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Ihre
Ulrike Grannemann
SPD-Ortsvereinsvorsitzende
SPD und CDU bilden für die kommenden 5 Jahren eine Koalition im Minden-Lübbecker Kreistag. In der vergangenen Woche haben Micha Heitkampfür die Mühlenkreis-SPD und Dr. Oliver Vogt für die CDU Minden-Lübbecke im Mindener Kreishaus die Koalitionsvereinbarung unterzeichnet. Bereits am 04. Dezember haben die Kreisvorstände der SPD und CDU in ihren jeweiligen Sitzungen die Vereinbarung beschlossen.
Dazu Micha Heitkamp, Vorsitzender der Mühlenkreis-SPD:
„Die Grundlage der Koalition bildet das gemeinsame Verantwortungsbewusstsein mit Blick auf die andauernden Angriffe auf die Demokratie und die gesellschaftlichen und ökonomischen Veränderungen durch die Globalisierung, die Digitalisierung, den Klimawandel und die Demographie. Gemeinsam werden wir Kreispolitik betreiben und unseren Beitrag dazu leisten, dass der Kreis weiter zusammenwächst.“
Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU im Kreistag Minden-Lübbecke
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion hat die schwarz-grüne Landesregierung am vergangenen Donnerstag im Familienausschuss des Landtags die aktuellen Zahlen (Januar bis November 2025) zu (Teil-) Schließungen von Kindertagestätten vorgestellt.
Hierzu erklärt die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng:
„Der Höhepunkt der Schnupfen- und Erkältungswelle steht noch aus und der Dezember ist noch gar nicht eingerechnet: Dennoch hat es in diesem Jahr bereits 132 Meldungen über personelle Unterbesetzungen gegeben. Davon waren 54 Kitas von unseren insgesamt 171 im Mühlenkreis betroffen. 17 mal mussten Einrichtungen sogar ganz oder teilweise schließen. Das ist gleich ein dreifaches Problem: Eltern verlieren die verlässliche Betreuung ihrer Kinder, die Kinder verlieren ihre Chance auf frühkindliche Bildung und die Beschäftigten verlieren das Vertrauen, dass auch an ihre Gesundheit gedacht wird. Mit steigender Belastung steigt wiederum das Risiko langfristiger Erkrankungen.
Eine konkrete Hilfe für die Einrichtungen könnte meiner Meinung nach eine trägerübergreifende Vertretungsregelung mit Springern sein. Rheinland-Pfalz hat als Bundesland solche Regelungen für Springerkräfte geschaffen. Hier in Nordrhein-Westfalen hat Velbert ein solches Modellprojekt aufgelegt. Bei der Einrichtung der Springerpools ist mir wichtig, dass weiterhin auf eine qualifizierte Betreuung geachtet wird. Und ja: Das wird das Land finanziell unterstützen müssen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Faktion werden wir konkrete Finanzierungsvorschläge machen.
Größere Gruppen, weniger Fachkräfte und kürzere Betreuungszeiten lösen übrigens die Probleme nicht. Das plant gerade die schwarz-grüne Koalition in Düsseldorf bei der Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes. So sollen beispielsweise künftig nur noch fünf Stunden am Tag garantiert werden, in denen Fachkräfte in den Gruppen arbeiten. Alles darüber hinaus – „Randzeiten“ heißt das bei der Regierung Wüst – können die Träger der Einrichtungen selbst entscheiden, allerdings nur abhängig von ihrem eigenen Budget. Aktuelle Daten vom Landesamt für Statistik zeigen, dass nahezu alle Familien davon betroffen wären: Landesweit verbringen mehr als 95 Prozent der Kinder über 25 Stunden pro Woche in der Kita– über 620.000 Kinder in NRW. Diese Kita „light“ lehnen wir ab und werden uns mit aller Kraft im Landtag dafür einsetzen, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung noch korrigiert wird.“
Zahlen aus Minden-Lübbecke im Überblick:
Gesamtzahl der Einrichtungen: 171
Betroffene Einrichtungen: 54
Meldungen: 132 FälleDavon:
Reduzierung der Betreuungszeiten: 54
Reduzierung der Platzzahl: 23
Schließungen der gesamten Einrichtung: 7
Schließung von einzelnen Betreuungsgruppen: 10
Andere Maßnahmen: 97
Wie in der vergangenen Woche bekannt geworden ist, hat der Rat der Stadt Essen beschlossen, Rettungsdiensteinsätze neu zu berechnen. Ein routinemäßiger und notwendiger Vorgang, wenn da nicht eine bisher ungeklärte Finanzierungslücke zwischen der Refinanzierung der Krankenkassen und Stadt Essen wäre, die die Stadtkasse jährlich mit bis zu 37 Millionen Euro belasten würde. Demnach könnten Patientinnen und Patienten bereits ab dem 1. Januar 2026 mit einem Eigenanteil von 267 Euro bei einem Rettungswageneinsatz belastet werden.
Die SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat aus diesem Anlass einen Eilantrag für das Plenum in dieser Woche eingereicht. Darin fordert sie unter anderem, dass das Land NRW umgehend Gespräche mit Krankenkassen und Kommunen aufnimmt, um eine übergangsweise Kostenübernahme für sogenannte Fehlfahrten sicherzustellen und Eigenanteile für Patientinnen und Patienten zu verhindern.
Hierzu erklärt Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Es darf nicht passieren, dass Menschen aus Angst vor hohen Kosten zögern, den Rettungsdienst zu rufen. Wer in einer Notlage ist, wird sich zwar weiterhin verlassen können, dass Hilfe kommt – aber die ungewisse Frage, ob dieser zu einer finanziellen Belastung wird, bleibt. Die Entscheidung aus Essen zeigt sehr deutlich, unter welchem massiven Druck unsere Kommunen stehen. Die Kosten für sogenannte Fehlfahrten werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen und drohen, die ohnehin angespannten Haushalte der Kommunen weiter zu überfordern. Doch diese finanzielle Notlage darf niemals auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden.
Wenn Menschen in einer akuten gesundheitlichen Krise überlegen müssen, ob sie sich einen Rettungswageneinsatz leisten können, ist das eine reale Gefahr für Gesundheit und Leben. Genau das dürfen wir nicht zulassen. Es braucht jetzt eine schnelle, pragmatische Lösung. Andere Bundesländer wie Brandenburg zeigen, dass es möglich ist: Dort übernehmen die Krankenkassen übergangsweise die Kosten und entlasten damit sowohl Kommunen als auch Versicherte.
Nordrhein-Westfalen darf hier nicht länger warten. Die Landesregierung muss jetzt Verantwortung übernehmen, Gespräche mit den Krankenkassen führen und notfalls selbst übergangsweise einspringen, bis der Bund eine dauerhafte Lösung geschaffen hat. Unser Ziel ist klar: Niemand darf in Not geraten, weil er Angst vor einer Rechnung hat. Wir müssen alles dafür tun, dass es nicht so weit kommt.“
Laut einem Bericht der Rheinischen Post fühlt sich der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband NRW durch den Referentenentwurf für ein neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz) von Ministerin Paul hintergangen. Hauptkritikpunkt ist die Streichung der Zuschüsse für eingruppige Einrichtungen.
Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Eingruppige Kitas drohen gleich doppelt von Familienministerin Josefine Pauls neuem Kinderbildungsgesetz getroffen zu werden: Zum einen soll die Förderung von 15.000 Euro komplett wegfallen. Zum anderen werden sich eingruppige Einrichtungen keine Helfer mehr leisten können. Bislang werden dafür pro Kita 18.000 Euro gewährt. Künftig sollen es pro Kind 215 Euro sein. Das wären dann für eine eingruppige Einrichtung nur noch maximal 5.375 Euro, die faktisch das Aus für Alltagshelfer in diesen Kitas bedeuten würden. Es ist dabei blanke Ironie, dass davon die meisten in Münster betroffen sein werden – wohlgemerkt im Wahlkreis von Familienministerin Josefine Paul.
Wenn es stimmt, dass sich die Wohlfahrtsverbände in den Vorverhandlungen zum KiBiz mit Ministerin Paul auf die bleibende Sonderstellung eingruppiger Kitas verständigt hatten und dieses Ergebnis mit den Trägern nun aufgekündigt ist, dann ist das ein schwerer Vertrauensbruch. Das Gerede von Verhandlungen auf Augenhöhe würde sich als hohle Phrase erweisen. Die Unterschriften unter dem Eckpunktepapier wären dann nichts mehr wert, da sie unter falschen Voraussetzungen erfolgten.
Gerade für kleine Träger sind die Folgen massiv, wenn sie von Ministerin Paul so hintergangen werden. Denn hier besteht keine Möglichkeit, das Personal in den Randzeiten zu bündeln oder andere Synergieeffekte zu erzielen. Für uns lässt der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nur den Schluss zu, dass die Landesregierung eine mögliche Insolvenz der Elterninitiativen in Kauf nimmt. Sowohl die gesetzlich garantierte Vielfalt der Träger als auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern werden faktisch ausgehebelt. So sehen das auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen und der Paritätische Wohlfahrtsverband.“
Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen werden bei den Verwaltungsgerichten eine Feststellungsklage gegen die Landesregierung einreichen. Die Städte beklagen damit, dass die Landesregierung den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht klar auf die Kommunen übertragen hat – und damit auch die Finanzierung weiter im Dunkeln lässt.
Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Wieder laufen die Kommunen gegen diese Landesregierung Sturm – und das mit gutem Grund. Erneut zeigt sich, wie tief inzwischen der Riss zwischen Land und den Städten und Gemeinden geworden ist. Von einer Zusammenarbeit mit allen Ebenen ist bei Schwarz-Grün keine Spur zu erkennen. Man hat immer mehr den Eindruck: Die eine Seite lädt ab, die andere arbeitet sich ab. So kann man kein Zukunftsprojekt dieser Welt stemmen.
Beim OGS-Rechtsanspruch erleben wir besonders deutlich, wohin fehlende Führung und verlorene Zeit führen. Die Landesregierung hat jahrelang tatenlos damit verbracht, ihrer Verantwortung aus dem Weg zu gehen, statt endlich ein OGS-Gesetz vorzulegen und damit Klarheit über Zuständigkeit und Finanzierung zu schaffen. Die einzigen Weichen, die Schwarz-Grün gestellt hat, könnten im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass Kinder der zweiten, dritten und vierten Klassen aus der Betreuung herausfallen – ein völlig inakzeptables Szenario.
Jetzt haben wir den Salat: Rechtsunsicherheit für die Städte, Chaos in der Umsetzung und am Ende mögliche Benachteiligte unter den Familien. Und das obwohl der Rechtsanspruch mehr Chancen für alle schaffen soll. Wenn Schwarz-Grün das vermasselt, sind die heute vorgestellten Klagen nur der Beginn des Sturms, der auf die Landesregierung zukommt.
CDU und Grüne sollten endlich zurück zu einem partnerschaftlichen Miteinander. Das Zusammenspiel von Land und Kommunen ist schließlich kein Koch-und-Kellner-Verhältnis, sondern eine gemeinsame Verantwortung – in diesem Fall für bessere Bildungschancen in NRW.“