Das Europäische Parlament meldet sich heute zum neuen Rechtsstaatschutz der EU zu Wort und stimmt über den Haushaltsrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 ab.
Dazu Jens Geier, Vorsitzender der Europa-SPD und stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss:
“Diese Abstimmungen über den Langfristhaushalt, den Wiederaufbaufonds, die Einführung neuer Eigenmittel und die Kopplung von EU-Geldern an Rechtsstaatlichkeit sind historisch. Darüber können auch die späte Annahme und die einseitigen Ratsschlussfolgerungen, die für die Annahme dort nötig waren, nicht hinwegtäuschen.
Die vier pro-europäischen Fraktionen des Europaparlaments machen in einer Resolution deutlich: EU-Gelder sind künftig an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden. Den Aufschub, den sich Viktor Orbán mit seiner Vorab-Prüfung der neuen Regeln durch den Europäischen Gerichtshof erhofft, darf es nicht geben. Der entscheidende Spieler ist die EU-Kommission. Sie muss den Mechanismus künftig entschlossen anwenden, aber sie muss es auch wollen! Ursula von der Leyen muss den Rechtsstaat in Europa mit aller Kraft der Hüterin der Verträge gegen ihren Parteifreund Orbán verteidigen.
Die Rechtsstaatlichkeit ist grundlegend für eine korrekte Durchführung des Haushalts und die Kommission ist dafür verantwortlich. Sie darf also nicht durch Tatenlosigkeit den Haushalt gefährden. Das Parlament verfügt über ein scharfes Schwert, wenn es um den Schutz von Steuergeldern geht: Es muss die Haushaltsführung durch die EU-Kommission entlasten – oder eben auch nicht, sollte sie den Mechanismus künftig nicht entschlossen anwenden.
Der jetzige Beschluss wäre unter einem deutschen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble undenkbar gewesen. Es macht einen Unterschied, wenn Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten an den Schlüsselpositionen sitzen. Nach der Abstimmung ist der Weg frei für drei Europa-Premieren: Zum ersten Mal ist es auf Druck des EU-Parlaments gelungen, den Langfristhaushalt der EU zu erhöhen. Zweitens gibt sich die EU eine neue Einnahmequelle: eine steuerliche Abgabe auf Plastik wird direkt in den EU-Haushalt fließen. Damit schaffen wir Anreize, den Anteil des nicht-recycelten Plastiks in Europa zu reduzieren. Drittens: Die gemeinsamen Investitionen durch den anleihefinanzierten Wiederaufbaufonds werden die Europäische Union enger zusammenbringen. Regionen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, können somit Zuschüsse erhalten, um den Weg raus aus der Krise zu meistern.“
Das Europäische Parlament wird am heutigen Mittwoch, 16. Dezember, über drei Berichte abstimmen, die den Weg für den Gesamthaushalt für die Jahre 2021 bis 2027 ebnen. Zur Abstimmung steht auch eine Stellungnahme, in der sich das Parlament zur gefundenen Haushalts-Übereinkunft der Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen am 10. bis 11. Dezember positioniert. Mit der Abstimmung kann der neue Langfristhaushalt am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Gesamthaushalt für das Jahr 2021 wird am Freitag vom Parlament verabschiedet werden.
Die EU-Kommission hat heute Gesetzesvorschläge für digitale Dienstleistungen und digitale Märkte vorgestellt. Sie sollen die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Online-Plattformen für den Umgang mit Inhalten regeln. Zudem soll sichergestellt werden, dass Tech-Giganten wie Google und Amazon andere Unternehmen nicht durch unfaires Verhalten benachteiligen.
Tiemo Wölken, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für den legislativen Initiativbericht zu Digitalen Diensten und rechtspolitischer Sprecher der SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament:
„Mit dem Digital Services Act bekommt Europa ein echtes digitales Grundgesetz. Ein klarer Rechtsrahmen schafft Rechtssicherheit für Plattformen und schützt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer. Ich freue mich, dass die EU-Kommission den Empfehlungen des Parlaments gefolgt ist und beim Umgang mit Inhalten auf klar ausformulierte Notice & Action-Verfahren setzt. Besonders positiv ist, dass dieser Vorschlag ohne den Einsatz von Uploadfiltern auskommt. Jetzt geht es darum, sicherzustellen, dass das in der Umsetzung auch wirklich der Fall ist.
An einigen Stellen ist die EU-Kommission zu zaghaft. Transparenz-Auflagen für Online-Werbung sind zwar ein wichtiger erster Schritt. Der Vorschlag reicht aber so nicht aus, um die Hauptursache für die Verbreitung von Desinformation und schädlicher Inhalte an der Wurzel zu packen. Plattformen werden weiterhin aufmerksamkeitserregende Inhalte bevorzugt anzeigen, wenn sich dadurch mehr Geld durch personalisierte Werbung verdienen lässt. Ich hätte mir mehr Mut von der EU-Kommission gegenüber der Werbeindustrie gewünscht: Wirtschaftliche Anreize für schädliches Verhalten beseitigen sich nicht von alleine. Immerhin sollen Nutzerinnen und Nutzer mehr Kontrolle über die Kriterien erhalten, nach denen Inhalte für sie sortiert und angezeigt werden.
Bedauerlicherweise fehlen im Vorschlag Bestimmungen zur Interoperabilität, damit sich unterschiedliche digitale Dienste miteinander verbinden können. Das würde dafür sorgen, dass Nutzerinnen und Nutzer nicht nur den plattformeigenen Algorithmen ausgeliefert sind.
Ich halte für einen Fehler, dass die Aufsicht über die Einhaltung der Regeln bei den EU-Mitgliedsstaaten liegen soll. Einheitliche Regeln brauchen einheitliche Kontrolle: Wenn einige Mitgliedsstaaten die Aufsicht etwas laxer angehen als andere, drohen Wettbewerbsverzerrungen. Genau das sollte Digital Services Act aber verhindern. Für die größten Plattformen soll eine einheitliche Aufsicht auf europäischer Ebene möglich sein. Wieso das nicht für alle Plattformen gelten soll, erschließt sich mir nicht.“
Das Europäische Parlament stimmt am heutigen Dienstagabend, 15. Dezember 2020, über die überarbeitete Trinkwasser-Richtlinie ab. Tiemo Wölken, Mitglied im Umweltausschuss und gesundheitspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
“Es ist ein Erfolg der ersten Europäischen BürgerInnen-Initiative ‘Right2Water’, dass die Richtlinie EU-Staaten künftig vorschreibt, den Zugang aller Menschen zu sauberem Wasser zu gewährleisten. Unter anderem werden sie verpflichtet, öffentliche Trinkbrunnen aufzustellen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich lange genug dagegen gesperrt und auf ihrer Eigenverantwortung beharrt. Ihre Verantwortung spielt nun eine große Rolle: Die Regierungen müssen die Richtlinie zügig umsetzen und vor allem dafür sorgen, dass benachteiligte Gruppen einen besseren Zugang zu Wasser erhalten.
Das Europäische Parlament hat mehrere Erfolge für den Gesundheitsschutz der BürgerInnen erzielt: Die neuen Grenzwerte umfassen unter anderem insgesamt 34 chemische Parameter, die allesamt mindestens an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation angepasst werden. Einige Werte sind noch ehrgeiziger. Mit Bisphenol A nimmt die EU erstmals einen hormonwirksamen Stoff in diesen Katalog auf, für den ab dem Jahr 2025 ein Grenzwert gilt. Die EU-Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, ab Inkrafttreten weitere Stoffe auf ihr Gefahrenpotential hin zu beobachten – inklusive pharmazeutischer Substanzen und Mikroplastik. Sobald sich dabei eine Gefahr abzeichnet, müssen die Regierungen in der EU auch für diese Stoffe harte Grenzwerte einführen. Besonders wichtig ist auch, dass wir den Bleigrenzwert im Laufe der kommenden 15 Jahre halbieren.
Außerdem wird die Trinkwasserqualität transparenter: VerbraucherInnen bekommen mindestens einmal jährlich die wichtigsten Informationen über ihre Werte, ohne dass sie dies eigens beantragen müssen. Und zwar in der geeignetsten und am leichtesten zugänglichen Form, also auf Rechnungen oder in digitaler Form, etwa über Apps.”
Im Parlament wird mit einer Zustimmung gerechnet, da es sich um die Abstimmung über ein Trilog-Ergebnis nach Verhandlungen mit Parlamentsbeteiligung handelt. Das Abstimmungsergebnis soll am Mittwochmorgen, 16. Dezember 2020, bekannt gegeben werden. Stimmt eine Mehrheit des Europäischen Parlaments zu, müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten umsetzen.
Die Zahlen, die das Bundesinstitut für Berufsbildung in der Ausbildungsbilanz 2020 vorgestellt hat, sind besorgniserregend. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb die Anpassungen am Programm „Ausbildungsplätze sichern“ und sieht aber dennoch dringenden Handlungsbedarf, dass durch Corona keine langfristig negative Ausbildungsbilanz entsteht.
Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:
„Die heutige Bilanz des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) gibt ernsthaften Grund zur Besorgnis: Das Ausbildungsangebot ist um 8,8 Prozent auf 527.400 Ausbildungsplätze zurückgegangen. Gleichzeitig gab es mit 496.800 Bewerberinnen und Bewerber 9,6 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl noch offener Ausbildungsstellen ist im Vergleich zum Vorjahr um 12,8 Prozent auf 59.900 gestiegen. Für die Zahl der unversorgt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber ergibt sich ein Anstieg um 19,7 Prozent auf 29.300 Personen. Diese Zahlen sind aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion kein Ausdruck von Stabilität, sondern ein Alarmzeichen.
Das Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ ist deshalb wichtig und gut – aber bei den betroffenen Unternehmen immer noch nahezu unbekannt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb die dringend notwendigen Anpassungen der Bundesregierung an dem Prämienprogramm, welches im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Abfederung einer Corona-Delle auf dem Ausbildungsmarkt auf den Weg gebracht wurde. So können die Azubi-Prämien jetzt bis Mitte 2021 gezahlt werden. Zudem wird der Zugang erleichtert: Anders als bisher haben jetzt auch Betriebe Anspruch auf die Prämien, wenn sie erst im Herbst deutliche Umsatzeinbrüche hatten. Ein dringend notwendiger Schritt des Bundesbildungsministerium wäre es jetzt, die Verbund- und Auftragsausbildung auf den Prüfstand zu stellen und ein Angebot für unversorgte Bewerberinnen und Bewerber auf den Weg zu bringen. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung sollte sich der aktuell abzeichnenden negativen Ausbildungsbilanz im kommenden Jahr dringend annehmen.“
Die SPD-Bundestagsfraktion hat heute ihr Positionspaper „Dispozinsen gesetzlich begrenzen“ beschlossen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen für Kontoüberziehungen mit durchschnittlich knapp zehn Prozent pro Jahr unverhältnismäßig hohe Zinsen zahlen. Bei konstant niedrigen Refinanzierungskosten ist das für Banken ein lukratives Geschäftsmodell – für viele Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch eine enorme Kostenbelastung.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Ingrid Arndt-Brauer, zuständige Berichterstatterin:
„Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Dispokredite dürfen nicht zur Schuldenfalle werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Dispozinsen gesetzlich begrenzt werden. Wir wollen, dass der Zinssatz für vereinbarte Kontoüberziehungen maximal sechs Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz liegen darf. Bezugszinssatz sollte dabei der Basiszinssatz oder auch der niedrigste Zinssatz für Ratenfinanzierungen sein. Für darüberhinausgehende geduldete Kontoüberziehungen sollen Banken keine Zusatzzinsen mehr verlangen dürfen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst lückenlos über Kosten und Alternativen aufgeklärt werden.
Gerade in der Corona-Pandemie müssen immer mehr Menschen auf einen Dispositionskredit zurückgreifen. Die hohen Kosten der Kontoüberziehung sind für Kundinnen und Kunden auf den ersten Blick häufig kaum einzuschätzen. Obwohl in vielen Fällen günstigere Finanzierungsmöglichkeiten beispielsweise durch Ratenkredite bestehen, weisen Banken auf Alternativen meist erst zu spät hin. Wir setzen uns dafür ein, dass Banken schon nach dreimonatiger Kontoüberziehung auf günstigere Alternativen hinweisen müssen. Zudem sollen Kreditinstitute künftig schon bei Einräumung der Kontoüberziehung übersichtlich darstellen, welchen Einfluss die Höhe und die Dauer der Inanspruchnahme auf die Zinskosten haben.
Darüber hinaus wollen wir prüfen, welche Auswirkungen das erste nach dem Zahlungskontengesetz zertifizierte Vergleichsportal auf die Höhe der Dispozinsen hat. Auf dieser Grundlage wollen wir überprüfen, ob noch weitergehende Maßnahmen zur Steigerung der Preistransparenz ergriffen werden müssen.“
Nach mehreren Verhandlungsrunden konnten wir mit dem Koalitionspartner im Rechtausschuss den Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens mit weiteren Änderungen beschließen.
Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:
„Dies ist ein wichtiger Schritt für die Schuldnerinnen und Schuldner. Wir verkürzen mit dem Gesetzentwurf die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre. Das nunmehr dreijährige Verfahren steht allen redlichen Schuldnerinnen und Schuldner offen, die ihren Pflichten und Obliegenheiten während des Insolvenzverfahrens und in der Wohlverhaltensphase nach dem Ende des Insolvenzverfahrens nachkommen. Die Verkürzung soll dabei rückwirkend für alle Insolvenzverfahren gelten, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Für den Zeitraum ab 17.12.2019 gelten abgestufte verkürzte Fristen. Darüber hinaus konnten wir erreichen, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Befristung dieser Regelungen von fünf Jahren für Verbraucherinsolvenzen, gestrichen wurde.
Leider konnten wir uns mit der CDU/CSU-Fraktion nicht auf eine Verkürzung der Speicherfrist bei Auskunfteien wie zum Beispiel bei der Schufa einigen für Daten aus Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren. Diese beträgt aktuell drei Jahre und sollte auf ein Jahr verkürzt werden, um den Schuldnerinnen und Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung schnell eine zweite finanzielle Chance zu ermöglichen. Durch die lange Speicherfrist bei Auskunfteien wird es Schuldnerinnen und Schuldnern weiterhin erschwert werden, neue Verträge nach Abschluss des Insolvenzverfahrens abzuschließen zum Beispiel für Energie und Miete. Denn durch die übliche Abfrage bei Schufa und Ähnlichem erhält der eigentlich entschuldete Schuldner weiterhin eine schlechte Bonitätsauskunft, was sich nicht mit dem Verbraucherbild der SPD-Bundestagsfraktion vereinbaren lässt. Diesen Punkt werden wir aber auch zukünftig weiter fordern.“
Seit Monaten blockiert die Union schärfere Transparenzregeln für Bundestag und Bundesregierung durch die Einführung eines wirksamen verbindlichen Lobbyregisters inklusive exekutiver Fußspur.
Dirk Wiese:
„Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) hat heute ihren aktuellen Bericht zur Korruptionsprävention und Integritätsförderung in Deutschland vorgelegt. Das Expertengremium erkennt die wichtigen Maßnahmen an, die bereits getroffen wurden, sieht allerdings auch deutlichen Nachbesserungsbedarf, unter anderem beim Thema Transparenz. So empfiehlt der Bericht klarere Regeln durch einen Verhaltenskodex für hochrangige Entscheidungsträger und für die Verhinderung von Interessenskonflikten zwischen privaten Interessen und Amtsaufgaben. In diesem Zusammenhang fordert GRECO die Einführung detaillierter und transparenter Regelungen für den Austausch der Exekutive mit Lobbyisten. Das entspricht genau auch unseren Forderungen.
Seit Monaten blockiert die Union schärfere Transparenzregeln für Bundestag und Bundesregierung durch die Einführung eines wirksamen verbindlichen Lobbyregisters inklusive exekutiver Fußspur. Die SPD wird sich weiter intensiv dafür einsetzen, dieser wichtigen GRECO-Forderung nachzukommen und mehr Transparenz bei der Vertretung von Lobbyinteressen sicherzustellen.“
Wir haben wichtige Punkte aus unserem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt, für die die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren gestritten hat.
Fraktionsvize Mitthias Miersch:
„Wir haben wichtige Punkte aus unserem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt, für die die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren gestritten hat. Dazu gehören ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern zur kontinuierlichen Kontrolle und Transparenz beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen erhalten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung Erneuerbarer Energien direkt profitieren können. Endlich gibt es Geld für die Kommunen, wenn ein Windpark dort steht. Insoweit wird sogar die Gewerbesteuerzerlegung noch einmal anpassen, damit die Kommune, in der ein Windparkt steht auch tatsächlich profitiert und nicht der Standort der Projektgesellschaft.
Wir haben im Bereich Solar für Entbürokratisierung gesorgt. Kleine Anlagen müssen sich nun keine Messgeräte einbauen.
Neue unbürokratische Mieterstrommodelle werden die Energiewende als Mitmachprojekt für alle stärken. Wir ermöglichen mehr Eigenverbrauch bei Solar für ausgeförderte und neue Solaranlagen. Wir haben zudem dafür gesorgt, dass Windkraftanlagen der ersten Stunde nicht abgeschaltet werden müssen. Damit sind viele wichtige Entscheidungen getroffen worden.
Aber wir wollen mehr und wenn möglich noch in dieser Koalition. Die Beschlüsse der EU vom vergangenen Freitag zeigen einmal mehr: die Ausbaupfade müssen angehoben werden. Damit der Ausbau auch wirklich passieren kann, wollen wir das Planungs- und Genehmigungsrecht insbesondere mit Blick auf Repowering weiter reformieren. Zudem ist klar, dass das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden muss. Das geht nicht über Nacht und nur mit sorgfältiger Beratung. In einem Entschließungsantrag haben wir deshalb die Aufgaben beschrieben. Wir sind bereit, in den kommenden Wochen auch insoweit die Weichen zu stellen.“