SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Menschen mit Behinderung müssen in Einrichtungen des Wohnens und in Werkstätten vor Gewalt geschützt werden

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Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales fand heute die Anhörung zum Thema „Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ (Drucksache 17/15188) statt. 

Hierzu erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW:

„NRW braucht dringend eine Gesamtstrategie, um Menschen mit Behinderung vor Gewalt zu schützen. Das zeigt die heutige Anhörung. Eine hochkarätige Expertenkommission (Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“) hat hierzu konkrete Handlungsempfehlungen formuliert, die eine wichtige Grundlage für Verbesserungen sein können.

Die unfassbaren Ereignisse und unerträglichen Übergriffe gegen Bewohnerinnen und Bewohner im Wittekindshof zeigen, wie hoch der Handlungsbedarf ist. Für die SPD-Fraktion ist klar: Der Schutz vor Gewalt und die Achtung der Menschenwürde in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind jederzeit und umfassend sicherzustellen. Auch müssen die Geschehnisse im Wittekindshof weiter konsequent und transparent aufgeklärt werden. Die Menschen mit Behinderung haben das Recht auf ein sicheres zu Hause und einen sicheren Arbeitsplatz in den Werkstätten.

Deswegen muss das Gesetz so ausgestaltet werden, dass es die Menschen in Einrichtungen umfassend vor Gewalt schützt, ihre Teilhabe sichert und die verantwortlichen Träger stärker in die Verantwortung nimmt. Gewalt und Gängelungen in den Einrichtungen sind nicht zu tolerieren.“

Hintergrund:

Die Landesregierung will den Gewaltschutz in den Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und dem Neunten Sozialgesetzbuch stärken. Hintergrund der Gesetzesinitiative des Landes sind die erschreckenden Gewalttaten an Bewohnern im Wittekindshof, einem großen Träger für Angebote für Menschen mit Behinderung. Das Landeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 14. September 2021 beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Es obliegt nun dem Parlament den Gesetzentwurf weiter zu beraten. Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ sind hierfür eine wichtige Grundlage.

 

Stefan Schwartze zum Patientenbeauftragten der Bundesregierung ernannt

Auf Vorschlag von Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung die Ernennung von Stefan Schwartze als Patientenbeauftragter der Bundesregierung beschlossen.

Hierzu erklärt Stefan Schwartze: „Ich empfinde diese Ernennung als große Ehre. So kann ich meine Arbeit der letzten zwölf Jahre im Petitionsausschuss des Bundestages nun für die Patientinnen und Patienten in Deutschland fortführen.

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung enthält viele Vorhaben, die die Patient:innen stärken werden. So wird es eine der zentralen Aufgaben sein, die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und tatsächlich unabhängige Struktur mit starker Beteiligung der Patientenorganisationen zu überführen.

Darüber hinaus werden auch die Corona-Pandemie und die dadurch entstehenden Folgen für Patient:innen sowie eine Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Fläche zu den Schwerpunkten meiner Arbeit gehören“.

Hintergrund:

Der Patientenbeauftragte ist im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch,  (SGB V), §140h festgeschrieben. Absatz 2 beschreibt die Aufgabe:

(2) Aufgabe der beauftragten Person ist es, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechts-spezifische Aspekte berücksichtigt werden. Die beauftragte Person soll die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur Information der Bevölkerung bereithalten.

 

Debatte um mögliche Impfpflicht: Eckpunkte für Januar angekündigt

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Die SPD-Fraktion macht Tempo in der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht. Noch im laufenden Monat sollen bereits Eckpunkte vorliegen. Schon im März könnte der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beraten und beschließen.

Eine mögliche Impfpflicht könnte, so die Erwartung von Fachleuten, entscheidend sein im Kampf gegen die Pandemie. Gleichzeitig berührt sie grundsätzliche ethische Fragen, die offen diskutiert werden müssen. Darum sollen die Abgeordneten frei von Fraktionsdisziplin entscheiden und die notwendige Debatte darum ebenso zügig wie sorgfältig führen können.

„Wir werden das im März abgeschlossen haben“

Bereits in diesem Monat werde aus den Reihen der SPD-Fraktion ein Eckpunktepapier vorgelegt, kündigte Dienstagabend SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich an. Zuvor soll es im Bundestag auch eine „Orientierungsdebatte“ geben, in der ausführlich die unterschiedlichen Aspekte rund ums Thema diskutiert werden. Die folgenden SPD-Eckpunkte könnten dann Grundlage für einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag sein.

Damit erscheint auch wahrscheinlich, dass ein mögliches Gesetz bereits im ersten Quartal des Jahres beschlossen werden könnte. „Wir werden das im März abgeschlossen haben, ganz klar“, zeigte sich der Fraktionsvorsitzende überzeugt.

 

Schnellerer Umstieg auf Erneuerbare

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Energieminister Robert Habeck setzt in seiner „Eröffnungsbilanz“ die richtigen Schwerpunkte. Aus Sicht der SPD-Fraktion im Bundestag geht es jetzt darum, zügig die Erneuerbaren auszubauen.

Nina Scheer, Klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Mit der Eröffnungsbilanz zielt Bundesminister Robert Habeck richtigerweise auf auch kurzfristig umzusetzende Maßnahmen. Etwa bei der Grenze für Ausschreibungspflichten, bei dem sogenannten atmenden Deckel für Photovoltaik, der den Ausbau Erneuerbarer Energien nicht bremsen darf, oder auch bei Genehmigungshemmnissen gilt es kurzfristig durch Gesetzesänderungen tätig zu werden. Nur so kann ein in der Koalition vereinbarter Aufwuchs des Anteils Erneuerbarer Energien von aktuell unter 50 auf 80 Prozent binnen dieses Jahrzehntes gelingen.

Bei der Umsetzung muss statt Begrenzungsmechanismen auf die Erreichbarkeit und Über-rundung der gesetzten Ziele gesetzt werden, um diese sicher zu erreichen und bereits entstandene Defizite auszugleichen. Dies betrifft auch die Verfügbarkeit von Flächen und unter-stellten Ausbaumengen Erneuerbarer Energien. Für manche solcher Maßnahmen wird es auch auf eine Wirksamkeit noch in 2022 ankommen, um absehbare Stagnationen im Ausbau zu vermeiden.

Für den Umstieg auf Erneuerbare Energien muss zudem die Entwicklung von Netzen für Strom und Gas beziehungsweise Wasserstoff und Wärme aufeinander abgestimmt werden.

Auf europäischer Ebene kommt es ebenfalls auf eine Stärkung der Erneuerbaren Energien auch zur Ausgestaltung des europäischen Fit for 55 Paketes an. Die Einstufung von Atomenergie als ‚nachhaltig‘ wäre dabei verfehlt und nicht zu rechtfertigen, da Milliarden-Investitionen fehlgeleitet würden. Insofern gilt es hier im aktuellen Konsultationsverfahren auf eine Änderung des Taxonomie-Entwurfes der Kommission hinzuwirken. Atomenergie ist nicht nachhaltig.“

 

Die fünfte industrielle Revolution – gute Jobs in NRW durch stärkere Kreislaufwirtschaft

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In einer gemeinsamen Sitzung fand heute im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie dem Wissenschaftsausschuss die Sachverständigungsanhörung zum Antrag der SPD-Fraktion „Zirkuläre Wirtschaft schafft Nachhaltigkeit, sichert Rohstoffsicherheit und fördert Gute Arbeit in Nordrhein-Westfalen“ (Drs. 17/15255) statt. Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Unternehmensverbände, Umweltinstitute und Gewerkschaften haben in der heutigen Sachverständigenanhörung deutlich gemacht, dass unsere Initiative zur aktiven Stärkung der Kreislaufwirtschaft richtig ist. Neben der Dekarbonisierung wird es für die Transformation der Industrie in NRW die nächste große Herausforderung sein, unser lineares Wirtschaftssystem zirkulär umzustellen.

Es geht um nicht weniger als um eine fünfte industrielle Revolution. Die Sachverständigen bestätigten dabei unsere Einschätzung, dass hierdurch große Potenziale für Arbeitsplätze auf allen Qualifikationsstufen geschaffen werden. Ob bei der Sammlung und Trennung von nicht mehr verwendeten Materialien, beim mechanischen oder chemischen Recycling oder dem Öko-Design von Produkten, von der Fachkraft im Wertstoffzentrum, der Logistik-Expertin oder der technischen Tüftlerin – alle bekommen hier neue Chancen.

Land und Kommunen können mit einer innovativen Beschaffung von Gütern und Bauprojekten den Markt für Kreislaufprodukte ankurbeln. Ohne klare regulatorische Leitplanken etwa zur Stärkung von Wiederverwendung, Reparatur oder durch höhere Recyclingquoten werden sich Unternehmen im Wettbewerb kaum umstellen können. Hier braucht es mehr politische Initiative in NRW. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Chancen mit einer umfassenden Kreislaufwirtschaftsstrategie zu nutzen.“

 

Heizkosten: Höherer Zuschuss für Wohngeldbezieher

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Wegen steigender Heizkosten sollen Wohngeldbezieherinnen und -bezieher einen einmaligen Zuschuss von mindestens 135 Euro für die laufende Heizperiode erhalten. Menschen dürfen nicht wegen ihres geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen.

Bernhard Daldrup:

„Menschen dürfen nicht wegen eines geringen Einkommens in einer kalten Wohnung sitzen. Wegen der hohen Energiepreise sollen Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld im Sommer einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten bekommen. Dem Referentenentwurf aus dem Wohnungsministerium ist zu entnehmen, dass der Bund einen einmaligen Heizkosten-Zuschuss von insgesamt 130 Millionen Euro vorsieht. Damit helfen wir 710.000 Haushalte, die heute schon Probleme haben, mit ihrem Einkommen die Miete zu bezahlen. Wer alleine wohnt, soll 135 Euro bekommen; für zwei Personen in einem Haushalt sind 175 Euro vorgesehen.

Eine Verrechnung mit anderen Leistungen, wie dem Kinderzuschlag, ist nicht vorgesehen. Damit setzen wir ein klares Zeichen der Solidarität und lassen niemanden in einer kalten Wohnung zurück.“

 

Kevin Kühnert zur Impfpflicht-Debatte: Entscheidung „gehört in die Hände des Parlaments“

Foto: Maximilian Neudert

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat die Bedeutung einer freien Abstimmung im Deutschen Bundestag über eine mögliche Impfpflicht unterstrichen. Überrascht zeigte er sich, dass Markus Söder den eigenen Abgeordneten offensichtlich nicht viel zutraue.

Die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht berührt grundsätzliche ethische Fragen. Darum will die SPD, wie viele andere auch, bei einer möglichen Abstimmung im Bundestag die Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen entscheiden lassen – ohne Fraktionsdisziplin. Das hat SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert am Montag in Berlin bekräftigt. Aus der Parteizentrale werde es daher auch keine Vorgaben geben.

Zügig und sorgfältig

Vorschläge für einen Gesetzentwurf würden sehr zügig aber auch mit der notwendigen Sorgfalt erarbeitet. Die Befassung des Parlaments noch in den ersten drei Monaten des Jahres sei denkbar – aber auch nicht entscheidend für das Ziel. Es gebe „keine Festlegung auf einen Zeitpunkt“. Denn: „Eine mögliche Impfpflicht ist nicht für die Bewältigung der aktuellen Corona-Welle“ brauchbar, so Kühnert. Es gehe viel mehr darum, vorbereitet zu sein für Herbst und Winter zum Ende des Jahres.

Er selbst könne sich eine Impfpflicht vorstellen, sei aber noch nicht entschieden. Dies werde er von den konkreten Vorschlägen, die im Bundestag erarbeitet werden, abhängig machen.

 

Die Debatte über die Impfpflicht gehört in den Bundestag

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Wer über eine mögliche Impfpflicht diskutiert, muss das klar, deutlich und mit der Ernsthaftigkeit tun, die dem Thema angemessen ist, sagt Katja Mast. Im Januar soll diese Debatte im Bundestag beginnen.

“Die notwendige Debatte über die Impfpflicht wird geführt – sie beginnt im Januar im Bundestag. Klar, deutlich und mit der Ernsthaftigkeit, die dem Thema angemessen ist. Und diese gesellschaftspolitische Grundsatzentscheidung gehört auch in den Bundestag, wo die jeweiligen Argumente ausgetauscht und gewichtet werden.

Nie hat irgendjemand behauptet, dass eine Impfpflicht alleine die Pandemie beenden kann. Aber klar muss das Ziel sein, dass wir am Ende eine ausreichend hohe Impfquote bekommen, um für den Kampf gegen die Pandemie gut gerüstet zu sein. Es braucht eine unaufgeregte Debatte und dann eine kluge und zielführende Entscheidung.

Diesen Ansatz verfolgen wir gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Und davon lassen wir uns auch von niemandem abbringen – das gilt für Herrn Brinkhaus und Herrn Wüst gleichermaßen.”

 

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