SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Wie hält es die Landesregierung eigentlich mit der Vielfalt im öffentlichen Dienst?

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In der heutigen Sitzung des Integrationsausschusses gab es einen Bericht zur interkulturellen Öffnung im Öffentlichen Dienst. Mit der Regierungsübernahme im Mai 2017 verkündete die Staatsekretärin für Integration Serap Güler als eine ihrer ersten Amtshandlungen die Abschaffung der anonymisierten Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst. Ihre damalige Begründung für die Abschaffung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens lautete: „Das Modell hat sich nicht bewährt, es ist Murks“ (Kölner Stadt-Anzeiger vom 06.07.2017). Die Landesregierung wolle andere, wirksamere Verfahren prüfen. 

Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Regierung von CDU und FDP ist nun seit 4 Jahren im Amt. In der Frage der interkulturellen Öffnung des Öffentlichen Dienstes hat sie bislang keine Bewegungen in die richtige Richtung gemacht. Es gibt nach wie vor keine aktuellen Zahlen zu den Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst mit Einwanderungsgeschichte. Und auch neue, getestete Bewerbungsverfahren, die diskriminierungsfreie Personaleinstellungen gewährleisten würden, fehlen weiterhin. Die Frage ist doch: Wie hält es die Landesregierung eigentlich mit der Vielfalt im öffentlichen Dienst? Unsere Berichtsanfragen in den letzten 4 Jahren haben keinerlei erhellende Antworten der Landesregierung geliefert. Den Vogel abgeschossen hat nun der aktuelle Bericht. Die Landesregierung behauptet, dass ihre bisherigen Verfahren scheinbar schon immer diskriminierungsfrei gewesen seien und keine neuen Verfahren notwendig seien. Belege für diese steile These gibt die Landesregierung nicht an.

Derzeit laufen die Wochen gegen Rassismus. Und eine Vielzahl an Studien belegen Diskriminierungen bei Einstellungsverfahren. Die Position der Landesregierung ist schlicht eine unreflektierte und arrogante Haltung, die an der Realität vorbeigeht.“

 

Das Grundgesetz muss alle schützen

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Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes definiert das Diskriminierungsverbot der Bundesrepublik. Der Bundestag berät derzeit über die Streichung des „Rasse“-Begriffs aus der Formulierung. Die Initiative „Grundgesetz für Alle“ setzt sich dafür ein, darüber hinaus auch queere Menschen unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes aufzunehmen.

Hierzu erklärt Frank Müller, Beauftragter für LSBTTI der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Diskriminierungsverbot ist eine der größten Lehren, die wir aus unserer Vergangenheit gezogen haben. Nie wieder dürfen in diesem Land oder anderswo Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Sprache, Heimat oder Herkunft, ihres Glaubens, ihrer politischen Anschauung oder aufgrund von Beeinträchtigungen benachteiligt werden. In diesem Grundsatz sind sich alle demokratischen Vertreterinnen und Vertreter einig.

In der NS-Diktatur wurden jedoch auch queere Menschen verfolgt. Historiker schätzen, dass rund 100.000 Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung drangsaliert, 50.000 verurteilt und rund 10.000 ermordet wurden. Die Abschaffung des § 175 StGB im Jahr 1994 war eine viel zu späte Anerkennung ihrer Rechte. Dass bei der Abstimmung über die Öffnung der Ehe im Bundestag lediglich die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen geschlossen für die Initiative stimmten, zeigt jedoch, dass es weiterhin Bedenken und Formen der Ausgrenzung gibt. Ein ähnliches Bild zeigte sich bei der Anerkennung intersexueller Menschen. Bis heute erleben queere Menschen Diskriminierung. Es ist deswegen längt überfällig, sie auch im Grundgesetz als festen Teil unserer Gesellschaft zu schützen. Deswegen ist es höchste Zeit, dass das Diskriminierungsverbot auch auf die geschlechtliche Identität und die sexuelle Orientierung ausgeweitet wird.

Ein grundgesetzlich verbriefter Schutz wäre nicht nur ein starkes Signal, sondern würde die Menschenrechte der queeren Community auch ganz formal für die Zukunft garantieren. Als SPD-Fraktion stehen wir deswegen hinter der Community und unterstützen die Initiative ‚Grundgesetz für Alle‘ ausdrücklich.“

Hinweis: Die Initiative kann unter nachfolgendem Link unterstützt werden: https://campaigns.allout.org/de/grundgesetz-fuer-alle

 

Bundesinnenminister Seehofer aufgewacht – BBK braucht eine Zentralstellenfunktion

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Erst heute – nach einem Jahr Pandemie – verkünden Bundesinnenminister Horst Seehofer und der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Armin Schuster, ihre Vorschläge zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch die Neuausrichtung des BBK. Es ist unverständlich, dass die vorgestellten Punkte nicht längst angegangen wurden. Das Kooperationsgefüge zwischen Bund und Ländern muss gestärkt und das BBK mit einer Zentralstellenfunktion ausgestattet werden.

Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter:

„Die Pandemie ist ein klassischer Fall für den Bevölkerungsschutz und damit für den Bundesinnenminister. Es ist gut, dass Horst Seehofer dies nach einem Jahr erkannt hat. Bisher war das Handeln des Bundesinnenministeriums weitestgehend auf Grenzschließungen fokussiert. Es bleibt unverständlich, warum das Bundesamt für Bevölkerungsschutz nicht umfassender in die Pandemiebekämpfung eingebunden wurde. Die heute präsentierten Vorschläge kommen daher reichlich spät.

Für die Zukunft muss das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in seinen Kompetenzen umfassend gestärkt werden. Eine gut ausgestattete Behörde mit Zentralstellenfunktion ist elementar in nationalen Krisen und länderübergreifenden Katastrophenlagen. Die heute vorgestellten Punkte hätten schon längst angegangen werden müssen. Gerade zur Bekämpfung von Desinformation, zur ausreichenden Bevorratung von Versorgungsmaterialien und zur besseren Nutzung von Übungen und Risikoanalysen lagen Vorschläge seit einiger Zeit vor.

Die SPD-Fraktion im Bundestag wird in der nächsten Woche eine eigene Position zur Fortentwicklung des Bevölkerungsschutzes in Deutschland präsentieren. Ziel ist es, das Kooperationsgefüge zwischen Bund und Ländern zu stärken. Für ein gut funktionierendes Gefüge müssen wir die Widerstandskraft der Bevölkerung in den Blick nehmen und die Voraussetzungen für eine nach außen transparente Kommunikation in Krisensituationen schaffen.“

 

Freie Fahrt für Ausbildungsplätze

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Heute hat das Bundeskabinett vereinfachte Förderkriterien und höhere Prämien für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Änderungen und sieht darin deutliche Verbesserungen im Kampf gegen die Krise auf dem Ausbildungsmarkt.

Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:

„Die Zahlen sind alarmierend: Bis September 2020 haben 467.500 junge Menschen weniger eine duale Ausbildung begonnen als noch im Jahr davor. Erschwerend kommt dazu, dass die Berufsorientierung derzeit nicht wie üblich durch Betriebspraktika oder den Besuch von Ausbildungsmessen erfolgen kann. Die Lage ist also ernst.

Deshalb begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich die Initiative von Arbeitsminister Hubertus Heil, die Prämien für den Erhalt bzw. die Erhöhung des Ausbildungsniveaus auf 4.000 beziehungsweise 6.000 Euro pro Ausbildungsplatz zu verdoppeln. Und zukünftig wird auch die Bezuschussung der Ausbildervergütung möglich sein.

Damit die konkreten Hilfen auch schnell bei den Betrieben ankommen, wurden zusätzlich die Förderkriterien zur ‚Corona-Betroffenheit‘ spürbar erleichtert. So sind auch mehr Betriebe anspruchsberechtigt, nämlich alle mit bis zu 499 Beschäftigten. Alle Fördermaßnahmen gelten für das Ausbildungsjahr 2021/2022 und sind damit noch einmal verlängert worden.

Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass Bundesministerin Karliczek wichtige Hinweise der SPD-Bundestagsfraktion aufgenommen hat: Bei der Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung ist auch endlich der Stammbetrieb antragsberechtigt. Wichtig ist darüber hinaus der Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungen, denn viele Auszubildende konnten nur unter erschwerten Bedingungen lernen.

Wir stellen damit die erforderlichen Weichen und sorgen für freie Fahrt. Die Wirtschaft ist jetzt aufgefordert, auf den Zug aufzuspringen. Denn klar ist auch: Die Arbeitgeber selbst sind in der Verantwortung, aus einer akuten Ausbildungskrise keine Fachkräftekrise auf Dauer werden zu lassen.“

 

Vertrauen ist beim Impfen das Wichtigste

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Es ist richtig, dass der Bundesgesundheitsminister der fachlichen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gefolgt ist und die Impfungen mit AstraZeneca bis auf weiteres ausgesetzt hat.

Sabine Dittmar:

„Vertrauen in die Wirksamkeit und Sicherheit ist beim Impfen das Wichtigste. Es ist daher richtig, dass der Bundesgesundheitsminister der fachlichen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gefolgt ist und die Impfungen mit AstraZeneca bis auf weiteres ausgesetzt hat. Schließlich ist das Institut in Deutschland zuständig für die Bewertung der Sicherheit von Impfstoffen.

Ich erwarte allerdings vom Bundesgesundheitsminister Spahn in der morgigen Sondersitzung des Gesundheitsausschusses eine detaillierte Auskunft darüber, welche Daten und Fakten vorliegen, die zur neuen Bewertung und im Rahmen der Risikoabwägung zum vorläufigen Impfstopp geführt haben.

PEI und EMA müssen zudem einwandfrei klären, ob die Häufung der äußert seltenen Hirnvenen-Thrombosen im direkten Zusammenhang mit der Impfung stehen. Wenn die Auswertung der Fälle ergibt, dass der Impfstoff von AstraZeneca nur für bestimmte Personengruppen in Frage kommt oder in bestimmten Fällen nicht verabreicht werden sollte, so muss dies entsprechend berücksichtigt oder mit einem Warnhinweis versehen werden.

In den bisherigen Studien hat sich AstraZeneca als äußerst wirkungsvoller Impfstoff gegen schwere und tödliche Krankheitsverläufe gezeigt. Ich hoffe daher, dass wir in wenigen Tagen Klarheit haben und dass wir das Impfen mit AstraZeneca dann wieder aufnehmen können.“

 

Klimabilanz im Verkehrssektor: Mehr Anstrengungen nötig

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Die Vorjahresschätzung des Umweltbundesamtes zu den Treibhausgasemissionen zeigt: Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung wirkt. Wider alle Erwartungen wurden die Klimaziele 2020 erreicht. Die geforderte Minderung der Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 wurde übertroffen. Das trifft auch für den Verkehrsbereich zu, der die geforderten Einsparungen etwa vier Millionen Tonnen übertroffen hat.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

„Der starke Rückgang des Personen- und Güterverkehrs gegenüber dem Vorjahr hat dazu geführt, dass die Sektorziele erreicht wurden. Es steht jedoch außer Frage, dass ein relevanter Teil der Minderung auf die Pandemie zurückzuführen ist. Hier hat schon die Mineralölstatistik im ersten Halbjahr 2020 gezeigt, dass der Benzinverbrauch um über 13 Prozent und der Dieselverbrauch um fast zehn Prozent eingebrochen sind. Diese Entwicklung dürfte sich mindestens fortgesetzt haben. Ohne die Pandemie hätte der Verkehr es also nicht geschafft, seine Ziele zu erreichen.

Wenn sich die Situation auf Straße, Schiene und Wasserwegen nach der Pandemie wieder normalisiert, wird auch der CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich wieder steigen. Daher müssen wir unsere Anstrengungen gerade im Verkehrsbereich noch verstärken.“

 

Klimaziel 2020 erreicht

Erstmals greifen die Regelungen aus dem Klimaschutzgesetz, für das die SPD-Fraktion im Bundestag lange und erfolgreich gekämpft hat: Die Bundesregierung legt verbindlich Rechenschaft über ihre Klimaschutzpolitik ab. Deutschland erreicht sein Klimaziel 2020.

Sören Bartol, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Matthias Miersch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Unsere klimapolitischen Maßnahmen wirken. Im Verkehr haben wir einen beispiellosen Hochlauf der Elektromobilität erreicht. In der Industrie entfalten die Maßnahmen des Konjunkturpakets ihre Wirkung bei der Minderung der Treibhausgase, so dass wir wettbewerbsfähig und zukunftsfest aus der Krise herauskommen.

Im Energiesektor haben unsere gesetzgeberischen Maßnahmen schnelle Fortschritte gebracht: Der Kohleausstieg hat die Emissionen deutlich gesenkt. Bei den erneuerbaren Energien hat die Aufhebung des Solardeckels 2020 zu einem großen Schub geführt; auch der von uns eingeführte umlagebefreite Eigenverbrauch lässt einen weiteren Schub für die Solarenergie im kommenden Jahr erwarten. Trotzdem brauchen wir bei den Erneuerbaren Energien noch ehrgeizigere verpflichtende Ziele aller politischen Ebenen und verlässliche Ausbaupfade.

Beim Ausbau der Infrastruktur für die E-Mobilität versagen die unionsgeführten Ressorts. Wir erwarten noch in diesem Quartal Verordnungen und Gesetze zum Aufbau der Schnellladeinfrastruktur und zum häuslichen netzkompatiblen Laden von den Ministern. Der Bundesverkehrsminister hat es versäumt Strategien für den Güterverkehr zu entwickeln. Wir müssen dafür sorgen, dass Güter von der Straße auf die Schiene kommen.

Die Union blockiert weiterhin die Umlage des CO2-Preises: der CO2-Preis im Gebäudesektor sollte gerade Investitionen in die energetische Gebäudesanierung lenken; über diese entscheidet aber der Vermieter. Wenn der CO2-Preis einfach von Vermietern an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht wird, kann er keine klimapolitische Lenkungswirkung entfalten.

Natürlich hat die Corona-Pandemie zum Erreichen des Klimaziels beigetragen. Auch die kommende Überprüfung der Treibhausgasdaten im nächsten Jahr wird noch von der Pandemie geprägt sein. Es gibt deshalb keinen Grund sich auszuruhen, sondern bedarf weiterer Treibhausgasminderung auf europäischer und nationaler Ebene, um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden. Im Lichte der noch ausstehenden europäischen Entscheidungen werden aber auch wir unsere nationalen Ziele verschärfen müssen.

Entscheidend für die Bekämpfung des Klimawandels werden dabei nicht die Ziele für die kommenden Jahrzehnte, sondern konkrete Maßnahmen in den nächsten Jahren sein.“

 

UTP-Richtlinie: Union blockiert faire Handelsbedingungen für Landwirtschaft

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Unlautere Handelsbedingungen in der Lebensmittellieferkette müssen ohne Wenn und Aber verboten werden. Darüber gab es zunächst auch Einigkeit mit der Union. Doch nun droht ein konsequentes Verbot im Rahmen der Umsetzung der UTP-Richtlinie am Widerstand des CDU-Wirtschaftsflügels zu scheitern.

Johann Saathoff, zuständiger Berichterstatter:

„Wir brauchen ein Verbot aller in der sogenannten Grauen Liste der UTP-Richtlinie aufgeführten Handelspraktiken. So sollte der Handel etwa von Erzeugern und Zulieferern keine Gebühr mehr dafür verlangen dürfen, dass er ihre Produkte in seinen Läden anbietet. Bisher führt die Abhängigkeit der Zulieferer vom Handel dazu, dass sie solche Vertragsbedingungen akzeptieren müssen, damit ihre Ware überhaupt in den Handel kommt.“

Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:

„Ein wirksames Verbot unfairer Handelsbedingungen muss zudem über die Graue Liste hinausgehen. Die Verbotsliste muss offengehalten werden. Denn angesichts der Marktmacht der großen vier Lebensmitteleinzelhändler ist mit großer Kreativität zu rechnen: Es werden neue Wege und Vertragsbedingungen gefunden werden, die das Ungleichgewicht zu Lasten der vorgelagerten Lebensmittellieferkette bis hin zu den Landwirten ausnutzen.

Die UTP-Richtlinie muss bis Mai 2021 umgesetzt werden. Die Position der SPD-Fraktion ist klar, unsere Forderungen liegen seit Monaten vor. Doch unklar ist immer noch, wo CDU und CSU stehen, wenn es um den Schutz von Landwirten, Lebensmittelhandwerk und kleinen Lieferanten vor unfairen Handelsbedingungen geht.“

 

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