Daniela Kolbe, zuständige Berichterstatterin;
Frank Junge, zuständiger Berichterstatter:
„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat in den letzten Jahren sozialpolitisch viel erreicht, um Ost und West näher zusammen zu bringen. Mindestlohn, Strukturförderung und Grundrente haben viele soziale Schieflagen in Ostdeutschland ausgebessert. Dennoch müssen wir weiterhin beherzt handeln. Ein wichtiges Vorhaben, das wir in dieser Legislatur noch umsetzen wollen, ist die Einrichtung eines Fonds für die in der Rentenüberleitung benachteiligen Berufs- und Personengruppen wie etwa Reichsbahner oder in der DDR geschiedene Frauen. Das haben wir im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart und das sind wir den Rentnerinnen und Rentnern schuldig.“
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich endlich dazu entschlossen, eine Studie über die Auswirkungen eines übermäßigen Konsums von Energy-Drinks bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Die SPD-Bundestagsfraktion freut sich über das Interesse des BMEL an diesem Thema. Schließlich hat die SPD-Bundestagsfraktion schon lange eine klinische Studie gefordert.
Ursula Schulte, zuständige Berichterstatterin:
„Mit der Studie verfolgt die SPD-Bundestagsfraktion das Ziel herauszufinden, welche Wirkung ein hoher Konsum von Energy-Drinks auf den Organismus von Kindern und Jugendlichen hat. Dabei geht es vor allem um die Altersgruppe der 12- bis 20-jährigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die nach der Definition der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sogenannte ‚high chronic consumer‘ von Energy-Drinks und Energy-Produkten sind.
Um valide Daten zu erhalten, ist eine klinische Untersuchung zwingend erforderlich. Bisherige Literaturstudien – vom BMEL in Auftrag gegeben – führten leider nicht zu einer klaren Aussage in dieser Frage und letztlich nicht zu belastbaren Daten. Deshalb begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich den Sinneswandel des Ernährungsministeriums.“
Mit dem Bundeshaushalt 2021 investiert die Koalition kräftig in zukunftsfähige Arbeitsplätze und Innovationen. Wir fördern den Umbau unserer Industrie und unterstützen strukturschwache Regionen.
Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher;
Thomas Jurk, zuständiger Berichterstatter:
„Wir kümmern uns nicht nur um Krisenbewältigung, sondern investieren in die Zukunft unserer Industrie. Wir nehmen Geld in die Hand: Bei den Fahrzeugherstellern und den Zulieferern, der Bahnindustrie und den Flugzeugbauern, der maritimen Wirtschaft sowie den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierfür sollen im Etat des Bundeswirtschaftsministeriums im nächsten Jahr knapp eine Milliarde Euro zusätzlich bereitstehen. Weitere zusätzliche Mittel sollen für die Digitalisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Wir werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht allein lassen, wenn sich ihre Unternehmen dem Strukturwandel stellen müssen. Wir brauchen eine moderne Industrie, wenn wir unsere Arbeitsplätze auch für die Zukunft sichern wollen. Die finanziellen Mittel dafür stehen bereit. Jetzt muss Bundesminister Altmaier die Umsetzung endlich mit der notwendigen Entschlossenheit angehen.
Wir werden daneben die strukturschwachen Regionen unseres Landes besonders stärken. Kein Landstrich darf durch die Krise abgehängt werden. Deshalb stellen wir für Investitionen aus der ‚Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung zusätzlich 325 Millionen Euro zur Verfügung. Für andere Programme des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen im Bundeswirtschaftsministerium sollen zudem weitere 35 Millionen Euro zusätzlich eingesetzt werden. Dies betrifft die Förderung von Existenzgründungen, die außeruniversitäre Forschung, die Investorenwerbung im Ausland sowie die überbetrieblichen Bildungsstätten des Mittelstands.”
Heute hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Deutschen Bundestag den Entwurf zum Haushalt 2021 eingebracht. Jetzt schlägt die Stunde des Parlaments. Wir werden nun aus dem sehr guten Entwurf zum Haushalt 2021 einen noch besseren machen.
Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher:
„Der Haushaltsentwurf ist auch im Jahr 2021 von der Corona-Pandemie geprägt. Auch im kommenden Jahr nehmen wir Geld in die Hand, um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern. Neben klassisch konjunkturellen Maß-nahmen, wie zum Beispiel die Unterstützung der Automobilbranche, stabilisieren wir die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent und verlängern das Erfolgsmodell Kurzarbeitergeld bis Ende 2021.
Wir nehmen auch Geld in die Hand, um massiv in die Zukunft zu investieren; allein in den kommenden vier Jahren etwa 200 Milliarden Euro. Das sind 81 Milliarden Euro mehr als in der vergangenen Legislaturperiode. Allein zwei Milliarden Euro fließen in den Ausbau des 5G- und 6G-Netzes. 400 Millionen Euro investieren wir jedes Jahr in die Weiterentwicklung der Quantentechnologien und Künstlichen Intelligenz. Auch setzen wir den Strukturwandel in den Regionen um, die vom Kohleausstieg betroffen sind. Unser Ziel dabei ist klar: Wir werden diese Krise nicht nur überstehen, wir werden gestärkt aus ihr heraus-kommen.
Dies alles zeigt: Finanzminister Olaf Scholz hat einen Haushalt mit sozialdemokratischer Handschrift vorgelegt. Auch fernab der Bekämpfung der Corona-Pandemie wird das an vielen Stellen deutlich: Die Grundrente ist veranschlagt und solide durchfinanziert, für die Verbesserung von Kindertagesstätten stellt der Bund bis 2022 jährlich zwei Milliarden Euro zur Verfügung und mit etwa 4,5 Milliarden Euro jährlich entlastet der Bund die Kommunen, indem er sich an den Kosten der Unterkunft beteiligt und so neue Spielräume für Investitionen vor Ort schafft.“