SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Dispokredite dürfen nicht zur Schuldenfalle werden

Veröffentlicht am 15.12.2020 in Bundestagsfraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion hat heute ihr Positionspaper „Dispozinsen gesetzlich begrenzen“ beschlossen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen für Kontoüberziehungen mit durchschnittlich knapp zehn Prozent pro Jahr unverhältnismäßig hohe Zinsen zahlen. Bei konstant niedrigen Refinanzierungskosten ist das für Banken ein lukratives Geschäftsmodell – für viele Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch eine enorme Kostenbelastung.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Ingrid Arndt-Brauer, zuständige Berichterstatterin:

„Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Dispokredite dürfen nicht zur Schuldenfalle werden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Dispozinsen gesetzlich begrenzt werden. Wir wollen, dass der Zinssatz für vereinbarte Kontoüberziehungen maximal sechs Prozentpunkte über dem Bezugszinssatz liegen darf. Bezugszinssatz sollte dabei der Basiszinssatz oder auch der niedrigste Zinssatz für Ratenfinanzierungen sein. Für darüberhinausgehende geduldete Kontoüberziehungen sollen Banken keine Zusatzzinsen mehr verlangen dürfen. Zudem muss sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst lückenlos über Kosten und Alternativen aufgeklärt werden.

Gerade in der Corona-Pandemie müssen immer mehr Menschen auf einen Dispositionskredit zurückgreifen. Die hohen Kosten der Kontoüberziehung sind für Kundinnen und Kunden auf den ersten Blick häufig kaum einzuschätzen. Obwohl in vielen Fällen günstigere Finanzierungsmöglichkeiten beispielsweise durch Ratenkredite bestehen, weisen Banken auf Alternativen meist erst zu spät hin. Wir setzen uns dafür ein, dass Banken schon nach dreimonatiger Kontoüberziehung auf günstigere Alternativen hinweisen müssen. Zudem sollen Kreditinstitute künftig schon bei Einräumung der Kontoüberziehung übersichtlich darstellen, welchen Einfluss die Höhe und die Dauer der Inanspruchnahme auf die Zinskosten haben.

Darüber hinaus wollen wir prüfen, welche Auswirkungen das erste nach dem Zahlungskontengesetz zertifizierte Vergleichsportal auf die Höhe der Dispozinsen hat. Auf dieser Grundlage wollen wir überprüfen, ob noch weitergehende Maßnahmen zur Steigerung der Preistransparenz ergriffen werden müssen.“

 

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